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Israel abschaffen?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 27 «  

Was soll mit Israel geschehen?

  • Israel muss weg. Jedes Mittel ist recht, ob friedlich oder mit Gewalt.

    Stimmen: 16 18,2%
  • Israel muss weg. Aber nur gewaltfreie Mittel sind zulässig (Sanktionen, Boykott, Diplomatie, etc).

    Stimmen: 17 19,3%
  • Ich habe noch Hoffnung auf einen dauerhaften Frieden zwischen Palis und Zionisten.

    Stimmen: 55 62,5%

  • Umfrageteilnehmer
    88

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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... das judentum ist eine RELIGION, ...
"Judentum" ist eben nicht nur eine Religion, sondern es versteht sich auch als "Volk".

Wurden doch auch vor nicht gar zu langer Zeit im Deutschen Reich Juden per Gesetz als "Rasse" definiert,
rein durch die Abstammung, völlig unabhängig von jeglicher Religion.



z.B. der Schweizer Staatsbürger Albert Einstein (geboren im Deutschen Reich) war ein a-religiöser Mensch, wurde aber im Deutschen Reich als "Jude" bezeichnet.

War es nicht lange Zeit auch so, dass "Deutscher" nicht war, wer im Heiligen Römischen Reich (später sogar mit dem Zusatz "deutscher Nation") lebte, sondern wer "Deutscher Zunge" war.
"Deutsche" waren auch "Donauschwaben", "Siebenbürger Sachsen" und "Baltendeutsche", die nicht im HRR lebten, während "anderssprachige" Untertanen im HRR (Italiener, Slawen, Provenzalen, ...) nicht als Deutsche angesehen wurden.
 

Eisbaerin

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"Judentum" ist eben nicht nur eine Religion, sondern es versteht sich auch als "Volk".

Wurden doch auch vor nicht gar zu langer Zeit im Deutschen Reich Juden per Gesetz als "Rasse" definiert,
rein durch die Abstammung, völlig unabhängig von jeglicher Religion.



z.B. der Schweizer Staatsbürger Albert Einstein (geboren im Deutschen Reich) war ein a-religiöser Mensch, wurde aber im Deutschen Reich als "Jude" bezeichnet.

War es nicht lange Zeit auch so, dass "Deutscher" nicht war, wer im Heiligen Römischen Reich (später sogar mit dem Zusatz "deutscher Nation") lebte, sondern wer "Deutscher Zunge" war.
"Deutsche" waren auch "Donauschwaben", "Siebenbürger Sachsen" und "Baltendeutsche", die nicht im HRR lebten, während "anderssprachige" Untertanen im HRR (Italiener, Slawen, Provenzalen, ...) nicht als Deutsche angesehen wurden.

sind das dann nazis ? schließlich ist man ja inzwischen nazi wenn man nur das wort volk in den mund nimmt :kopfkratz:
sind dann moslems und christen auch eine rasse ?
ist das alles nicht rassistisch und nazi ?

und was sind dann die, die keiner religion angehören ?
 
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Franco B.

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"Judentum" ist eben nicht nur eine Religion, sondern es versteht sich auch als "Volk".

Als Volk? Ein ziemlich "rechter" Begriff heutzutage. Im heutigen Deutschland jedenfalls soll es nur noch Menschen geben, einige kommen neu an und andere sind schon länger da.

Wurden doch auch vor nicht gar zu langer Zeit im Deutschen Reich Juden per Gesetz als "Rasse" definiert,
rein durch die Abstammung, völlig unabhängig von jeglicher Religion.

