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EuGH bestätigt das Brechen der Gesetze durch Merkel in der "Flüchtling"skrise

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Debitist

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Mino

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Komisch übrigens, dass die Nachricht in nichtdeutschen Medien ziemlich weit oben kommt und in brd-Gazetten ausser in der WELT bislang unterdrückt zu werden scheint.

Was soll daran komisch sein? Das ist Grundtypische BRD Propagandavorgehensweise!
 

Debitist

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Da sollte man vielleicht das Buch lesen, weniger diesen journalistisch eher unterirdischen Artikel.

Aha, und Du kannst einschätzen, dass dies ein journalistisch eher unterirdischer Artikel ist.
Ohne das Buch gelesen zu haben.

Wie begründest Du das?

Gruß
Debitist
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Aha, und Du kannst einschätzen, dass dies ein journalistisch eher unterirdischer Artikel ist.
Ohne das Buch gelesen zu haben.

Wie begründest Du das?

Gruß
Debitist

Gleich der erste Satz:
"Wenn insgesamt 20 renommierte Staatsrechtler sich zusammenfinden und die Flüchtlingspolitik Merkels auf Basis legislativer Bestimmungen kritisieren, dann kommt hierbei ein richtiger Knaller heraus." Da erwartet man doch keine ernsthafte Kritik mehr. Dann Zitate ohne genaue Angabe des Fundorts (Seitenzahl, Kontext...). Keine Erwähnung von Gegenstimmen aus der wissenschaftlichen Juristerei... Das ist dann einfach schlechter Journalismus. Die Publikation kann ja durchaus interessant sein, der Artikel ist Schrott.
 

Debitist

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Gleich der erste Satz:
"Wenn insgesamt 20 renommierte Staatsrechtler sich zusammenfinden und die Flüchtlingspolitik Merkels auf Basis legislativer Bestimmungen kritisieren, dann kommt hierbei ein richtiger Knaller heraus." Da erwartet man doch keine ernsthafte Kritik mehr. Dann Zitate ohne genaue Angabe des Fundorts (Seitenzahl, Kontext...). Keine Erwähnung von Gegenstimmen aus der wissenschaftlichen Juristerei... Das ist dann einfach schlechter Journalismus. Die Publikation kann ja durchaus interessant sein, der Artikel ist Schrott.


Das setzt voraus, dass es Gegenstimmen gibt.
Und die kannst Du hier gerne anführen.

Grins
Debitist
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Das setzt voraus, dass es Gegenstimmen gibt.
Und die kannst Du hier gerne anführen.

Grins
Debitist

Das ist Jura, da gibt es immer Gegenstimmen. Kann ich doch offensichtlich nicht, sonst hätte ich nicht den Vorschlag gemacht, dass man da Experten braucht.
 

Debitist

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Das ist Jura, da gibt es immer Gegenstimmen. Kann ich doch offensichtlich nicht, sonst hätte ich nicht den Vorschlag gemacht, dass man da Experten braucht.

Besonders Helle scheinst Du nicht zu sein.

Der EGH hat doch geurteilt, dass Merkel gegen das Gesetz gehandelt hat.

Was willst Du noch?

Gegenstimmen auswerten, die nicht da sind, und dann noch Du als selbst eingeräumter Laie?


Feix
debitist
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Besonders Helle scheinst Du nicht zu sein.

Der EGH hat doch geurteilt, dass Merkel gegen das Gesetz gehandelt hat.

Was willst Du noch?

Gegenstimmen auswerten, die nicht da sind, und dann noch Du als selbst eingeräumter Laie?


Feix
debitist

Du verstehst nun offensichtlich auch nichts von Jura, denn das hier diskutierte EugH Urteil hat spezifisch nicht Merkels Flüchtlingspolitik als illegal bezeichnet (aus Sicht europäischer Verträge, um Deutschland und Deutsches Recht ging es nicht). Es wurde sogar spezifisch die Ausnahmeklausel dafür noch mal hervorgehoben und hier auch schon mehrfach erklärt.
 
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Dürfen es auch 20 Staatsrechtler sein?

https://www.contra-magazin.com/2016/08/20-staatsrechtler-kritisieren-merkels-fluechtlingspolitik/

Gruß
Debitist

P.S.

