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Dein Einwand ist nicht ganz von der Hand zu weisen, aber so steht es nun mal im Gesetz, in diesem Falle in der Verfassung Thüringens:
# 1802
"Zitat Zitat von Art. 53, Abs.1
Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes.
Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich."
Warum hat man dann den "Fraktions-Zwang" eingeführt?
Und da wir alle > den Menschen < kennen und wissen, - was mit so einer vorsätzlichen VOLKS-VERBLÖDUNG gemeint ist
und dem zufolge vorsätzlich anders Gehandelt wird - kann man jeden - der daran glauben möchte- nur geistig bemitleiden !
Und das trifft auf 90% aller Wähler zu !
Wir sehen doch alle - wie DANK der Abgeordneten - in Deutschland das Volk nieder gemacht wird !