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Migrationspakt von Nazi-Staaten Nicht unterzeichnet ... ?

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Heli

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Angela, bist du das?!!!

Scherzchen...

Sie sehen mir nach dass ich Ihre Begeisterung nicht ganz teile. Gibt es auch etwas was Sie an der Kanzlerin, deren glühender Vereherer Sie zu sein scheinen, nicht so toll finden? Wenn Ihnen in den nächsten Wochen etwas einfallen sollen, teilen Sie es mit mir...

Bei aller Begeisterung stört Sie offenbar überhaupt nicht dass man alle möglichen Kriminellen ins Land gelassen hat, welche fast tagtäglich die Zeitungen füllen?

Und offenbar macht es Sie überhaupt nicht stutzig dass Sie mir kein vergleichbare Beispiel nennen konnten, wo noch ein Staat so dumm war bzw. so ein naiv-doofe Landesführung hatte, die die Grenzen unkontrolliert geöffnet hat!!!
Wissen Sie was ein Geisterfahrersyndrom ist, bzw. was man darunter versteht? Es könnte da evtl. eine Gemeinsamkeit geben welche Sie mit Ihrer geliebten Kanzlerin teilen...

Komische Argumentiererei.

Die Auforderung zur Beispielsnennung sollte noch mal geprüft werden.

Jedes Land kann, darf und muss auf eine Ausnahmesituation reagieren. Das tut es nach seinen Werten und seinen ethischen Grundsätzen.

Meine ''Argumentiererei'' basiert/fußt auf den jeweiligen Beiträgen die ich dazu zitiere. Offenbar wundert sie das??

''Die Auforderung zur Beispielsnennung sollte noch mal geprüft werden'' - aber nicht die Kriminellen aus der Dritten Welt die über die Grenze kamen bei Nacht und Nebel. Ne, schon klar...:rolleyes:


Und wer bitteschön legt diese ''ethischen'' Grundsätze fest? Sie etwa, und ihre Bahnhofsklatscher-Kollegen vielleicht??? :)giggle:)
(Haben Sie denn nicht schon genug ''angerichtet'' mit Ihrer kindlich zu nennenden Naivität, damals? Sich wie kleine dumme Jungs, ja Groupies, von der Kanzlerin an die Bahnhöfe schicken lassen um teilweise hoch Kriminelle wie Popstars zu bejubeln?!! Wie tief muss man da wohl gesunken sein. Verraten Sie es mir?!?:cool:)

----

Die Ihren sind nicht die der Mehrheit der Bevölkerung und nicht die, die der dt. Verfassung zugrunde liegen. Also halten Sie diese für sich hoch. Die sind aber nicht maßgebend für Deutschland.

Komische Argumentation...

Könnten Sie diesen obig von Ihnen zitieten Absatz bitte einmal für mich ein wenig ordnen? Ein wenig strukturieren(?!!) Wirkt etwas, ja wirr.:traurig:


Und, falls Sie es wieder nicht bemerken sollten und wieder mal (s.o.) von Aufforderung schwadronieren sollten, ich habe auch diesmal höflich gefragt. (Sie müssen sich als zwangsläufig eine neue Ausrede einfallen lassen warum Sie der Bitte nicht nachkommen):coffee:


PS: Sie, Ihre zeitweise etwas diffus anmutende Schreibweise und das dementsprechende leicht holprige Textverstänndis; dazu diese ''Gutmenscherei'; dies alles erinnert mich persönlich sehr stark an einen Ehemaligen hier. Einer der wenigen Ehemaligen der frewillig ging. ''Johhannes der Gesandte'' nannte er sich (damals). Sagt Ihnen der Name vielleicht etwas(?:eek:)
 

schelm65

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Hat nicht.

Im Sinne dessen, was EuGH aussagt, hat er nichts geschrieben. Er hat eine Meinung über Ausnahme, Zeitablauf geäußert.

Hat er doch. Der EuGH hat weder dem Selbsteintrittsrecht eine bindende Wirkung zugesprochen, noch könnte er das. Der EuGH hat ganz im Gegenteil darauf verwiesen das Dublin III keine Ausnahmen in der Zuständigkeit kennt.

https://www.tagesschau.de/ausland/asyl-eugh-dublin-101.html

Der EuGH stellt hier lediglich der Bundesregierung einen situationsbezogenen rechtlichen Persilschein aus, der Bezug auf die konkrete Situation nimmt. Und genau diese Situation meint das unverbindliche Selbsteintrittsrecht, dann in Vorleistung zu treten, wenn andere nicht handeln, die laut Recht zuständig wären.

