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"Ihr seid nicht Deutschland" --Von einer nutzlosen jungen Generation

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Die Wiedervereinigung des deutschen Volkes ist ja gegeben. Darauf stellt der Art. 146 ab, nicht auf die Zusammenführung aller Landesteile, von mir aus auch in den Grenzen von 37. Man könnte also schon an einer ordentlichen Verfassung arbeiten.

Die Verfassung wäre NOCH möglich. 1990 wurde es angegangen mit der verfassungsgebenden Versammlung und dann brach man es ab. Bei einem erneuten Versuch würden höchstwahrscheinlich die Fetzen fliegen. Auch deshalb macht es keiner.

Das gleiche Spielchen, man weiß ja wie man es machen muss, passiert jetzt auf EU-Ebene. Niemand den man nicht in der Hand hat kommt in die erste Reihe. Der einzige der die Menschenrechte durch Verfassung und Souveränität wieder herstellen könnte, wären wir selbst. Dazu müsste das Volk mehr darüber wissen. Wie groß der Wissensdurst zu dem Thema ist, siehst du ja.

Und [MENTION=2622]Sigbert[/MENTION] hat recht: Die Zeit der Betreuung geht dem Ende entgegen. Danach ist es zu spät. Viele Ausländer wissen es, nur die Deutschen nicht.
 

Nora

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Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 (Gesamturteil kann hier angesehen werden | Seite 18/19) ist der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich bis heute nicht untergegangen. Der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich ist rechtsfähig aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die "neue" Bundesrepublik Deutschland (BRD + DDR -> vereintes Wirtschaftsgebiet) als Verwalter für die 3 Besatzungsmächte (Frankreich, GB, USA) sowie Polen und Russland handlungsunfähig.

Grund: Seit dem Eintritt des 1. Waffenstillstand im Jahr 1918 und dem Putsch gegen den Deutschen Kaiser wurde die Handlungsfähigkeit des Bundes Deutsches [Kaiser-] Reich nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz, auch Weimarer Verfassung genannt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der
Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 und unter Täuschung die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger des Bundes Deutsches [Kaiser-] Reich ersetzt. Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten.
Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen Völkern das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die allierten Mächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Deutschen Völkern ratifiziert, darum heißt es auch heute noch Grundgesetz und nicht wie immer gesagt wird, es sei unsere Verfassung.

Im Juli / September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen. Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen, wie faktisch die DDR im Jahr 1990, die Sowjetische Besatzung ist in Mitteldeutschland weggefallen! Faktisch weiß jeder, die Verwaltung der drei Mächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht mehr unter "staatlicher" Gesinnung, sondern rein nach Handelsrecht nach dem Ökonomischen-Maximal-Prinzip!

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) kein wirklicher Nachweis dafür das man deutsche(r) ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber deutsche(r) sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, daß jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

Der Personalausweis ist ein von staatlichen Stellen ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines amtlichen Lichtbildausweises. Personalausweise werden unter anderem auch gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen.

Deutscher durch Abstammung ist man, wenn man nachweislich Vorfahren bis vor den 01.01.1914 in einem Bundesstaat des Bundes Deutsches [Kaiser-] Reich hatte.

Die BRD unterscheidet juristisch und theoretisch die Rechtskreise, in welchen man sich ggf. befindet.
Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG 1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführunggesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EG-BGB) - Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des Einführungsgesetz zum BGB.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EG-BGB) - Artikel 5 (Personalstatut):

Absatz 1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens.
Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

usw……….

http://rustag1913.de/

https://www.deutsche-schutzgebiete.de/webpages/Deutsches_Reich_1871-1918++.gif

https://www.deutsche-schutzgebiete.de/historische_landkarten.htm
https://www.google.de/search?q=deut...hWFChoKHd9rDCoQ9QEIKjAB#imgrc=udUMBJDgpEuAeM:


Blick in die Vergangenheit



Deutsche Kolonien
amtliche Bezeichnung "Deutsche Schutzgebiete"


https://www.deutsche-schutzgebiete.de/deutsche-kolonien.htm
 
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Brandy

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Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 (Gesamturteil kann hier angesehen werden | Seite 18/19) ist der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich bis heute nicht untergegangen. Der Bund Deutsches [Kaiser-] Reich ist rechtsfähig aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die "neue" Bundesrepublik Deutschland (BRD + DDR -> vereintes Wirtschaftsgebiet) als Verwalter für die 3 Besatzungsmächte (Frankreich, GB, USA) sowie Polen und Russland handlungsunfähig.

