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Merkel gegen das deutsche Volk

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conscience

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@eis-teddy
Das war kein Vorschlag von mir, sondern eine "Übersetzung" deiner "missverständlichen" Ausführungen ins allgemein Verständliche für politisch Unbedarfte. Du weißt doch nur zu gut, "Der Feind hört bzw. ließt mit".
 

New York

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Frau Merkel hat rechtens gehandelt. :)
Anerkennung zu Ihrer Entscheidung!


Unter dem Deckmantel der Kunst nebst Presse- und Meinungsfreiheit darf es keine groben Beleidigungen geben.

Dieser Künstler am Do. bei Maischberger meinte, wenn ihn jemand mit "du alter Ziegenficker" tituliert, hat er nix dagegen. Das zeigt, wie weit unsere Gesellschaft moralisch gesunken ist.

Die Meinungsäußerungsfreiheit wird nicht durch Beleidigungen eingeschränkt, sondern nur durch den Rassismusstrafnorm. Ersteres ist ein Antragsdelikt und Zweiteres ein Offizialdelikt. Aus gutem Grund, weil die Grenzen einer Beleidigung und grober Beleidigung sehr subjektiv sind.


BG, New York
 

New York

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Dummes Zeug !
Merkel finde ich als Bundeskanzlerin völlig untauglich. Aber im Falle Böhmermann gab es für sie keine Wahl: ein Bundeskanzler hat nicht zu entscheiden, ob etwas Satire, also Kunst, oder schlicht vorsätzliche Beleidigung ist. Deshalb ist ihre Entscheidung korrekt. Das ist Sache der Rechtsprechung.-
kataskopos

Sie entscheidet ja nicht was Satire oder Beleidigung ist. Sie hat entschieden, dass die Bundesregierung die Staatsanwalt anhält ein Strafverfahren zu eröffnen. Und dies ist unlauter. Sie hätte ihm anraten sollen, er solle wie jeder Bürger einen Anwalt in Deutschland nehmen und einschreiten. Sie darf sich gar nicht in diese Kausa einmischen, weil sie dafür nicht zuständig ist.

BG, New York
 

Eisbaerin

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@eis-teddy
Das war kein Vorschlag von mir, sondern eine "Übersetzung" deiner "missverständlichen" Ausführungen ins allgemein Verständliche für politisch Unbedarfte. Du weißt doch nur zu gut, "Der Feind hört bzw. ließt mit".

erstens das mit dem zitieren usw. haste wohl noch nicht drauf. das nächste mal wenn du was an mich richtest dann mach das vernünftig bitte :))
als nächstes, versuche nicht mir dinge in den mund zu legen die ich nicht gesagt habe :))
zu guter oder auch nicht guter letzt, deine art, wie du sie gerade gezeigt hast macht dich zum anwärter für die bank :))
 

Zoelynn

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Diese Begründung liest man oft. Ist aber meines Erachtens falsch.

Wenn Erdogan als Privatmann einschreitet gegen den Satiriker, dann kann jederzeit die zuständige Staatsanwaltschaft entscheiden ob sie ein Verfahren eröffnet oder nicht.


BG, New York
Meiner Ansicht nach hat kein Staatsanwalt zu entscheiden ob ein Verfahren eröffnet wird.
 

New York

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Meiner Ansicht nach hat kein Staatsanwalt zu entscheiden ob ein Verfahren eröffnet wird.

Doch, die Staatsanwaltschaft ist Herrin über das Verfahren.

Hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet sie, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder aus Opportunitätserwägungen (zum Beispiel §§ 153, 153a-f, 154 StPO) eingestellt wird oder ob die öffentliche Klage („Anklage“) erhoben wird.

Die Staatsanwaltschaft MUSS, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt die Ermittlungen aufnehmen. Im Zweifelsfall ermittelt sie.