Was die heutigen Israelis vom Deutschen Reich wohl übernommen haben. Einbürgerung nur für nachgewiesene reinrassige Juden. Nicht mal gläubige Juden, nur rassische Juden.
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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natürlich ist der rechtsunwirksam, aus mehreren gründen. über das territorium des deutschen reiches können nur berechtigte verfügen. die brd-hanseln sind es nicht ;)
nun muß man nur noch mal überlegen das durch das gericht ( :giggle: ) festgestellt wurde das deutsche reich existiert noch ;)
Das Urteil des BVerfG (AZ: 2 BvF 1/73), auf das du dich womöglich beziehst, hat dann aber auch keine Bedeutung.
Das Gericht ist doch eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, also sind's nach deinem Sprachgebrauch "brd-hanseln" und nicht berechtigt.
Rechtskräftig urteilen könnte dann doch nur der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (StGH)!

Dein Diskussionspartner hat doch auch klargestellt:
"Deutschland" hat es nie gegeben:))
Es gab nur mal recht kurz:
Teuschland, Teuschland und dann, die längste Phase bis jetzt: DDR und Teuschland.
Vielleicht urteilt ja das "Oberste Gericht" in der Littenstraße in Berlin, Hauptstadt der DDR.
(allerdings hatte es nie eine "Verfassungsgerichtsbarkeit")
 
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Eisbaerin

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Das Urteil des BVerfG (AZ: 2 BvF 1/73), auf das du dich womöglich beziehst, hat dann aber auch keine Bedeutung.
Das Gericht ist doch eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, also sind's nach deinem Sprachgebrauch "brd-hanseln" und nicht berechtigt.
Rechtskräftig urteilen könnte dann doch nur der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (StGH)!

Dein Diskussionspartner hat doch auch klargestellt:

Vielleicht urteilt ja das "Oberste Gericht" in der Littenstraße in Berlin, Hauptstadt der DDR.
(allerdings hatte es nie eine "Verfassungsgerichtsbarkeit")

erstmal, vllt hast du [MENTION=229]bejaka[/MENTION] nicht verstanden ?

dazu kommt, ich glaub der europäische gerichtshof (kann mich nicht genau erinnern welches übergeordnete gericht es war) hat jedenfalls vor gar nicht so langer zeit noch festgestellt, das die brd noch besetzt ist :winken:
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Als Volk? Ein ziemlich "rechter" Begriff heutzutage. Im heutigen Deutschland jedenfalls soll es nur noch Menschen geben, einige kommen neu an und andere sind schon länger da. ...
Es juckt mich wenig, wie ideologisierte Spinner etwas nennen, ich sage, was und wie ich es für richtig halte.

Selbstverständlich gibt es Völker und es gibt auch das Deutsche Volk,
so steht es sogar am "Reichstagsgebäude", dem Tagungsort des Bundestages!

 

Eisbaerin

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Es juckt mich wenig, wie ideologisierte Spinner etwas nennen, ich sage, was und wie ich es für richtig halte.

Selbstverständlich gibt es Völker und es gibt auch das Deutsche Volk,
so steht es sogar am "Reichstagsgebäude", dem Tagungsort des Bundestages!


das ist nur noch eine frage der zeit, dann wird der abgerissen. wenn du noch lang genug auf diesem planeten weilst wirst du es in maximal 10-20 jahren erleben :))
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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nun muß man nur noch mal überlegen das durch das gericht ( :giggle: ) festgestellt wurde das deutsche reich existiert noch ;)
ich glaub der europäische gerichtshof ... hat jedenfalls vor gar nicht so langer zeit noch festgestellt, das die brd noch besetzt ist :winken:
Da solltest Du dich mal entscheiden, auf welches Gerichtsurteil du dich beziehen willst!

"das deutsche reich existiert noch"
oder
"das die brd noch besetzt ist"

Wie steht es denn überhaupt mit der Berechtigung des europäische gerichtshof?
natürlich ist der rechtsunwirksam, aus mehreren gründen. über das territorium des deutschen reiches können nur berechtigte verfügen. die brd-hanseln sind es nicht ;)
Da das Deutsche Reich nicht Mitglied der EU ist (nur die nicht existierende Bundesrepulik Deutschland) kann logischerweise der EuGH nicht befugt sein, über das Territorium des Deutschen Reiches zu befinden.