Grund: Seit dem Eintritt des 1. Waffenstillstand im Jahr 1918 und dem Putsch gegen den Deutschen Kaiser wurde die Handlungsfähigkeit des Bundes Deutsches [Kaiser-] Reich nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz, auch Weimarer Verfassung genannt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der
Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 und unter Täuschung die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger des Bundes Deutsches [Kaiser-] Reich ersetzt. Dieses Weimarer Grundgesetz wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und hat somit nicht den Status einer Verfassung erhalten. ...
ist ja ein netter versuch, was du da so erzählst, hat aber nichts mit dem urteil des BVerfG Az: 2 BvF 1/73 und den dort genannten gründen zu tun!

da ist nicht von 1918 und nicht von kaiserreich die rede, sondern
***
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"
***
(so im "orientierungssatz")

es heißt dort eindeutig "Zusammenbruch 1945 überdauert" !

das gesamte urteil mit de begründungen kann u.a. hier nachgelesen werden:

http://www.principality-of-sealand.ch/pdf/BverfG1973_DR.pdf
 
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Nora

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ist ja ein netter versuch, was du da so erzählst, hat aber nichts mit dem urteil des BVerfG Az: 2 BvF 1/73 und den dort genannten gründen zu tun!

da ist nicht von 1918 und nicht von kaiserreich die rede, sondern
***
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"
***
(so im "orientierungssatz")

es heißt dort eindeutig "Zusammenbruch 1945 überdauert" !

das gesamte urteil mit de begründungen kann u.a. hier nachgelesen werden:

http://www.principality-of-sealand.ch/pdf/BverfG1973_DR.pdf

Wird hier auch nicht behauptet. Hier geht es um die Zeit davor. Hättest du mal genauer lesen sollen. Das deutsche Reich gilt nach wie vor, wir leben in einem fiktiven Staat, alles Illusion.
 

hoksila

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Doch darum geht es.
Ich weiß ja dass du glaubst das Grundgesetz sei keine Verfassung.
Nur weiß ich nicht warum du das glaubst.

Der § 146 GG kann es ja nicht sein.

Ich kopiere den § 146 mal hier rein, damit du nicht suchen musst.

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Dazu zerlege ich mal:
______________________
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt...............
______________________
Also nach Vollendung der Einheit (das ist die Wiedervereinigung) und Freiheit (Das ist der 2+4 Vertrag, der die volle Souveränität des wiedervereinigte Deutschland garantiert) Gilt auch für dich das Grundgesetz / Verfassung.
________________________
„verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
________________________

Ist doch eigentlich klar, oder?

Da dem deutschen Volk keine Verfassung vorliegt über die sie abstimmen könnte, das Grundgesetz auch keinen Zeitlichen Rahmen (Die Vollendung der Einheit und Freiheit betrifft ja nur die Gültigkeit des Grundgesetzes) setzt UND auch niemand den Auftrag erteilt eine neue Verfassung zu entwerfen, die dem deutschen Volk vorgelegt werden könnte, gilt das Grundgesetz als Verfassung so lange bis du hoksila oder die AfD eine solche Verfassung entwirft.
Und annehmen muss das Volk diese Verfassung dann auch noch.


Moin Friedrich!

In Anbetracht der Tatsache, daß es keine Wiedervereinigung, sondern einen Beitritt gab,
wir nach wie vor keinen Friedensvertrag haben und sogar bei der
UNO noch als Feindstaat gelten und somit keine
verfassungsgebende Gewalt haben, kann das Grundgesetz
"für" die BRD keine Verfassung sein.

http://de.soc.recht.misc.narkive.co...harta-gegen-deutschland-nicht-gestrichen-wird

Nun kann man mal darüber nachdenken, ob das gesamte Deutsche Volk,
gemäß Artikel 146 überhaupt "frei" entscheiden kann.

Gruß, hoksila
 
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Fredericus Rex

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Moin Friedrich!

