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Falls Ihr mal vor ein teutsches Gericht müßt:
könnt Ihr Euch die Verteidigung sparen:
http://blog.fefe.de/?ts=af608a2b
Die teutschen Volksrichter, lesen das nicht.))))
Im Vergleich, das hier:
"""Zur Justiz des »Unrechtsstaates« DDR vermittelt der Autor Tatsachen, die nicht jedem geläufig sind. So waren in der DDR ganze 1400 Richterinnen und Richter für alle Rechtsgebiete zuständig, wobei sie von 50000 Schöffen aus allen Kreisen der Bevölkerung unterstützt wurden. Diese hatten, in krassem Gegensatz zur BRD, die gleichen Rechte wie die Richter und waren – wie sie – auch gewählt worden.
Zu dem »normalen« Jahrespensum von 220000 Verfahren aus allen Bereichen kamen etwa eine halbe Million kostenlose Rechtsauskünfte für die Bürger hinzu. Angemerkt werden muß, daß die DDR-Bürger nur 600 Rechtsanwälte benötigten, um in kurzer Zeit zuverlässig zu ihrem Recht zu kommen. Denn das Recht der DDR war – anders als das der BRD – überschaubar und verständlich. Sarge weist darauf hin, daß in den letzten zehn Jahren seines Bestehens jährlich nur etwa 900 Straftaten auf je 100000 Einwohner kamen, während in der BRD etwa zehnmal so viele erfaßt wurden.
In den 40 Jahren DDR (ohne die Jahre 1949 und 1990) kam es zu insgesamt 2600960 Strafurteilen aller Art. Anders als in der BRD handelte es sich überwiegend um weniger schwere, meist nur kleine Delikte. Dazu muß man wissen, daß – im Gegensatz zur BRD – Anklagen in der DDR regelmäßig zu Urteilen führten und nicht durch einen »Deal« oder auf andere zweifelhafte Weise »erledigt« wurden. Die geringste Zahl von Strafurteilen verzeichnete die Statistik übrigens in den Jahren 1961 bis 1970. Nach der Sicherung der Westgrenze der DDR im August 1961 war die Kriminalität deutlich zurückgegangen."""
aus:
ddr-kabinett-bochum.blogspot.de
kh
könnt Ihr Euch die Verteidigung sparen:
http://blog.fefe.de/?ts=af608a2b
Die teutschen Volksrichter, lesen das nicht.))))
Im Vergleich, das hier:
"""Zur Justiz des »Unrechtsstaates« DDR vermittelt der Autor Tatsachen, die nicht jedem geläufig sind. So waren in der DDR ganze 1400 Richterinnen und Richter für alle Rechtsgebiete zuständig, wobei sie von 50000 Schöffen aus allen Kreisen der Bevölkerung unterstützt wurden. Diese hatten, in krassem Gegensatz zur BRD, die gleichen Rechte wie die Richter und waren – wie sie – auch gewählt worden.
Zu dem »normalen« Jahrespensum von 220000 Verfahren aus allen Bereichen kamen etwa eine halbe Million kostenlose Rechtsauskünfte für die Bürger hinzu. Angemerkt werden muß, daß die DDR-Bürger nur 600 Rechtsanwälte benötigten, um in kurzer Zeit zuverlässig zu ihrem Recht zu kommen. Denn das Recht der DDR war – anders als das der BRD – überschaubar und verständlich. Sarge weist darauf hin, daß in den letzten zehn Jahren seines Bestehens jährlich nur etwa 900 Straftaten auf je 100000 Einwohner kamen, während in der BRD etwa zehnmal so viele erfaßt wurden.
In den 40 Jahren DDR (ohne die Jahre 1949 und 1990) kam es zu insgesamt 2600960 Strafurteilen aller Art. Anders als in der BRD handelte es sich überwiegend um weniger schwere, meist nur kleine Delikte. Dazu muß man wissen, daß – im Gegensatz zur BRD – Anklagen in der DDR regelmäßig zu Urteilen führten und nicht durch einen »Deal« oder auf andere zweifelhafte Weise »erledigt« wurden. Die geringste Zahl von Strafurteilen verzeichnete die Statistik übrigens in den Jahren 1961 bis 1970. Nach der Sicherung der Westgrenze der DDR im August 1961 war die Kriminalität deutlich zurückgegangen."""
aus:
ddr-kabinett-bochum.blogspot.de
kh