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Sebastian Hauk schrieb:Gesell ging es übrigens nicht um den Kauf und den Verkauf von Grundstücken und Gebäuden, sondern um die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung (landwirtschaftliche Grundstücke) von Grundstücken und Gebäuden.
Es geht nur um den Boden, nicht um Gebäude. Das in meiner Signatur verlinkte PDF behandelt alle wesentlichen Kriterien der Bodenfrage (S.98) unmissverständlich.
Auszug:
Lösung der sozialen Frage schrieb:Während der aus dem künstlichen Geldmonopol stammende Kapitalzins nach unseren Vorschlägen zu beseitigen ist, indem unbekümmert um die sinkende Rentabilität die Sachgüter vermehrt werden, solange, bis die zinsbedingende Knappheit überwunden ist, liegen die Dinge beim Boden, der nach unserer Einteilung ein natürliches Monopol bildet, grundsätzlich anders. Boden kann nicht beliebig vermehrt werden.
Daher muss der Boden für alle Zeiten ein Monopol bleiben, das heißt die Konkurrenz wird bei ihm niemals frei sein können, sondern immer
beschränkt bleiben. Denn an der Konkurrenz kann sich nur beteiligen, wer selbst geeigneten Boden besitzt. Jeder andere ist von der Konkurrenz ausgeschlossen. Da jedoch die geeigneten Bodenflächen, bzw. die Bodenflächen überhaupt beschränkt sind, so muss auch die Konkurrenz beschränkt bleiben. Aus diesem Grunde lässt sich
auch der Bodenzins, der ja nur der Ausdruck der relativen Bodenknappheit ist, niemals beseitigen. Andererseits ist der Mensch, genau so wie jedes andere Lebewesen, auf die Benutzung des Bodens, aus dem ja alle materiellen Güter stammen, angewiesen, nicht minder wie auf Licht und Luft. Der Bodenzins fließt daher ständig.
Er lässt sich durch gesetzichen Zwang wohl verbieten (etwa in Form des Mieterschutzes oder eines Bodenpreisstopps), aber nicht beseitigen. Er fällt in diesem Falle zwar nicht dem Haus- und Grundeigentümer zu, dafür dem geschützten Mieter, bzw. dem Erwerber des Bodens zu gestopptem Preis, wie noch gezeigt werden soll. Der Bodenzins ist, wie weiter vorne gesagt, nichts anderes als der für die Nutzung des Bodens erzielbare Preis. Dieser Preis ist an sich durchaus gerechtfertigt. Je größer der Vorteil ist, den die Nutzung einer bestimmten Bodenfläche (auch die Gewässer gehören dazu) bietet, um so höher wird der für diese Nutzung zu zahlende Preis sein können.
Wer immer den Boden nutzt und diesen Preis bezahlt, dem wird nichts Unzumutbares angelastet, denn er entrichtet ja nur den Gegenwert für einen von ihm in Anspruch genommenen Vorteil. Würde jemand den Boden nutzen, ohne zur Entrichtung des Bodenzinses verpflichtet zu sein, so bleibt der Bodenzins, wie schon angedeutet, trotzdem bestehen; er verbleibt dann eben in der Hand des Bodenbenutzers. Dies ist dann ausnahmslos der Fall, wenn Bodeneigentümer und Bodenbenutzer ein und dieselbe Person sind, unter Umständen aber auch dann, wenn Bodeneigentümer und Bodenbenutzer zwei verschiedene Personen sind, der letztere aber durch amtliche Preis- und Mieteneingriffe einen geringeren Preis, bzw. eine geringere Miete zu entrichten hat als dem Bodenzins entspricht.
Der Bodenzins kann also durch staatliche Eingriffe bestenfalls in andere Taschen geleitet, nicht aber beseitigt werden.
Es lohnt sich, das ganze Kapitel zu lesen. Man fragt sich dann unwillkürlich wie es überhaupt sein kann, das Boden in unserer Zeit immer noch Privateigentum ist. Eine neutrale Wirtschaft mit vollem Arbeitsertrag, sowie Bürger, Völker und Weltfrieden, lässt sich niemals realisieren, sofern irgendwo auf dem Erdball noch Privateigentum an Boden existiert.
Oder glaubt hier jemand, das in einem Freiland-Afrika Vertreibungen und Hunger möglich sind? Oder das Privatinteressen in den Freiland-USA die russischen Freiland- ÖL und Gasfelder unter Kontrolle haben wollen, und dabei auch vor militärischer Gewalt nicht zurückschrecken? Das alles wäre mit Freiland undenkbar! Eine Utopie, die allenfalls als Romanform, oder in irgendwelchen realtirätsfernen Politthrillern möglich ist.