In Anbetracht der Tatsache, daß es keine Wiedervereinigung, sondern einen Beitritt gab,
Und worin besteht da ein Unterschied?
Immerhin wurden die Bürger der DDR gefragt ob sie der Bundesrepublik beitreten wollen oder nicht,
als ihr bei den Volkskammerwahlen März 1990 die Regierung frei wählen konntet, die dann dem Beitritt im Oktober zugestimmt hat.
Zusätzlich zu den Volkskammerwahlen konntet ihr noch über den Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion abstimmen.
Schon das war die vorweg genommene Zustimmung zur Wiedervereinigung.

Vorausgegangen war ja die Revolution die zum endgültigen Zerfall des politischen Systems der DDR führte.

Wir im Westen durfte nichts entscheiden!
Die letzte Bundestagswahl vor der Wiedervereinigung – Entschuldigung Beitritt der DDR – fand 1986 statt. Da war noch kein Beitritt in Sicht.

Aber ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich dazu gefragt werden müsste.
Für mich war klar, dass wenn es die Chance zur Herstellung der Einheit Deutschlands gab, diese auch genutzt wird.

hoksila schrieb:
…..... wir nach wie vor keinen Friedensvertrag haben
Haben wir!
Der 2 +4 Vertrag den die Siegermächte und die zwei deutschen Staaten unterschrieben haben wird als solcher angesehen – auch Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion .

Völkerrechtlich muss ein Krieg sowieso nicht mit einem Friedensvertrag beendet werden.
Das kann auch durch eine einseitige Erklärungen, durch Teilregelungen, oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.

Die Forderungen Griechenlands nach Reparationsforderungen konnten deshalb ganz einfach mit dem Hinweis auf den 2 +4 Vertrag abgelehnt werden.

hoksila schrieb:
….... und sogar bei der UNO noch als Feindstaat gelten
Jetzt wird es langsam lächerlich …...
Mit dem 2 +4 Vertrag ist auch das Besatzungsrecht erloschen.
Und die USA, England und Frankreich als die ständigen westlichen Mitglieder des Weltsicherheitsrats als des höchsten Exekutivgremiums der UN haben beizeiten schon auf ihr Interventionsrecht verzichtet.
Die Sowjetunion tat dies im Rahmen der Ostverträge.

Im Übrigen hat die UNO schon 1995 in einer UN-Resolution die „Feindstaaten“-Klausel als obsolet bezeichnet.
hoksila schrieb:
und somit keine verfassungsgebende Gewalt haben, kann das Grundgesetz
"für" die BRD keine Verfassung sein.
Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung.

…... Weil Deutschland mit dem 2 +4 Vertrag die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten bekommen hat.
…... der Besatzungsstatus beendet wurde.
….. der Vertrag als Statusvertrag angesehen wird, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.

hoksila schrieb:
Nun kann man mal darüber nachdenken, ob das gesamte Deutsche Volk,
gemäß Artikel 146 überhaupt "frei" entscheiden kann.

Gruß, hoksila
Darüber braucht nicht mehr nachgedacht werden, es kann es.
Wer sollte ihm das mit welcher Begründung verwehren?
 
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Genau, denn in diesen ehemaligen Landesteilen leben sowieso keine Deutschen mehr, auf die man zwecks Abstimmung der Verfassung warten müsste.

Wieso ehemalige Landesteile?
Die BRD ist eine Treuhandverwaltung, welche von den Alliierten als Folge des 2. Weltkrieges eingesetzt wurde, und nach alliierter (willkürlicher) Ansicht besteht Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, statt dem 31.09.1939. Eine Wiedervereinigung kann nicht stattgefunden haben, welche die BRD souverän machte, zusammen mit dem „2+4-Vertrag“, denn wenn Deutschland in den Grenzen von 1937 bestehen sollte, brauchte nichts wiedervereinigt werden.
Zudem gilt immer noch das Grundgesetz Art. 116:

,,(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

In diesem zusammenhang wäre auch der hier interessant:
Bundesbeamtengesetz (Fassung v.31.3.199) § 7:

,,(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen wer den, wer:

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt".
Willkommen in der Reichsbürgerszene...
 