Fällt dir denn nichts an der Meldung auf?
>> 01.04.2018 - Zumindest Letzteres spricht der EuGH Deutschland in seiner neuesten – unter Juristen höchst umstrittenen – Entscheidung mehr oder weniger ... <<
Da bist du ganz schön drauf reingefallen!
 
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Da solltest Du dich mal entscheiden, auf welches Gerichtsurteil du dich beziehen willst!

"das deutsche reich existiert noch"
oder
"das die brd noch besetzt ist"

Wie steht es denn überhaupt mit der Berechtigung des europäische gerichtshof?

Da das Deutsche Reich nicht Mitglied der EU ist (nur die nicht existierende Bundesrepulik Deutschland) kann logischerweise der EuGH nicht befugt sein, über das Territorium des Deutschen Reiches zu befinden.

Fällt dir denn nichts an der Meldung auf?
>> 01.04.2018 - Zumindest Letzteres spricht der EuGH Deutschland in seiner neuesten – unter Juristen höchst umstrittenen – Entscheidung mehr oder weniger ... <<
Da bist du ganz schön drauf reingefallen!

das urteil das ich meinte ist nicht von diesem jahr, es ist schon mehrere jahre alt, aber in jedem fall jahre nach dem mauerfall.

die brd ist kein staat, schon carlo sagte damals : wir haben keinen staat zu gründen. denn besetzt wurde das deutsche reich und die brd ist die, vom besatzer eingesetzte verwaltung :))

da hat ja in dem urteil auch keiner über das terretorium befunden. es wurde nur festgestellt das die brd unter besatzung steht :))
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Fällt dir denn nichts an der Meldung auf?
>> 01.04.2018 - Zumindest Letzteres spricht der EuGH Deutschland in seiner neuesten – unter Juristen höchst umstrittenen – Entscheidung mehr oder weniger ... <<
Da bist du ganz schön drauf reingefallen!
das urteil das ich meinte ist nicht von diesem jahr, es ist schon mehrere jahre alt, aber in jedem fall jahre nach dem mauerfall.
Ach Frau Bärin,
du bist auf einen Aprilscherz reingefallen und windest dich "wie ein Furz im Schnupftuch"!
Du willst dich nun statt "vor gar nicht so langer zeit" mit "schon mehrere jahre alt" lächerlich machen - haha!

Wenn du ein Gerichtsurteil vorbringen willst, dann nenne Aktenzeichen und Datum!
"Ich habe mal was gehört oder gelesen" bleibt ein billiges Schnerzchen
- entweder bist du selbst darauf reingefallen
- oder du willst selber andere reinlegen.
 
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Ach Frau Bärin,
du bist auf einen Aprilscherz reingefallen und windest dich "wie ein Furz im Schnupftuch"!
Du willst dich nun statt "vor gar nicht so langer zeit" mit "schon mehrere jahre alt" lächerlich machen - haha!

Wenn du ein Gerichtsurteil vorbringen willst, dann nenne Aktenzeichen und Datum!
"Ich habe mal was gehört oder gelesen" bleibt ein billiges Schnerzchen
- entweder bist du selbst darauf reingefallen
- oder du willst selber andere reinlegen.

dann nimm das urteil das für dich ja schließlich reichen sollte. denn du glaubst ja das das verfassungsverhinderungsgericht maßgeblich ist. das hat 2015 noch festgestellt das das deutsche reich nicht untergegangen ist.

zweiten staaten auf einem territorium ist ausgeschlossen. dh. wenn das alte noch existiert, dann muß das neue was anderes sein. also die verwaltung, eingesetzt vom besatzer :winken:
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Ach Frau Bärin, [...]
Wenn du ein Gerichtsurteil vorbringen willst, dann nenne Aktenzeichen und Datum!
"Ich habe mal was gehört oder gelesen" bleibt ein billiges Schnerzchen
- entweder bist du selbst darauf reingefallen
- oder du willst selber andere reinlegen.
... das hat 2015 noch festgestellt ...
Wieder kein Aktenteichen und/oder Datum !!!

