- Registriert
- 27 Dez 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 8.630
- Punkte Reaktionen
- 4.407
- Punkte
- 53.720
- Geschlecht
- --
*Heiterkeitund komm jetzt nicht mit dem unsinnigen 2+4 an, der hat da keinerlei wirkung :winken:
Wieso nicht?
*Heiterkeitund komm jetzt nicht mit dem unsinnigen 2+4 an, der hat da keinerlei wirkung :winken:
Die Wiedervereinigung des deutschen Volkes ist ja gegeben. Darauf stellt der Art. 146 ab, nicht auf die Zusammenführung aller Landesteile, von mir aus auch in den Grenzen von 37. Man könnte also schon an einer ordentlichen Verfassung arbeiten.
ist ja ein netter versuch, was du da so erzählst, hat aber nichts mit dem urteil des BVerfG Az: 2 BvF 1/73 und den dort genannten gründen zu tun!Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 (Gesamturteil kann hier angesehen werden | Seite 18/19) ist der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich bis heute nicht untergegangen. Der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich ist rechtsfähig aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die "neue" Bundesrepublik Deutschland (BRD + DDR -> vereintes Wirtschaftsgebiet) als Verwalter für die 3 Besatzungsmächte (Frankreich, GB, USA) sowie Polen und Russland handlungsunfähig.
Grund: Seit dem Eintritt des 1. Waffenstillstand im Jahr 1918 und dem Putsch gegen den Deutschen Kaiser wurde die Handlungsfähigkeit des Bundes Deutsches [Kaiser-] Reich nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz, auch Weimarer Verfassung genannt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der
Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 und unter Täuschung die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger des Bundes Deutsches [Kaiser-] Reich ersetzt. Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. ...
ist ja ein netter versuch, was du da so erzählst, hat aber nichts mit dem urteil des BVerfG Az: 2 BvF 1/73 und den dort genannten gründen zu tun!
da ist nicht von 1918 und nicht von kaiserreich die rede, sondern
***
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"
***
(so im "orientierungssatz")
es heißt dort eindeutig "Zusammenbruch 1945 überdauert" !
das gesamte urteil mit de begründungen kann u.a. hier nachgelesen werden:
http://www.principality-of-sealand.ch/pdf/BverfG1973_DR.pdf
Doch darum geht es.
Ich weiß ja dass du glaubst das Grundgesetz sei keine Verfassung.
Nur weiß ich nicht warum du das glaubst.
Der § 146 GG kann es ja nicht sein.
Ich kopiere den § 146 mal hier rein, damit du nicht suchen musst.
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
Dazu zerlege ich mal:
______________________
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt...............
______________________
Also nach Vollendung der Einheit (das ist die Wiedervereinigung) und Freiheit (Das ist der 2+4 Vertrag, der die volle Souveränität des wiedervereinigte Deutschland garantiert) Gilt auch für dich das Grundgesetz / Verfassung.
________________________
„verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
________________________
Ist doch eigentlich klar, oder?
Da dem deutschen Volk keine Verfassung vorliegt über die sie abstimmen könnte, das Grundgesetz auch keinen Zeitlichen Rahmen (Die Vollendung der Einheit und Freiheit betrifft ja nur die Gültigkeit des Grundgesetzes) setzt UND auch niemand den Auftrag erteilt eine neue Verfassung zu entwerfen, die dem deutschen Volk vorgelegt werden könnte, gilt das Grundgesetz als Verfassung so lange bis du hoksila oder die AfD eine solche Verfassung entwirft.
Und annehmen muss das Volk diese Verfassung dann auch noch.
Und worin besteht da ein Unterschied?Moin Friedrich!
