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Recht und Gesetz in der Flüchtlingsfrage

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Sollen "Recht und Gesetz" in der Flüchtlingsfrage wieder Geltung verschafft werden ?

  • Ja unbedingt !

    Stimmen: 20 87,0%
  • Nein.

    Stimmen: 3 13,0%

  • Umfrageteilnehmer
    23
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Sollen ihrer Meinung nach,dem Recht und dem Gesetz,in der Flüchtlingsfrage,(notfalls mit physicher Gewalt) wieder Geltung verschafft werden ?

Meine Stimme hast du!
Und "notfalls" sollte wegen meiner auch scharf geschossen werden!
Es kann nicht angehen, dass unser Rechtsstaat den braunen Pöbel randalierend durch die Straßen ziehen lässt und nichts dagegen tut!
Es kann nicht angehen, dass tägl. Flüchtlingsunterkunfte angezüdendet werden und unser Rechtsstaat schaut einfach zu!
Seit 1990 verübte das rechte Gesindel fast 200 Morde ohne das unser Rechtsstaat auch nur den Anschein machte, dem rechten Mob habbar werden zu wollen!
Damit muß endlich Schluß sein!
Recht und Gesetz gelten auch für den braunen Pöbel!
Schluß mit den Zuckergußhandschuhen- No Mercy für den braunen Mob!!!
 
OP
Dr. Nötigenfalls

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Meine Stimme hast du!
Und "notfalls" sollte wegen meiner auch scharf geschossen werden!
Es kann nicht angehen, dass unser Rechtsstaat den braunen Pöbel randalierend durch die Straßen ziehen lässt und nichts dagegen tut!
Es kann nicht angehen, dass tägl. Flüchtlingsunterkunfte angezüdendet werden und unser Rechtsstaat schaut einfach zu!
Seit 1990 verübte das rechte Gesindel fast 200 Morde ohne das unser Rechtsstaat auch nur den Anschein machte, dem rechten Mob habbar werden zu wollen!
Damit muß endlich Schluß sein!
Recht und Gesetz gelten auch für den braunen Pöbel!
Schluß mit den Zuckergußhandschuhen- No Mercy für den braunen Mob!!!

Interessant,das war zwar nicht die Frage ,aber wie siehts dann mit den Autonomen Linken aus ?
Kann man die auch weg Brazzen ?
 
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Meine Stimme hast du!
Und "notfalls" sollte wegen meiner auch scharf geschossen werden!
Es kann nicht angehen, dass unser Rechtsstaat den braunen Pöbel randalierend durch die Straßen ziehen lässt und nichts dagegen tut!
Es kann nicht angehen, dass tägl. Flüchtlingsunterkunfte angezüdendet werden und unser Rechtsstaat schaut einfach zu!
Seit 1990 verübte das rechte Gesindel fast 200 Morde ohne das unser Rechtsstaat auch nur den Anschein machte, dem rechten Mob habbar werden zu wollen!
Damit muß endlich Schluß sein!
Recht und Gesetz gelten auch für den braunen Pöbel!
Schluß mit den Zuckergußhandschuhen- No Mercy für den braunen Mob!!!

Wusstest Du, dass Braun eine verwandte Farbe von rot ist.
Also gibt es Braun-Radikale und Rot-Radikale.

Ich denke, dein Spruch gilt den Radikalen??? oder doch nur Farbe???
 
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Wieder mal eine günstige Gelegenheit.......

Unsere grüne Tante "Göring-Eckardt" ---- ja ja, das ist ne Grüne!
Woher der Name Göring kommt weiß ich nicht, jedenfalls hängt sie dran, sonst hätte sie ihn weggelassen.
Mit Sicherheit weiß ich aber, dass sie mit ROT-GRÜN unsere soziale Struktur mit Hartz IV, Rentenbeitragserhöhung und Verschiebung des Rentenbeginns bis zum 67. Lebensjahr kräftig unterstützt und befürwortet hat. Nachdem nun der soziale Abstieg von Millionen Bürgern geschafft ist, kommt nun die "breit gefächerte Zensur" dran, um die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit "in die Tonne zu treten". Es lebe die Lügenpresse, ein Vasall der Politik!