Die Beurteilung der Anklage ist natürlich die Judikative. Im Übrigen hat Merkel über den Fall schon eine Wertung vorgenommen, welches in der Funktion als Bundeskanzlerin schon einmal heikel ist. Die Wertung obliegt weder der Bundeskanzlerin noch der Staatsanwaltschaft, sondern ausschließlich dem Gericht.


BG, New York
 
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Zoelynn

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Doch, die Staatsanwaltschaft ist Herrin über das Verfahren.

Hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet sie, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder aus Opportunitätserwägungen (zum Beispiel §§ 153, 153a-f, 154 StPO) eingestellt wird oder ob die öffentliche Klage („Anklage“) erhoben wird.


Ich denk Erdogan hat selbst geklagt und merkel lässt das vor Gericht klären:confused:
 

New York

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Ich denk Erdogan hat selbst geklagt und merkel lässt das vor Gericht klären:confused:

Niemand muss dies vor Gericht klären, schon gar nicht die Bundesregierung. Dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ob sie strafbare Handlungen erkennt. Wenn ja, dann klärt dies dann ein Gericht wenn die Anklage eingereicht wird. Mit ihrem Verhalten spielt sie im Prinzip den Fürsprecher für Erdogan. Und dies ist problematisch, weil sie keine Wertung zu machen hat, sondern sich da raushalten sollte. Und wenn der § Majestätsbeleidigung noch im Gesetz steht, dann steht dieser im Widerspruch zum Grundgesetz freie Meinungsäußerungsfreiheit und künstlerische Freiheit. Und wenn schon, hätte sie dies zur Sprache zu bringen bei Erdogan, weil sie als Bundeskanzlerin die Grundrechte hüten sollte.

ein anderes Beispiel: Deutsche Künstler hatten aufgerufen: Tötet Roger Köppel! Die Klage von Köppel - ohne Bundesregierung - ist abgewiesen worden, weil die künstlerische Freiheit höher zu gewichten ist. Dies wäre m.E. vielmehr diskussionswürdig, weil man dies als Aufruf zu Mord verstehen könnte.

BG, New York
 
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offener Brief an Frau Merkel …

Mit Erschrecken habe ich heute ihre Zulassung für die Strafverfolgung von Jan Böhmermann vernommen. Sie lassen eine Klage bei deutschen Gerichten zu. Pfui Teufel!!! Dies ist eine Einschränkung der im Grundgesetz verankerten Presse- und Meinungsfreiheit. Dies macht mir Angst. Herr Erdogan (der selbstherrliche Sultan vom Bosporus) mischt sich massiv in unser Leben ein. Er lässt soziale Medienportale abschalten. Duldet keinen Widerspruch… Demokratie ist ein Fremdwort für ihn. Meines Erachtens sind dies schon Anzeichen einer Krankheit nämlich der des „Größenwahnsinns“. Heute ist dies eine ernst zu nehmende Krankheit. Früher erkannte man diese Krankheit immer erst wann es zu spät war. Aber ich glaube mich noch daran zu erinnern, dass sie dazu „Diktator“ sagten.
Herr Erdogan stampft mit dem Fuß wie ein kleines Kind, und sie Frau Merkel kuschen wegen dem Flüchtlingsdeal mit ihm.

Frau Merkel sie sind als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr tragbar. Sie sind gegenüber den Sorgen und Nöten des deutschen Volkes blind geworden, denn das Vermächtnis Ihres Ziehvaters Helmut Kohl „des vereinten Europas“ übersteigt Ihre Kräfte.

Denken Sie bitte, bitte über einen Rücktritt Ihrer Person als Bundeskanzlerin nach. Wenn Sie dies nämlich nicht tun wird es die Wähler bei den nächsten Wahlen für sie tun.
Bei einem zeitnahen Rücktritt würden Sie sicherlich Asylrecht von Herrn Erdogan bekommen. Ich nehme an, dass er Ihnen eine Lehmhütte in Ostanatolien vorschlagen würde.

