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ne Einmischung wäre es wenn sie es nicht zugelassen hätte,so entscheiden nun die Gerichte
Diese Begründung liest man oft. Ist aber meines Erachtens falsch.
Wenn Erdogan als Privatmann einschreitet gegen den Satiriker, dann kann jederzeit die zuständige Staatsanwaltschaft entscheiden ob sie ein Verfahren eröffnet oder nicht.
Nun gelangt aber Erdogan an Merkel und verlangt, dass die Bundessregierung die Staatsanwaltschaft beauftragen möge. Somit nimmt er ein Recht in Anspruch, dass kein anderer Bürger hat.
Und Merkel spielt dabei den Steigbügelhalter für ihn, obwohl sie dies im Prinzip einen feuchten Kehricht angeht. Sie ist nicht Oberstaatsanwältin. Eine klare Verletzung der Kompetenz. Sie hätte ihm sagen müssen, sie sei nicht zuständig und er soll sich einen Anwalt in Deutschland nehmen.
Diese Kompetenzüberschreitung von Merkel ist nicht neu. Sie hat einfach Dublin außer Kraft gesetzt. Sie hat Flüchtlinge animiert nach Deutschland zu kommen und fordert ein paar Tage später, dass eine europäische Verteilung stattfinden sollte. Sie ist nicht der Chef von Europa, sondern nur für Deutschland zuständig. Und da scheint sie massiv überfordert zu sein. Die Frau ist leider nicht mehr tragbar!
BG, New York
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