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Und worin besteht da ein Unterschied?
Immerhin wurden die Bürger der DDR gefragt ob sie der Bundesrepublik beitreten wollen oder nicht,
als ihr bei den Volkskammerwahlen März 1990 die Regierung frei wählen konntet, die dann dem Beitritt im Oktober zugestimmt hat.
Zusätzlich zu den Volkskammerwahlen konntet ihr noch über den Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion abstimmen.
Schon das war die vorweg genommene Zustimmung zur Wiedervereinigung.

Vorausgegangen war ja die Revolution die zum endgültigen Zerfall des politischen Systems der DDR führte.

Wir im Westen durfte nichts entscheiden!
Die letzte Bundestagswahl vor der Wiedervereinigung – Entschuldigung Beitritt der DDR – fand 1986 statt. Da war noch kein Beitritt in Sicht.

Aber ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich dazu gefragt werden müsste.
Für mich war klar, dass wenn es die Chance zur Herstellung der Einheit Deutschlands gab, diese auch genutzt wird.


Haben wir!
Der 2 +4 Vertrag den die Siegermächte und die zwei deutschen Staaten unterschrieben haben wird als solcher angesehen – auch Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion .

Völkerrechtlich muss ein Krieg sowieso nicht mit einem Friedensvertrag beendet werden.
Das kann auch durch eine einseitige Erklärungen, durch Teilregelungen, oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.

Die Forderungen Griechenlands nach Reparationsforderungen konnten deshalb ganz einfach mit dem Hinweis auf den 2 +4 Vertrag abgelehnt werden.


Jetzt wird es langsam lächerlich …...
Mit dem 2 +4 Vertrag ist auch das Besatzungsrecht erloschen.
Und die USA, England und Frankreich als die ständigen westlichen Mitglieder des Weltsicherheitsrats als des höchsten Exekutivgremiums der UN haben beizeiten schon auf ihr Interventionsrecht verzichtet.
Die Sowjetunion tat dies im Rahmen der Ostverträge.

Im Übrigen hat die UNO schon 1995 in einer UN-Resolution die „Feindstaaten“-Klausel als obsolet bezeichnet.

Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung.

…... Weil Deutschland mit dem 2 +4 Vertrag die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten bekommen hat.
…... der Besatzungsstatus beendet wurde.
….. der Vertrag als Statusvertrag angesehen wird, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.


Darüber braucht nicht mehr nachgedacht werden, es kann es.
Wer sollte ihm das mit welcher Begründung verwehren?
,,...es kann es".

Nein, kann es eben nicht! Warum nicht?
Weil auf Grund der Bundesbereinigungsgesetze der Besatzungsstatus der BRD wieder hergestellt wurde durch die Alliierten. Deshalb kann die BRD auch kein Volk haben, bestenfalls Bewohner. Und solange die SHAEF Gesetze des Hausherrn gelten (Basis derer ist die Haager Landkriegsordnung sowie das Völkerrecht), braucht das deutsche Schlafschaf auch gar keine Verfassung!
Unterschied Deutschland - BRD:
Deutschland ist das Deutsche Reich mit den Grenzen von 1937. Das wurde frei gegeben, was aber niemandem nutzt, da die BRD als Firmenkonsortium sowie als ein Vereintes Wirtschaftsgebiet verwaltet wird. Man nenne mir einen souveränen Staat auf der Ede, der verwaltet wird und dessen Bewohner sich nach und nach zum Betreuungsfall zurück entwickeln und dies auch noch freiwillig wählen dürfen...
 
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Und worin besteht da ein Unterschied?
Immerhin wurden die Bürger der DDR gefragt ob sie der Bundesrepublik beitreten wollen oder nicht,
als ihr bei den Volkskammerwahlen März 1990 die Regierung frei wählen konntet, die dann dem Beitritt im Oktober zugestimmt hat.
Zusätzlich zu den Volkskammerwahlen konntet ihr noch über den Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion abstimmen.
Schon das war die vorweg genommene Zustimmung zur Wiedervereinigung.

Vorausgegangen war ja die Revolution die zum endgültigen Zerfall des politischen Systems der DDR führte.

Wir im Westen durfte nichts entscheiden!
Die letzte Bundestagswahl vor der Wiedervereinigung – Entschuldigung Beitritt der DDR – fand 1986 statt. Da war noch kein Beitritt in Sicht.

Aber ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich dazu gefragt werden müsste.
Für mich war klar, dass wenn es die Chance zur Herstellung der Einheit Deutschlands gab, diese auch genutzt wird.


