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Eher wird die Bundeswehr in Mali zweckentfremdet ...
Ich glaube das wollte Frosch damit sagen.
Eher wird die Bundeswehr in Mali zweckentfremdet ...
Da kann ich dir nicht weiterhelfen. In deiner Meinung bist du frei.Ich sah damals wie heute nichts davon, dass Frau Petry "provozieren" wollte mit irgendwas und auch nur im Entferntesten was davon erzählen wollte, dass man Wehrlose abknallen soll an der Grenze.
Das hat Frau Petry auch nicht gesagt, sondern sie redete "vom Gebrauch der Schusswaffe", so wie es auch im Gesetzestext steht.
Notfalls müssten Polizisten an der Grenze "auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz", sagte Petry.
Da kann ich dir nicht weiterhelfen. In deiner Meinung bist du frei.
Nein, sie hat nicht: "Schusswaffengebrauch wie es im Gesetz steht" gesagt. Sie hat gesagt: "So steht es im Gesetz". Und das ist gelogen. Weil es eben NICHT so im Gesetz steht.
Der Affenzirkus ging ja noch weiter:
https://www.faz.net/aktuell/politik...gar-auf-kinder-schiessen-lassen-14044186.html
„Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek: „Wer ein solches radikale Vorgehen vorschlägt, will offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren“
Und nun bemühe mal deine Phantasie, stell dir das Opfer von S21 weiblich mit Kopftuch an der deutschen Grenze vor, an der Hand zwei schreiende Kinder... Was AKK, die nur die Grenze europäisch kompatibel schließen wollte, zu so einem Titelfoto der Mainstreammedien sagt .... ?
Ist das Whataboutism? Meist du der Wasserwerfer bei S21 wurde vorschriftsmäßig eingesetzt? Oder warum bekommt der Mann Schmerzensgeld?
Ich glaube das wollte Frosch damit sagen.
@ FR
Du kennst das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) und beziehst dich darauf.
Schön. Das sehr praktisch. Dann erzähle dem stillen Mitleser und mir bitte einmal was in dem Gesetz unter § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst genau drin steht...
Bitte per Zitat des Gesetzestextes, beide Absätze, 1 und 2 also...
Hier ist sogar die/eine Quelle:
https://www.buzer.de/gesetz/5750/a78919.htm
@ Heli
Ich zitiere aber dem stillen Mitleser den § 10 des UZwG, der genau beschreibt wann der Einsatz von Schusswaffen gerechtfertigt ist.
@ Heli
Du scheinst ja zu glauben, nur weil du einen Gesetzestext lesen kannst, würdest du ihn auch verstehen.
Ist typisch für Figuren wie dich!
Dann darfst du zunächst mal lesen, wie das Landgericht Berlin das UZwG interpretiert:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/92/5-370-92.php
Das Urteil wurde übrigens später vom BGH so bestätigt!
@ schelm65
Soweit ich mich erinnern kann kam der „Aufschrei“ der „Systempresse“ nach dem Satz der Petry:
Notfalls müssten Polizisten an der Grenze „auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“.
So steht es natürlich nicht im Gesetz, sondern das war eine Ansichtserklärung der Petry die dann die von Storch widerholte.
Genau genommen bist du dem Forum schon „schuldig“ die Richtigkeit deiner „Behauptungen“ zu beweisen.
Ansonsten hast du dich als Ober-Dummschwätzer qualifiziert.
Hilft aber alles nichts. Den Schusswaffengebrauch für einen Illegalen Grenzübertritt gibt das Gesetz nicht her.
*HeiterkeitNetter Versuch...
Leider wiedermal vergebens...
Da Juristen UND Gerichte sich darin einig sind, dass das UZwG den Schusswaffengebrauch nicht hergibt auch wenn sich der Illegale der Kontrolle entzieht, kann ein gestörter Dummbatz den § 11 des UZwG zitieren solange er lustig ist.Heli schrieb:Und wieder feige wie ein kleines Mädchen davongelaufen vor einer Antwort auf eine einfache Frage, die selbst Leute mit deinen (untellektuellen) Handycaps hätten eigentlich verstehen müssen.
Hier allso der § 11 UWwG::
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
*HeiterkeitHeli schrieb:***Heiterkeit***
Netter Versuch....
Zu dumm dass du wiedereinmal die eigene Quelle nicht gelesen hast (wobei wir wieder bei deinen unübersehbaren intellektuellen Defiziten wären, welche du wohl bekanntermaßen mit deinen primitiven, vermutlich millieubedingten Pöbelattacken gerne ''übertünchen'' möchtest)
Und welche dir wieder mal selbst um die Ohren geschlagen wird...
ICH erlaube mir die Maßgeblichen Stellen des UZwG betreffend zu kennzeichnen.Heli schrieb:}
Ich erlaube mir aus deiner Quelle zu zitieren:
Ja Kopfkratz, gegen Läuse gibt es doch MittelHeli schrieb:}
Hmmmmmm...:kopfkratz:
*HeiterkeitHeli schrieb:Aber unter uns Forenkollege [MENTION=3092]Fredericus Rex[/MENTION], dich ziehe ich am liebsten hinter mir her, wie einen Ochsen am Nasenring durch die Forumsmagnege...)
