- Registriert
- 12 Aug 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 74.572
- Punkte Reaktionen
- 20.058
- Punkte
- 65.486
- Geschlecht
- --
es gibt keinen eigenen Begriff.Ja. Wenn man seine eigenen Begriffe und Definitionen erfindet, hat man immer recht. Es ist dann allerdings, wie du selbst richtig sagst, Gequassel.
wenn du einen Geschäftsvorgang mit Aldi anfechtest, wirst du als allererstes feststellen, wie das Handelsrecht die beteiligten Parteien klar aufschlüsselt ...
eine Aufschlüsselung davon ist ... wer ist in dem angefochtenen Fall eigentlich der Gläubiger und wer ist der Schuldner?
ohne diese klare Aufschlüsselung würde die Betrachtung des Falles ja überhaupt gar keinen Sinn machen.
außerdem schuldest du mir das Beispiel eines Geschäftes, in dem das nicht so wäre.
kommt da noch was?