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EuGH bestätigt das Brechen der Gesetze durch Merkel in der "Flüchtling"skrise

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Fredericus Rex

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Daraus zitiert "Grundsätzlich hält der EuGH im Flüchtlingsrecht an den Dublin-Regeln fest .... Die Regeln der Dublin-III-Verordnung sehen vor, dass stets der Staat für die Asylverfahren und die Asylprüfung zuständig ist, in dem der Flüchtling zuerst ankommt. Das sind regelmäßig die EU-Staaten an der Außengrenze, also Staaten wie Griechenland, Bulgarien, Kroatien und Italien."
Warum ließt du nicht richtig?

Denn das Gericht sagt auch:
Sie müssen es nicht.

Die anderen Staaten dürfen, so die Richter, "im Geiste der Solidarität von der Eintrittsklausel Gebrauch machen". Das heißt: Sie dürfen die Asylanträge der weitergereisten Flüchtlinge prüfen und das Asylverfahren durchführen.
Somit hat die Bundesregierung gegen kein Gesetz verstoßen.
 
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Warum ließt du nicht richtig?

Denn das Gericht sagt auch:
Sie müssen es nicht.

Die anderen Staaten dürfen, so die Richter, "im Geiste der Solidarität von der Eintrittsklausel Gebrauch machen". Das heißt: Sie dürfen die Asylanträge der weitergereisten Flüchtlinge prüfen und das Asylverfahren durchführen.
Das habe ich durchaus gelesen. Sie dürfen weiter auf freiwilliger Basis Flüchtlinge aufnehmen. Aber nach meiner Überzeugung wird bei nach wie vor überlastetem BAMF, noch viel stärker überlasteten Verwaltungsgerichten und der Tatsache dass die Hälfte der Flüchtlinge in einem von 28 EU-Staaten landen im Bundestagswahlkampf die Forderung hochkommen die Freiwilligkeit einzuschränken. Von den 26.000 Afrikanern die hier in Deutschland in der ersten Jahreshälfte 2017 einen Asylerstantrag gestellt haben wird die überwältigende Mehrheit in Italien die EU betreten haben. Da kommt noch was im Wahlkampf, von der AfD sowieso, aber auch einer FDP oder einer zunehmend verzweifelten SPD traue ich das zu.
 
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Somit hat die Bundesregierung gegen kein Gesetz verstoßen.

Die ARD-Tagesschau hat die Thematik über das EuGH-Urteil heute gleich am Anfang gebracht.

Wer genau zugehört und gesehen hat, weiß nun:

All die hiesigen gerichtlichen Asylverfahren für die Flüchtlinge, welche über Griechenland, Italien, Spanien (also für diejenigen, welche ihren Fuß auf einen EU-Staat zuerst setzten) ... kamen, sind praktisch rechtswidrig.
D. h. im Klartext: Die bundesdeutschen Behörden und Verwaltungsgerichte sind für diese Asylverfahren nicht zuständig.
Man hat hierzulande die Asylverfahren und Gerichtsverfahren mit entsprechender Entscheidung, ALLE umsonst gemacht. :)) > ... weil sie keine Rechtsgültigkeit haben! :)
 
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Das habe ich durchaus gelesen. Sie dürfen weiter auf freiwilliger Basis Flüchtlinge aufnehmen.

Ja, die freiwillige Aufnahme ist möglich, aber erst dann, wenn das Asylverfahren im Einreiseland (z. B. Griechenland oder Italien) rechtskräftig abgeschlossen ist.

p.s. Und nicht vergessen, das Asylverfahren muss positiv entschieden worden sein !
 
