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Was hat der Gauck eigentlich ausgefressen?

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tesla

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Nein. Er hat nicht recht. Die Behauptung lautete, der deutsche Bundespräsident sei ein verurteilter Straftäter bzw. Krimineller, der auch als solcher bezeichnet werden darf. Das ist üble Nachrede.
Nein, es tut mir nicht (!) leid, ganz im Gegenteil, da müssen wir genau sein:
Jemanden politisch abzulehnen oder seine politische Vita kritisch zu hinterfragen, darf nicht Grundlage dafür sein, ihn zu kriminalisieren.


ok, obwohl er da in deutschland in guter gesellschaft ist mit der ueblen nachrede, siehe wulff etc. mit diesem wurde das gleiche gemacht, weil er den efs so nicht unterschreiben wollte.
aber egal, natuerlich geht das nicht.
fakt ist, das alles was im bundestag sitzt nicht ganz koscher ist und eher kriminell, in bruessel sowieso.
aber sowas geht natuerlich nicht wenn er das so persoenlich gesagt hat, da gebe ich dir recht.
allerdings wenn du menschen fragst die ihn seit jahrzehnten kennen, koennte sein die sagen etwas aehnliches.
 
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Nein. Er hat nicht recht. Die Behauptung lautete, der deutsche Bundespräsident sei ein verurteilter Straftäter bzw. Krimineller, der auch als solcher bezeichnet werden darf. Das ist üble Nachrede.
Nein, es tut mir nicht (!) leid, ganz im Gegenteil, da müssen wir genau sein:
Jemanden politisch abzulehnen oder seine politische Vita kritisch zu hinterfragen, darf nicht Grundlage dafür sein, ihn zu kriminalisieren.


Warum darf das Strafgericht im Fall Gauck nicht hart durchgreifen und ihn Begünstigter der Stasi nennen, bricht gerade dein Weltbild zusammen?

Und ja er ist nun mal verurteilt worden und ja Gauck legte keinen Widerspruch ein warum wohl nicht.
 
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Warum darf das Strafgericht im Fall Gauck nicht hart durchgreifen und ihn Begünstigter der Stasi nennen, bricht gerade dein Weltbild zusammen?

Und ja er ist nun mal verurteilt worden und ja Gauck legte keinen Widerspruch ein warum wohl nicht.

Weil du Dummbatz endlich mal kapieren solltest, dass es nicht um strafrechtlich Relevantes geht.

Wie doof die Forenwelt eigentlich ist, zeigt wiederum dein Beitrag trefflich.
 

Timirjasevez

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Warum darf das Strafgericht im Fall Gauck nicht hart durchgreifen und ihn Begünstigter der Stasi nennen, bricht gerade dein Weltbild zusammen?

Und ja er ist nun mal verurteilt worden und ja Gauck legte keinen Widerspruch ein warum wohl nicht.
Was hat das mit meinem Weltbild zu tun? Das ist eher eine Angelegenheit Deiner offenbaren schweren Unkenntnis. Du solltest Dich am besten erstmal mit einigen Grundsätzen des deutschen Rechtswesens beschäftigen, entsprechende Termini pauken, bevor Du einfach etwas juristisch Relevantes beleidigend von Dir gibst. Und vor allem: Ich dachte, auf Psw führt man Gespräche und antwortet möglichst konkret seinem Opponenten. Du hälst das hier aber für eine Schwatzbude zwecks mentaler Onanie?
Gauck ist weder ein Krimineller, noch ein Straftäter.
 

Timirjasevez

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Sich zu bereichern auf Staatskosten ist also nicht strafrechtlich relevant ok.:kopfkratz::nono:
Was strafrechtlich relevant in Deutschland ist, entscheiden in Deutschland immer noch Staatsanwälte und Gerichte und nicht vox populi. Aus gutem Grund und veritabler historischer Erfahrung.
Aber Dein Herumstolpern ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass es in Deutschland weitestgehende Meinungsfreiheit gibt.
Und jetzt kratzt Du mal was zusammen und belegst endlich das Behauptete! Gib Dir Mühe, ich verspreche Dir auch Selbsterkenntnis!:giggle:
Willst Du aber politisch gegen Gauck opponieren, dann lass dies mit Format geschehen und verzichte auf haltloses Geschwafel!
 
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Gauck ein selbstverliebter Pfau

Nach Köhler und dem stromlinienförmig geprägten Parteikarrieristen Wulff, dachte man, es kommt nicht mehr schlimmer.Aber schlimmer geht immer.

Geprägt von dem platonischen Dogma, die Welt in gut und böse zu unterteilen, die für die Deppen der Welt in den christlichen Religionen ein zuhause fand, passt sich der Herr Pastor in alter religiöser Tradition den Interessen der Mächtigen an.

Der Biedermann unter den Brandstiftern.

