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Der Populismus der AKK

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Ich sah damals wie heute nichts davon, dass Frau Petry "provozieren" wollte mit irgendwas und auch nur im Entferntesten was davon erzählen wollte, dass man Wehrlose abknallen soll an der Grenze.
Da kann ich dir nicht weiterhelfen. In deiner Meinung bist du frei.

Das hat Frau Petry auch nicht gesagt, sondern sie redete "vom Gebrauch der Schusswaffe", so wie es auch im Gesetzestext steht.

Notfalls müssten Polizisten an der Grenze "auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz", sagte Petry.

Nein, sie hat nicht: "Schusswaffengebrauch wie es im Gesetz steht" gesagt. Sie hat gesagt: "So steht es im Gesetz". Und das ist gelogen. Weil es eben NICHT so im Gesetz steht.

Der Affenzirkus ging ja noch weiter:
https://www.faz.net/aktuell/politik...gar-auf-kinder-schiessen-lassen-14044186.html

„Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek: „Wer ein solches radikale Vorgehen vorschlägt, will offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren“
 
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Soory. Doppelpost wegen serverlaaaag.
Da kann ich dir nicht weiterhelfen. In deiner Meinung bist du frei.





Nein, sie hat nicht: "Schusswaffengebrauch wie es im Gesetz steht" gesagt. Sie hat gesagt: "So steht es im Gesetz". Und das ist gelogen. Weil es eben NICHT so im Gesetz steht.

Der Affenzirkus ging ja noch weiter:
https://www.faz.net/aktuell/politik...gar-auf-kinder-schiessen-lassen-14044186.html

„Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek: „Wer ein solches radikale Vorgehen vorschlägt, will offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren“
 
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Und nun bemühe mal deine Phantasie, stell dir das Opfer von S21 weiblich mit Kopftuch an der deutschen Grenze vor, an der Hand zwei schreiende Kinder... Was AKK, die nur die Grenze europäisch kompatibel schließen wollte, zu so einem Titelfoto der Mainstreammedien sagt .... ?

Ist das Whataboutism? Meist du der Wasserwerfer bei S21 wurde vorschriftsmäßig eingesetzt? Oder warum bekommt der Mann Schmerzensgeld?
 
OP
schelm65

schelm65

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Ist das Whataboutism? Meist du der Wasserwerfer bei S21 wurde vorschriftsmäßig eingesetzt? Oder warum bekommt der Mann Schmerzensgeld?

Das waren vergleichsweise harmlose Demonstranten. Wir reden hier über einen künftigen Ansturm insbesondere entschlossener junger Männer aus Afrika. Siehe Geuta, Flammenwerfer, Branntkalk etc. Aber, sollte die EU sich je entscheiden alle Außengrenzen konsequent zu schließen und Wirtschaftsmigranten zurückzuweisen, worauf AKK wohl spekuliert, verlagert sich das Geschehen der unschönen Bilder sowieso dorthin, damit kann die Union seit dem Deal mit der Türkei ja gut leben, die Schließung der deutschen Grenze wäre vergleichbar bedeutungslos wie die damalige Bereitschaft zur Aufnahme von Asylbewerbern nach Inkrafttreten von Dublin und GG16a.
 

van Kessel

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What about is (m*)? Eine : "Was [zu Hölle] ist damit gemeint-Ideologie". Eine Beschreibung über den Einsatz von exotischen Begriffen, welche sagen sollen das der Sprecher (Schreiber) klug ist, obwohl er lediglich seine Ansicht unters Volk bringen möchte.

*Plural von ...ismus, welcher meistens eine Ideologie beschreibt (Kapitalismus, Sozialismus usw.)

So würde ich es interpretieren.:giggle:
 

gert friedrich

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Ich glaube das wollte Frosch damit sagen. ;)

Die Bundeswehr wird in Mali nicht zweckentfremdet .Soldaten müssen raus aus den Kasernen, aus dem ewig gleichen Trott . Raus an die frische Luft ;und ein bißchen Wildwestatmosphäre mit kleinen Scharmützeln hält die Sinne wach.
 

Heli

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@ FR


Du kennst das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) und beziehst dich darauf.


Schön. Das sehr praktisch. Dann erzähle dem stillen Mitleser und mir bitte einmal was in dem Gesetz unter § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst genau drin steht...

Bitte per Zitat des Gesetzestextes, beide Absätze, 1 und 2 also...


