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Neuer/alter Nationalismus!?

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Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
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Na, dann können wir nur hoffen, daß die Prophezeiung und Wünsche unserer grünroten Politiker und Demographen in Erfüllung gehen, wonach die Deutschen nur noch etwa 40% in knapp 30 Jahren auf dem Boden der BRD-GmbH ausmachen.
Dann können die Deutschen wenigstens als Minderheit unter den Schutz des § 130 StGB kriechen, natürlich nur dann, wenn die Fremdvölkerschaft den doofen deutschfeindlichen Paragraphen nicht schon vorher abgeschafft hat.
Du bist offenkundig ein Verfechter des Deutschen mit den Selektionskriterien "Ethnie" und "Volksstamm" und wenig geneigt, Dich den Entwicklungstendenzen des Staatsvolks der Deutschen zu stellen. Und wenn Deine Volkstämmigen dann tatsächlich einmal zur ethnischen Minderheit werden sollten, dann werden sie einem sinnvollen und inhaltlich klaren Strafrechtsparagraphen im Sinne des § 130 durchaus das Wort reden.
Man sollte vielleicht eher mal jetzt überlegen, ob man das Strafrecht rigoroser gegen Deutschtümler anwendet.
 
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Man sollte vielleicht eher mal jetzt überlegen, ob man das Strafrecht rigoroser gegen Deutschtümler anwendet.

Unsere verlogene und völlig verblödete Gesinnungsstrafjustiz wendet doch schon seit Jahren gerade dieses Strafrecht rigoroser gegen Deutsche an.

Siehe u.a. Horst Mahler, der wegen Verstoßes gegen den §130 lebenslänglich im BRD-Kerker absitzt, weil er jedesmal für sein vermeintliches Fehlverhalten gegen den § 130 erneut weitere 5 Jahre von dem BRD-Freisler aufgebrummt bekam, oder seine ehemalige Verteidigerin saß 3 volle Jahre im BRD-Kerker und noch viele andere mehr.

Niemand von denen hat je zur Gewalt oder zum Sturz dieses deutschfeindlichen Systems aufgerufen oder irgendeinen sich parasitär verhaltenden Asylanten oder seinem Schutzpolitiker Gewalt angetan.

Mit deiner Übernahme der verächtlichen Vokabel "Deutschtümler" für deutsche Patrioten zeigst du ganz deutlich, daß bei dir die antideutsche und sozialistische Gehirnwäsche sofort gewirkt hat.

Nun bin ich in meinem Leben beruflich häufig im Ausland gewesen, mit Ausländern gut zusammengearbeitet und konnte feststellen, daß kein Däne, kein Franzose, kein Brite, kein Italiener/Spanier/Portugiese und gerade kein Pole seinen Landsman irgendeine nationale Tümelei unterstellt, wenn er seine nationale Identität unterstreicht.
Gerade bei den so toleranten Briten gibt es nur eines, nämlich to be British!
 

Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
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Unsere verlogene und völlig verblödete Gesinnungsstrafjustiz wendet doch schon seit Jahren gerade dieses Strafrecht rigoroser gegen Deutsche an.

Siehe u.a. Horst Mahler, der wegen Verstoßes gegen den §130 lebenslänglich im BRD-Kerker absitzt, weil er jedesmal für sein vermeintliches Fehlverhalten gegen den § 130 erneut weitere 5 Jahre von dem BRD-Freisler aufgebrummt bekam, oder seine ehemalige Verteidigerin saß 3 volle Jahre im BRD-Kerker und noch viele andere mehr.

Niemand von denen hat je zur Gewalt oder zum Sturz dieses deutschfeindlichen Systems aufgerufen oder irgendeinen sich parasitär verhaltenden Asylanten oder seinem Schutzpolitiker Gewalt angetan.

Mit deiner Übernahme der verächtlichen Vokabel "Deutschtümler" für deutsche Patrioten zeigst du ganz deutlich, daß bei dir die antideutsche und sozialistische Gehirnwäsche sofort gewirkt hat.

Nun bin ich in meinem Leben beruflich häufig im Ausland gewesen, mit Ausländern gut zusammengearbeitet und konnte feststellen, daß kein Däne, kein Franzose, kein Brite, kein Italiener/Spanier/Portugiese und gerade kein Pole seinen Landsman irgendeine nationale Tümelei unterstellt, wenn er seine nationale Identität unterstreicht.
Gerade bei den so toleranten Briten gibt es nur eines, nämlich to be British!
Nicht zu überlesen: Bei Dir hat offenbar die blinde Gedankenlosigkeit deutschnationalistischer Selbstverherrlichung schon voll gegriffen. Wenn nicht noch mehr.
Nicht nur Du bist viel im Ausland gewesen. Dort wird aber Nationalstolz und Patriotismus nicht mit Selbstüberhebung und Verächtlichmachung anderer Nationen und Ethnien verwechselt. Vor allem steht man da zur eigenen Geschichte und deutet sie nicht so um, wie es in den ideologischen Kram passt.
Horst Mahler sitzt im übrigen völlig zu Recht 12 Jahre wegen Volksverhetzung ab. Er ist 85, wenn man ihn entlassen wird. Lebenslänglich? Hoffst Du das?:)
Ja, als Märtyrer macht er sich dann bestens. Plädierst Du schon jetzt hier für den Horst-Mahler-Gedächtsnisverein?
Im übrigen, die Höchststrafe nach § 130 StGB sind fünf Jahre Freiheitsentzug ... guter Anlass mal auf den Fall Mahler genauer zu schauen.
 