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Fredericus Rex

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Das habe ich durchaus gelesen. Sie dürfen weiter auf freiwilliger Basis Flüchtlinge aufnehmen. Aber nach meiner Überzeugung wird bei nach wie vor überlastetem BAMF, noch viel stärker überlasteten Verwaltungsgerichten und der Tatsache dass die Hälfte der Flüchtlinge in einem von 28 EU-Staaten landen im Bundestagswahlkampf die Forderung hochkommen die Freiwilligkeit einzuschränken. Von den 26.000 Afrikanern die hier in Deutschland in der ersten Jahreshälfte 2017 einen Asylerstantrag gestellt haben wird die überwältigende Mehrheit in Italien die EU betreten haben. Da kommt noch was im Wahlkampf, von der AfD sowieso, aber auch einer FDP oder einer zunehmend verzweifelten SPD traue ich das zu.
Um die Flüchtlingsproblematik ging es mir in dem Beitrag nicht, sondern lediglich um die Hetze und die falsche Darstellung im Eingangsbeitrag.

Solche verlogene Hetze produziert der User ständig.
 

Fredericus Rex

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Die ARD-Tagesschau hat die Thematik über das EuGH-Urteil heute gleich am Anfang gebracht.

Wer genau zugehört und gesehen hat, weiß nun:

All die hiesigen gerichtlichen Asylverfahren für die Flüchtlinge, welche über Griechenland, Italien, Spanien (also für diejenigen, welche ihren Fuß auf einen EU-Staat zuerst setzten) ... kamen, sind praktisch rechtswidrig.
D. h. im Klartext: Die bundesdeutschen Behörden und Verwaltungsgerichte sind für diese Asylverfahren nicht zuständig.
Man hat hierzulande die Asylverfahren und Gerichtsverfahren mit entsprechender Entscheidung, ALLE umsonst gemacht. :)) > ... weil sie keine Rechtsgültigkeit haben! :)
Blödsinn!!!!!!
 
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Für dich vielleicht !

Fakt ist: Nach europäischer Rechtssprechung sind die Behördenentscheide und Verwaltungsgerichtsurteile über die Behandlung der Asylverfahren rechtswidrig, weil Deutschland nicht zuständig ist.
 

Fredericus Rex

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Ja, die freiwillige Aufnahme ist möglich, aber erst dann, wenn das Asylverfahren im Einreiseland (z. B. Griechenland oder Italien) rechtskräftig abgeschlossen ist.

p.s. Und nicht vergessen, das Asylverfahren muss positiv entschieden worden sein !
Blödsinn!!!!!
In dem Urteil steht eindeutig:
Die Asylanträge der weitergereisten Flüchtlinge dürfen Staaten freiwillig prüfen und das Asylverfahren durchführen.
 

Fredericus Rex

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Für dich vielleicht !

Fakt ist: Nach europäischer Rechtssprechung sind die Behördenentscheide und Verwaltungsgerichtsurteile über die Behandlung der Asylverfahren rechtswidrig, weil Deutschland nicht zuständig ist.
Immer noch Blödsinn!
 
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Blödsinn!!!!!
In dem Urteil steht eindeutig:
Die Asylanträge der weitergereisten Flüchtlinge dürfen Staaten freiwillig prüfen und das Asylverfahren durchführen.

Wenn sie in im Erstaufnahmeland positiv als anerkannte Asylanten beschieden wurden.
 
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Ja, die freiwillige Aufnahme ist möglich, aber erst dann, wenn das Asylverfahren im Einreiseland (z. B. Griechenland oder Italien) rechtskräftig abgeschlossen ist.

p.s. Und nicht vergessen, das Asylverfahren muss positiv entschieden worden sein !
Diese Interpretation von dir ist ebenfalls Blödsinn. De facto verhält es sich so. Eine Ausnahmeregelung der Dublin-Verordnung besagt dass ein EU-Staat vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen kann. Der Staat kann dann auf freiwilliger Basis für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen betrifft. Genau das hat Deutschland getan. Die Frage ist ob sie es im Wahlkampf auch weiterhin uneingeschränkt tun.
 
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Der Fall beim EuGH ist eindeutig: Die Kläger (Asylanten aus Afghanistan) müssen in's Herkunftsland (in dem Fall Kroatien) zurück, weil Österreich nicht für das Asylverfahren zuständig ist. Anschließend kann Kroatien weiter zurück schicken.
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Ein überraschendes Urteil. Eigentlich hatte alle Welt damit gerechnet, dass der EuGH in Kuschelkurs mit Merkel gehen würde, um deren verbrecherisches Handeln in der "Flüchtling"skrise nachträglich zu legitimieren.

