Von einigen Usern wird von "illegalen Parteispenden aus der Schweiz" geschrieben. Dazu:
Parteispenden von mehr als 1 000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn der Spender ist Deutscher. Ob der Spender Deutscher ist, der im Ausland lebt, wie erkennt man das ?
Artikel 25 des Parteiengesetzes:
"Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind:
3. Spenden von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, es sei denn, dass diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile sich zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen," Zitatende
Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider in seinen Gutachten zu dieser Frage:
"Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Zahlungseinganges aus der Schweiz war keinesfalls fahrlässig, schon gar nicht vorsätzlich und somit kein schuldhaftes Zögern. Der Zahlungsvorgang ist Dr. Alice Weidel in keiner Weise anzulasten. Im Fall der Stiftung aus Belgien hat Dr. Weidel entschieden, dass die Spende nicht angenommen wird, sondern die Zahlung zurücküberwiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel war in jeder Hinsicht korrekt.“