Haben wir!
Der 2 +4 Vertrag den die Siegermächte und die zwei deutschen Staaten unterschrieben haben wird als solcher angesehen – auch Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion .

Völkerrechtlich muss ein Krieg sowieso nicht mit einem Friedensvertrag beendet werden.
Das kann auch durch eine einseitige Erklärungen, durch Teilregelungen, oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.

Die Forderungen Griechenlands nach Reparationsforderungen konnten deshalb ganz einfach mit dem Hinweis auf den 2 +4 Vertrag abgelehnt werden.


Jetzt wird es langsam lächerlich …...
Mit dem 2 +4 Vertrag ist auch das Besatzungsrecht erloschen.
Und die USA, England und Frankreich als die ständigen westlichen Mitglieder des Weltsicherheitsrats als des höchsten Exekutivgremiums der UN haben beizeiten schon auf ihr Interventionsrecht verzichtet.
Die Sowjetunion tat dies im Rahmen der Ostverträge.

Im Übrigen hat die UNO schon 1995 in einer UN-Resolution die „Feindstaaten“-Klausel als obsolet bezeichnet.

Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung.

…... Weil Deutschland mit dem 2 +4 Vertrag die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten bekommen hat.
…... der Besatzungsstatus beendet wurde.
….. der Vertrag als Statusvertrag angesehen wird, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.


Darüber braucht nicht mehr nachgedacht werden, es kann es.
Wer sollte ihm das mit welcher Begründung verwehren?

"...wird der 2+4-Vertrag als Friedensvertrag angesehen..." Entweder er ist einer oder er wird nur "so angesehen". Wenn er nur so angesehen wird, ist er keiner.

"...Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung..." Ist es natürlich nicht. Nach GG 146 muß die Verfassung vom Volk gewählt werden. Ob du das anerkennst oder nicht, es steht so da.
 

Le Bon

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"...wird der 2+4-Vertrag als Friedensvertrag angesehen..." Entweder er ist einer oder er wird nur "so angesehen". Wenn er nur so angesehen wird, ist er keiner.

"...Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung..." Ist es natürlich nicht. Nach GG 146 muß die Verfassung vom Volk gewählt werden. Ob du das anerkennst oder nicht, es steht so da.
Es ist ja schon fast bewundernswert, wie Du Dich mit dem Troll abgibst. Aber es ist entweder Sisyphus- oder Don-Quichote-Arbeit.;) Möglicherweise beides.;)
Also völlich unnötig.
 
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,,...es kann es".

Nein, kann es eben nicht! Warum nicht?
Weil auf Grund der Bundesbereinigungsgesetze der Besatzungsstatus der BRD wieder hergestellt wurde durch die Alliierten. Deshalb kann die BRD auch kein Volk haben, bestenfalls Bewohner. Und solange die SHAEF Gesetze des Hausherrn gelten (Basis derer ist die Haager Landkriegsordnung sowie das Völkerrecht), braucht das deutsche Schlafschaf auch gar keine Verfassung!
Unterschied Deutschland - BRD:
Deutschland ist das Deutsche Reich mit den Grenzen von 1937. Das wurde frei gegeben, was aber niemandem nutzt, da die BRD als Firmenkonsortium sowie als ein Vereintes Wirtschaftsgebiet verwaltet wird. Man nenne mir einen souveränen Staat auf der Ede, der verwaltet wird und dessen Bewohner sich nach und nach zum Betreuungsfall zurück entwickeln und dies auch noch freiwillig wählen dürfen...

