ZU wenige Lehrer, zu viele Ausfallzeiten, fehlende Ordnungskräfte -Wille!
Das begründest du mit welchem Argument...?
Die Meinungen zu diesem Thema sind vielfältig und welche die Richtige ist, bleibt offen.
Nach dem das derzeitige Schulsystem ca. 25% Versager zu lässt (oder produziert) sind wir uns einig, es stimmt was nicht.
Nun diskutieren gut bezahlte Politiker, Lehrer, Professoren, Medien, Kirchen, und sonstige wichtigen Leute Jahre und Jahrzehnte über die Schulsysteme!
Dabei könnte es so einfach sein schnell und wirksam die Kinder besser und zu unterrichten.
Erzieherinnen schickt man in ein praktisches Jahr!
Ich denke für angehende Lehrer sollte so ein praktisches Jahr, an Grund- oder Haupt- vorgeschrieben werden (Fehlzeiten sind nach zu leisten). Sie könnten unter Weisung und Aufsicht der Lehrer auch schwächere Schüler gezielt unterstützen.
Die Lehrer Anwärter würden Berufserfahrung sammeln und dabei ihre Berufswahl prüfen.
(Ein Blick in das Finnische Schulsystem könnte auch ein paar Anregungen geben.)
Grundschule:
1. Maßnahme jede Klasse ist mit zwei Lehrer/innen besetzt. ( 14, max. 20 Kinder in der Klasse)
2. Kurssystem die Kinder werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten maximal gefördert.
3. Sehr enger, für die Eltern verpflichtender Kontakt zur Schule.
4. Qualitätskontrollen des Unterrichtes ( z.B. über Video.)
Hauptschule:
1. Klassen sind mit zwei Lehrkräften besetzt, zusätzlich eine Hilfsordnungskraft. (20 maximal 24 Schüler pro Klasse)
2. Leistungsbezogenes Kurssystem in dem die Lerninhalte nach den Möglichkeiten der Schüler Fächern nach der Leistung unterrichtet werden.
3. Für die Eltern ein verpflichtender sehr enger Kontakt zur Schule.
4. Qualitätskontrollen des Unterrichtes ( z.B. über Video.)
Ein kleiner Einblick!
Zitat:
http://www.parlament-berlin.de/ados/16/BildJugFam/vorgang/bj16-0005-v.pdf
„Erste Verordnung zur Änderung der Grundschulverordnung Vom 25. September 2006
(8) Jede Lerngruppe in der Schulanfangsphase besteht grundsätzlich aus 24 bis 28 Schülerinnen
und Schülern, davon höchstens zwei mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. In
Schulen mit mindestens 40 Prozent Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher
Herkunftssprache kann eine niedrigere Frequenz durch entsprechende schulorganisatorische
Regelungen der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung festgesetzt werden.
(9) Für Schülerinnen und Schüler, die länger als drei Monate keine öffentliche Schule oder eine
genehmigte Ersatzschule oder eine entsprechende deutsche Schule im Ausland besucht haben,
entscheidet die zuständige Schule über die zu besuchende Jahrgangsstufe. Dabei werden der
bisherige Bildungsgang, das Alter und der Lernentwicklungsstand berücksichtigt. Wünsche der
Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten sind nach Möglichkeit
einzubeziehen.“
2. In § 6 Abs. 3 Satz 3 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
3. § 16 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird nach den Wörtern „eine speziell geschulte Lehrkraft“ die Angabe „