Hier ist sogar die/eine Quelle:

https://www.buzer.de/gesetz/5750/a78919.htm

:coffee:


@ Heli

Ich zitiere aber dem stillen Mitleser den § 10 des UZwG, der genau beschreibt wann der Einsatz von Schusswaffen gerechtfertigt ist.

Netter Versuch...

Leider wiedermal vergebens...


Und wieder feige wie ein kleines Mädchen davongelaufen vor einer Antwort auf eine einfache Frage, die selbst Leute mit deinen (untellektuellen) Handycaps hätten eigentlich verstehen müssen.

Hier allso der § 11 UWwG::
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.



https://www.buzer.de/gesetz/5750/a78919.htm

---


Auf den Rest von dem üblichen Gepöbel und Gewäsch, wie üblich um von deinen Defiziten abzulenken erspare ich es mir einzugehen.



Halt, doch, weil du immer so gerne und laut Bullshit durch die Gegend brüllst...

Es geht um dieses Zitat (gleicher Pöbelbeitrag):

@ Heli

Du scheinst ja zu glauben, nur weil du einen Gesetzestext lesen kannst, würdest du ihn auch verstehen.
Ist typisch für Figuren wie dich!
Dann darfst du zunächst mal lesen, wie das Landgericht Berlin das UZwG interpretiert:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/92/5-370-92.php

Das Urteil wurde übrigens später vom BGH so bestätigt!

***Heiterkeit***

Netter Versuch....

Zu dumm dass du wiedereinmal die eigene Quelle nicht gelesen hast (wobei wir wieder bei deinen unübersehbaren intellektuellen Defiziten wären, welche du wohl bekanntermaßen mit deinen primitiven, vermutlich millieubedingten Pöbelattacken gerne ''übertünchen'' möchtest)
Und welche dir wieder mal selbst um die Ohren geschlagen wird...



Ich erlaube mir aus deiner Quelle zu zitieren:

''Auch wenn hiernach ein Rechtfertigungsgrund nach dem Recht der DDR in Betracht komme, so sei er gleichwohl wegen der besonderen Umstände der Tat auf die Schüsse der Angeklagten nicht anwendbar. Wie sich aus der Systematik der §§ 26, 27 des Grenzgesetzes ergebe, seien diese Vorschriften, ebenso wie die Bestimmungen des UZwG über den Schußwaffengebrauch, am Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientiert; § 27 Abs. 1 Satz 1 bezeichne die Anwendung der Schußwaffe als "die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung". Eine den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit beachtende Auslegung des Rechtfertigungsgrundes ergebe hier, daß das von den Angeklagten abgegebene Dauerfeuer nicht durch § 27 des Grenzgesetzes gedeckt, sondern nur Einzelfeuer gestattet gewesen sei; dafür spreche auch die Regelung des § 27 Abs. 5 des Grenzgesetzes, nach der Menschenleben nach Möglichkeit zu schonen sei. Zwar hätten die Angeklagten auf die Beine gezielt. Ihnen sei aber bewußt gewesen, daß bei einem Dauerfeuer mit kurzen Feuerstößen die Waffe nach dem ersten Schuß "auswandere".


Hmmmmmm...:kopfkratz:


Hattest du Dampfplauderer hier nicht groß folgendes rumkrakeelt:

@ schelm65

Soweit ich mich erinnern kann kam der „Aufschrei“ der „Systempresse“ nach dem Satz der Petry:
Notfalls müssten Polizisten an der Grenze „auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“.

So steht es natürlich nicht im Gesetz, sondern das war eine Ansichtserklärung der Petry die dann die von Storch widerholte.


Aber unter uns Forenkollege [MENTION=3092]Fredericus Rex[/MENTION], dich ziehe ich am liebsten hinter mir her, wie einen Ochsen am Nasenring durch die Forumsmagnege...:))


Und wie immer hast du dich wieder mal als das präsentiert was du selbst ein Ober-Dummschwätzer nennst... :)coffee:)

Hier wie du es von mir gewohnt bist, der entsprechende Beleg (falls du dies ernsthaft abstreiten wolltest) in Zitatform:

Genau genommen bist du dem Forum schon „schuldig“ die Richtigkeit deiner „Behauptungen“ zu beweisen.
Ansonsten hast du dich als Ober-Dummschwätzer qualifiziert.



PS: You made my day buddy...:winken:
 

Ophiuchus

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Hilft aber alles nichts. Den Schusswaffengebrauch für einen Illegalen Grenzübertritt gibt das Gesetz nicht her.