Deutschland hat ne Verfassung, nämlich die von Bismark 1871. Ob die nun tatsächlich aus völkerrechtl. Vorgaben entstand...ich war da nicht dabei!
es gilt also nicht, sich ne neue Verfassung zu geben, sondern die alte Verfassung zusammen mit dem fortbestehendem Deutschen Recht (BGB, StGB, GVG, RuStAG) herzunehmen und zu proklamieren. Denn:
Nur ein deutscher Staatsangehöriger gem. RuStAG 1913 kann vom EGBGB Art. 5 und Art.50 Gebrauch machen:
,,Dem deutschen Staatsangehörigen (umgangssprachlich rassistisch in den Springermedien auch als Reichsbürger beschimpft) steht Deutsches Recht zu, eben Dank der Verfassung!
Allein Recht bietet Schutz, fordert aber auch Pflichten, zB. die Pflicht, sich zu bilden!
Soweit meine Erklärung zum aktuellen Feindbild ,,Reichsbürger", Reichangehörige.
Mehr noch: Er kann sich auf die Internat. Menschenrechte beziehen, was selbstverständlich ein Sklave nicht kann; der hat keine Rechte und braucht auch keine, obwohl auch sie ihm als Mensch zustehen würden.
Nee nee, abgeschafft ist die Sklaverei noch lange nicht!
Ich kann und muss es immer wieder Jedem raten: Holt Euch das Buch ,,Die BRD - GmbH" - 3. Auflage. Mit diesem Buch schließt Ihr eine riesige Wissenlücke, welche uns allen künstlich anerzogen wurde, auch mir!
 
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Es ist ja schon fast bewundernswert, wie Du Dich mit dem Troll abgibst. Aber es ist entweder Sisyphus- oder Don-Quichote-Arbeit.;) Möglicherweise beides.;)
Also völlich unnötig.

Du hast ja so recht. Aber nachher glaubt das noch einer, dass ein Golf ein Mercedes ist, nur weil beide Autos sind und ein Lenkrad haben.
 

Perkeo

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Deutschland ist das Deutsche Reich mit den Grenzen von 1937. Das wurde frei gegeben, ...
Der zweite Satz widerspricht dem ersten. Ein Staat kann nicht als Karteileiche fortbestehen, denn wenn ein Staat de facto erlischt, erlischt er automatisch auch de jure.

Der deutsche Staat ist also entweder die BRD - oder es gibt gar keinen.
 

Le Bon

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Du hast ja so recht. Aber nachher glaubt das noch einer, dass ein Golf ein Mercedes ist, nur weil beide Autos sind und ein Lenkrad haben.
Wir leben in einer Welt, in der behauptet und angesehen wird. Oder erklärt. Natürlich falsch.;)
Solche V********** wie der Friederich, sind nicht in der Lage, sachlich und fachlich etwas zu betrachten. So was nennt man konditioniert. Ich habe mal mit einem jüngeren Kollegen nach der "Wende" über den Art. 146 gesprochen. Der war auch der Meinung das GG sei eine Verfassung. Als ich ihn auf den Text des Artikels ansprach, meinte er, es sei egal. Ein völliger Troffkopp, wie auch hier einige userINNEN. Ich tue es mir nicht an, diesen Idiotenkram zu behandeln. Abär ... suum cuique.;)
 

Perkeo

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"...wird der 2+4-Vertrag als Friedensvertrag angesehen..." Entweder er ist einer oder er wird nur "so angesehen". Wenn er nur so angesehen wird, ist er keiner.
Genau umgekehrt: Wenn sich beide Parteien einig sind den 2+4-Vertrag als Friedensvertrag anzusehen, dann ist der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag. Falsche Bezeichnung schadet nicht.

"...Und weil es Unfug ist was du da behauptest, ist das Grundgesetz natürlich unsere Verfassung..." Ist es natürlich nicht. Nach GG 146 muß die Verfassung vom Volk gewählt werden. Ob du das anerkennst oder nicht, es steht so da.
Nein, eine neue Verfassung die das Grundgesetz ersetzt muß vom Volk gewählt werden. Von der Pflicht das Grundgesetz jemals durch etwas anderes zu ersetzen steht da nichts.

Übrigens: Selbst wenn, eine Verfassung ist überhaupt nicht verpflichtend. Das Vereinigte Königreich zum Beispiel verzichtet vollständig auf eine kodifizierte Verfassung.
 
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Wir leben in einer Welt, in der behauptet und angesehen wird. Oder erklärt. Natürlich falsch.;)
Solche V********** wie der Friederich, sind nicht in der Lage, sachlich und fachlich etwas zu betrachten. So was nennt man konditioniert. Ich habe mal mit einem jüngeren Kollegen nach der "Wende" über den Art. 146 gesprochen. Der war auch der Meinung das GG sei eine Verfassung. Als ich ihn auf den Text des Artikels ansprach, meinte er, es sei egal. Ein völliger Troffkopp, wie auch hier einige userINNEN. Ich tue es mir nicht an, diesen Idiotenkram zu behandeln. Abär ... suum cuique.;)

Ich nehme langsam an, dass sich viele Experten damit offiziell beschäftigen könnten, es aber nicht tun, weil sie sich sonst selbst die Lebensgrundlage entziehen oder wissen, wie gefährlich das werden könnte. Oder beides.
 