Sie nutzt nun in polemischer Art und Weise die Gelegenheit, das dumme Volk zu entmündigen und versucht nun, die Gelegenheit zu nutzen, um endlich Foren und Sozialnetzwerken einen Maulkorb zu verpassen. Nun sollen Sozialnetzwerker dazu verpflichtet werden, unliebsame Meinungen zu zensieren.

Internetbetreiber sind keine Vasallen der Politik, sondern Dienstleister der Öffentlichkeitsarbeit.

Das ist ein Angriff auf Informations- und Meinungsfreiheit!!!

Wenn Frau Göring.... meint, dass Hass und Beleidigung in der Öffentlichkeit gegen sie nicht duldbar sind, steht ihr - wie jedem normalen Staatsbürger auch - der Rechtsweg offen.

Warum macht sie keine Anzeige gegen diese Leute, die sie in Netzwerken und Foren öffentlich beleidigen?
Weil das nicht den politischen Zweck der Bevormundung erfüllt. Sie will die öffentliche Meinung nur von den Regierungs- und Volksparteien in der Öffentlichkeit wissen.

Wo kommen wir denn hin, wenn jeder dumme Michel öffentlich seine Meinung ausdrücken darf? Schließlich sind diese Medien auch Sümpfe, aus denen das dumme Volk Erkenntnisse erlangen könnte, die für die "Großkopferden" nicht angenehm sind - und dann auch noch für jeden publik gemacht werden.

Freiheit im Internet - wir dulden keine Zensuren -

jeder Bürger hat das Recht auf freie Meinungsäußerung - auch im Internet!

Ich wünsche Facebook und allen anderen Internetbetreibern Stärke, um gegen unsere verlogene hinterhältige Politik standhaft zu bleiben.

Nur das dumme oder nichtwissende Schaf läuft dem schlechten Hirten hinterher.

Wir wollen keine Schafe sein --- wir sind MENSCHEN!
 
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Thema: Recht und Gesetz in der Flüchtlingsfrage

Ach, wenn der Herr Orban das sagt, dann ist das so, und der Herr Doktor glaubt es aufs Wort? Wo der Herr Doktor einem deutschen Politiker gar nix mehr glaubt? Oder glaubt der Herr Doktor einfach alles, was in seine unhinterfragte und durch nichts gestützte Vorurteilsstruktur paßt? Der Herr Doktor ist mir schon einer.....


Wie einer der „Tafkas“ schreibt keiner muss antworten!
 

nachtstern

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eigentlich unverständlich,
es wird immer wieder darauf hingewiesen, das es keine "Rassen" unter den Menschen gäbe....
und was liest man im "Gesetz"?!


http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Fluechtlingsschutz/fluechtlingsschutz-node.html

Flüchtlingsschutz

Für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Nach § 3 Abs. 1 AsylVfG wird ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner

Rasse,
Religion,
Nationalität,
politischen Überzeugung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

außerhalb seines Herkunftslandes befindet, dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will.


Es kommt nicht darauf an, ob der Antragsteller tatsächlich die Merkmale aufweist, die zur Verfolgung führen, sofern ihm diese Merkmale von seinem Verfolger zugeschrieben werden.

Ausgehen kann diese Verfolgung vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder wesentliche Teile des Staatsgebiets beherrschen (staatsähnliche Akteure) oder von nichtstaatlichen Akteuren, sofern staatliche oder staatsähnliche Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor der landesweit drohenden Verfolgung zu bieten.

Als Verfolgung gelten

Handlungen, die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, insbesondere der Rechte, von denen gemäß Artikel 15 Absatz 2 der EMRK keine Abweichung zulässig ist (insbesondere Art. 3, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung),
unterschiedliche Handlungen, deren Gesamtheit einer schwerwiegenden Verletzung grundlegender Menschenrechte gleichkommt.

