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Du bist offenkundig ein Verfechter des Deutschen mit den Selektionskriterien "Ethnie" und "Volksstamm" und wenig geneigt, Dich den Entwicklungstendenzen des Staatsvolks der Deutschen zu stellen. Und wenn Deine Volkstämmigen dann tatsächlich einmal zur ethnischen Minderheit werden sollten, dann werden sie einem sinnvollen und inhaltlich klaren Strafrechtsparagraphen im Sinne des § 130 durchaus das Wort reden.Na, dann können wir nur hoffen, daß die Prophezeiung und Wünsche unserer grünroten Politiker und Demographen in Erfüllung gehen, wonach die Deutschen nur noch etwa 40% in knapp 30 Jahren auf dem Boden der BRD-GmbH ausmachen.
Dann können die Deutschen wenigstens als Minderheit unter den Schutz des § 130 StGB kriechen, natürlich nur dann, wenn die Fremdvölkerschaft den doofen deutschfeindlichen Paragraphen nicht schon vorher abgeschafft hat.
Man sollte vielleicht eher mal jetzt überlegen, ob man das Strafrecht rigoroser gegen Deutschtümler anwendet.