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Ok, wenn der Vater dem 13-jährigen Sohn die Waffe mit einem "Knall den A ab" in die Hand drückt, dann soll es in Zukunft nur noch eine Strafe für den Vater wegen Gefährdung des Kindeswohls und Verstoß gegen das Waffengesetz geben. Kann man meinen, ist aber natürlich Quatsch, und ferner neben dem Thread-Thema.
Ist aber richtig! Denn ein 13 Jähriger ist noch nicht in der Lage selbständig Moralisch zu handeln. In den Beispiel muss der VAter für Mord is gefägnis und der Sohn in Behandlung!