Jeder Arbeitnehmer sollte sich für das BetrVG interessieren und darauf bestehen, dass auch in seinem Unternehmen ein ordentlicher Betriebsrat gewählt und berufen wird. Das ist eine Sollbestimmung im BetrVG §1, und betrifft alle Betriebe mit mindestens 5 abhängig Beschäftigten von denen mindestens 3 wählbar sein müssen.
Ich habe seinerzeit den überaus steinigen Weg bestritten und einen Wahlvorstand zwecks Gründung eines BR gegründet und musste umgehend feststellen, dass die einstmals mir durchaus zugeneigte Geschäftsleitung und Teile des oberen Managements mit allen, vor allem illegalen Mitteln, versuchten, die Wahl eines BR doch noch zu verhindern. Ohne die massive Unterstützung vertrauensvoller Kollegen und 2er Anwälte hätte ich die Tortur seinerzeit sicher nicht durchgestanden und hätte gekündigt, so allerdings habe ich nebenbei mit bekommen, zu welchen Schandtaten sich manche Chefs hin reissen lassen, um geltendes Recht zu vereiteln.
PS. Zum "Märchenbuch", ich halte das BetrVG für alles andere als ein Märchenbuch, sondern für eine Notwendigkeit, Rechtsangleichung auch in Arbeitsverhältnissen zur Anwendung zu bringen. Dem allerdings widerspricht eindeutig die dank Herrn Schröder/Clemens erlaubten Hintertürchen (Öffnungsklauseln) für Werkverträge (da, wo sie hingehören, ist nichts dagegen einzuwenden, z.B. im Baurecht aber nicht um Beschäftigungsverhältnisse in Scheinselbständigkeit und Versklavung umzuändern!) , die Befristung von Arbeitsverträgen ohne plausiblen Grund (insbesondere junge Familien sind durch derartige Praxis zumeist von Kreditaufnahme ausgenommen, da der Kreditgeber einen festen Arbeitsplatz mit gesichertem Einkommen erwartet). Gleichzeitig führen Befristungen zu einer Aushöhlung des Arbeitsrechts, wenn Befristungen fortgesetzt werden, dann ist der AN quasi "auf ewig" in der Probezeit, stets mit einem Bein im "Aus", er wird so willig und auch billig gemacht, ohne dass er sich groß dagegen wehren kann.