Und was ist das Ergebnis ?

Heute muss jeder Weihnachtsmarkt o. ä. mit Maschinenpistolen und Betonpollern vor den illegalen Eindringlingen gesichert werden . Danke

Der Amri war lt. Meldung von heute schon Monate im Visier des Verfassungsschutzes , aber wegen der Unschuldsvermutung hat man noch das Attentat abgewartet .

Da wird gewettet gegen Trump ( seine Wirtschafts- und Sanktionspolitik finde ich auch Scheiße ) , aber wenn man mit 5 Mrd. illegale Einreise verhindern

oder zumindest weitgehend eindämmen kann , so ist dies doch nützlicher als wie Deutschland jedes Jahr 30 - 50 Mrd . für meist abgelehnte Asylanten ,

die man nicht abschieben kann , auszugeben !
 

Fredericus Rex

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Netter Versuch...
Leider wiedermal vergebens...
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Das war mir schon klar, dass es vergeblich sein würde einem Deppen etwas beizubringen!

Heli schrieb:
Und wieder feige wie ein kleines Mädchen davongelaufen vor einer Antwort auf eine einfache Frage, die selbst Leute mit deinen (untellektuellen) Handycaps hätten eigentlich verstehen müssen.

Hier allso der § 11 UWwG::
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
Da Juristen UND Gerichte sich darin einig sind, dass das UZwG den Schusswaffengebrauch nicht hergibt auch wenn sich der Illegale der Kontrolle entzieht, kann ein gestörter Dummbatz den § 11 des UZwG zitieren solange er lustig ist.

Denn in hier sprechen nicht gestörter Dummbatze Recht sondern das BGH, zum Beispiel:
Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.10.1988, Az.: 3 StR 198/88

Dort stellte das BGH fest:
Auch wenn die in den §§ 11 ff. UZwG umschriebenen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst erfüllt sind, darf nicht ohne weiteres auf sich der Kontrolle entziehende Personen geschossen werden. Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit der Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen.

Und an anderer Stelle:

Aus den bisherigen Ausführungen folgt zunächst nur, daß § 12 UZwG der Schußabgabe nach § 11 UZwG nicht entgegenstand. Damit ist aber noch nicht die Rechtmäßigkeit des Schußwaffengebrauchs indiziert. Wird auf eine Person geschossen, so ist dies als besonders schwerer Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu werten (vgl. Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr 9. Aufl. S. 544). Der mit Verfassungsrang ausgestattete und in § 11 Abs. 2 BGSG, § 4 Abs. 2 UZwG noch einmal hervorgehobene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, von an sich gesetzlich zugelassenen Zwangsmaßnahmen abzusehen, wenn ein zu erwartender Schaden erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. Auch wenn die in den §§ 11 ff. UZwG umschriebenen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst erfüllt sind, darf nicht ohne weiteres auf sich der Kontrolle entziehende Personen geschossen werden. Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern (vgl. Riegel, Bundespolizeirecht § 11 UZwG Anm. 1, Polizei- und Ordnungsrecht der Bundesrepublik Deutschland S. 169; Pioch a.a.O. § 11 Anm. 3 b zu Abs. 1). Ein Ermessensfehlgebrauch und damit rechtswidrig wäre es, wenn der Beamte eine solche den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtende Abwägung fehlerhaft oder gar nicht vornimmt, etwa auf einen seiner Anhalteverfügung nicht nachkommenden Grenzgänger schießt, ohne geprüft zu haben, ob die ihm bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt.
Je gefährlicher der Schuß ist, desto höher muß die Gefahr sein, deren Abwehr er begegnen soll.

Aber ich weiß, Heli, solche juristischen Ausführungen sind für Figuren wie dich so gut wie nicht zu verstehen...............
Du könntest jetzt aber noch - so wie du es schon bei Jörg Radek gemacht hast - behaupten:
Die Richter des BGH hätten keine Ahnung und außerdem wären sie ja bei der SPD Mitglied.
:giggle: :giggle:

Heli schrieb:
***Heiterkeit***
Netter Versuch....

Zu dumm dass du wiedereinmal die eigene Quelle nicht gelesen hast (wobei wir wieder bei deinen unübersehbaren intellektuellen Defiziten wären, welche du wohl bekanntermaßen mit deinen primitiven, vermutlich millieubedingten Pöbelattacken gerne ''übertünchen'' möchtest)
Und welche dir wieder mal selbst um die Ohren geschlagen wird...
*Heiterkeit
Zu dumm, dass du zu dumm bist den Text meiner Quelle zu verstehen.