Beispiele für Handlungen, die als Verfolgung gelten können:

Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt,
gesetzliche, administrative, polizeiliche und/oder justizielle Maßnahmen, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender Weise angewandt werden,
unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung,
Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes mit dem Ergebnis einer unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Bestrafung,
Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind.

Datum 22.05.2014
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Zum Thema

 
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Guten Abend,
das ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe hier auf viele Interessante Diskussionen ^^

Was mich betrifft so bin ich wohl eindeutig bei den strickten Flüchtlings-Gegnern einzuordnen.

Sollen Recht und Gesetz an den Grenzen wider her gestellt werden? Ja unbedingt! Sollte dies Notfalls mit Physischer Gewalt umgesetzt werden? Ja!

Die Flüchtlings-Katastrophe spitzt sich immer weiter zu und wer der Meinung ist das es jetzt eh zu spät sei begeht eine große Torheit! Das was wir im Moment hier erleben ist eigentlich erst der Anfang des Elends!

Wir haben Momentan einen nicht abreisen wollenden Strom an Illegalen-Grenzverletzern welche Tagtäglich zu tausenden Widerrechtlich in die EU eindringen und das kann einfach nicht so weiter gehen!
Es muss wider eine Funktionierende Grenze geschaffen werden und dazu ist es auch Notwendig eine Gesetzgebung zu schaffen welche Festsetzt das Grenzschützer bei einer Widerrechtlichen Grenzüberschreitung nach mehrfacher Aufforderung und Androhung von der Dienstwaffe Gebrauch machen müssen!
Es kann einfach nicht sein das die Beamten wie untätige Zinnsoldaten daneben stehen während Abertausende sich das recht herausnehmen unsere Grenzen illegal zu verletzen!
Als nächstes ist es es absolut Notwendig das Personal immens aufzustocken und die Grenzanlagen wesentlich auszubauen!
Ein guter und Grundsätzlicher Anfang wäre es ja auf die bestehenden Grenzzäune endlich mal Natodraht aufzubringen. Wem nützt denn bitte ein Grenzzaun auf und über den die Grenzverletzer einfach klettern können und dann in Abwesenheit jedwedes Grenzschutzes auch noch die Zeit finden für nette Fotos Modell zu stehen? Das ist einfach nur Lächerlich und ein Armutszeugnis, so wird man die Zustände nie in den Griff bekommen.
Es muss sich einiges an den Grenzen ändern und dabei müssen gerade die Finanzstarken EU-Staaten helfen.
Wenn wir nicht langsam mal anfangen gemeinsam den Finger zu ziehen und mit härteren Bandagen zu kämpfen werden wir die Zustände niemals normalisieren können!


__________________________________
Rechtschreibfehler dürfen aufgrund meiner Legasthenie behalten und gegessen werden.
 
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eigentlich unverständlich,
es wird immer wieder darauf hingewiesen, das es keine "Rassen" unter den Menschen gäbe....
und was liest man im "Gesetz"?!


http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Fluechtlingsschutz/fluechtlingsschutz-node.html

Flüchtlingsschutz

Für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Nach § 3 Abs. 1 AsylVfG wird ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner

Rasse,
Religion,
Nationalität,
politischen Überzeugung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

außerhalb seines Herkunftslandes befindet, dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will.


Es kommt nicht darauf an, ob der Antragsteller tatsächlich die Merkmale aufweist, die zur Verfolgung führen, sofern ihm diese Merkmale von seinem Verfolger zugeschrieben werden.

Ausgehen kann diese Verfolgung vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder wesentliche Teile des Staatsgebiets beherrschen (staatsähnliche Akteure) oder von nichtstaatlichen Akteuren, sofern staatliche oder staatsähnliche Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor der landesweit drohenden Verfolgung zu bieten.

