- Registriert
- 30 Sep 2008
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 10.306
- Punkte Reaktionen
- 8
- Punkte
- 0
- Geschlecht
jep.
als Selbständiger kannst du zwar auch versuchen, deine Gewinne, die du Sonntags erwirtschaftet hast, steuerfrei zu plädieren, allerdings wird dir dein zuständiges Finanzamt was pfeifen.
also, mal ganz ruhig bleiben, so als Lohnempfänger.
das ganze Feiertags- und Sonderzuschlagsrecht ist ein einziges Steuerschlupfloch für abhängig Beschäftigte.
und als Vermieter musst du auch Mieteinahmen versteuern, die du Sonntags erhälst.
Diese Sonntagsausnahme hat also keine andere Einnahmeform im Steuerrecht, außer Lohnempfänger ...
Die Kapitalertragssteuern müssen auf über 50% steigen und auch die Unternehmen wie Amazon, starbucks, Mac Donalds usw. müssen müssen endlich dazu gezwungen werden ihre Steuern zu Zahlen.