Das verfassungsgericht hat willkürlich gehandelt.
Dehalb ist jetzt normalerweise der Bürger dran, zu handeln.

http://www.epochtimes.de/politik/de...achtschneider-hofft-auf-laender-a1311793.html

TAUSEND DANK !:))

Zitat CONTRA_MAGAZIN:
20 Staatsrechtler kritisieren Merkels Flüchtlingspolitik...
"... – Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimität verlangt, strukturell verändern. Tut sie es doch, bricht sie das Prinzip der Volkssouveränität und widerspricht dem Grundgesetz, das vorsieht, dass es nicht irgendein Volk ist, von dem in Deutschland die Staatsgewalt ausgeht, sondern das deutsche Volk

– Eine Einwanderungspolitik, die zur Umwandlung Deutschlands in einen multikulturellen oder Vielvölkerstaat führt, ist ohne verfassungsgebenden Volksentscheid mit dem Grundgesetz unvereinbar. Auch völkerrechtlich steht dem deutschen Volk das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu..."
 
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Debitist

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Du verstehst nun offensichtlich auch nichts von Jura, denn das hier diskutierte EugH Urteil hat spezifisch nicht Merkels Flüchtlingspolitik als illegal bezeichnet (aus Sicht europäischer Verträge, um Deutschland und Deutsches Recht ging es nicht). Es wurde sogar spezifisch die Ausnahmeklausel dafür noch mal hervorgehoben und hier auch schon mehrfach erklärt.

Na gut, dann suche 20 Staatsrechtler zusammen, die für Merkel gesprochen haben.

Wenn Du sie nicht findest, dann halt die Klappe oder behaupte zu Mindest nicht, dass ich keine Ahnung von Jura habe. Denn ich hab im Gegesatz zu Dir erst mal 20 gefunden, die gegen sprechen.


Immer wieder typisch.
Mangelndes Wissen durch reißerische Scheinargumente kaschieren.


Viel Spaß beim Suchen
Debitist
 

imho

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Frage an Dich, ob ich das richtig sehe:

Es geht, wie Du sagst, zwar nicht um Deutschland. Das Urteil kann man aber auf andere EU-Staaten übertragen, also auch auf Deutschland.

Fakten:
1. Die Einreise ist illegal, auch wenn aus humanitären Gründen weitergeleitet wird.
2. Österreich z.B. könnte zurückschicken, wenn gewollt, aber nur dann, wenn die Anzahl klein ist oder infolge einer außergewöhnlichen hohen Anzahl nach der Überstellung keine Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung besteht.

Und dann kommt die liebe Klausel, wie Heinz Rühmann schon sagte.

Zitat:
Eintrittsklausel
Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden kann, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig der in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.
Zitatende.

Also:
3. Es liegt an jedem "Zweit"-Land selbst, ob es Anträge prüft - oder nicht und dann zurückschickt.

Entscheidet sich z.B. Deutschland (Regierung) Anträge zu prüfen, gibt es dann überhaupt noch ein Gesetz, welches dieses Vorgehen als Rechtsbruch bezeichnen könnte, oder ist das tatsächlich alles schwammig?

Rechtsbruch oder nicht mal dahingestellt. In so einer wichtigen Sache sollte das Volk entscheiden, wie es in anderen Ländern auch teilweise üblich ist.

Ob bzw. wie lange wir Flüchtlinge unkontrolliert haben einreisen lassen, weiß ich schon nicht mehr. Ich erinnere mich aber, dass die Polizei über Überlastung klagte, weil jeder Flüchtling wegen illegalem Grenzübertritt angeklagt werden musste, bevor er einen Asylantrag stellen konnte.

Interessant könnte das Urteil noch werden in den Fällen, in denen Deutschland nur Transitland war. Flüchtlinge, die z.B. in die Niederlande gereist sind, und das waren nicht wenige, kamen so gut wie ausschließlich aus Deutschland. Unter dem Strich haben wir viel weniger Flüchtlinge aufgenommen als eingereist sind.
 

imho

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Zitat CONTRA_MAGAZIN:
20 Staatsrechtler kritisieren Merkels Flüchtlingspolitik...
"... – Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimität verlangt, strukturell verändern. Tut sie es doch, bricht sie das Prinzip der Volkssouveränität und widerspricht dem Grundgesetz, das vorsieht, dass es nicht irgendein Volk ist, von dem in Deutschland die Staatsgewalt ausgeht, sondern das deutsche Volk

– Eine Einwanderungspolitik, die zur Umwandlung Deutschlands in einen multikulturellen oder Vielvölkerstaat führt, ist ohne verfassungsgebenden Volksentscheid mit dem Grundgesetz unvereinbar. Auch völkerrechtlich steht dem deutschen Volk das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu..."

