Anmerkungen zu einzelnen Punkten:
>> 2. Man echauffiert sich, die AfD habe Kemmerich gewählt. ... <<
Der AfD kann man eigentlich keinen Vorwurf machen, deren Fraktion hat ihre Ziele verfolgt und legal erreicht.
Kemmerich hat sich dagegen mit seiner Kandidatur äußerst dumm und naiv angestellt.
Er musste die Möglichkeiten bedenken können.
Wenn er laut eigener Aussage nicht gewollt hat, gewählt zu werden, und dann in seiner "Antrittsrede" denen, die ihn entgegen seiner Erwartung gewählt haben, derart "Anti" und "Brandmauer" entgegenschleudert, dann ist er nicht nur "undankbar", sondern ***
>> 3. Kemmerich kann nicht einfach zurücktreten. Es gibt außer ihm keinen Regierenden in Thüringen. ... <<
Doch,
er ist bereits zurückgetreten und amtiert seitdem nur noch "geschäftsführend" !
dazu
Verfassung des Freistaates Thüringen,
Artikel 75
(1) Die Landesregierung und jedes ihrer Mitglieder können jederzeit ihren Rücktritt erklären.
(2) Das Amt der Mitglieder der Landesregierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, dem Rücktritt der Landesregierung oder nachdem der Landtag einen Vertrauensantrag des Ministerpräsidenten abgelehnt hat. Das Amt eines Ministers endet auch mit dem Rücktritt oder jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.
(3) Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister sind verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen.
>> 4. Selbstverständlich steht es der derzeitigen Opposition im thüringischen Landtag frei, Herrn Kemmerich mit allen demokratischen Mitteln zu bekämpfen. ... <<
Wer ist denn alles "derzeitige Opposition"?
Da es keine "Regierungskoalition" gibt und die "Regierung" nur aus einer Person (zudem nur "geschäftsführend") besteht, gibt es "eigentlich" auch keine Oppasition oder es dürften außer der FDP alle anderen Fraktionen als Opposition zu betrachten sein.
(Nach der ausdrücklichen Absage des Ministerpräsidenten in seiner "Antrittsrede" insbesondere auch die AfD.)
>> 5. Kemmerich muss regieren, so ist das und nicht anders. So ist die Rechtslage. Er kann Minister und Staatssekretär und leitende Beamte ernennen und entlassen. ...<<
Es ist fraglich, ob er Minister ernennen kann, denn nach seinem eigenen Rücktritt wäre auch das Amt von zuvor ernannten Ministern beendet und sie wären nur noch auf sein Ersuchen "geschäftsführend", es gibt aber keine Minister, die er "ersuchen" könnte.
-siehe oben, Artikel 75
>> 6. Nicht die CDU, nicht die FDP, ... oder Linken haben zu bestimmen, was jetzt geschieht. <<
In der Aufzählung fehlen die AfD und die SPD, hast du die absichtlich "vergessen"?
In seiner Antrittsrede hat der Ministerpräsident ja jede Art von Zusammenarbeit mit der AfD explizit ausgeschlossen
(
"... Die Brandmauern gegenüber der AfD bleiben bestehen" und
"Ich bin Anti-AfD, ich bin Anti-Höcke")
und andererseits CDU, SPD und Grünen "Gespräche" angeboten (was aber für eine Mehrheit im Landtag auch nicht gereicht hätte)
----------------------
Zu dem Affentheater im UK gäbe es auch einiges zu sagen, ist hier aber nicht der Ort.