Darüber hinaus kann der EuGH die Rechtmäßigkeit der Handlungsweise der Bundesregierung überhaupt nicht legitimieren, da die folgende, seit 3 Jahren anhaltende Praxis der dauerhaften Grenzöffnung über den Ausnahmetatbestand hinaus - und die damit verbundene kontinuierliche Masseneinwanderung - weder vom nationalen, noch vom Völkerrecht gedeckt ist. Unkontrollierte Massenmigration greift konstituierendes Staatsrecht an, die Definitionen von Staat, Staatsvolk und Staatsgrenze.

Die deutsche Regierung war und ist mitnichten rechtlich autorisiert über die Ausnahme hinaus die Grundlagen des Staatsrechtes mit ihrer dauerhaften Praxis der massenhaften, voraussetzungslosen Einreise unter dem Deckmantel der Asylgewährung, zur Disposition zu stellen.
 

Watson

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Hat er doch. Der EuGH hat weder dem Selbsteintrittsrecht eine bindende Wirkung zugesprochen, noch könnte er das. Der EuGH hat ganz im Gegenteil darauf verwiesen das Dublin III keine Ausnahmen in der Zuständigkeit kennt.

https://www.tagesschau.de/ausland/asyl-eugh-dublin-101.html

Der EuGH stellt hier lediglich der Bundesregierung einen situationsbezogenen rechtlichen Persilschein aus, der Bezug auf die konkrete Situation nimmt. Und genau diese Situation meint das unverbindliche Selbsteintrittsrecht, dann in Vorleistung zu treten, wenn andere nicht handeln, die laut Recht zuständig wären.

Darüber hinaus kann der EuGH die Rechtmäßigkeit der Handlungsweise der Bundesregierung überhaupt nicht legitimieren, da die folgende, seit 3 Jahren anhaltende Praxis der dauerhaften Grenzöffnung über den Ausnahmetatbestand hinaus - und die damit verbundene kontinuierliche Masseneinwanderung - weder vom nationalen, noch vom Völkerrecht gedeckt ist. Unkontrollierte Massenmigration greift konstituierendes Staatsrecht an, die Definitionen von Staat, Staatsvolk und Staatsgrenze.

Die deutsche Regierung war und ist mitnichten rechtlich autorisiert über die Ausnahme hinaus die Grundlagen des Staatsrechtes mit ihrer dauerhaften Praxis der massenhaften, voraussetzungslosen Einreise unter dem Deckmantel der Asylgewährung, zur Disposition zu stellen.

Also hat die Bundesregierung damals legal gehandelt. Die andauernde Praxis der Grenzöffnung kann hieb und stichfest belegt werden ?
 

Watson

Deutscher Bundeskanzler
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Meine ''Argumentiererei'' basiert/fußt auf den jeweiligen Beiträgen die ich dazu zitiere. Offenbar wundert sie das??

''Die Auforderung zur Beispielsnennung sollte noch mal geprüft werden'' - aber nicht die Kriminellen aus der Dritten Welt die über die Grenze kamen bei Nacht und Nebel. Ne, schon klar...:rolleyes:


Und wer bitteschön legt diese ''ethischen'' Grundsätze fest? Sie etwa, und ihre Bahnhofsklatscher-Kollegen vielleicht??? :)giggle:)
(Haben Sie denn nicht schon genug ''angerichtet'' mit Ihrer kindlich zu nennenden Naivität, damals? Sich wie kleine dumme Jungs, ja Groupies, von der Kanzlerin an die Bahnhöfe schicken lassen um teilweise hoch Kriminelle wie Popstars zu bejubeln?!! Wie tief muss man da wohl gesunken sein. Verraten Sie es mir?!?:cool:)

----



Komische Argumentation...

Könnten Sie diesen obig von Ihnen zitieten Absatz bitte einmal für mich ein wenig ordnen? Ein wenig strukturieren(?!!) Wirkt etwas, ja wirr.:traurig:


Und, falls Sie es wieder nicht bemerken sollten und wieder mal (s.o.) von Aufforderung schwadronieren sollten, ich habe auch diesmal höflich gefragt. (Sie müssen sich als zwangsläufig eine neue Ausrede einfallen lassen warum Sie der Bitte nicht nachkommen):coffee:


PS: Sie, Ihre zeitweise etwas diffus anmutende Schreibweise und das dementsprechende leicht holprige Textverstänndis; dazu diese ''Gutmenscherei'; dies alles erinnert mich persönlich sehr stark an einen Ehemaligen hier. Einer der wenigen Ehemaligen der frewillig ging. ''Johhannes der Gesandte'' nannte er sich (damals). Sagt Ihnen der Name vielleicht etwas(?:eek:)

Es braucht keine Beispiele. Die BRD kann souverän über ihre Grenzsicherung entscheiden, was sie tut.
Wenn Sie eins brauchen, nehmen Sie z.Zt. Mexiko.