Da ist von Einwanderungspolitik die Rede. Um die ging es aber nicht. Ein großer Teil der Menschen, die bei uns Schutz suchten, waren Kriegsflüchtlinge, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde.

Seit 2001 ist geregelt, wie die EU, damals noch EG, in einem Fall von Massenzustrom verfährt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2001/55/EG_(Massenzustrom-Richtlinie)
 
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Du hast das Urteil nicht verstanden. Die Kläger müssen nach Kroatien zurück weil Österreich auf Dublin III besteht. Deutschland besteht aber im Gegensatz zu Österreich nicht auf Dublin III sondern nimmt freiwillig die Ausnahmeregelung mit dem Selbsteintrittsrecht in Anspruch. Deine Argumentation kannst du den Hasen geben.

Du bist ein - sorry - "Quatschkopf".

Wenn Österreich sich deiner Meinung an die Dublin III - Verordnung hält, dann dürften folglich alle Asylanten, welche über Österreich eingereist sind, illegal hier sein.

Dieser Thread ist ein einzigartiger Wirrwarr an Missverständnissen.
 
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Da ist von Einwanderungspolitik die Rede. Um die ging es aber nicht. Ein großer Teil der Menschen, die bei uns Schutz suchten, waren Kriegsflüchtlinge, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde.

Auch falsch, in dem Urteil geht es nur um die EU-Dublin-Verordnung und das die Zurückweisung Österreichs gegenüber Kroatien - angeblich waren es Syrer - rechtens ist.
 
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Na gut, dann suche 20 Staatsrechtler zusammen, die für Merkel gesprochen haben.

Wenn Du sie nicht findest, dann halt die Klappe oder behaupte zu Mindest nicht, dass ich keine Ahnung von Jura habe. Denn ich hab im Gegesatz zu Dir erst mal 20 gefunden, die gegen sprechen.


Immer wieder typisch.
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Debitist

Du hast einen Artikel über ein Buch in einer Witzzeitschrift gefunden und nicht mehr, Ahnung von Jura hast du eindeutig nicht.
Wäre die Meinung der Juristen so eindeutig, wie du hier darstellen möchtest, hätte es bereits längst Klage und Urteil gegen diese Politik gegeben, denn und hier eine kleine Neuigkeit für dich, auch Richter sind Juristen.
Dem ist aber nicht so, was doch eher gegen deine These spricht.
 
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Wenn Österreich sich deiner Meinung an die Dublin III - Verordnung hält, dann dürften folglich alle Asylanten, welche über Österreich eingereist sind, illegal hier sein.

Dieser Thread ist ein einzigartiger Wirrwarr an Missverständnissen.
Das liegt daran dass du die übliche Masche anwendest plötzlich eine ganz andere Thematik ins Spiel zu bringen. Beim Urteil des EuGH ging es darum ob sich ein EU-Staat auch in einer Krisensituation auf die Einhaltung von Dublin III berufen kann. Der eine Teil des Urteils lautete ja, und deswegen müssen die Asylanträge der betroffenen Flüchtlinge nicht von Österreich sondern von Kroatien bearbeitet werden. Und selbstverständlich müssen auch diese Flüchtlinge dazu nach Kroatien. Der andere Teil des Urteils lautete dass ein EU-Staat aber nicht auf Dublin III bestehen muss, er kann auch darauf verzichten und freiwillig die Ausnahmeregelung mit dem Selbsteintrittsrecht in Anspruch nehmen und die Asylanträge im eigenen Land bearbeiten. Genau das tut Deutschland.