(Vermutlich bringst Du zudem die Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag mit dem Verweis auf die "ständige Rechtsprechung ..."
- 30.06.2015 (hib 340/2015) - durcheinander mit einem Urteil des BVerfG)

Ansonsten reicht das schon oft zitierte Urteil vom 31.07.1973
Das Urteil des BVerfG (AZ: 2 BvF 1/73) ...
Es ist dir schon so oft zitiert und der "Orientierungssatz" daraus gepostet worden,
dass es wohl vergebliche Mühe ist, weil du es einfach nicht kapierst und zur Kenntnis nimmst.
 

Eisbaerin

Deutscher Bundespräsident
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Wieder kein Aktenteichen und/oder Datum !!!

(Vermutlich bringst Du zudem die Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag mit dem Verweis auf die "ständige Rechtsprechung ..."
- 30.06.2015 (hib 340/2015) - durcheinander mit einem Urteil des BVerfG)

Ansonsten reicht das schon oft zitierte Urteil vom 31.07.1973

Es ist dir schon so oft zitiert und der "Orientierungssatz" daraus gepostet worden,
dass es wohl vergebliche Mühe ist, weil du es einfach nicht kapierst und zur Kenntnis nimmst.

ich gehe davon aus, das deine anerzogene unfähigkeit das betreute denken abzulegen, auch hier nicht dazu führen wird endlich mal selbst zu denken. an dem, was carlo damals sagte, daran hat sich bis heute nichts geändert :winken:

so ist es auch in israel. dieser möchte-gern-staat ist genauso ein fake wie die brd euch vorgegaukelt wird :winken:

 

Brandy

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Wieder kein Aktenteichen und/oder Datum !!!

(Vermutlich bringst Du zudem die Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag mit dem Verweis auf die "ständige Rechtsprechung ..."
- 30.06.2015 (hib 340/2015) - durcheinander mit einem Urteil des BVerfG)

Ansonsten reicht das schon oft zitierte Urteil vom 31.07.1973
>> Das Urteil des BVerfG (AZ: 2 BvF 1/73) ... <<
Es ist dir schon so oft zitiert und der "Orientierungssatz" daraus gepostet worden,
dass es wohl vergebliche Mühe ist, weil du es einfach nicht kapierst und zur Kenntnis nimmst.
ich gehe davon aus, das deine anerzogene unfähigkeit das betreute denken abzulegen, auch hier nicht dazu führen wird endlich mal selbst zu denken. ...
Dem hast' es aber mal richtig gegeben! Aktenzeichen verlangen ist doch zu unverschämt!

Schon in der Bbiel sagt Jesus zu dem ungläubigen Thomas: "Selig sind, die nicht sehen und doch glauben!"
So ist es auch, wenn du etwas schreibst: wer nicht glaubt, was du schreibst, kann nicht "selig" sein!
 
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erstmal, vllt hast du [MENTION=229]bejaka[/MENTION] nicht verstanden ?

dazu kommt, ich glaub der europäische gerichtshof (kann mich nicht genau erinnern welches übergeordnete gericht es war) hat jedenfalls vor gar nicht so langer zeit noch festgestellt, das die brd noch besetzt ist :winken:

Es ging dabei um das Verhältnis zwischen BRD und DDR. Den Grundlagenvertrag gab es zu der Zeit.