Als Verfolgung gelten

Handlungen, die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, insbesondere der Rechte, von denen gemäß Artikel 15 Absatz 2 der EMRK keine Abweichung zulässig ist (insbesondere Art. 3, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung),
unterschiedliche Handlungen, deren Gesamtheit einer schwerwiegenden Verletzung grundlegender Menschenrechte gleichkommt.

Beispiele für Handlungen, die als Verfolgung gelten können:

Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt,
gesetzliche, administrative, polizeiliche und/oder justizielle Maßnahmen, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender Weise angewandt werden,
unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung,
Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes mit dem Ergebnis einer unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Bestrafung,
Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind.

Datum 22.05.2014
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Das alles juckt MUDDI nicht,sie hat De Misere das Steuer aus der Hand genommen.

Ganz wie damals zu Zeiten des GRÖFAZ.

JETZT,hat sie den Titel,nur den Feldherren durch Fluchthelfer(in) austauschen,und fertig.
 

nachtstern

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Das alles juckt MUDDI nicht,sie hat De Misere das Steuer aus der Hand genommen.

Ganz wie damals zu Zeiten des GRÖFAZ.

JETZT,hat sie den Titel,nur den Feldherren durch Fluchthelfer(in) austauschen,und fertig.

tja....
dank der "GroKo" hat Sie nun mehr n Ermächtigungsgesetz in den Händen,
ohne dieses wie Hitler mühselig beschließen zulassen...
"Diktatur" ist da auch eher noch geprahlt!
Wer nicht "spurt", wird abgesägt und entmachtet...
 

nachtstern

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Ach wie Schade!!!

http://www.tz.de/bayern/nach-brand-asyl-unterkunft-taeter-gefasst-5616135.html
Mann offenbar ausgerastet
Nach Brand in Asyl-Unterkunft: Täter ist gefasst

Aktualisiert: 09.10.15 - 14:57


es war Leider kein "Rechter"....und auch kein "Links-Fascho", nicht einmal ein Deutscher....
also damit dann keine Schlagzeilen in den öffentlich rechtlichen Medien und auch nicht in der Springerpresse,
es war "leider" ein Syrer, den man nach der Tat erst einmal schnell in ein Krankenhaus brachte, denn der muss ja irgendwas "haben"...
zumindest etwas, was man als "Ausrede" nehmen könnte ^^
 

nachtstern

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Und Hamburg verabschiedet schon mal interessante Gesetze ^^

 
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Und Hamburg verabschiedet schon mal interessante Gesetze ^^


Vielleicht hättest du die Überschrift ändern sollen in, "darf der Gesetzgeber bei Überfällen auf Flüchtlingsheime" auch Grundstücke benachtbarter Anwesen betreten

MfG Geraldo
 
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Und Hamburg verabschiedet schon mal interessante Gesetze ^^


Als "Einstieg" eignet sich das doch hervorragend!
Mal sehen ob größere Gegenwehr entsteht.
Wenn nicht, dann erweitert man es eben auch auf Privathäuser und Wohnungen.
Wir werden es ja erleben! Warten wir es ab! Mehr können wir z.Z. sowieso nicht tun.
 

nachtstern

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Vielleicht hättest du die Überschrift ändern sollen in, "darf der Gesetzgeber bei Überfällen auf Flüchtlingsheime" auch Grundstücke benachtbarter Anwesen betreten

MfG Geraldo

kannst du Lesen?

da geht es ausschließlich um die mögliche Beschlagnahmung zur Unterbringung!
 