Die Frage ob die Flüchtlinge die über Österreich gekommen sind Deutschland illegal betreten haben oder nicht hat damit erst einmal gar nichts zu tun. Formell wurden über 670.000 Ermittlungsverfahren wegen illegalen Grenzübertritt eingeleitet weil die entsprechenden Personen sich nicht ausweisen/ kein Visum vorzeigen konnten. Diese 670.000 Ermittlungsverfahren wurden fast vollständig (überwiegend wegen Geringfügigkeit) eingestellt. http://www.zeit.de/politik/deutschl...nreise-akten-staatsanwaltschaft-asylverfahren
 
OP
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Was soll daran komisch sein? Das ist Grundtypische BRD Propagandavorgehensweise!

Es ist dann, was hier ja einige User bestätigt haben, doch darüber berichtet worden, sicher tendenziös, wie ich ARD und ZDF als bhängige Filiale des Parteienstaates kenne.

Es wird aber wohl weiter den an sich selbst uninteressierten Mehrheitsdeutschen weisgemacht werden , "wir" brauchen jedes jahr 500.000 oder 1 Mio "Einwanderer", selbst wenn das geistig unterbelichtete Gewalttäter aus den islamischen Ländern sind.
 
OP
Van der Graf Generator

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Falsch! Der EuGH hat nicht Merkels Handeln legitimiert. Er hat nur nicht gesagt, dass Merkel das nicht darf.

Der Clou an dem Urteil ist, dass die Mitgliedsstaaten de facto selbst entscheiden dürfen, ob sie diese sogenannten Flüchtlinge reinlassen.

Ergo kann Merkel praktisch tun und lassen, was sie will.

Das Urteil war so zu erwarten. Merkel kann nur vom Bundesverfassungsgericht zur Rechenschaft gezogen werden. Dort müsste man ihr nachweisen, dass sie gegen Staatsrecht verstößt.

Leider ist die Gesetzeslage dazu äußerst schwammig und das wissen Merkel und die CDU natürlich auch.

Du hast recht, als ich den Thread erstellt hatte, kam das aus dem von mir verwendeten Text noch nicht klar raus.

Was wird weiter passieren?? Merkel wird nun OFFEN kommunizieren müssen, dass sie "freiwillig" Millionen Moslems haben will.
 

Mino

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Es ist dann, was hier ja einige User bestätigt haben, doch darüber berichtet worden, sicher tendenziös, wie ich ARD und ZDF als bhängige Filiale des Parteienstaates kenne.

Es wird aber wohl weiter den an sich selbst uninteressierten Mehrheitsdeutschen weisgemacht werden , "wir" brauchen jedes jahr 500.000 oder 1 Mio "Einwanderer", selbst wenn das geistig unterbelichtete Gewalttäter aus den islamischen Ländern sind.

Selbstverständlich. Und immer wieder wird das mit den selben billigen "Argumenten" untermauert. Ewiges Wachstum und dem demografischen Faktor, nicht zu vergessen die Gier nach "Fachkräften". Da die Mehrheit diesen Blödsinn nicht hinterfragt wird das eben einfach so hingenommen. Auch wenn viele mit dieser Hochverratspolitik nicht einverstanden sind, warum dem so ist können sie genauso wenig plausibel argumentieren. Dieser ewige Glaube an unendliches Wachstum lässt sich den Leuten schon irgendwie verkaufen und "sozial ist was Arbeit schafft". Natürlich ist das Gegenteil der Fall und wir benötigen weniger Fachkräfte, weniger Arbeitszeit und ein Schrumpfen der Wirtschaft bei gleichzeitiger Steigerung des Lebensstandards, da Produktivität und Rationalisierung ebenfalls extrem gestiegen sind. Das Totschlagsargument Demografie ist ebenso wenig haltbar. Diesem überbevölkerten Land und speziell seiner Umwelt und seinen Ressourcen wäre es ein Geschenk wenn die Bevölkerung in ganz natürlichen Maße auch einmal schrumpfen würde. Das haben gut funktionierende Gesellschaften mit einem hohen sozialen Standard so an sich. Doch um gottes Willen da sterben wir ja aus und überhaupt wer soll die Renten erarbeiten. Das sind die dogmatischen Argumente der Mehrheit, so einfach hat man die im Sack. Und wenn sich ein Volk so billig abspeisen lässt, dann nimmt es selbstverständlich jeden Scheiß hin, auch eine sogenannte Flüchtlingskrise, wenn auch an der ein oder Anderen Stelle mit Widerwillen. Leichter kann man es den Verantwortlichen nicht machen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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