Der Absatz ist klar. Ihre ethischen Grundsätze sind Ihre. Die Mehrheit der Bundesbürger teilt die nicht.
 

schelm65

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Also hat die Bundesregierung damals legal gehandelt. Die andauernde Praxis der Grenzöffnung kann hieb und stichfest belegt werden ?

Das sogenannte Selbsteintrittsrecht wurde überhaupt nicht in Frage gestellt. Die Kritik führender Staatsrechtler und ehemaliger Richter am BVerfG zielt in der Essenz auf die Praxis, die Ausnahme zur Regel zu erheben. Da die Staatsgrenze seit 2015 kontinuierlich und ohne nötige Voraussetzungen wie bspw. Visa oder gültige Personaldokumente von Bürgern die nicht unter das Abkommen von Schengen fallen, passiert werden kann, greift diese Praxis die Grundlagen der Definition von " Staat " an, und kann somit nicht mehr als Ausnahmetatbestand im Rahmen des Selbsteintrittsrechtes als legitimiert bewertet werden.

Ich versteh nicht, warum das immer wiederholt werden muss. Gibt es dazu ein stichhaltiges Gegenargument, dann erbringe es doch !

Die andauernde Grenzöffnung ergibt sich aus dem Verhältnis des momentanen Zuwanderungsstromes durch Europa über verschiedene Routen auf dem Weg nach Deutschland - und der Zahl der monatlichen Einreisen von Bürgern außerhalb des Schengener Raumes.
 

Watson

Deutscher Bundeskanzler
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Das sogenannte Selbsteintrittsrecht wurde überhaupt nicht in Frage gestellt. Die Kritik führender Staatsrechtler und ehemaliger Richter am BVerfG zielt in der Essenz auf die Praxis, die Ausnahme zur Regel zu erheben. Da die Staatsgrenze seit 2015 kontinuierlich und ohne nötige Voraussetzungen wie bspw. Visa oder gültige Personaldokumente von Bürgern die nicht unter das Abkommen von Schengen fallen, passiert werden kann, greift diese Praxis die Grundlagen der Definition von " Staat " an, und kann somit nicht mehr als Ausnahmetatbestand im Rahmen des Selbsteintrittsrechtes als legitimiert bewertet werden.

Ich versteh nicht, warum das immer wiederholt werden muss. Gibt es dazu ein stichhaltiges Gegenargument, dann erbringe es doch !

Die andauernde Grenzöffnung ergibt sich aus dem Verhältnis des momentanen Zuwanderungsstromes durch Europa über verschiedene Routen auf dem Weg nach Deutschland - und der Zahl der monatlichen Einreisen von Bürgern außerhalb des Schengener Raumes.

Deine Ausführungen im 2. Satz bedürfen noch stichhaltige Nachweise, dass dies so sei.
 

schelm65

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Deine Ausführungen im 2. Satz bedürfen noch stichhaltige Nachweise, dass dies so sei.

Nein, dazu besteht objektiv kein Bedarf. Monatlich wandern (offiziell) noch ca. 15 000 Personen von außerhalb des Schengener Raumes nach Deutschland ein. Wäre die Grenze lt. geltendem Recht für diese Personen geschlossen; es sei denn, sie besäßen ein Visa, würden sie abgewiesen werden.

Es geht aber noch einfacher. Da die Bundesregierung sich offiziell weigert die Grenze für diesen benannten Personenkreis ( rechtlich ) zu schließen, ist sie im Umkehrschluss offen.
 

Heli

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Es braucht keine Beispiele. Die BRD kann souverän über ihre Grenzsicherung entscheiden, was sie tut.
Wenn Sie eins brauchen, nehmen Sie z.Zt. Mexiko.

Der Absatz ist klar. Ihre ethischen Grundsätze sind Ihre. Die Mehrheit der Bundesbürger teilt die nicht.
Noch jemand der faktenfrei und völlig losgelöst von Sinnhaftigkeit drauflosschreibt. Na prima...

Daneben das übliche diffuse Geschreibsel ohne inhaltliche Struktur und ohne Zusammenhang! Stellvertretend der letzte Absatz...


