Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Handlung der Polizei gerechtfertigt?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 22 «  

OP
Johannes der Gesandte
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Raffst Du es nicht? Hast Du von Strafrecht auch keine Ahnung? Wovon hast Du eigentlich Ahnung?

Sieh Dir mal den Paragraphen 211 StGB an.

Mord, so ein Blödsinn!
Mensch, du redest davon wenn man persönlich betroffen ist. Darüber hat das BGH schon geurteilt. Du musst dich weiter bilden und versuchen zu begreifen worum es im Sachverhalt geht. Bis halt kein Fachmann damit du dich hier behaupten kannst.
 

Mondgurke

Klimaversteher
Registriert
18 Sep 2012
Zuletzt online:
Beiträge
1.520
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Es besteht kein kausaler Zusammenhang zur Notwehr. Es ist demnach ein Vorsatz. Und Vorsatz ist keine Notwehr.
Die SEK kann und darf nur mit Notwehr reagieren, nicht aber vom vorn hinein mit dem Vorsatz durch das Nehmen von Leben seinen Einsatz beenden.
Die SEK muss die Notwehr beenden und nicht das Leben des Menschen nehmen.

Weder Art. 2 GG noch § 227 BGB erlauben den Vorsatz und machen solch einen Einsatz für rechts- und verfassungswidrig.
Dazwischen gibt es mindestens noch Fahrlässigkeit und Putativnotwehr abgesehen davon, dass ich §32(2) StGB wegen der zuvor erfolgten Bedrohungen als durchaus anwendbar halte.

Ich musste zudem meine Ansicht korrigieren:
Dass die Polizisten um die Ecke hielten sehe ich nun als den besseren Weg als frontal vor dem vermeintlichen Straftäter zu halten und an Türholmen vorbei auf den Verdächtigen zu ballern.
Das hat auch den Vorteil, dass die Polizisten aus der Deckung des Gebäudes heraus mehr Reaktionszeit haben und die Polizisten nach dem Einsatz eher zur Verfügung stehen durch die verminderte Gefahr.
Da für die Kontrolle der Parkscheine das Ordnungsamt und für Gewaltverbrechen die Polizei ausgebildet ist bestand nach meiner Ansicht kein Bedarf, nach einem SEK oder der Bundeswehr zu rufen.

Also ändere ich mein Urteil von "gute Leistung" nach "sehr gut gemacht".
 
Registriert
24 Jan 2013
Zuletzt online:
Beiträge
892
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Mensch, du redest davon wenn man persönlich betroffen ist. Darüber hat das BGH schon geurteilt. Du musst dich weiter bilden und versuchen zu begreifen worum es im Sachverhalt geht. Bis halt kein Fachmann damit du dich hier behaupten kannst.

Du bist verwirrt, das ist es was Du bist.
 
OP
Johannes der Gesandte
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Dazwischen gibt es mindestens noch Fahrlässigkeit und Putativnotwehr abgesehen davon, dass ich §32(2) StGB wegen der zuvor erfolgten Bedrohungen als durchaus anwendbar halte.

Ich musste zudem meine Ansicht korrigieren:
Dass die Polizisten um die Ecke hielten sehe ich nun als den besseren Weg als frontal vor dem vermeintlichen Straftäter zu halten und an Türholmen vorbei auf den Verdächtigen zu ballern.
Das hat auch den Vorteil, dass die Polizisten aus der Deckung des Gebäudes heraus mehr Reaktionszeit haben und die Polizisten nach dem Einsatz eher zur Verfügung stehen durch die verminderte Gefahr.
Da für die Kontrolle der Parkscheine das Ordnungsamt und für Gewaltverbrechen die Polizei ausgebildet ist bestand nach meiner Ansicht kein Bedarf, nach einem SEK oder der Bundeswehr zu rufen.