Ein wenig Glanz fällt ab, wenn der Herr Pastor sich in der Schleimspur der Mächtigen bewegt.Über beide Backen strahlte unsere Präsidentenmarionette beim
Treffen mit Obama, dem Oberbevollmächtigten für die Totalüberwachung der eigenen Bürger.
 
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Warum darf das Strafgericht im Fall Gauck nicht hart durchgreifen und ihn Begünstigter der Stasi nennen, bricht gerade dein Weltbild zusammen?

Und ja er ist nun mal verurteilt worden und ja Gauck legte keinen Widerspruch ein warum wohl nicht.
Weil du Dummbatz endlich mal kapieren solltest, dass es nicht um strafrechtlich Relevantes geht.

Wie doof die Forenwelt eigentlich ist, zeigt wiederum dein Beitrag trefflich.
Ihr gehört auch zu jenen, die glauben, Juristen würden alles recht machen. Inzwischen lassen sich viele Bürger "regelrecht" erpressen, weil sie keine Lust und keine Hoffnung mehr haben, sich mit Juristen herumzuschlagen. Die sind in ihrer Selbstherrlichkeit inzwischen gemeingefährlich weltfremd geworden.

Nach Erhebungen des Prof. Schwintowski verzichtet ein großer Teil Anspruchsberechtigter nach fremdverschuldeten Verkehrsunfällen auf ihnen zustehende Wiedergutmachung durch die zuständige Haftpflichtversicherung, wenn sie den Gerichtsweg beschreiten müßten, weil die Versicherung keinen Bock mehr hat. Juristerei ist zu einem Roulettespiel geworden. Rechtsuchende glauben ihren Anwälten, die von Prozessen abraten, weil die auch mehr verdienen, wenn sie sich nicht um Recht und Gerechtigkeit bemühen.

lach..

na wieder Werbung in eigener Sache? Da du den Staffelstab schon in der ersten Kurve verlierst, kommt deine Staffel nie ins Ziel. Außerdem disqualifiziert sich die selber wegen Wechselmarkenüberschreitung bei ersten Wechsel schon.

Ist aber schön den nächsten Kettenbrief in der Welt zu wissen. Du musst nur noch ne schlimme Pönale reinschreiben hintendran , von wegen nicht weiterleiten und Höllenqualen und so, damit die von dem Sirenengeheul Aufgeschreckten nur ja richtig dein Ablassgebet von allem Unbill weiter abschreiben und auch tatsächlich weiterreichen.
Es gibt forendumme und forenfiese User. Manche sind auch unter der Kategorie "Forendumm & Forenfies" einzustufen.

Schwätz mal, wie Du darauf kommst, ich würde Werbung in eigener Sache machen! Grundsätzlich tut das jeder, mit allem, was er unternimmt oder läßt. Daß ich seit vielen Jahren überwiegend ehrenamtlich Menschen nach Justizunfällen unterstützt habe, kannst Du mit deinem dummen, fiesen Geschwätz nicht unter den Tisch schieben. Bei so eklatanten Wahrnehmungsschwierigkeiten solltest Du selbst nicht mehr auf dein Geschwätz achten.

Ach, das tust Du bereits. Na dann.
 

tesla

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Ihr gehört auch zu jenen, die glauben, Juristen würden alles recht machen. Inzwischen lassen sich viele Bürger "regelrecht" erpressen, weil sie keine Lust und keine Hoffnung mehr haben, sich mit Juristen herumzuschlagen. Die sind in ihrer Selbstherrlichkeit inzwischen gemeingefährlich weltfremd geworden.

Nach Erhebungen des Prof. Schwintowski verzichtet ein großer Teil Anspruchsberechtigter nach fremdverschuldeten Verkehrsunfällen auf ihnen zustehende Wiedergutmachung durch die zuständige Haftpflichtversicherung, wenn sie den Gerichtsweg beschreiten müßten, weil die Versicherung keinen Bock mehr hat. Juristerei ist zu einem Roulettespiel geworden. Rechtsuchende glauben ihren Anwälten, die von Prozessen abraten, weil die auch mehr verdienen, wenn sie sich nicht um Recht und Gerechtigkeit bemühen.


Es gibt forendumme und forenfiese User. Manche sind auch unter der Kategorie "Forendumm & Forenfies" einzustufen.

Schwätz mal, wie Du darauf kommst, ich würde Werbung in eigener Sache machen! Grundsätzlich tut das jeder, mit allem, was er unternimmt oder läßt. Daß ich seit vielen Jahren überwiegend ehrenamtlich Menschen nach Justizunfällen unterstützt habe, kannst Du mit deinem dummen, fiesen Geschwätz nicht unter den Tisch schieben. Bei so eklatanten Wahrnehmungsschwierigkeiten solltest Du selbst nicht mehr auf dein Geschwätz achten.

Ach, das tust Du bereits. Na dann.


ja klar. viele verwechseln rechtsstaat auch mit recht bekommen.
rechtsstaat heist nix anderes als: "man hat eben das recht sein recht vor gericht einklagen zu koennen"
ob man es auch bekommt steht auf einem anderen blatt und hat mit dem begriff rechtsstaat garnix zu tun.
 