PS: Es scheint also nicht nur einen Vermutung zu sein, dass die geistige Umerziehung/Manipulation zum typ. dt. Gutmenschen nicht ohne erkennbare Beeinträchtigungen der Hirnleistung von Statten geht.:traurig:
 

Nora

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Es haben nur die Staaten wahrscheinlich unterschrieben die ihren Überschuß loswerden wollen und die Staaten die den Ausschuß haben wollen.;)

Das nennt man Nächstenliebe und Humanität:D
 

Le Bon

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Noch jemand der faktenfrei und völlig losgelöst von Sinnhaftigkeit drauflosschreibt. Na prima...
In der Tat. Offensichtlich ist es nicht jedem gegeben, im Netz u.a. YT aufzurufen. Was meinte das Merkel?
Das Merkel auf einer Pressekonferenz mit US-Präsident Barack Obama am 19. Juni 2013 schrieb:
"Das Internet ist für uns alle Neuland, und es ermöglicht auch Feinden und Gegnern unserer demokratischen Grundordnung natürlich, mit völlig neuen Möglichkeiten und völlig neuen Herangehensweisen unsere Art zu leben in Gefahr zu bringen."
*Muhahahahaha*


Souverän! *Muhahahahaha* Was gibt es doch für viele Träumerle.;)
 

Heli

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@ schelm65

Deine Ausführungen im 2. Satz bedürfen noch stichhaltige Nachweise, dass dies so sei.

[MENTION=4402]Watson[/MENTION], Sie sind Berufskomiker nicht?

Sonst würde ich mich zwangsläufig fragen wieviel Dreistigkeit (oder Dummheit?) wohl dazu gehört selber stichhaltige Nachweise von anderen einzufordern, selber aber (selbst auf Nachfrage) in keinem seiner 21 eigene Beiträge auch nur Ansatzweise einen Nachweis in Zitatform geführt zu haben...

Nur sinnbefreites und realitätsfernes Gutmenschen-Geblubber in Reinkultur das Sie zum Besten geben offenbar...


PS: Eine Bereicherung - bitte nicht verwechseln mit Ihren heißgeliebten und von Ihrer Lieblingskanzlerin ins Land geholten (Sich-)Bereichern - für dieses Forum sieht mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit anders aus...:coffee:
 

roadrunner

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In der Tat. Offensichtlich ist es nicht jedem gegeben, im Netz u.a. YT aufzurufen. Was meinte das Merkel?
*Muhahahahaha*


Souverän! *Muhahahahaha* Was gibt es doch für viele Träumerle.;)

Bis auf wenige Änderungen unterliegen wir nach wie vor den Besatzungsstatuten und haben nur Status "Teilsouveränität".
 

Uwe O.

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Frau Merkel ist aus dem Schneider.

Nur formal und nur derzeit.
Eine andere Regierung könnte anders entscheiden.
Hoffentlich.

Es ist unerträglich zu wissen, dass eine Kalnzlerin bewusst Gesetze missachtet; wobein das in der CDU ja Tradition hat.
 

Watson

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[MENTION=4402]Watson[/MENTION], Sie sind Berufskomiker nicht?

Sonst würde ich mich zwangsläufig fragen wieviel Dreistigkeit (oder Dummheit?) wohl dazu gehört selber stichhaltige Nachweise von anderen einzufordern, selber aber (selbst auf Nachfrage) in keinem seiner 21 eigene Beiträge auch nur Ansatzweise einen Nachweis in Zitatform geführt zu haben...

Nur sinnbefreites und realitätsfernes Gutmenschen-Geblubber in Reinkultur das Sie zum Besten geben offenbar...


PS: Eine Bereicherung - bitte nicht verwechseln mit Ihren heißgeliebten und von Ihrer Lieblingskanzlerin ins Land geholten (Sich-)Bereichern - für dieses Forum sieht mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit anders aus...:coffee:

Ich darf die Auffaaung vertreten, dass Faktenfreiheit in ihren Ausführung das maßgebende Element ist.

Ersichtlich daran, das Sie Beispiele einfordern, wo es keine logischerweise braucht, weil souveraines Handeln aus dt. Verfassung heraus ein Unikat ist.

Den Rest der ad hommines zu beantworten erspare ich mir.
 

Watson

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Bis auf wenige Änderungen unterliegen wir nach wie vor den Besatzungsstatuten und haben nur Status "Teilsouveränität".

Der nächste mit verkürzten Synapsen.

Kontext zu erkennen, zu verstehen und zu verarbeiten wäre bei Inen angesagt.

Jeder weitere Kommentar überflüssig.
 