Kaffeepause930

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Du bist offenkundig ein Verfechter des Deutschen mit den Selektionskriterien "Ethnie" und "Volksstamm" und wenig geneigt, Dich den Entwicklungstendenzen des Staatsvolks der Deutschen zu stellen. Und wenn Deine Volkstämmigen dann tatsächlich einmal zur ethnischen Minderheit werden sollten, dann werden sie einem sinnvollen und inhaltlich klaren Strafrechtsparagraphen im Sinne des § 130 durchaus das Wort reden.
Man sollte vielleicht eher mal jetzt überlegen, ob man das Strafrecht rigoroser gegen Deutschtümler anwendet.

Und nicht nur das. Die Pflege des chauvinistischen Türkentums hat ebenfalls in Deutschland nichts zu suchen. Aber so wie ich Sie politisch einschätze, selektieren auch Sie zwischen politisch sakrosanktem und pöhsen Radikalismus. :winken:
 

Timirjasevez

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Und nicht nur das. Die Pflege des chauvinistischen Türkentums hat ebenfalls in Deutschland nichts zu suchen. Aber so wie ich Sie politisch einschätze, selektieren auch Sie zwischen politisch sakrosanktem und pöhsen Radikalismus. :winken:
Wenn ein in Deutschland lebender Türke seinen Chauvinismus gegen Mitbürger auslebt und dabei eine Straftat nach § 130 StGB verübt, ist das nach der Maßgabe des Gesetzes zu ahnden.
Die Unterstellung geht ins Leere.
 

Uwe O.

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Wenn ein in Deutschland lebender Türke seinen Chauvinismus gegen Mitbürger auslebt und dabei eine Straftat nach § 130 StGB verübt, ist das nach der Maßgabe des Gesetzes zu ahnden.
Die Unterstellung geht ins Leere.

Der von Dir genannten Beispielstürke begeht keine Volksverhetzung, weil er nicht die Mehrheit darstellt.
So das höchste Gericht.

Uwe
 

Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
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Der von Dir genannten Beispielstürke begeht keine Volksverhetzung, weil er nicht die Mehrheit darstellt.
So das höchste Gericht.

Uwe
Auf welches BGH-Urteil beziehst Du Dich da bitte genau? Wo steht, dass ein Straftäter nach § 130 StGB einer ethnischen (oder welcher sonstigen?) Mehrheit iinerhalb des Staatsvolkes angehören muss? Ist es im übrigen möglich, dass "mein Beispieltürke" Deutscher im Sinne des GG ist? Dann unterliegt er dem genannten Paragraphen ohnehin auch in dem von Dir genannten Sinne.;)

PS: Da fiel mir noch etwas ein.
Wenn es denn ein derart richtungsweisendes Grundsatzurteil des BGH gäbe, ist es dann auch verbindlich für die Rechtssprechung unterer Instanzen zum genannten Paragraphen?
siehe
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2326028.html
 
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Kaffeepause930

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Wenn ein in Deutschland lebender Türke seinen Chauvinismus gegen Mitbürger auslebt und dabei eine Straftat nach § 130 StGB verübt, ist das nach der Maßgabe des Gesetzes zu ahnden.
Die Unterstellung geht ins Leere.

Sie glauben offenbar immer noch an den Weihnachtsmann. Der Volksverhetzungsparagraph §130 regelt nämlich ausschließlich das Zeigen von Nazi-Symbolen, Hitlergruß und die Leugnung des Holocaust etc.pp.. und sonst gar nichts.
 

Uwe O.

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Sie glauben offenbar immer noch an den Weihnachtsmann. Der Volksverhetzungsparagraph §130 regelt nämlich ausschließlich das Zeigen von Nazi-Symbolen, Hitlergruß und die Leugnung des Holocaust etc.pp.. und sonst gar nichts.

Du irrst.
Das war das ursprüngliche Ansinnen des Gesetzgebers, ist aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ausgeweitet worden.

Guckst Du Wikipedia.

Uwe
 

Uwe O.