In Anbetracht der Tatsache, daß es keine Wiedervereinigung, sondern einen Beitritt gab,
Haben wir!hoksila schrieb:…..... wir nach wie vor keinen Friedensvertrag haben
Jetzt wird es langsam lächerlich …...hoksila schrieb:….... und sogar bei der UNO noch als Feindstaat gelten
Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung.hoksila schrieb:und somit keine verfassungsgebende Gewalt haben, kann das Grundgesetz
"für" die BRD keine Verfassung sein.
Darüber braucht nicht mehr nachgedacht werden, es kann es.hoksila schrieb:Nun kann man mal darüber nachdenken, ob das gesamte Deutsche Volk,
gemäß Artikel 146 überhaupt "frei" entscheiden kann.
Gruß, hoksila
Genau, denn in diesen ehemaligen Landesteilen leben sowieso keine Deutschen mehr, auf die man zwecks Abstimmung der Verfassung warten müsste.
,,...es kann es".Und worin besteht da ein Unterschied?
Immerhin wurden die Bürger der DDR gefragt ob sie der Bundesrepublik beitreten wollen oder nicht,
als ihr bei den Volkskammerwahlen März 1990 die Regierung frei wählen konntet, die dann dem Beitritt im Oktober zugestimmt hat.
Zusätzlich zu den Volkskammerwahlen konntet ihr noch über den Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion abstimmen.
Schon das war die vorweg genommene Zustimmung zur Wiedervereinigung.
Vorausgegangen war ja die Revolution die zum endgültigen Zerfall des politischen Systems der DDR führte.
Wir im Westen durfte nichts entscheiden!
Die letzte Bundestagswahl vor der Wiedervereinigung – Entschuldigung Beitritt der DDR – fand 1986 statt. Da war noch kein Beitritt in Sicht.
Aber ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich dazu gefragt werden müsste.
Für mich war klar, dass wenn es die Chance zur Herstellung der Einheit Deutschlands gab, diese auch genutzt wird.
Haben wir!
Der 2 +4 Vertrag den die Siegermächte und die zwei deutschen Staaten unterschrieben haben wird als solcher angesehen – auch Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion .
Völkerrechtlich muss ein Krieg sowieso nicht mit einem Friedensvertrag beendet werden.
Das kann auch durch eine einseitige Erklärungen, durch Teilregelungen, oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.
Die Forderungen Griechenlands nach Reparationsforderungen konnten deshalb ganz einfach mit dem Hinweis auf den 2 +4 Vertrag abgelehnt werden.
Jetzt wird es langsam lächerlich …...
Mit dem 2 +4 Vertrag ist auch das Besatzungsrecht erloschen.
Und die USA, England und Frankreich als die ständigen westlichen Mitglieder des Weltsicherheitsrats als des höchsten Exekutivgremiums der UN haben beizeiten schon auf ihr Interventionsrecht verzichtet.
Die Sowjetunion tat dies im Rahmen der Ostverträge.
Im Übrigen hat die UNO schon 1995 in einer UN-Resolution die „Feindstaaten“-Klausel als obsolet bezeichnet.
Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung.
…... Weil Deutschland mit dem 2 +4 Vertrag die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten bekommen hat.
…... der Besatzungsstatus beendet wurde.
….. der Vertrag als Statusvertrag angesehen wird, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.
Darüber braucht nicht mehr nachgedacht werden, es kann es.
Wer sollte ihm das mit welcher Begründung verwehren?
Und worin besteht da ein Unterschied?
Immerhin wurden die Bürger der DDR gefragt ob sie der Bundesrepublik beitreten wollen oder nicht,
als ihr bei den Volkskammerwahlen März 1990 die Regierung frei wählen konntet, die dann dem Beitritt im Oktober zugestimmt hat.
Zusätzlich zu den Volkskammerwahlen konntet ihr noch über den Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion abstimmen.
Schon das war die vorweg genommene Zustimmung zur Wiedervereinigung.
Vorausgegangen war ja die Revolution die zum endgültigen Zerfall des politischen Systems der DDR führte.
Wir im Westen durfte nichts entscheiden!