Heli schrieb:
}
Ich erlaube mir aus deiner Quelle zu zitieren:
ICH erlaube mir die Maßgeblichen Stellen des UZwG betreffend zu kennzeichnen.

Auch wenn hiernach ein Rechtfertigungsgrund nach dem Recht der DDR in Betracht komme, so sei er gleichwohl wegen der besonderen Umstände der Tat auf die Schüsse der Angeklagten nicht anwendbar. Wie sich aus der Systematik der §§ 26, 27 des Grenzgesetzes ergebe, seien diese Vorschriften,
ebenso wie die Bestimmungen des UZwG
über den Schußwaffengebrauch, am Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientiert;
§ 27 Abs. 1 Satz 1 bezeichne dieAnwendung der Schußwaffe als "die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung

(((Merke!ebenso wie die Bestimmungen des UZwG)))
Eine den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit beachtende Auslegung des Rechtfertigungsgrundes ergebe hier, daß das von den Angeklagten abgegebene Dauerfeuer nicht durch § 27 des Grenzgesetzes gedeckt, sondern nur Einzelfeuer gestattet gewesen sei; dafür spreche auch die Regelung des § 27 Abs. 5 des Grenzgesetzes, nach der Menschenleben nach Möglichkeit zu schonen sei. Zwar hätten die Angeklagten auf die Beine gezielt. Ihnen sei aber bewußt gewesen, daß bei einem Dauerfeuer mit kurzen Feuerstößen die Waffe nach dem ersten Schuß "auswandere".

Und das BGH hat das selbe zum UZwG gesagt, nur Ausführlicher

Heli schrieb:
}
Hmmmmmm...:kopfkratz:
Ja Kopfkratz, gegen Läuse gibt es doch Mittel

Heli schrieb:
Aber unter uns Forenkollege [MENTION=3092]Fredericus Rex[/MENTION], dich ziehe ich am liebsten hinter mir her, wie einen Ochsen am Nasenring durch die Forumsmagnege...:))
*Heiterkeit
Einfältige Dorfdeppen glauben das immer ……...

Heli schrieb:
Und wie immer hast du dich wieder mal als das präsentiert was du selbst ein Ober-Dummschwätzer nennst... :)coffee:)

Hier wie du es von mir gewohnt bist, der entsprechende Beleg (falls du dies ernsthaft abstreiten wolltest) in Zitatform:
Natürlich, Helis Alias Compas ständige gleichen Phrasen bin ich gewöhnt.

Heli schrieb:
PS: You made my day buddy...:winken:
Deine nachgeplapperte Film-Sprüche sind doch uralt und mega out ……….
 

Fredericus Rex

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Da heisst es : " (2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. "

Hört sich an wie die Beschreibung einer Situation, wenn ein paar Tausend hitzige junge Männer die Zurückweisung der Bundespolizei an der Grenze nicht akzeptieren und beginnen die Beamten zu attackieren. Soll ja besonders kreative Schutzsuchende sogar mit Flammenwerfern geben.... oder mit Messern, oder größere Messer, oder vielleicht hat mancher in so einer Situation plötzlich eine Schusswaffe.

Oder soll das so laufen : Ihr kommt hier nicht rein ! Doch, wir wollen aber ! Ok, wenn ihr unbedingt wollt, dann geht.... ?
In Beitrag #191 steht wie der BGH das UZwG auslegt und woran sich die Grenzer halten müssen.
 

Fredericus Rex

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Die Presse ist sich seit 3 Jahren darüber einig, man könne die Grenzen nicht schließen.
Selbst wenn das stimmt, ist das völlig Wurst, die Presse entscheidet darüber nicht, sondern das Innenministerium in Abstimmung des Parlaments.