Er hat es NICHT getan, worüber man durchaus erfreut sein kann.Man hatte damit nicht unbedingt rechnen können.



Damit darf man diese Frau Merkel auch weiterhin als Gesetzesbrecherin und Totengräberin Europas in der Folge ihrer Eigenmächtigkeiten betrachten.

Chapeau.
Ausserhalb der brd gibt es noch Menschen mit Rückgrat in höchsten Ämtern.

Hat das eigentlich Folgen für die Gesetzesbrecherin Merkel und ihren Hofstaat?? Ich fürchte, nicht.
Aber sehn wa ma.

https://www.welt.de/politik/ausland/article167048179/EuGH-bestaetigt-das-geltende-Asylrecht.html

Das Urteil beschäftigt sich überhaupt nicht direkt mit Deutschland und erklärt auch nicht Merkels Einladung nach Deutschland zu kommen als illegal. Daraus ergeben sich für Merkel überhaupt keine Konsequenzen. Merkel hat von dem sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen, welches einem einzelnen EU-Staat erlaubt, anderen Staaten die Bearbeitungspflicht abzunehmen.
Nach diesem Urteil ist Merkel jedenfalls keine Gesetzesbrecherin, es ging schließlich um Dublin 3, nicht um Deutsches Recht.
 
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Der Fall beim EuGH ist eindeutig: Die Kläger (Asylanten aus Afghanistan) müssen in's Herkunftsland (in dem Fall Kroatien) zurück, weil Österreich nicht für das Asylverfahren zuständig ist. Anschließend kann Kroatien weiter zurück schicken.
Du hast das Urteil nicht verstanden. Die Kläger müssen nach Kroatien zurück weil Österreich auf Dublin III besteht. Deutschland besteht aber im Gegensatz zu Österreich nicht auf Dublin III sondern nimmt freiwillig die Ausnahmeregelung mit dem Selbsteintrittsrecht in Anspruch. Deine Argumentation kannst du den Hasen geben.
 
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Da kommt noch was im Wahlkampf, von der AfD sowieso, aber auch einer FDP oder einer zunehmend verzweifelten SPD traue ich das zu.
Geht schon los. Der bayerische Innenminister Herrmann hat in den Tagesthemen die konsequente Umsetzung der Dublin-Regeln gefordert, konkret dass die aktuellen Asylanträge von dem EU-Land bearbeitet werden, das der Flüchtling zuerst betreten hat. Man dürfe Italien natürlich nicht alleine lassen, aber das betrifft die Unterstützung auf dem Mittelmeer und in Afrika. Mal sehen wann die Post da richtig abgeht. Glaube nicht dass Merkel das Thema weiter aus dem Wahlkampf heraushalten kann. Mit der Freiwilligkeit im Monat 15.000 Asylerstanträge zu bearbeiten und die Leute zu versorgen, unterzubringen und sie für einen Job zu qualifizieren wird es bald vorbei sein.
 
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Du solltest lesen, was das Gericht hat verlautbaren lassen.

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-07/cp170086de.pdf

Um Deutschland ging es in dem Prozess nicht.

Frage an Dich, ob ich das richtig sehe:

Es geht, wie Du sagst, zwar nicht um Deutschland. Das Urteil kann man aber auf andere EU-Staaten übertragen, also auch auf Deutschland.

Fakten:
1. Die Einreise ist illegal, auch wenn aus humanitären Gründen weitergeleitet wird.
2. Österreich z.B. könnte zurückschicken, wenn gewollt, aber nur dann, wenn die Anzahl klein ist oder infolge einer außergewöhnlichen hohen Anzahl nach der Überstellung keine Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung besteht.

Und dann kommt die liebe Klausel, wie Heinz Rühmann schon sagte.

Zitat:
Eintrittsklausel
Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden kann, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig der in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.
Zitatende.