Am 22. Mai 1973, drei Tage vor der Debatte zur Ratifizierung des Grundlagenvertrages im Bundesrat, beschloss die Bayerische Staatsregierung, ihn vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.[2] Am 28. Mai strengte sie sodann das Normenkontrollverfahren an. In der Begründung wurde bemängelt, dass der Vertrag unter anderem das grundgesetzliche8 Wiedervereinigungsgebot und die Fürsorgepflicht gegenüber Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik verletze, da keine Interventionen zu ihrem Schutz mehr stattfinden könnten. Für Berlin habe er zudem nur eingeschränkt Geltung. Das Verfassungsgericht wies die Klage am 31. Juli 1973, kaum 10 Wochen nach Einreichung, ab und entschied, dass der Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei, allerdings nur in einer relativ engen verfassungskonformen Auslegung. Es äußerte sich in seinem Urteil ausführlich und grundlegend zum Fortbestand des deutschen Staates, d. h. zum Status quo, wie dieser sich seit 1945 herausgebildet hatte. Die damalige Bundesrepublik war demnach nicht lediglich Rechtsnachfolger, sondern (teil)identisch mit dem Deutschen Reich.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag

Heute ist das Urteil überflüssig.
 
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BRD = Rechtsnachfolger und (teil)identisch. Ausser mit dem Gebiet und
DDR = Gebiet und Deutsche.

Nur so auf die schnelle.
 
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Das merkwürdige Urteil ist ein Urteil in Bezug auf den Grundlagenvertrag und sagt aus, dass es nur ein Deutschland gibt. Würde ich behaupten.

Es gibt ja auch nur ein(en) Rudi Völler.

Eigentlich hätte die DDR dann kommen müssen mit der Behauptung, dass sie Deutschland sind.

Ergebnis = DDR weg und BRD noch da.

Von der Wirtschaftskraft war die DDR ja auch schwächer als NRW oder Bayern.
 
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Jetzt ist aber immer noch unklar weshalb einige wenige ultraorthodoxe Juden gegen Israel sind.
 

Eisbaerin

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Es ging dabei um das Verhältnis zwischen BRD und DDR. Den Grundlagenvertrag gab es zu der Zeit.

Am 22. Mai 1973, drei Tage vor der Debatte zur Ratifizierung des Grundlagenvertrages im Bundesrat, beschloss die Bayerische Staatsregierung, ihn vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.[2] Am 28. Mai strengte sie sodann das Normenkontrollverfahren an. In der Begründung wurde bemängelt, dass der Vertrag unter anderem das grundgesetzliche8 Wiedervereinigungsgebot und die Fürsorgepflicht gegenüber Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik verletze, da keine Interventionen zu ihrem Schutz mehr stattfinden könnten. Für Berlin habe er zudem nur eingeschränkt Geltung. Das Verfassungsgericht wies die Klage am 31. Juli 1973, kaum 10 Wochen nach Einreichung, ab und entschied, dass der Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei, allerdings nur in einer relativ engen verfassungskonformen Auslegung. Es äußerte sich in seinem Urteil ausführlich und grundlegend zum Fortbestand des deutschen Staates, d. h. zum Status quo, wie dieser sich seit 1945 herausgebildet hatte. Die damalige Bundesrepublik war demnach nicht lediglich Rechtsnachfolger, sondern (teil)identisch mit dem Deutschen Reich.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag

Heute ist das Urteil überflüssig.

was hat das ganze nu mit der ddr zu tun ? nix oder :D

BRD = Rechtsnachfolger und (teil)identisch. Ausser mit dem Gebiet und
DDR = Gebiet und Deutsche.

Nur so auf die schnelle.

ja mainstream, man MUSS es einfach nur glauben, das ist doch das beste für das deutsche schlafschaf :))

Das merkwürdige Urteil ist ein Urteil in Bezug auf den Grundlagenvertrag und sagt aus, dass es nur ein Deutschland gibt. Würde ich behaupten.

Es gibt ja auch nur ein(en) Rudi Völler.

Eigentlich hätte die DDR dann kommen müssen mit der Behauptung, dass sie Deutschland sind.

Ergebnis = DDR weg und BRD noch da.