Und im März 2018 hatten das Parlament mit 544 Stimmen den Antrag der AfD auf „umfassende Grenzkontrollen abgelehnt.

schelm65 schrieb:
Wer meint es ginge, den grillt sie als potentiellen Mörder von Schutzsuchenden, weil es auf unschöne Bilder hinauslaufen würde.
Verstehe ich jetzt nicht.

schelm65 schrieb:
Wozu sollte die Presse bei AKK eine Vorlaufzeit für eine Reaktion brauchen ?
Vielleicht weil sie zuerst einen Termin für ein Interview braucht um ihre Fragen zu stellen?
Petry wurde ja auch bei einem Interview gefragt.

schelm65 schrieb:
Man muss AKK nicht einmal selber befragen, der pawlowsche Reflex der Presse, die Frage in den Raum zu werfen, will AKK notfalls auf Flüchtlinge schießen, wieso bleibt der aus ?
Das hat die Presse bei der AfD ja auch erst gemacht, nach dem die ersten Forderungen von dort nach dem Einsatz von Schusswaffen kamen.
Und wieso sollte sie da bei AKK anders verfahren?

schelm65 schrieb:
Der Verweis die Schließung im Kontext einer europäischen Absprache zu vollziehen, hat keinerlei Nährwert.
Für dich vielleicht nicht.

schelm65 schrieb:
Die, die nach Deutschland drängen, interessiert es nicht ob andere Staaten einspringen, so lange die keine vergleichbaren Leistungen bieten.
Das ist nicht logisch.
Wenn es Flüchtlinge wegen den Sozialen Leistungen nach Deutschland zieht, dann wäre es für sie doch interessant zu wissen, dass KEINE anderen Staaten einspringen.
 
OP
schelm65

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Das ist nicht logisch.
Wenn es Flüchtlinge wegen den Sozialen Leistungen nach Deutschland zieht, dann wäre es für sie doch interessant zu wissen, dass KEINE anderen Staaten einspringen.

Das sag ich doch selber. Die, die nach Deutschland drängen, interessiert es nicht, ob andere Staaten einspringen ( = sie im Rahmen einer " europäischen Lösung " aufnehmen ), so lange die keine vergleichbaren Leistungen bieten.
 

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Das sag ich doch selber. Die, die nach Deutschland drängen, interessiert es nicht, ob andere Staaten einspringen ( = sie im Rahmen einer " europäischen Lösung " aufnehmen ), so lange die keine vergleichbaren Leistungen bieten.

Ich frage mich manchmal:Was wäre, käme irgendein anderer Staat auf die Idee, jedem dieser "Flüchtlinge" monatlich 2000 Euro und Wohnung zukommen zu lassen, gegenleistungsfrei und immer. Würde dann die Moslemkaravane aus der brd in diese Länder weiterziehen? Oder geht es den Muslimen in Wahrheit um etwas ganz anderes als Geld, nämlich darum, in dem Staat, der den schwächsten Zusammenhalt eines Volkes weltweit darstellt, der brd, sehr ungestört eine Basis für das zukünftig islamische Europa aufbauen zu können?
Dann würden sie alle trotzdem bleiben.
 
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Fredericus Rex

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Das sag ich doch selber. Die, die nach Deutschland drängen, interessiert es nicht, ob andere Staaten einspringen ( = sie im Rahmen einer " europäischen Lösung " aufnehmen ), so lange die keine vergleichbaren Leistungen bieten.
Nein das sagst du nicht.
Für Flüchtlinge die in Deutschland bleiben wollen ist es schon interessant ob sie auf andere Länder verteilt werden können oder nicht, somit müssen sie schon daran interessiert sein, dass keine europäische Lösung zustande kommt.
Somit wäre es doch logisch, dass es sie interessiert ob andere Staaten einspringen oder nicht,.
 
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Und damit hat sie gelogen. Laut Gesetz darf man keine friedlichen Menschen, die einfach nur illegal eine Grenze übertreten (unbewaffnet, nicht fliehend) mit Schusswaffen erschießen.
ACH SO!
Jetzt soll sie sogar noch gesagt haben, das man sie ERSCHIESSEN SOLL!

Das wird ja immer besser!.

Jetzt wo du es sagst, ich erinnere mich, Frau Petry sagte ja auch noch, das man Negern an der Grenze einen Kopfschuss verpassen soll, Juden mit Giftgas bekämpfen soll, und Araber an ihren Mastdärmen an die Grenzzäune hängen soll. HAT SIE SO GESAGT!

Ebenfalls hat sie gesagt, dass sie die, die nur verwundet wurden in Arbeitslagern Mörsergranaten und Panzer bauen lassen will!

( Oder hat sie das nur in meinem Kopf gesagt? Vielleicht waren es auch die Stimmen in meinem Kopf, keine Ahnung, HAT SIE ABER SO GESAGT ICH SCHWÖRE! )

Komm Bernd,
lass gut sein, es ist vollkommen egal was man dir als ARGUMENT entgegnet.
Du konstruierst dir dann irgendwas zusammen und bist NULL bereit auch mal auf das gesagte ein zu gehen.