Also ändere ich mein Urteil von "gute Leistung" nach "sehr gut gemacht".
Die Polizisten waren zur keiner Zeit bedroht gewesen. Putativnotwehr scheidet aus. Auch für Passanten und Fahrer gab es keine Gefahr. Wegen Nötigung oder Behinderung im Verkehr zieht man keine Waffe.
 

Mondgurke

Klimaversteher
Registriert
18 Sep 2012
Zuletzt online:
Beiträge
1.520
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Die Polizisten waren zur keiner Zeit bedroht gewesen. Putativnotwehr scheidet aus. Auch für Passanten und Fahrer gab es keine Gefahr. Wegen Nötigung oder Behinderung im Verkehr zieht man keine Waffe.
Ich halte diese Zusammenfassung der Geschehnisse zwar für vollkommen falsch aber was stört es mich.
Ich bin halt anderer Ansicht.
 
OP
Johannes der Gesandte
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Ich halte diese Zusammenfassung der Geschehnisse zwar für vollkommen falsch aber was stört es mich.
Ich bin halt anderer Ansicht.
Du könntest, oder deine Kinder, Familie, Freunde, Bekannte, Verwandte etc. eines Tages betroffen sein und dann im Lebensgefahr geraten.
Die Polizei darf sich nicht mehr erlauben mit Waffe Helden zu spielen und Menschen gefährden.

Ich bin mir sicher, wärst du betroffen gewesen, so wärst du meiner Meinung.
 

Mondgurke

Klimaversteher
Registriert
18 Sep 2012
Zuletzt online:
Beiträge
1.520
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Nein. Denn meine Ansichten sind komplexer, als es dir gerade erscheint.
 
Registriert
21 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
585
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
A und B befinden sich in einem Park. A geht auf B mit Messer los. C (Polizeibeamte) sieht das und erschießt den A. Hat der Polizist alles korrekt gemacht?

Auf einen rudimentären Sachverhalt kannst Du auch nur eine rudimentäre Antwort erwarten und komm danach nicht, aber es war ja so oder so und er hätte, weil ....

Nach Androhung der Zwangsanwendung und der uns hier zur Verfügung stehenden Informationen spricht mehr dafür, dass C rechtmäßig gehandelt hat, als dagegen.

Kennst Du die tötliche Distanz bei einem Messerangriff?

PS
wenn Du jetzt darauf hinaus willst, dass B einen für C nicht erkennbaren Angriff durchgeführt hat, zeugt das mehr von Deiner Hilflosigkeit und weniger von einem seriösen Diskussionspartner. Für diesen Fall gehe ich davon aus, dass wir uns im Bereich der praktischen Anwendung und weniger im rechtstheoretischen Nirvana befinden. Darüber hinaus wäre es für mich ein Indiz mehr für Deinen wahren Charakter, vor allem für Deine wahren Interessen hier.

Aber ich will den Glauben an das Gute nicht verlieren und ich glaube eh, dass Du uns allen hier etwas vor machst.
 
OP
Johannes der Gesandte
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Auf einen rudimentären Sachverhalt kannst Du auch nur eine rudimentäre Antwort erwarten und komm danach nicht, aber es war ja so oder so und er hätte, weil ....

Nach Androhung der Zwangsanwendung und der uns hier zur Verfügung stehenden Informationen spricht mehr dafür, dass C rechtmäßig gehandelt hat, als dagegen.

Kennst Du die tötliche Distanz bei einem Messerangriff?

PS
wenn Du jetzt darauf hinaus willst, dass B einen für C nicht erkennbaren Angriff durchgeführt hat, zeugt das mehr von Deiner Hilflosigkeit und weniger von einem seriösen Diskussionspartner. Für diesen Fall gehe ich davon aus, dass wir uns im Bereich der praktischen Anwendung und weniger im rechtstheoretischen Nirvana befinden. Darüber hinaus wäre es für mich ein Indiz mehr für Deinen wahren Charakter, vor allem für Deine wahren Interessen hier.

