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Stimmt nicht ganz: Schließlich wurde diese Frage auf Länderebene geregelt, so dass der 1. Mai in manchen Ländern der Weimarer Republik offizieller Feiertag war, in anderen dagegen wie bisher ein gewöhnlicher Werktag.
https://muenchen.dgb.de/themen/++co++719c423e-d3e8-11e0-4d2e-00188b4dc422
Lies Deinen Link weiter:
Gegen Mitte der Zwanziger Jahre wurde der Status des 1. Mai als gesetzlicher Feiertag allerdings in manchen Ländern wieder rückgängig gemacht. 1928 bewirkte das preußische Landesarbeitsgericht sogar noch einen weiteren Schritt nach rückwärts, indem es erklärte, dass ein Fernbleiben von der Arbeit am 1. Mai wieder wie vor 1919 ein Grund zur fristlosen Entlassung sein konnte.
Das Geschwurbel des DGB soll nur verheimlichen, dass Hitler den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag im ganzen Reich eingeführt hat.
Und niemand nach dem Krieg diese NS-Errungenschaft wieder abschaffen wollte.
Auch nicht die Linken.