Ach, wer sollte glauben, dass ein CDU'ler soetwas schreibt und "seine" Partei derart in die Pfanne haut.
Entweder ist er nicht "aktives CDU-Parteimitglied" (
klingt mehr nach einem von den 4 Oppositiondparteien)
oder weiß nicht, was "Rechtsstaat" bedeutet, dass er meint, Deutschland sei es nach mehr als 13 Jahren CDU-Kanzlerschaft nicht mehr.
Eine kleine Hilfe aus dem Lexikon des Juraforum:
https://www.juraforum.de/lexikon/rechtsstaat
Rechtsstaat - Definition & Merkmale eines Rechtsstaats
Unter einem
Rechtsstaat ist ein Staat zu verstehen, bei dem das Handeln von Regierung und Verwaltung durch geltende Gesetze beschränkt und gelenkt wird. Dadurch soll staatlicher Willkür vorgebeugt werden. Für die Bürger des Staates bedeutet dies auch, dass ihnen Grundrechte gewährt und diese auch garantiert werden.
Unabhängigen Gerichten obliegt zudem die Aufgabe, staatliche Entscheidungen zu überprüfen. Für Deutschland legt Art. 28 Abs. 1 GG fest, dass es sich um einen republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat handelt. Das Bundesverfassungsgericht ist das Gericht, dass die Kontrolle über die deutsche Verfassung und das Recht besitzt.
I. Die Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz
Im deutschen Grundgesetz sind einige wichtige Artikel zu finden, die die Merkmale des Rechtsstaats genauer definieren. Dazu zählen u.a.
° der Anspruch auf
rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG
° der Anspruch auf den
gesetzlichen Richter, Artikel 101 GG
° der
Vorrang von Verfassung und Gesetz, Art. 20 Abs. 3 GG
° Rechtsschutz durch
unabhängige Gerichte, Artikel 19 Abs. 4 GG
II. Das Rechtsstaatsprinzip
Basierend auf der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips haben sich bestimmte
Wesensmerkmale desselben entwickelt. Dazu gehören u.a.:
° die
Achtung der Grundrechte (alle Organe der Staatsgewalt sind an die Grundrechte gebunden und dürfen sich nicht über diese hinwegsetzen)
° die
Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG sieht vor, dass die Ausübung der Staatsgewalt durch besondere Organe der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und der vollziehenden Gewalt erfolgen muss)
° die
Gleichbehandlung durch das Gesetz (Art. 3 GG)
° der
Vorbehalt des Gesetzes (Eingriffe der staatlichen Gewalt in Freiheit und Eigentum der Bürger müssen auf ein förmliches und zudem bereits vorher erlassenes Gesetz gestützt werden)
° die
Verhältnismäßigkeit (verwendete Mittel und verfolgter Zweck müssen verhältnismäßig sein)
Durch sämtliche Regelungen und
Grundrechte wird die Demokratie und
Unabhängigkeit der Justiz des Rechtsstaates Deutschland sichergestellt. Es wird eine Gerechtigkeit geschaffen und alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten. So haben deutsche Staatsbürger unter anderem das Wahlrecht.
III. Gegensätze zu einem Rechtsstaat
Immer wenn ein Staat seinen
Entscheidungen nicht die Verfassung zugrunde legt, sondern vielmehr ohne Beschränkungen und eigenmächtig entscheiden und walten darf, liegt das genaue Gegenteil eines Rechtsstaats vor. Bezeichnungen für solche Staaten wären etwa eine Diktatur oder ein Polizeistaat.
Häufig fällt
umganssprachlich auch der Begriff "Unrechtsstaat"