Natürlich, Helis Alias Compas ständige gleichen Phrasen bin ich gewöhnt.Heli schrieb:Und wie immer hast du dich wieder mal als das präsentiert was du selbst ein Ober-Dummschwätzer nennst... coffee
Hier wie du es von mir gewohnt bist, der entsprechende Beleg (falls du dies ernsthaft abstreiten wolltest) in Zitatform:
Deine nachgeplapperte Film-Sprüche sind doch uralt und mega out ……….Heli schrieb:PS: You made my day buddy...:winken:
In Beitrag #191 steht wie der BGH das UZwG auslegt und woran sich die Grenzer halten müssen.Da heisst es : " (2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. "
Hört sich an wie die Beschreibung einer Situation, wenn ein paar Tausend hitzige junge Männer die Zurückweisung der Bundespolizei an der Grenze nicht akzeptieren und beginnen die Beamten zu attackieren. Soll ja besonders kreative Schutzsuchende sogar mit Flammenwerfern geben.... oder mit Messern, oder größere Messer, oder vielleicht hat mancher in so einer Situation plötzlich eine Schusswaffe.
Oder soll das so laufen : Ihr kommt hier nicht rein ! Doch, wir wollen aber ! Ok, wenn ihr unbedingt wollt, dann geht.... ?
Selbst wenn das stimmt, ist das völlig Wurst, die Presse entscheidet darüber nicht, sondern das Innenministerium in Abstimmung des Parlaments.Die Presse ist sich seit 3 Jahren darüber einig, man könne die Grenzen nicht schließen.
Verstehe ich jetzt nicht.schelm65 schrieb:Wer meint es ginge, den grillt sie als potentiellen Mörder von Schutzsuchenden, weil es auf unschöne Bilder hinauslaufen würde.
Vielleicht weil sie zuerst einen Termin für ein Interview braucht um ihre Fragen zu stellen?schelm65 schrieb:Wozu sollte die Presse bei AKK eine Vorlaufzeit für eine Reaktion brauchen ?
Das hat die Presse bei der AfD ja auch erst gemacht, nach dem die ersten Forderungen von dort nach dem Einsatz von Schusswaffen kamen.schelm65 schrieb:Man muss AKK nicht einmal selber befragen, der pawlowsche Reflex der Presse, die Frage in den Raum zu werfen, will AKK notfalls auf Flüchtlinge schießen, wieso bleibt der aus ?
Für dich vielleicht nicht.schelm65 schrieb:Der Verweis die Schließung im Kontext einer europäischen Absprache zu vollziehen, hat keinerlei Nährwert.
Das ist nicht logisch.schelm65 schrieb:Die, die nach Deutschland drängen, interessiert es nicht ob andere Staaten einspringen, so lange die keine vergleichbaren Leistungen bieten.
Das ist nicht logisch.
Wenn es Flüchtlinge wegen den Sozialen Leistungen nach Deutschland zieht, dann wäre es für sie doch interessant zu wissen, dass KEINE anderen Staaten einspringen.
Das sag ich doch selber. Die, die nach Deutschland drängen, interessiert es nicht, ob andere Staaten einspringen ( = sie im Rahmen einer " europäischen Lösung " aufnehmen ), so lange die keine vergleichbaren Leistungen bieten.
Zitat von schelm65
Wer meint es ginge, den grillt sie als potentiellen Mörder von Schutzsuchenden, weil es auf unschöne Bilder hinauslaufen würde.
Verstehe ich jetzt nicht.
Nein das sagst du nicht.Das sag ich doch selber. Die, die nach Deutschland drängen, interessiert es nicht, ob andere Staaten einspringen ( = sie im Rahmen einer " europäischen Lösung " aufnehmen ), so lange die keine vergleichbaren Leistungen bieten.
ACH SO!Und damit hat sie gelogen. Laut Gesetz darf man keine friedlichen Menschen, die einfach nur illegal eine Grenze übertreten (unbewaffnet, nicht fliehend) mit Schusswaffen erschießen.
Ich frage mich manchmal:Was wäre, käme irgendein anderer Staat auf die Idee, jedem dieser "Flüchtlinge" monatlich 2000 Euro und Wohnung zukommen zu lassen, gegenleistungsfrei und immer. Würde dann die Moslemkaravane aus der brd in diese Länder weiterziehen? Oder geht es den Muslimen in Wahrheit um etwas ganz anderes als Geld, nämlich darum, in dem Staat, der den schwächsten Zusammenhalt eines Volkes weltweit darstellt, der brd, sehr ungestört eine Basis für das zukünftig islamische Europa aufbauen zu können?
Dann würden sie alle trotzdem bleiben.
In Beitrag #191 steht wie der BGH das UZwG auslegt und woran sich die Grenzer halten müssen.