Neues aus dem Komödienstadel Gutmenschen-Deutschland:
Auf die Frage warum der Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen nicht vorher rechtskräftig vollstrckt worden wären, üußerte sich der
leitenden Staatsanwalt so:
''Für einen Haftbefehl müsse zunächst ein Gesamtbild des Tatverdächtigen entstehen, verschiedene Verfahren mussten zusammengeführt werden. Für einen Haftbefehl brauche es dringende Gründe:
Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder
Wiederholungsgefahr.''
Unbetritten scheint ja zu sein dass der Haupttäter bereits 2017 wegen einer Vergewaltigung aktenkundig ist. Aber halt, den Migrantenbonus darf man natürlich nicht unterschätzen...
(Weiß jemand wieviel Vergewaltigungen Merkels Gäste ''frei'' haben bis sie das erste Mal Sozialstunden ''aufgebrummt'' bekommen?)
Aber es kommt noch besser...
''Das Ministerium hatte ermittlungstaktische Gründe dafür angeführt, dass der Haftbefehl nicht sofort umgesetzt wurde. Später erklärten Polizei und
Staatsanwaltschaft, der Grund habe darin gelegen,
dass man den Aufenthaltsort des Mannes nicht sicher gekannt habe.''
Quelle:
http://www.badische-zeitung.de/oppo...eit-im-fall-der-freiburger-gruppenvergewaltig
Aber klingt sicher für die typisch, sprich geistig umerzogenen dt.
Gutmenschen ja irgendwie logisch. Wenn man eh nicht weiß im heutigen Computerzeitalter wo der verdächtige ''schutzsuchende Akademiker'' gemeldet ist, oder/und er vermutlich unter verschiedenen Identitäten gemeldet ist um überall abzukassieren, dann besteht natürlich keine Fluchtgefahr.:rolleyes2:
MERKEL WIR DANKEN DIR...