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Um nichts dergleichen ging es bei dem Interview mit dem „Mannheimer Morgen“ das Petry übrigens selbst angeboten hat, das sie nochmal zum Korrektur- lesen vorgelegt bekam und zum drucken freigegeben hatte.
Und die Frage war:
Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Worauf Petry antwortet:
Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch
machen. So steht es im Gesetz.
Kein Wort von Handgranaten werfenden Kinder, oder bewaffnete Erwachsene – nur ein Flüchtling der über einen Zaun klettert.
Und die Frage hätte lauten MÜSSEN …………………
Welche Fragen ein Reporter stellt liegt im Ermessen des Reporters und nicht in deinem!
Diktaturen schreiben den Reporter die Fragen vor.
Im Übrigen die Frage ……...
Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
………...hätte es der Petry durchaus ermöglicht, ihre Antwort so zu formulieren, wie du glaubst, wie man sie hätte fragen sollen – wenn sie dieser Meinung gewesen wäre.
Man hat Petry auflaufen lassen, da beisst die Maus keinen Faden ab. Petry hat das imho autorisiert, weil sie nicht von der perfiden Gleichsetzung Schusswaffengebrauch = Totschiessen ausging. Mit " notfalls " ist alles umfasst, was die Bestimmungen definieren. Faire Journalisten hätten nachgehakt : Meinen Sie jetzt einen Warnschuss, um die Kontrolle oder ggf. Festnahme suspekter Personen zu erzwingen, die nicht auf Ansprache reagieren, oder meinen Sie gezieltes Feuer auf Personen, weil sie gerade eine Sperranlage überwinden ?
Praktisch geht die Situation ja so weiter : Die Person gibt auf nach dem Warnschuss, lässt sich ohne Widerstand kontrollieren / festnehmen, oder sie ignoriert das und muss dann an den Beamten gewaltsam vorbei. Und wozu könnte das rechtmäßig führen ... ?