Le Bon

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Genau umgekehrt: Wenn sich beide Parteien einig sind den 2+4-Vertrag als Friedensvertrag anzusehen, dann ist der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag. Falsche Bezeichnung schadet nicht.
Was ist die Steigerung von naiv?
Nein, eine neue Verfassung die das Grundgesetz ersetzt muß vom Volk gewählt werden. Von der Pflicht das Grundgesetz jemals durch etwas anderes zu ersetzen steht da nichts.
Du kannst offensichtlich auch nicht sinnentnehmend lesen. Was ist an

Art. 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, VERLIERT seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


nicht zu verstehen?

Wenn (nicht falls!) eine Verfassung etabliert wird, ist das GG obsolet. Nur wann das sein wird, steht nicht drin. Aus gutem Grund!
 
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Genau umgekehrt: Wenn sich beide Parteien einig sind den 2+4-Vertrag als Friedensvertrag anzusehen, dann ist der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag. Falsche Bezeichnung schadet nicht...

Ich wiederhole mich:

"...Wenn er nur so angesehen wird, ist er keiner...


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Nein, eine neue Verfassung die das Grundgesetz ersetzt muß vom Volk gewählt werden...

Hatte ich geschrieben:

"...Nach GG 146 muß die Verfassung vom Volk gewählt werden...


Dass sie das GG dann ersetzt, steht im Art. 146.

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...Von der Pflicht das Grundgesetz jemals durch etwas anderes zu ersetzen steht da nichts...

Hatte ich was von Pflicht geschrieben? Ich schrieb, dass im Falle dessen...nur das Volk...!

...Übrigens: Selbst wenn, eine Verfassung ist überhaupt nicht verpflichtend. Das Vereinigte Königreich zum Beispiel verzichtet vollständig auf eine kodifizierte Verfassung.

Ohne eine vom Volk gewählte Verfassung kein souveräner Staat.
 
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Der zweite Satz widerspricht dem ersten. Ein Staat kann nicht als Karteileiche fortbestehen, denn wenn ein Staat de facto erlischt, erlischt er automatisch auch de jure.

Der deutsche Staat ist also entweder die BRD - oder es gibt gar keinen.
Das ,,Deutsche Reich" selbst war kein Staat, sondern ein Bund, ein Reich von 26 Staaten, Nur diese konnten die Staatsangehörigkeit verleihen.
Ein Koloniebewohner hatte logischerweise keine Staatsangehörigkeit, sondern die direkte Reichsangehörigkeit. Ihr seht also:
Die genaue Wortwahl ist wichtig
Hitler hatte zwar 1934 das Staatsangehörigkeitsgesetz StAG gemacht, in dessen Folge die Staaten als ein Staat ,,Deutsches Reich" zusammen geführt wurden unter der ,,Reichsverfassung".
Klar, er war Reichskanzler, hatte dazu die Berechtigung. Aber meine persönliche Meinung dazu ist, dass das völkerrechtlich nicht möglich war, zumal die Staatsangeh. aller 26 Bundesstaaten damit staatenlos wurden und rechtlos , was gar nicht geht!
Also haben wir nach wie vor unsere von unseren Vorfahren geerbte Staatsangeh. Sachsen, Bayern, BW... mit den jeweiligen Verfassungen. Alleine das zählt!
Weder das deutsche Reich, noch ein Bundesstaat ist je erloschen. Nach Haager LKO ist das unmöglich. Dies wäre nur möglich, wenn man das Volk systematisch mit Personen anderer Nationen überflutet, Nachwuchs verhindert, wenn man es schlecht bildet, rasistisch verfolgt, bekämpft, verarmt... dann würde sowas sogar planmäßig funktionieren:kopfkratz::kopfkratz::kopfkratz:

Deutschland ist das Deutsche Reich mit den Grenzen von 1937
Die BRD ist:
GG Art. 133:

,,Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein".
Ganz klat im Vorteil ist, wer lesen kann! Und das erst mal will!
 
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