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Warum ließt du nicht richtig?Daraus zitiert "Grundsätzlich hält der EuGH im Flüchtlingsrecht an den Dublin-Regeln fest .... Die Regeln der Dublin-III-Verordnung sehen vor, dass stets der Staat für die Asylverfahren und die Asylprüfung zuständig ist, in dem der Flüchtling zuerst ankommt. Das sind regelmäßig die EU-Staaten an der Außengrenze, also Staaten wie Griechenland, Bulgarien, Kroatien und Italien."
Denn das Gericht sagt auch:
Sie müssen es nicht.
Die anderen Staaten dürfen, so die Richter, "im Geiste der Solidarität von der Eintrittsklausel Gebrauch machen". Das heißt: Sie dürfen die Asylanträge der weitergereisten Flüchtlinge prüfen und das Asylverfahren durchführen.
Somit hat die Bundesregierung gegen kein Gesetz verstoßen.
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