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Zeit ist Geld. Wie Behoerdengaenge wieder Spass machen

sportsgeist

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Du sprachst von Rechtsanwälten.
Das sind keine Beamten.
das kommt ein bisschen darauf an
("Lieblingsantwort" des Juristen)

sie sind zwar in aller Regel nicht direkt verbeamtet, das stimmt schon, aber nicht wenige RA und Kanzleien arbeiten fast ausschließlich für den Staat als alleinigen, oder zumindest als Hauptmandanten

damit sind sie zwar immer noch keine Beamten in dem Sinne
aber sie werden zumindest zu staatsnahen Beschäftigten
 
OP
immernochIch

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Is recht, Milchbubi.

Ich bin nicht alt, ich bin gesund, lebenserfahren und wohlhabend.

Du bist nur jung, dumm und mittellos. Werd du Plappermaul mal erwachsen, dann reden wie weiter !
Bitte so was per PN und nicht hier zumuellen.
 

julius

Deutscher Bundespräsident
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Ich habe vor, noch einen "Player" da mit rein zu bringen.
Geht einfach mal mit einer Liveuebertragung in ein Amt. Wenn Menschen wissen, dass der Murx den sie sagen und machen oeffentlich gezeigt wird, dann verhalten sie sich meist "korrekter".


Man muss verbohrt sein, wenn man gehen Windmuehlen kaempft. Hilflos, wird sich noch raus stellen, aber ahnungsfrei auf keinen Fall.


Soso, dann ist das also gewollt.
Wenn Dich um Hilfe zu bitten mehr kostet, als was Du an Hilfe bekommst, wie viele werden dann wohl noch Hilfe beantragen?

Ist wie fuer 100 ein Gerichtsverfahren anstrengen zu wollen, dass Dich dann 200 Kostet, egal, wie es ausgeht.
Auch eine Taktik, den Gerichten Arbeit zu ersparen.
Machst du Witze oder bist du nur völlig ahnungslos ???
 
OP
immernochIch

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Machst du Witze oder bist du nur völlig ahnungslos ???
Keins von Beiden.
An der ersten Reaktion wird Du sehen, wie sie Dich "bedienen" wollen.
An der Zweiten, wie gestresst sie sind und dann bist Du entweder Draussen, oder hast den Behoerdenkram erledigt.
 

Uwe O.

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Keins von Beiden.
Doch, und zwar zweitens, nämlich ahnungslos.
Eine Videoaufnahme über Dein Erscheinen in der Behörde ist unzulässig.
Und wenn Du die öffentlich verbreitest, sogar strafbar, wenn die handelnden Personen zu erkennen sind.
 
OP
immernochIch

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Doch, und zwar zweitens, nämlich ahnungslos.
Eine Videoaufnahme über Dein Erscheinen in der Behörde ist unzulässig.
Und wenn Du die öffentlich verbreitest, sogar strafbar, wenn die handelnden Personen zu erkennen sind.
Wenn das so waere, wie Du schreibst, dann waeren alle Interviews strafbar. Wer sich im oeffentlichen Raum bewegt, nimmt immer in kauf, dass er gefilmt wird.
Wenn das illegal waere, waeren alle Verkehrsueberwachungskameras oder Webkams illegal.
 
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Wenn das so waere, wie Du schreibst, dann waeren alle Interviews strafbar. Wer sich im oeffentlichen Raum bewegt, nimmt immer in kauf, dass er gefilmt wird.
Wenn das illegal waere, waeren alle Verkehrsueberwachungskameras oder Webkams illegal.
Diese Videos werden aber nicht veröffentlicht.
 
OP
immernochIch

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cornjung

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Uwe O.

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Wenn das so waere, wie Du schreibst, dann waeren alle Interviews strafbar.
Nein.
Ein Interview hat die ausdrückliche Zustimmung des Interviewten.
Im Gegensatz zu Deinen heimlich gefilmten.
Wer sich im oeffentlichen Raum bewegt, nimmt immer in kauf, dass er gefilmt wird.
Da verwechselst Du jetzt etwas.
Das, was Du meinst, sind Zufallsaufnahmen und ohne Ton.
Wenn das illegal waere, waeren alle Verkehrsueberwachungskameras oder Webkams illegal.
Falsches Beispiel.
Du möchtest ja gezielt jemanden bloßstellen.
 

Uwe O.

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Nein Uwe.

Jetzt ist schluss mit Lustig !

Da nutzt auch bitteln und betteln nichts mehr.
Mit anderen Woirten:
Du hast keinerlei Ahnung über das Thema Zivilklage und Mitwirkung eines Staatsanwaltschaft und wolltest nur spammen.
 

Uwe O.

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Nichts dabei, was Deine Behauptung, die Webcams würden "veröffentlicht".
Es ist nämlich nichts darauf zu erkennen, was eine einzelne Person tut und spricht.
Letzters ist ja Deine Intention, weil da ja jemanden aus einer Behörde absichtlich öffentlich vorführen möchtest.
 

Glaubnix

Holzauge - sei wachsam
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Ich habe beschlossen, das "Spiel" mit zuspielen.
Nein, ich bin keine Reichsbuerger, aber wenn die BRD "denkt", sie sei ein Firma, dann kann man ihr auch Rechnungen stellen, wie jeder anderen Firma auch.
Also meine "Ichfirma" benoetigt Zeit, um Behoerdengaenge zu machen, Formulare auszufuellen und sonstige Sachen zu machen, die von Gesetzen vorgeschrieben werden.

Warum "glaubt" der Staat, dass man das fuer ihn gratis macht?

Ab jetzt werde ich genau das auch in Rechnung stellen.

Warum ich das machen werde?
Ich habe eine Rechnung ueber fasst 500.- erhalten, damit die deutsche Botschaft meinen Antrag ueberhaupt bearbeitet.
Deshalb habe ich mir jetzt die Zustimmung von der Bundeskasse geholt, dass ich fuer die Bearbeitung dieses Vorgangs auch Bearbeitungsgebuehren in Rechnung stellen darf.
Wie habe ich das gemacht?
Genauso, wie die deutsche Botschaft das bei mir gemacht hat.
"Wenn Sie wollen, dass dieser Vorgang bearbeitet wird, dann werden die Gebuehren faellig".
Da die Bundeskasse darauf besteht, dass ich diesen Vorgang bearbeite, bin ich auch berechtigt, die Gebuehren dafuer zu fordern.
In meinem Rechtsverstaendnis ist das nicht nur in Ordnung, sonder legal.
Da ich kein Wucherer bin, nehme ich genau die gleichen Saetze, wie sie von mir gefordert werden, also angeblich im Gesetz stehen.

Nur mal als Beispiel:
Das Antwortschreiben, das ich erhalten haben umfasst 3 Seiten.
Rechnungsbetrag: 433.53
Die 5 Mahngebuehr werde ich mal "uebersehen".

das erinnert mich an einen Gedanken, der mich überkam,
als mir diese neuartigen Schlitze in TV Receivern aufgefallen sind

glasklare Sache......
da kommen jetzt endlich die Geldcheinchen raus .... wenn man sich einen schlechten Film angeschaut hat ;)
 
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cornjung

Deutscher Bundeskanzler
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Mit anderen Woirten:
Du hast keinerlei Ahnung über das Thema Zivilklage und Mitwirkung eines Staatsanwaltschaft und wolltest nur spammen.
Ach ne Owe U.
Das ist mir jetzt echt zu blöde.
Ad personam geht bei mir gar nicht. :p
 
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