Die Ewigkeitsklausel im Grundgesetz
"Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie (auch Ewigkeitsentscheidung) ist in Deutschland eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), die eine Bestandsgarantie für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen enthält. Der Kern der Grundrechte, die demokratischen Grundgedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden. Ebenso wenig dürfen die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung berührt werden. Auf dieselbe Weise sind auch die Würde des Menschen und die Gesamtstruktur der Bundesrepublik Deutschland als die eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats geschützt. ..."
Ewigkeitsklausel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 79
Amüsanterweise fällt Artikel 79 GG selbst nicht unter die Ewigkeitsklausel, man könnte also erstmal Artikel 79 GG ändern.
Der Punkt zum Eingangsposting:
Artikel 21 GG fällt nicht unter die Ewigkeitsklausel und kann somit mit ausreichender Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Man könnte so z.B. politische Parteien allgemein verbieten aber das wäre sehr fragwürdig (ich bin dagegen), weil Gruppenbildung in der Politik und allgemein Sinn macht. Des Weiteren besagt
Artikel 9 Absatz 1 GG: "(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden." - das würde nicht zu einem allgemeinen Parteienverbot passen.
Parteien haben den Vorteil, dass so neue Ideen und auch größere Konzepte vorgedacht werden können. Des Weiteren haben Abgeordnete eine Orientierungshilfe, denn Abgeordnete sind auch nur Menschen können nicht alles perfekt wissen. Wenn KI in Zukunft gute Ratschläge geben können, dann sind die ein Gegengewicht zu den Parteifunktionären - es wäre falsch, mit dem KI-Argument die Parteien abzuschaffen, denn beides kann sich ergänzen. Ein sehr wichtiges Argument für Parteien ist auch, dass die eher ein Gesamtkonzept erarbeiten können und allgemein bekannter sind - der Bürger wählt eher Parteien und wäre überfordert, sich alle Kandidaten näher anschauen zu müssen. Siehe auch
Das deutsche System ist schon ziemlich gut.
Auch aufgrund der Meinungsfreiheit und insbesondere zur (möglichen, gewollten) Verbesserung von Deutschland darf es keine Denkverbote für legale und demokratische Änderungen (vorzugsweise Verbesserungen) geben. Die Schlechten, Gemeinen, Selbstsüchtigen wollen ihnen zu gute Ideen mit Zensur und Verboten bekämpfen und das ist antidemokratisch und grundgesetzwidrig.
"... Noch mal fett:
Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. und
Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Wer jetzt denkt: "na und? nix Neues, oder?" dem sei gesagt: das ist der totale Hammer, um zahlreiche Fehlurteile aus den Angeln zu heben. ..."
Das Grundgesetz und die Rettung von Deutschland
Die Judikative (u.a. Richter) muss gemäß der Gesetze urteilen. Die Judikative darf Gesetze (z.B. auch durch Interpretationen, Auslegungen) nicht verändern oder teilweise quasi neu schaffen (auslegen). Wenn es größere Unklarheiten/Unstimmigkeiten gibt, dann muss die Legislative (Bundestag und Bundesrat) die fraglichen Bundesgesetze ändern (ggf. auch durch Streichung von alten Gesetzen und/oder Erlaß von neuen Gesetzen). Derzeit üben manche Gerichte einen zu großen Einfluß aus und zwar auch zum Schlechten. Das ist der ganz große Hammer aber der Klüngel schweigt dazu - vielleicht weil es zu viele indoktrinierte Richter (die juristische Ausbildung ist vermutlich vom Bösen unterwandert) gibt, die dem Klüngel und nicht zuerst dem Allgemeinwohl und dem deutschen, demokratischen Rechtsstaat dienen.
Übrigens, "Gewerkschaft" und "Streik" stehen nicht im Grundgesetz, siehe auch
Das deutsche Grundgesetz ist prima und
Deutschland braucht gute Arbeitnehmervertretungen.
Das Grundgesetz ist besser, als es manchen Dienern des Bösen lieb ist. (alles imho)