Eisbaerin

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da geht es ausschließlich um die mögliche Beschlagnahmung zur Unterbringung!

das sowas kommen würde war schon längst klar, bis 2020 sollen jedes jahr 1,5 millionen kommen, das wäre die anzahl ohne familiennachzug, die müssen ja wo hin, da werden dann die hier ansässigen auch dazu gezwungen "zusammen" zu rücken, dürfen dann in notunterkünfte, weil die wohnungen und häuser ja dringend für die bereicherer gebraucht werden :mad:
 
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das sowas kommen würde war schon längst klar, bis 2020 sollen jedes jahr 1,5 millionen kommen, das wäre die anzahl ohne familiennachzug, die müssen ja wo hin, da werden dann die hier ansässigen auch dazu gezwungen "zusammen" zu rücken, dürfen dann in notunterkünfte, weil die wohnungen und häuser ja dringend für die bereicherer gebraucht werden :mad:

Sagen Sie uns einfach Bescheid, wenn "die" bei Ihnen einfallen. Dann überlegen wir uns zusammen eine Überlebens-Strategie für Sie. Machen wir doch glatt. Soviel Foren-Solidarität muss doch auch möglich sein, über alle ideologischen Lagergrenzen hinweg. :happy:
 
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Sagen Sie uns einfach Bescheid, wenn "die" bei Ihnen einfallen. Dann überlegen wir uns zusammen eine Überlebens-Strategie für Sie. Machen wir doch glatt. Soviel Foren-Solidarität muss doch auch möglich sein, über alle ideologischen Lagergrenzen hinweg. :happy:

Eindeutiger kann Naivität und hoffnungslose Überforderung zu diesem Thema fast nicht mehr dargestellt werden.
 

Eisbaerin

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Eindeutiger kann Naivität und hoffnungslose Überforderung zu diesem Thema fast nicht mehr dargestellt werden.

ich denke der verdient daran, anders kann man sich das kaum noch erklären :(

hier mal ein vid, für das lichtlein auch zu empfehlen :giggle:

 

Heli

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das sowas kommen würde war schon längst klar, bis 2020 sollen jedes jahr 1,5 millionen kommen, das wäre die anzahl ohne familiennachzug, die müssen ja wo hin, da werden dann die hier ansässigen auch dazu gezwungen "zusammen" zu rücken, dürfen dann in notunterkünfte, weil die wohnungen und häuser ja dringend für die bereicherer gebraucht werden :mad:
Ich hoffe doch davon ausgehen zu können dass die ganzen begeisterten Bahnhofsklatscher von der Polizei gefilmt wurden?!!!

Zwecks Identifikation später.

Gut einige findet man womöglich in Sekundenschnelle im der Polizeidatenbank.:eek:
Die Restlichen könnte man mittels Aktenzeichen xy-ungelöst identifizieren.

Diese Leute, die größtenteils zu schüchtern sein dürften sich freiwillig bei den Behörden zu melden, wenn es darum geht die Millionen Flüchtlinge später einmal zwangs einzuquartieren in privaten Wohnraum.

Diese Leute (Bahnhofsklatscher) werden mit einer Begeisterung in ihren feuchten Keller ziehen. In der guten Hoffnung einschlafen dass es die einquartierten Flüchtlinge im neu eingerichteten Schlafzimmer hoffentlich gemütlich haben werden.

Das Ganze betrifft natürlich nicht nur die Häuslebesitzer. Die Leute mit Eigentumswohungen können ja auch bestens in ihrer Garage übernachten. Während die armen Flüchtlinge es sich im Winter in der guten warem Stube - ihrer Stube - mal so richtig gemütlich machen.

Diese fenetiche Begeisterung von den Bahnhofsklatschern, an den Bahnhöfen, die muss ja zu etwas gut gewesen sein. Für selbige.
Wenn man sich schon die Hände fast wundgeklatscht hat.

Man muss sich natürlich gut stellen mit den Neuankömmlingen im Haus. Beschweren sich die beim Bürgermeisteramt, ist man sein Häuschen los und es geht per Eilverordnung in den Besitz des neuen Besetzers, äh Bewohners über. Wer sich dagegen meint wehren zu müssen wird als elender N@zi von den lokalen Medien fertiggemacht.

Aber man kann ja jeden Abend vor seinem Ex-Häuschen klatschen wenn sich die ganzen Akademiker und Hochschulabsolventen sich mal kurz am Fenster zeigen. So wie früher, am Bahnhof...:cool:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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