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Die Leute machen ihren Job gut, nur eines tut mir nicht gefallen, sich der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen.
Das mit 90 Tagessätzen ist schief gelaufen, der Anwalt hat schlecht, sogar sehr schlecht verteidigt. Der Richter war ein typisch Deutscher der auf die Buchstaben im Buch schaut statt solche Verfahren sofort abzuweisen. Der Richter könnte wegen Missbrauch des Gerichts das Verfahren einstellen. Gegenanzeige, wegen falscher Beschuldigung, gab es nicht um dem Richter ein bisschen zu helfen der Staatsanwaltschaft Kopf zu geben.
Man muss das Ziel in die Augen behalten. Die Polizisten sind da um Verletzungen zwischen Demonstranten und andere Gruppe/n zu vermeiden - Pflicht zum Schutz des Leibes und Leben. Die Polizeibeamten sind gemäß Art. 2 Abs. 2 erster Satz GG verpflichtet dieses Recht zu wahren, soweit Abs. 1 des gleichen Artikels nicht zugreift, dann dürfen sich die Polizeibeamten verteidigen. Es ist daher falsch die Polizeibeamten anzumachen oder sogar körperlich anzugreifen.