Die Mitglieder einer deutschen Regierung haben grundsätzlich die verdammte Pflicht, Staatsangehörigen zumindest nicht zu schaden, unabhängig davon, was weiter geschieht, das mal vorweg. Dass unsere BK meinte, bei dem von mir erwähnten Telefonat im Vorfeld eine Wertung abgeben zu müssen, darf aus dieser Sicht zumindest als unklug bezeichnet werden. In ihrer Position und bei den vielen Ratgebern ist so etwas zumindest unverständlich. Wie Sie selbst schreiben, hat Herr Erdogan auch eine Klage wegen Beleidigung eingereicht, die zur rechtlichen Verfolgung der Angelegenheit vollkommen ausgereicht hat. Die Einschaltung der BK war völlig überflüssig und übergriffig. Warum dieser § 103 zusätzlich bemüht werden musste, das weiß Herr Erdogan alleine, denn auf der Schiene ist die Sache, war schon dort - die Staatsanwaltschaft Mainz ist bereits mit dem Thema befasst. Dass der von Ihnen bemühte Anglizismus "mainstream" schon bis in die Regierung greift, ist aber auch bedenklich, waren doch der Außenminister und Justizminister (!) anderer Meinung. Im übrigen glaube ich nicht, dass seinerzeit Dabbeljuh, ohne ihn jetzt schätzen zu wollen, sich mit der Thematik groß beschäftigt hätte.
Übrigens: "Leute, wie Sie" - kennen wir uns? Kommen Sie also wieder etwas herab von Ihrer hohen Warte.
Unabhängig davon, halte ich das Schmähgedicht für unter aller Kritik - da gebe ich Ihnen, nicht erst nach Ihrem Kommentar, recht.