Ich bin entsetzt über diese Ostpolitik betreibende, unberechenbare, politische Dilettantin und Deutschland Hasserin, die dem Titel "Kanzlerin" schon lange nicht mehr würdig ist. Es wird langsam bedenklich, diese unberechenbare Verräterin noch als CDU Chefin agieren zu lassen. Warum wird sie nicht endlich gegen jemand brauchbaren ausgetauscht? Für Leute wie sie wäre eine jahrelange Haftstrafe angebracht oder gleich ein Asylantrag bei Erdogan mit lebenslangem Deutschland- Einreise-Verbot.
 
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Zoelynn

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Niemand muss dies vor Gericht klären, schon gar nicht die Bundesregierung. Dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ob sie strafbare Handlungen erkennt.
ich denke die Gesetzte bestimmen ob eine strafbare Handlung vorliegt und net son Depp
 

Schulz

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Wenn man mal davon ausgeht das jeder nüchtern denkende Mensch erkennt das die Frau sich politisch selber schadet, kommt die Frage auf, ob da nicht möglicherweise ein politischer Suizid im Gange ist.
Wunschdenken?
Was glaubst du, wie zäh manche Leute sind, auch im unbedingten Durch- und Festhalten...
Vielleicht ist sie ja inzwischen auch schon von ihrer Heilsmission erfüllt, dann wäre es normalerweise ein Fall für den Psychiater. Aber was ist bei solchen Leuten schon normal...
 

Schulz

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Wenn das so weiter geht, könnte man an dem Gedicht von Böhnermann noch gefallen finden und wer könnte ein unbestechlicher Kritiker sein als das gemeine Volk, dass dieses Werk der deutschen Hochsprache konsumiert. Wir sollten Überlegungen anstellen, sofern Böhnis Werk sich als echtes Kunstwerk erweist, also in der Außenwirkung mit Goethes Werther verglichen werden kann, also kurz gesagt, dann muss Böhnermanns Gedicht verbindlich auf allen Lernplänen deutscher Schulen erscheinen.
Consci, wenn du das schon so hoch ansiedelst, dann solltest du wenigstens den Namen richtig schreiben. Schau einfach im Fernsehprogramm nach.
Soviel Zeit muss sein.
 

Schulz

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ich würde es eher so sehen das sie den weg für "weiteres" ebnet, ihr schäfchen hat sie bestimmt schon im trockenen
Gönne es ihr einfach. Und denk dran: Am Ende gehn alle nur ins Nachthemd gehüllt in die Asche. Was mitnehmen is nich drin...
 

Schulz

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Sie meint, morgens Steine in die eine Ecke räumen und nachmittags dieselben Steine in die andere Ecke - und das alles im Dauerlauf...
Jetzt hab ich kurz nachgedacht, wen "sie" wohl mit "sie" meinen könnte...
 

Schulz

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@eis-teddy
Das war kein Vorschlag von mir, sondern eine "Übersetzung" deiner "missverständlichen" Ausführungen ins allgemein Verständliche für politisch Unbedarfte. Du weißt doch nur zu gut, "Der Feind hört bzw. ließt mit".
Mit der Rechtschreibung hast du offenbar auch so Probleme.

"Böhnermann" oder "die selben" oder "ließt"...
Aber beschweren, wenn man die weibliche Form benutzt...
 

wellenreiter

Mrs. Columbo
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Komisch , was regt sich hier alles auf.
Eine Zulassung ist noch kein Schuldbekenntnis.
Ganz normaler Vorgang der das Gesetzt so vor sieht.

Genau. Und ich finde es ganz toll, dass der böse Böhmermann in den Knast wandert. Aber irgendwie sieht es blöd aus, dass er noch schnell ein Opfer des § 103 werden soll, bevor selbiger, der aus längst vergangenen Tagen stammt abgeschafft werden soll, oder haben wir noch einen Kaiser?

Meine Güte, hast du eigentlich begriffen, was Merkel der Freiheit antut?
 

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