Mit dir muss man über selbstverständliche Dinge diskutieren, die eigentlich jedem normalen Menschen sofort klar sind, und du schaffst es selbst hier, die Leute mit offenem Mund dastehen zu lassen.
So feste, wie man den Kopf auf den Tisch schlagen möchte bei solchen Themen im Bezug zu einem Gespräch mit dir ist echt rekordverdächtig.

Du sprichst es einem Soldaten oder Polizisten schon mal direkt ab, dass er zwar eine Waffe abfeuern kann, aber niemanden damit verletzt, weil er nur Warnschüsse abgibt.
Du sprichst es den Leuten ab, dass sie in Waffen nicht letale Munition verwenden, und du sprichst es den Leuten ab dass sie als geübte Schützen nicht letal schießen.

Das sich aber Situationen plötzlich innerhalb von einer Sekunde ändern können, und plötzlich 30 Leute auf einen Polizisten losstürmen und ihn mit Steinen totschlagen wollen, oder ihn nur mit den Händen totprügeln wollen interessiert dich nicht!
Ebenfalls interessiert es dich nicht die Bohne, es ist dir anscheinend auch vollkommen egal, dass eine getragene Waffe auch einen Respekt Faktor in sich birgt.

Ich empfehle dir zukünftig mal wirklich ein Praktikum bei einer Polizei deiner Wahl zu machen und dann mit Klappstuhl ( für Stuhlkreisgespräche vor Ort ) dich pazifistisch ein zu bringen, wenn so genannte "Flüchtlinge" die Gesellschaft terrorisieren. Dann kannst auch gleich mal beobachten, ob es einen Unterschied macht, ob man mit native Deutschsprechern "verhandelt", oder mit Leuten die überhaupt keine auf Anhieb erkennbare Sprache sprechen!

Sorry, aber ich bin nicht mehr bereit mich hier auf diesem Niveau im Kreis zu drehen!

Ich glaube manchmal hinter manchen Accounts hier befinden sich so Leute wie ein Anton Hofreiter, mit dem menschliche Kommunikation keineswegs möglich ist!
 
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schelm65

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Ich frage mich manchmal:Was wäre, käme irgendein anderer Staat auf die Idee, jedem dieser "Flüchtlinge" monatlich 2000 Euro und Wohnung zukommen zu lassen, gegenleistungsfrei und immer. Würde dann die Moslemkaravane aus der brd in diese Länder weiterziehen? Oder geht es den Muslimen in Wahrheit um etwas ganz anderes als Geld, nämlich darum, in dem Staat, der den schwächsten Zusammenhalt eines Volkes weltweit darstellt, der brd, sehr ungestört eine Basis für das zukünftig islamische Europa aufbauen zu können?
Dann würden sie alle trotzdem bleiben.

Mit militärischen Eroberungen kann sich der Islam auf dem Kontinent der Ungläubigen nicht mehr ausbreiten, er würde jede offene militärische Auseinandersetzung kläglich verlieren. Insofern geht es nur über Demografie und Tradierung von Werten. Der Geburten - Dschihad muss allerdings finanziert werden, dazu braucht man die Kuffar für eine Art vorgezogene Kopfsteuer.

Im Prinzip suchen und finden sich auf beiden Seiten die Dummen. Die einen heißen ihre Eroberer willkommen, die anderen gebären den nötigen Nachwuchs für Allah. Kluge Menschen durchschauen das und die Klugen bekommen statistisch auch weniger Kinder.

Ja, insofern würden sie überall hinziehen, wo Dick und Doof sich ergänzen. Vielen dürfte nicht einmal bewusst sein, was sie der Kultur ihrer Gastgeber langfristig antun, sie folgen ihren Egoismen, ihrer Ideologie oder einer Kombi daraus.
 
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schelm65

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In Beitrag #191 steht wie der BGH das UZwG auslegt und woran sich die Grenzer halten müssen.

Tja, netter Versuch, nur behandelt das Urteil des BGH lediglich die Relation des Schusswaffengebrauch zum Delikt des Grenzübertritt an sich. Es geht nicht ein auf die von mir skizzierte Lage, bei der die Beamten an Leib und Leben akut bedroht werden durch Flammenwerfer, Messer, Macheten oder mitgeführte Schusswaffen, aus einer großen Menge aggressiver und gewaltbereiter Personen heraus.

Also, greift hier der von dir selber unter (2) zitierte Passus, oder nicht ?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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