Die letzte Bundestagswahl vor der Wiedervereinigung – Entschuldigung Beitritt der DDR – fand 1986 statt. Da war noch kein Beitritt in Sicht.
Aber ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich dazu gefragt werden müsste.
Für mich war klar, dass wenn es die Chance zur Herstellung der Einheit Deutschlands gab, diese auch genutzt wird.
Haben wir!
Der 2 +4 Vertrag den die Siegermächte und die zwei deutschen Staaten unterschrieben haben wird als solcher angesehen – auch Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion .
Völkerrechtlich muss ein Krieg sowieso nicht mit einem Friedensvertrag beendet werden.
Das kann auch durch eine einseitige Erklärungen, durch Teilregelungen, oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.
Die Forderungen Griechenlands nach Reparationsforderungen konnten deshalb ganz einfach mit dem Hinweis auf den 2 +4 Vertrag abgelehnt werden.
Jetzt wird es langsam lächerlich …...
Mit dem 2 +4 Vertrag ist auch das Besatzungsrecht erloschen.
Und die USA, England und Frankreich als die ständigen westlichen Mitglieder des Weltsicherheitsrats als des höchsten Exekutivgremiums der UN haben beizeiten schon auf ihr Interventionsrecht verzichtet.
Die Sowjetunion tat dies im Rahmen der Ostverträge.
Im Übrigen hat die UNO schon 1995 in einer UN-Resolution die „Feindstaaten“-Klausel als obsolet bezeichnet.
Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung.
…... Weil Deutschland mit dem 2 +4 Vertrag die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten bekommen hat.
…... der Besatzungsstatus beendet wurde.
….. der Vertrag als Statusvertrag angesehen wird, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.
Darüber braucht nicht mehr nachgedacht werden, es kann es.
Wer sollte ihm das mit welcher Begründung verwehren?
Es ist ja schon fast bewundernswert, wie Du Dich mit dem Troll abgibst. Aber es ist entweder Sisyphus- oder Don-Quichote-Arbeit. Möglicherweise beides."...wird der 2+4-Vertrag als Friedensvertrag angesehen..." Entweder er ist einer oder er wird nur "so angesehen". Wenn er nur so angesehen wird, ist er keiner.
"...Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung..." Ist es natürlich nicht. Nach GG 146 muß die Verfassung vom Volk gewählt werden. Ob du das anerkennst oder nicht, es steht so da.
,,...es kann es".
Nein, kann es eben nicht! Warum nicht?
Weil auf Grund der Bundesbereinigungsgesetze der Besatzungsstatus der BRD wieder hergestellt wurde durch die Alliierten. Deshalb kann die BRD auch kein Volk haben, bestenfalls Bewohner. Und solange die SHAEF Gesetze des Hausherrn gelten (Basis derer ist die Haager Landkriegsordnung sowie das Völkerrecht), braucht das deutsche Schlafschaf auch gar keine Verfassung!
Unterschied Deutschland - BRD:
Deutschland ist das Deutsche Reich mit den Grenzen von 1937. Das wurde frei gegeben, was aber niemandem nutzt, da die BRD als Firmenkonsortium sowie als ein Vereintes Wirtschaftsgebiet verwaltet wird. Man nenne mir einen souveränen Staat auf der Ede, der verwaltet wird und dessen Bewohner sich nach und nach zum Betreuungsfall zurück entwickeln und dies auch noch freiwillig wählen dürfen...
Es ist ja schon fast bewundernswert, wie Du Dich mit dem Troll abgibst. Aber es ist entweder Sisyphus- oder Don-Quichote-Arbeit. Möglicherweise beides.
Also völlich unnötig.
Der zweite Satz widerspricht dem ersten. Ein Staat kann nicht als Karteileiche fortbestehen, denn wenn ein Staat de facto erlischt, erlischt er automatisch auch de jure.Deutschland ist das Deutsche Reich mit den Grenzen von 1937. Das wurde frei gegeben, ...