Le Bon

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Bis auf wenige Änderungen unterliegen wir nach wie vor den Besatzungsstatuten und haben nur Status "Teilsouveränität".
Dann frage ich doch mal ganz dumm, wat is 'ne "Teilsouveränität"? Ich vermute, so was jibbet nich. Letztlich sind wir nach wir vor besetzt, also fremdgesteuert. Ist aber egal, kein Staat auf diesem Planeten ist souverän. Alle Regierungen sind Handlanger/Erfüllungsgehilfen. Das ist keine VT, sondern VP.;)
 
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In der Tat. Offensichtlich ist es nicht jedem gegeben, im Netz u.a. YT aufzurufen. Was meinte das Merkel?
*Muhahahahaha*


Souverän! *Muhahahahaha* Was gibt es doch für viele Träumerle.;)

Das liegt jetzt aber an der EU oder/und ab dem 01.02.2019 an dem Freihandelsabkommen mit Japan.

Japanische Autos zum Beispiel, können ab dem 01.02.2019 zollfrei in die EU eingeführt werden.

https://www.handelsblatt.com/politi...html?ticket=ST-51054-Xl43IVNewjON6zdGEAti-ap2
 

Heli

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[MENTION=4402]Watson[/MENTION], Sie sind Berufskomiker nicht?

Sonst würde ich mich zwangsläufig fragen wieviel Dreistigkeit (oder Dummheit?) wohl dazu gehört selber stichhaltige Nachweise von anderen einzufordern, selber aber (selbst auf Nachfrage) in keinem seiner 21 eigene Beiträge auch nur Ansatzweise einen Nachweis in Zitatform geführt zu haben...

Nur sinnbefreites und realitätsfernes Gutmenschen-Geblubber in Reinkultur das Sie zum Besten geben offenbar...


PS: Eine Bereicherung - bitte nicht verwechseln mit Ihren heißgeliebten und von Ihrer Lieblingskanzlerin ins Land geholten (Sich-)Bereichern - für dieses Forum sieht mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit anders aus...:coffee:



@ Heli

Ich darf die Auffaaung vertreten, dass Faktenfreiheit in ihren Ausführung das maßgebende Element ist.

Ersichtlich daran, das Sie Beispiele einfordern, wo es keine logischerweise braucht, weil souveraines Handeln aus dt. Verfassung heraus ein Unikat ist.

Den Rest der ad hommines zu beantworten erspare ich mir.

:rolleyes2:


Also Berufskomiker scheidet nach dieser mal wieder äußerst wirren Antwort schon mal aus. Sie wären da wohl eher eine Beleidigung für diesen Beruf...


Und ich dachte immer wenn man die wirren und zusammenhanglosen Beiträge/Antworten unseres [MENTION=2145]denker_1[/MENTION] kennt, dass es dafür keine Steigerung im Forum geben würde...


Sie haben mich eines besseren belehrt [MENTION=4402]Watson[/MENTION]...


Sie und der Denker, ein kongeniales Duo, welches der Berufstraum jedes Psychotherapeuten sein dürfte...:cool:


Sherlock Denker und Dr. Watson
. Das Forum kann sich glücklich schätzen gleich 2 ''Verrückte'' bewundern zu können...:)giggle:)
 

Heli

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[MENTION=4402]Watson[/MENTION], Sie sind Berufskomiker nicht?

Sonst würde ich mich zwangsläufig fragen wieviel Dreistigkeit (oder Dummheit?) wohl dazu gehört selber stichhaltige Nachweise von anderen einzufordern, selber aber (selbst auf Nachfrage) in keinem seiner 21 eigene Beiträge auch nur Ansatzweise einen Nachweis in Zitatform geführt zu haben...

Nur sinnbefreites und realitätsfernes Gutmenschen-Geblubber in Reinkultur das Sie zum Besten geben offenbar...


PS: Eine Bereicherung - bitte nicht verwechseln mit Ihren heißgeliebten und von Ihrer Lieblingskanzlerin ins Land geholten (Sich-)Bereichern - für dieses Forum sieht mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit anders aus...:coffee:



@ Heli

Ich darf die Auffaaung vertreten, dass Faktenfreiheit in ihren Ausführung das maßgebende Element ist.

Ersichtlich daran, das Sie Beispiele einfordern, wo es keine logischerweise braucht, weil souveraines Handeln aus dt. Verfassung heraus ein Unikat ist.

Den Rest der ad hommines zu beantworten erspare ich mir.

[MENTION=4402]Watson[/MENTION]

Ich sehe gerade ich hätte Ihre etwas verwirrt anmutende, zusammenhanglose Antwort auf meinen Beitrag auch einfach mit einem Zitat beantworten können. dem eines Forenkollegen der sich gerade perfekt selbst beschrieben hat:

Der nächste mit verkürzten Synapsen.

Kontext zu erkennen, zu verstehen und zu verarbeiten wäre bei Inen angesagt.


Jeder weitere Kommentar überflüssig.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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