...Busspuren sind auch in Notdiensteinsatz "tabu"....
NEIN, sind sie nicht. Es obliegt mir als Fahrer, ob ich das Risiko eingehe mit einem Bus zusammen zu stoßen. Du bist generell als Fahrer eines Einsatzfahrzeugs immer im Nachteil, wenn es einen Unfall gibt,
in 2 von 3 Fällen bekommst du sogar die Teilschuld ( Die Chancen 80-100% zu kriegen sind so gut wie immer bestens! ),
wenn dich einer mit Trompete und Blaulicht rechts überholt und einen Unfall verursacht!
Denn, wenn ich z.B den Rettungswagen mit Horn und Trompete nutze, genieße ich genau in diesem Moment Wegerechte, oder auch so genannte Sonderrechte. Mit diesen Sonderrechten kann ich mir so ziemlich alles rausnehmen, ohne dafür bestraft zu werden. Kommt es aber zu einem Unfall, bin ich auch die arme Wurst die es meistens vor Gericht ausbaden darf.
Die einzigen Fälle, oder die einzigen Situationen, die man nennen kann, die ich selbst mit Sonderrechten NICHT NIEMALS IN KEINEM UNIVERSUM herbeiführen darf, ist zum einen im Gegenverkehr auf die Autobahn fahren, sofern ich keine explizite Aufforderung der Polizei habe ( Straße wurde extra dafür gesperrt z.B... )
und ich darf keinen Mist an Bahnübergängen machen! Das sind nämlich beides Kaliber, da kommen die Herren in blau auch mal auf die Rettungswache und stellen den Bußgeldbescheid persönlich zu, oder überbringen dir die Ladung zu einem Gerichtstermin diesbezüglich. Glücklicherweise habe ich meinem Ausbilder damals bei diesem Thema gut zugehört
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LG Hamburg, Az 628 KLs 3/12
"Den Fahrer, der Sonderrechte in Anspruch nimmt, trifft sogar eine erhöhte Sorgfaltspflicht, denn dadurch, dass er sich von den sonst geltenden
Verkehrsregeln löst, schafft er eine besonders gefährliche Situation."
Du hast mit Sonderrechten fast Narrenfreiheit, solange, bis einer weint, oder einfach nur DUMM ist.
Nach erneutem Lesen ist mir aber aufgefallen, dass du vermutlich den GWS-Notdienst meinst ... *ggg* tja dumm gelaufen...
Ich mag Rettungswagen, aber noch viel mehr mag ich die Wegerechte ( und vielleicht noch die Flüstertüte
).