Also:
3. Es liegt an jedem "Zweit"-Land selbst, ob es Anträge prüft - oder nicht und dann zurückschickt.

Entscheidet sich z.B. Deutschland (Regierung) Anträge zu prüfen, gibt es dann überhaupt noch ein Gesetz, welches dieses Vorgehen als Rechtsbruch bezeichnen könnte, oder ist das tatsächlich alles schwammig?

Rechtsbruch oder nicht mal dahingestellt. In so einer wichtigen Sache sollte das Volk entscheiden, wie es in anderen Ländern auch teilweise üblich ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Frage an Dich, ob ich das richtig sehe:

Es geht, wie Du sagst, zwar nicht um Deutschland. Das Urteil kann man aber auf andere EU-Staaten übertragen, also auch auf Deutschland.

Fakten:
1. Die Einreise ist illegal, auch wenn aus humanitären Gründen weitergeleitet wird.
2. Österreich z.B. könnte zurückschicken, wenn gewollt, aber nur dann, wenn die Anzahl klein ist oder infolge einer außergewöhnlichen hohen Anzahl nach der Überstellung keine Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung besteht.

Und dann kommt die liebe Klausel, wie Heinz Rühmann schon sagte.

Zitat:
Eintrittsklausel
Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden kann, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig der in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, [COLOR="#FF0000"]von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.[/COLOR]
Zitatende.

Also:
3. Es liegt an jedem "Zweit"-Land selbst, ob es Anträge prüft - oder nicht und dann zurückschickt.

Entscheidet sich z.B. Deutschland (Regierung) Anträge zu prüfen, gibt es dann überhaupt noch ein Gesetz, welches dieses Vorgehen als Rechtsbruch bezeichnen könnte, oder ist das tatsächlich alles schwammig?

Rechtsbruch oder nicht mal dahingestellt. In so einer wichtigen Sache sollte das Volk entscheiden, wie es in anderen Ländern auch teilweise üblich ist.

Hierkommt dann ja auch wieder die Landesgesetzgebung ins Spiel. Ob Merkel das jetzt hätte in ihrer Rolle als Kanzlerin entscheiden können weiß ich persönlich nicht, ein Bruch von EU-Verträgen stellt das jetzt nach diesem Urteil erstmal nicht dar.
 
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Hierkommt dann ja auch wieder die Landesgesetzgebung ins Spiel. Ob Merkel das jetzt hätte in ihrer Rolle als Kanzlerin entscheiden können weiß ich persönlich nicht, ein Bruch von EU-Verträgen stellt das jetzt nach diesem Urteil erstmal nicht dar.

Das würde ich ja gerne herauskristallisieren, um eine vernünftige Diskussionsgrundlage zu haben. Reden wir also von

a) Rechtsbruch, weil gegen irgendein Gesetz verstoßen wurde, oder
b) der "Eigenmächtigkeit" von SPD/CDU (Merkel), oder
c) beidem?
 

Debitist

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Seit wann muss man bei der Staatsanwaltschaft eine Straftat anzeigen? Sobald der Staatsanwaltschaft eine Straftat bekannt wird, hat sie pflichtgemäß ihres gesetzlichen Auftrages zu handeln.

Es sei denn, die Staatsanwaltschaft erhält von ihrem Dienstvorgesetzten die Weisung, nicht zu ermitteln.

https://dejure.org/gesetze/GVG/146.html

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

https://dejure.org/gesetze/GVG/147.html

Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.


Heiko wird maaslos hinter der Kanzlerin stehen.

Feix
Debitist


P.S.

Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesminister_(Deutschland)
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Das würde ich ja gerne herauskristallisieren, um eine vernünftige Diskussionsgrundlage zu haben. Reden wir also von

a) Rechtsbruch, weil gegen irgendein Gesetz verstoßen wurde, oder
b) der "Eigenmächtigkeit" von SPD/CDU (Merkel), oder
c) beidem?

Da müsste wohl mal ein Staatsrechtler ran.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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