Von der Wirtschaftskraft war die DDR ja auch schwächer als NRW oder Bayern.

man hat ja auch an eine wiedervereinigung geglaubt, nicht an die zusammenlegung zweier wirtschaftsgebiete :))

Jetzt ist aber immer noch unklar weshalb einige wenige ultraorthodoxe Juden gegen Israel sind.

auf die schnelle ein beispiel, bei bedarf gibt es da sicher nachschub, aber selbst isit der mann, suchen kannste ja schon oder ?



und es fehlt immer noch das sich mal einer der befürworter israels über die balfour-deklaration äußert :))
 
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was hat das ganze nu mit der ddr zu tun ? nix oder :D

Natürlich hat das Urteil vom Bundesverfassungsgericht etwas mit der ehemaligen DDR zu tun. Das Bundesverfassungsgericht wurde beauftragt ein Urteil über diesen Vertrag zu fällen.

Dem Grundlagenvertrag gingen eine Reihe anderer Verträge im Rahmen der neuen Ostpolitik voraus. Unter Bundeskanzler Willy Brandt wurde dadurch eine Kehrtwende von der Hallstein-Doktrin zur innerdeutschen Politik des „Wandels durch Annäherung“ eingeläutet.

Der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR besteht aus zehn Artikeln:
In Artikel 1 wird die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen auf gleichberechtigter Basis vereinbart.
In Artikel 2 bekennen sich die beiden Staaten zu den Grundsätzen der Vereinten Nationen.
In Artikel 3 verpflichten sie sich, bei der Beilegung von Streitigkeiten auf Gewalt zu verzichten und die gegenseitigen Grenzen zu achten. Die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ schließt eine Grenzänderung in beidseitigem Einvernehmen jedoch nicht aus.
In Artikel 4 wird bestimmt, dass keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten kann.
In Artikel 5 versprechen die beiden Staaten, dass sie sich am Prozess der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beteiligen und die Abrüstungsbemühungen unterstützen werden.
In Artikel 6 vereinbaren die beiden Staaten, dass die Hoheitsgewalt sich auf das eigene Staatsgebiet beschränkt und sie gegenseitig die Selbständigkeit und Unabhängigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten respektieren.
In Artikel 7 werden Abkommen über Zusammenarbeit auf einer Reihe von Gebieten (unter anderem Wirtschaft, Wissenschaft, Post- und Fernmeldewesen, Kultur und Sport) in Aussicht gestellt.
In Artikel 8 wird der Austausch von Ständigen Vertretern vereinbart.
Artikel 9 bestimmt, dass der Vertrag frühere Verträge nicht berührt.
In Artikel 10 wird die Ratifikation und das Inkrafttreten geregelt.

Und dann wurde das Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Am 22. Mai 1973, drei Tage vor der Debatte zur Ratifizierung des Grundlagenvertrages im Bundesrat, beschloss die Bayerische Staatsregierung, ihn vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.[2] Am 28. Mai strengte sie sodann das Normenkontrollverfahren an. In der Begründung wurde bemängelt, dass der Vertrag unter anderem das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot und die Fürsorgepflicht gegenüber Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik verletze, da keine Interventionen zu ihrem Schutz mehr stattfinden könnten. Für Berlin habe er zudem nur eingeschränkt Geltung. Das Verfassungsgericht wies die Klage am 31. Juli 1973, kaum 10 Wochen nach Einreichung, ab und entschied, dass der Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei, allerdings nur in einer relativ engen verfassungskonformen Auslegung. Es äußerte sich in seinem Urteil ausführlich und grundlegend zum Fortbestand des deutschen Staates, d. h. zum Status quo, wie dieser sich seit 1945 herausgebildet hatte. Die damalige Bundesrepublik war demnach nicht lediglich Rechtsnachfolger, sondern (teil)identisch mit dem Deutschen Reich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag

und es fehlt immer noch das sich mal einer der befürworter israels über die balfour-deklaration äußert

Warum haben einige wenige ultraorthodoxe Juden etwas gegen Israel? Um die geht es ja. Kannst du das mal in eigenen Worten darlegen?
 
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