Was du noch nicht verstanden hast ist das sich Leben nicht in deinem materiellen Körper abspielt sondern ausschließlich in deiner Seele denn nur die ist von Gott.
Grundsätzlich gebe ich Dir natürlich recht, nur vom wem die Seele kommt, ist absolut unklar, da darüber kein Wissen verfügbar ist. Ob man es nun Gott, Cthulhu, Allah oder JHW nennt, ist nebensächlich. Das sind menschengemachte Begriffe. Deshalb heißt es in den verschiedene Religionen ja auch
glauben und nicht wissen!
Dein Körper ist richtig betrachtet nur eine Prothese die dich trägt, die mit der Zeit vergammelt und unbrauchbar wird.
Wenn der Tag kommt an dem du dich von diesem Körper befreist, fängt das eigentliche Leben erst an, vorausgesetzt du hast vor Gott bestanden.
Falls man den Begriff Gott wegließe, stimmte ich Dir unwidersprochen zu.
Wobei..., woher weiß man von der Änderung des Status'? Gibt es tatsächlich Seelen, die nicht mehr reinkarnieren/materialisieren? Wie wäre das Leben ohne Körper, ohne sinnliche Eindrücke? Hätte ich die Wahl, würde ich weiter reinkarnieren.
Wenn nicht bekommst du eine neue Chance, einen neuen Körper und du mußt neue Wege gehen.
Das befürchte ich bei mir.
Allerdings nie wieder in dieser Galaxis!
Dank für den Link.
Ja, das ist der Grund.
Und DIE Möglichkeit, alles staatliche Recht in Handelsrecht zu überführen (auch eine Art Krebs...).
Gern geschehen. Und ja, stimmt!
Sie wollen aus der Nummer "Täuschung im Rechtsverkehr" raus, eine der wenigen Möglichkeiten, ihnen doch noch legal den Hals umzudrehen.
Nach meiner Erfahrung ein Ding der Unmöglichkeit, da "Sie" das System variabel gestaltet haben, so daß sie immer recht bekommen, ohne es zu haben.
Genau und dort, wo in den Bezirksämtern früher von Bürgerzentrum geschrieben/gesprochen wurde, sieht man heute Kundenzentrum.
KEINE!
Ebenso, Le Bon
Für Dich als Experten eine Knobelaufgabe:
https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
Kriegste raus, was da früher stand, wo heute steht (§15) "weggefallen"?
Ich bin zwar kein Juraexperte, habe aber in den letzten Jahren immer mehr damit zu tun gehabt und finde im iNet die merkwürdigsten
Sachen. Zu Deiner Frage hier teilweise:
Im GVG § 15 des Deutschen Kaiserreichs und Deutschland
bis 20.09.1950:
„Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die
Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. […]
Es geht um den gesetzlichen Richter, den es nicht mehr gibt. Im Grunde genommen steht man vor "Gericht" einer Privatperson gegenüber, die mit Gewalt das durchsetzt, was sie für richtig hält, was meist eben nicht richtig ist!
Nachtrag:
Habe nochmal gesucht und nur dieses gefunden:
Fassung von 1. Oktober 1950
Die Gerichte sind Staatsgerichte.
Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit des deutschen Landes, in welchem sie ausgeübt wurde. Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbniß*sachen.