Wir leben in einer Welt, in der behauptet und angesehen wird. Oder erklärt. Natürlich falsch.Du hast ja so recht. Aber nachher glaubt das noch einer, dass ein Golf ein Mercedes ist, nur weil beide Autos sind und ein Lenkrad haben.
Genau umgekehrt: Wenn sich beide Parteien einig sind den 2+4-Vertrag als Friedensvertrag anzusehen, dann ist der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag. Falsche Bezeichnung schadet nicht."...wird der 2+4-Vertrag als Friedensvertrag angesehen..." Entweder er ist einer oder er wird nur "so angesehen". Wenn er nur so angesehen wird, ist er keiner.
Nein, eine neue Verfassung die das Grundgesetz ersetzt muß vom Volk gewählt werden. Von der Pflicht das Grundgesetz jemals durch etwas anderes zu ersetzen steht da nichts."...Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung..." Ist es natürlich nicht. Nach GG 146 muß die Verfassung vom Volk gewählt werden. Ob du das anerkennst oder nicht, es steht so da.
Wir leben in einer Welt, in der behauptet und angesehen wird. Oder erklärt. Natürlich falsch.
Solche V********** wie der Friederich, sind nicht in der Lage, sachlich und fachlich etwas zu betrachten. So was nennt man konditioniert. Ich habe mal mit einem jüngeren Kollegen nach der "Wende" über den Art. 146 gesprochen. Der war auch der Meinung das GG sei eine Verfassung. Als ich ihn auf den Text des Artikels ansprach, meinte er, es sei egal. Ein völliger Troffkopp, wie auch hier einige userINNEN. Ich tue es mir nicht an, diesen Idiotenkram zu behandeln. Abär ... suum cuique.
Was ist die Steigerung von naiv?Genau umgekehrt: Wenn sich beide Parteien einig sind den 2+4-Vertrag als Friedensvertrag anzusehen, dann ist der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag. Falsche Bezeichnung schadet nicht.
Du kannst offensichtlich auch nicht sinnentnehmend lesen. Was ist anNein, eine neue Verfassung die das Grundgesetz ersetzt muß vom Volk gewählt werden. Von der Pflicht das Grundgesetz jemals durch etwas anderes zu ersetzen steht da nichts.
Genau umgekehrt: Wenn sich beide Parteien einig sind den 2+4-Vertrag als Friedensvertrag anzusehen, dann ist der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag. Falsche Bezeichnung schadet nicht...
"...Wenn er nur so angesehen wird, ist er keiner...
Nein, eine neue Verfassung die das Grundgesetz ersetzt muß vom Volk gewählt werden...
"...Nach GG 146 muß die Verfassung vom Volk gewählt werden...
...Von der Pflicht das Grundgesetz jemals durch etwas anderes zu ersetzen steht da nichts...
...Übrigens: Selbst wenn, eine Verfassung ist überhaupt nicht verpflichtend. Das Vereinigte Königreich zum Beispiel verzichtet vollständig auf eine kodifizierte Verfassung.
Das ,,Deutsche Reich" selbst war kein Staat, sondern ein Bund, ein Reich von 26 Staaten, Nur diese konnten die Staatsangehörigkeit verleihen.Der zweite Satz widerspricht dem ersten. Ein Staat kann nicht als Karteileiche fortbestehen, denn wenn ein Staat de facto erlischt, erlischt er automatisch auch de jure.
Der deutsche Staat ist also entweder die BRD - oder es gibt gar keinen.
Autor | Titel | Forum | Antworten | Datum |
---|---|---|---|---|
Gaukeln lohnt nicht mehr | Dein Deutschland | 20 | ||
Was muss alles passieren, bis Deutsche sich nicht alles gefallen lassen? | Dein Deutschland | 37 | ||
F | Was stimmt nicht in diesem Land? | Dein Deutschland | 177 |