Jetzt mal abgesehen von diversen Schlagzeilen oder Schönschriften, ist eine Staatsgründung von Besatzern auf besetztem Territorium, soundso völkerrechtswidrig.
Ich kann nicht in Dein Wohnzimmer gehen und sagen, das ist ab heute meins und nennt sich jetzt soundso
)
Das trifft in etwa auch auf die DDR zu, wobei man da eventuell noch von einer Vereinigung phaseln könnte. Die widerum hat keine Rechtsgrundlage. Was da eventuell ausposaunt wird, ist nix weiter als pures Geschleime.
Besonders dramatisch sind diese Kolonialstaatsgründungen in Afrika und Amerika. Die sind komplett völkerrechtswidrig. Ein Besatzer kann niemals einen Staat auf besetztem Territorium gegen die Gesetze der dort lebenden Bevölkerung gründen. Es spielt nicht mal eine Rolle, welcher Art die dort bestehenden Gesetze sind. Ob Stammesgesetze oder z.b. Feudalgesetze.
Der Artikel eins besagt, wie im Straßenverkehr, daß es Fremden untersagt ist, sich in die Angelegenheiten der Völker einzumischen.
Das "Nichteinmischen" ist rechtlich gesehen, ein strenges Verbot, dem jede andere Handlung untersteht.
kh