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Auf welches BGH-Urteil beziehst Du Dich da bitte genau? Wo steht, dass ein Straftäter nach § 130 StGB einer ethnischen (oder welcher sonstigen?) Mehrheit iinerhalb des Staatsvolkes angehören muss?

Ich suche Dir die Quelle noch heraus. *)
Die ist (aus verständlichen Gründen) etwas tief im Internet versteckt.

Ansonsten schützt der § 130 StGB ausdrücklich Minderheiten.
Das ergibt sich schon aus der Entstehungsgeschichte.

Uwe

*) Bitte nicht morgen anmahnen.
Dauert etwas. Ich habe noch ein anderes Leben.:rolleyes2:
 

Timirjasevez

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Ich suche Dir die Quelle noch heraus. *)
Die ist (aus verständlichen Gründen) etwas tief im Internet versteckt.

Ansonsten schützt der § 130 StGB ausdrücklich Minderheiten.
Das ergibt sich schon aus der Entstehungsgeschichte.

Uwe

*) Bitte nicht morgen anmahnen.
Dauert etwas. Ich habe noch ein anderes Leben.:rolleyes2:
Danke. Ich warte gern.
Der Text des § 130 suggeriert in Absatz 1 und 2 durchaus, das dessen Ziel der Schutz von Minderheiten (Gruppen, ein Teil der Bevölkerung, das Individuum) ist.
Das hinter dem "Wer" des/der der Täter aber irgendwelche Mehrheiten stehen, erschließt sich mir nicht.
Über die Rechtshistorie dieser Norm ist mir nichts bekannt.
 

Timirjasevez

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Du irrst.
Das war das ursprüngliche Ansinnen des Gesetzgebers, ist aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ausgeweitet worden.

Guckst Du Wikipedia.

Uwe
Da braucht er nicht Wikipedia zu bemühen.
Es reicht ein einfacher Blick ins Gesetz selbst und er kann erkennen, sofern willens, dass er falsch liegt.
 

Timirjasevez

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Sie glauben offenbar immer noch an den Weihnachtsmann. Der Volksverhetzungsparagraph §130 regelt nämlich ausschließlich das Zeigen von Nazi-Symbolen, Hitlergruß und die Leugnung des Holocaust etc.pp.. und sonst gar nichts.
Nein. An den Osterhasen ebenfalls nicht. Ansonsten ist die Rechtsnorm eindeutig. Besser nochmal lesen.;)
 

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Besta

Danke. Ich warte gern.
Der Text des § 130 suggeriert in Absatz 1 und 2 durchaus, das dessen Ziel der Schutz von Minderheiten (Gruppen, ein Teil der Bevölkerung, das Individuum) ist.
Das hinter dem "Wer" des/der der Täter aber irgendwelche Mehrheiten stehen, erschließt sich mir nicht.
Über die Rechtshistorie dieser Norm ist mir nichts bekannt.

??..............
 
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B

Besta

Danke. Ich warte gern.
Der Text des § 130 suggeriert in Absatz 1 und 2 durchaus, das dessen Ziel der Schutz von Minderheiten (Gruppen, ein Teil der Bevölkerung, das Individuum) ist.
Das hinter dem "Wer" des/der der Täter aber irgendwelche Mehrheiten stehen, erschließt sich mir nicht.
Über die Rechtshistorie dieser Norm ist mir nichts bekannt.

Darüber zu diskuttieren ist sinnlos, da die Verbindlichkeiten der Aussagen ineinader zerfliessen...
 
B

Besta

Um zu verstehen, empfehle ich diese Sendung:
Allah in Ehrenfeld – Der Bau der Kölner Moschee, heute Abend, 22:45 Uhr, ARD

Eine kleine Vorabinfo:

http://www.welt.de/fernsehen/article108124993/Die-Blamage-um-Deutschlands-groessten-Moschee-Bau.html

Zwar kein architektonisches " Wunderwerk " , trotzdem ein Ort, wo Menschen dieser Glaubensrichtung Ihre Religion ausleben können... Wenn DIESES Bauwerk in irgendwelcher Weise gegen Bestimmunger der Bauaufsicht verstossen würde, wäre die Genehmigung nicht erteilt worden... Ich bin ein absoluter Verfechter der AKP Regierung und den islamischen Verbänden... Jedoch ein Befürworter von religiöser Entfaltung jeder Glaubensrichtung ohne Diktat von " Oben ", die Ihre Reilgion in Menschenwürde ausleben und praktiziieren dürfen.... Die Zeiten sind vorbei, wo Muslime in den Hinterhöfen und gemieteten Altbauwohnungen beten mussten... Gerade und DESHALB musste diese Moschee zum "Trotz" gebaut werden.... Wenn die sogenannten PRO`s ( Naz.s ) meinen, Sie müssten " Sturmlaufen ", wird zum Trotz noch eine grössere Moschee gebaut... Grins...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 4 « (insges. 4)

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