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Mein Hinweis auf die R22 Wärmepumpen war nur ein Beispiel zu deinen Hinweisen, der
Verschrottung usw.
Kommen wir zu den Umstellungen von R22 auf R 410 A.
Dein Hinweis ist auch wieder ein Griff ins Klo. dein Bild zeigt eine "Klima-Außeneinheit"
nicht mehr und nicht weniger. Dazu muss du aber mit aufführen, dass nicht jede R22 Anlage
umgestellt werden kann/konnte. Hast du dieses Wissen etwa nicht?
^^
"muß" nicht...."Sollte" vielleicht...."kann" auf jeden Fall....
und da schließt sich dann der Kreis bei meinem Hinweis auf:
schön dein Ablenkungsersuchen ^^
was nutzt dir ne Wärmepumpe mit R22, wenn du das Kältemittel nicht mehr bekommst?
https://www.tga-fachplaner.de/Archi...275919-100248/upgrade-von-r22-auf-r410a-.html
Upgrade von R22 auf R410A
Ferner wurde ja eben nur das Mittel und nicht die technische Einrichtung verboten
und damit bist du dann wieder beim "Ping" vom "Pong"! *g
Wenn der Gesetzesgeber beschließt, das die Betriebserlaubnis erlischt, dann haste als Bürger das Nachsehen!
oder biste da anderer Ansicht?
also...welchen Hersteller haste denn nu vom Kessel?