Aber ich will den Glauben an das Gute nicht verlieren und ich glaube eh, dass Du uns allen hier etwas vor machst.

Du musst lesen was ich geschrieben habe. Und ich bitte dl. Gott dass du keine Funktion bei der Polizei oder in der Politik hast.
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.592
Punkte Reaktionen
2.546
Punkte
73.820
Geschlecht
--
A und B befinden sich in einem Park. A geht auf B mit Messer los. C (Polizeibeamte) sieht das und erschießt den A. Hat der Polizist alles korrekt gemacht?

Wenn er vorher einen Warnruf und einen Warnschuss abgegeben hat: Ja.

Das entscheidet dann allerdings das Gericht, weil sich die Staatsanwaltschaft für den Todesschuss interessiert.

Uwe
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.592
Punkte Reaktionen
2.546
Punkte
73.820
Geschlecht
--
A und B sind Schauspieler. Das Messer ist nicht echt. Sie üben nur ein Theaterstück bzw. eine Rolle.

Was hat der Polizist falsch gemacht? Darum gehr es in meinem Thread.

Darum geht es gar nicht in Deinem Thread, weil Du jetzt schnell den Sachverhalt geändert hast.
Typisch für Dich, wenn Du erkennst, dass Du mal wieder vollkommen daneben lagst.

Uwe
 
OP
Johannes der Gesandte
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Wenn er vorher einen Warnruf und einen Warnschuss abgegeben hat: Ja.

Das entscheidet dann allerdings das Gericht, weil sich die Staatsanwaltschaft für den Todesschuss interessiert.

Uwe

Gut, das ist akzeptabel und genau das was ich sagen möchte. Wenn er Warnschuss abgibt wird sich die Sache aufklären dass die Beiden nur Schauspieler sind und ihre Rolle im Park üben.

Klabautermann dagegen erzählt Unsinn.
 
Registriert
21 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
585
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
A und B sind Schauspieler. Das Messer ist nicht echt. Sie üben nur ein Theaterstück bzw. eine Rolle.

Was hat der Polizist falsch gemacht? Darum gehr es in meinem Thread.

Nein es zeigt nur, dass Du keinen Bezug zur Realität hast. Mit Argumenten kannst Du nicht punkten und was Dir bleibt sind diese infantilen Spielchen. Dass ich das erahnte war offensichtlich. Dass Du damit gezeigt hast, dass Du nicht nur ein verrückter Jurist bist, ist bedenklich.

Kommen wir also zur Realität und de ist Dir ja fremd, wie der Verstand.

Deine großmäulige Antwort läuft ins Leere und Du offenbarst deinen sehr eingeschränkten Verstand (man kann es nicht Intellekt nennen). Wenn Du mir ans Bein pissen willst, solltest Du lesen und begreifen lernen.

Ich muss dazu sagen, dass ich alles was zwischen Deinem und meinem Beitrag lag nicht gelesen habe, daher kann und will ich Dir keine Absicht unterstellen.

Aber trotzdem der Griff in die reale Kiste, die für Dich verschlossen ist.

… Nach Androhung der Zwangsanwendung …

Legt A das Messer nieder und alles ist gut.

Wo ist nun Dein Problem????
 
Registriert
21 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
585
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Was sagt dir das Wort "putativ"?

Google mal die Begriffe "Putativnotwehr" und "Putative Nothilfe" nach.

Wobei Polizisten sich nur sehr selten auf Notwehr / Nothilfe berufen, da ihr Handeln / Einschreiten von den jeweiligen Polizeigesetzen legitimiert ist.


Damit wäre er wieder beim Thema. Das ist alles nicht notwendig.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

Welche Lebensphilosophie...
Meine Lebensphilosophie ist: Sei schlau geh nicht zum Bau. Nachdem ich in der...
Ein zerbrochenes Deutschland.
Hm... Du weißt schon, dass sich der Kommunismus aus dem Sozialismus entwickelt oder...
Am Hof der Dummen
Oben