Frage an Dich, ob ich das richtig sehe:
Es geht, wie Du sagst, zwar nicht um Deutschland. Das Urteil kann man aber auf andere EU-Staaten übertragen, also auch auf Deutschland.
Fakten:
1. Die Einreise ist illegal, auch wenn aus humanitären Gründen weitergeleitet wird.
2. Österreich z.B. könnte zurückschicken, wenn gewollt, aber nur dann, wenn die Anzahl klein ist oder infolge einer außergewöhnlichen hohen Anzahl nach der Überstellung keine Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung besteht.
Und dann kommt die liebe Klausel, wie Heinz Rühmann schon sagte.
Zitat:
Eintrittsklausel
Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden kann, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig der in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.
Zitatende.
Also:
3. Es liegt an jedem "Zweit"-Land selbst, ob es Anträge prüft - oder nicht und dann zurückschickt.
Entscheidet sich z.B. Deutschland (Regierung) Anträge zu prüfen, gibt es dann überhaupt noch ein Gesetz, welches dieses Vorgehen als Rechtsbruch bezeichnen könnte, oder ist das tatsächlich alles schwammig?
Rechtsbruch oder nicht mal dahingestellt. In so einer wichtigen Sache sollte das Volk entscheiden, wie es in anderen Ländern auch teilweise üblich ist.