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ja klar. viele verwechseln rechtsstaat auch mit recht bekommen.
rechtsstaat heist nix anderes als: "man hat eben das recht sein recht vor gericht einklagen zu koennen"
ob man es auch bekommt steht auf einem anderen blatt und hat mit dem begriff rechtsstaat garnix zu tun.
Ganz kann ich nicht zustimmen, tesla. Unser Zusammenleben in so großen Menschenhäufen erfordert auch ein gewisses Maß an Vertrauen gegenüber Kompetenzen, weil wir andernfalls verrückt würden mit Risikoabwägung, Beweissicherung und Kontrollen.

Man darf sich als Bürger eines Rechtsstaates deshalb auch ein Stück weit darauf verlassen, daß die Kräfte, die mit Recht für Gerechtigkeit sorgen sollen, nicht sehr viel schlechter arbeiten als Kräfte in der freien Wirtschaft. Nur sollte man nicht sooooooooooooooooooo blöde sein, und anderen, die kompetent sind, blind vertrauen und beim bequemen Hinterherlatschen nicht mal das Ziel in Erfahrung bringen und bei Etappenzielen nachschauen, ob man noch auf dem rechten Weg ist.

Das findet statt in Deutschland. Massenhaft. Und verschafft Mächtigen sehr viel Rechtfertigung für ihr Verhalten. Und gelegentlich auch sehr viel Vergnügen. Beispielsweise an Juristenstammtischen, wenn man sich über die Blödheit des Volkes auf die Schenkel klopft ...
 
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Was hat das mit meinem Weltbild zu tun? Das ist eher eine Angelegenheit Deiner offenbaren schweren Unkenntnis. Du solltest Dich am besten erstmal mit einigen Grundsätzen des deutschen Rechtswesens beschäftigen, entsprechende Termini pauken, bevor Du einfach etwas juristisch Relevantes beleidigend von Dir gibst. Und vor allem: Ich dachte, auf Psw führt man Gespräche und antwortet möglichst konkret seinem Opponenten. Du hälst das hier aber für eine Schwatzbude zwecks mentaler Onanie?
Gauck ist weder ein Krimineller, noch ein Straftäter.


:nono::nono::nono:
 
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Was strafrechtlich relevant in Deutschland ist, entscheiden in Deutschland immer noch Staatsanwälte und Gerichte und nicht vox populi. Aus gutem Grund und veritabler historischer Erfahrung.
Aber Dein Herumstolpern ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass es in Deutschland weitestgehende Meinungsfreiheit gibt.
Und jetzt kratzt Du mal was zusammen und belegst endlich das Behauptete! Gib Dir Mühe, ich verspreche Dir auch Selbsterkenntnis!:giggle:
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Die haben bereits entschieden siehe Interview mit Dr. Klaus Blessing zb und seine Recherchen zum Fall Gauck.:))
 

Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
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Die haben bereits entschieden siehe Interview mit Dr. Klaus Blessing zb und seine Recherchen zum Fall Gauck.:))
Das haben sie nicht. Du solltest Blessing nicht nur zuhören und verstehen, was Du willst, sondern einfach mal den Versuch unternehmen, juristischen Regularien zu folgen.
Mit der gleichen Berechtigung, mit der Du Gauck als kriminellen Straftäter diffamierst, könnte man auch Dich als solchen verunglimpfen. Wie würde Dir das gefallen?

Nur mal so am Rande: Publizistische Recherchen sind juristisch primär nicht relevant.
 
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Das haben sie nicht. Du solltest Blessing nicht nur zuhören und verstehen, was Du willst, sondern einfach mal den Versuch unternehmen, juristischen Regularien zu folgen.
Mit der gleichen Berechtigung, mit der Du Gauck als kriminellen Straftäter diffamierst, könnte man auch Dich als solchen verunglimpfen. Wie würde Dir das gefallen?

Nur mal so am Rande: Publizistische Recherchen sind juristisch primär nicht relevant.


Peinlich und sowas müssen meine Augen ertragen.
:eek::eek::eek:
 
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Dich zu ertragen ist eine Pein.

Timi hat recht und du kannst weder lesen noch verstehen.
 

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Gauck ist ein verurteilter Krimineller und so darf man ihn auch nennen.

StGB § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/90.html
 
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StGB § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/90.html

Das muss ich so anerkennen. Allerdings muss ich es auch aushalten können von Gauck als Spinner bezeichnet zu werden. Mal davon abgesehen, dass mich das nicht kränkt, weil ich ja weiß wessen Geistes Kind er ist. Übrigens Gesetze formulieren und erläßt nicht das Volk, sondern die Mächtigen und Reichen. Rate mal wem diese Gesetze dienen.
 

tesla

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StGB § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/90.html


und rahmste dir das jetzt ein und haengst es uebers bett?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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