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Der Populismus der AKK

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Nö. Zitat bitte.

Du sagst doch selbst, dass man gegen Flüchtlinge keine Waffen einsetzen DARF.
Somit setzt du ja schon mal voraus, das die alle friedlich ihrer Wege ziehen.

Jetzt frage ich dich aber, wie kann es sein, dass in Ungarn 2015 Leute mit Steinen geworfen haben, Polizisten angegangen haben und auch Feuerchen gelegt haben?
Das nennst du friedlich? Sowas willst du mit bloßen Händen lösen?

Ich glaube dir fehlt mal ein wenig Erfahrung in der Arbeitswelt so auf der Sozialversicherungsschiene, und ganz besonders mal so im Bereich Rettungs- und Ordnungsdienst ;).
Wir unterhalten uns dann nochmal, wenn du mit Merkels Gästen zu tun hattest, obwohl du nur helfen wolltest, gelle!?
 

Fredericus Rex

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Aha...
Der Radek von der SPD. Sieh an...
Radek ist Mitglied einer demokratischen Partei.
Kein Mandats-träger und kein Funktionär dieser Partei.
Das ist weder ungesetzlich noch schränkt das seine Qualifikation als Polizist ein.

Heli schrieb:
Vielleicht sollte man ihm mal gewisse Grundlagen vermitteln die man in seinem Beruf eigentlich haben sollte. Was entsprechende Gesetze angeht. Welche(s) er offenbar nicht zu kennen scheint oder einfach ignoriert...
Der nächste Bullshit

Heli schrieb:
Sogar du kennst das entsprechende Gesetz. Nur dummerweise hast du es offenbar nie gelesen...(?):rolleyes:
*Heiterkeit
Du scheinst ja zu glauben, nur weil du einen Gesetzestext lesen kannst, würdest du ihn auch verstehen.
Ist typisch für Figuren wie dich!
Dann darfst du zunächst mal lesen, wie das Landgericht Berlin das UZwG interpretiert:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/92/5-370-92.php

Das Urteil wurde übrigens später vom BGH so bestätigt!

Aber zum UZwG später mehr ……..

Heli schrieb:
Du kennst das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) und beziehst dich darauf.

Schön. Das sehr praktisch. Dann erzähle dem stillen Mitleser und mir bitte einmal was in dem Gesetz unter § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst genau drin steht...

Bitte per Zitat des Gesetzestextes, beide Absätze, 1 und 2 also...

Ich zitiere aber dem stillen Mitleser den § 10 des UZwG, der genau beschreibt wann der Einsatz von Schusswaffen gerechtfertigt ist.

(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,

1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a) als ein Verbrechen
oder
b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,

2. um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;

3. zur Vereitlung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand
a) zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat mit Ausnahme des Strafarrestes,
b) zum Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
c) wegen des dringenden Verdachts eines Verbrechens,
d) auf Grund richterlichen Haftbefehls oder
e) sonst wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens, wenn zu befürchten ist, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;

4. gegen eine Person, die mit Gewalt einen Gefangenen oder jemanden, dessen Unterbringung in
a) der Sicherungsverwahrung (§ 66 des Strafgesetzbuches),
b) einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 des Strafgesetzbuches, § 126a der Strafprozeßordnung) oder
c) einer Entziehungsanstalt (§ 64 des Strafgesetzbuches, § 126a der Strafprozeßordnung)
angeordnet ist, aus dem amtlichen Gewahrsam zu befreien versucht.

(2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
(3) Das Recht zum Gebrauch von Schußwaffen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

Heli schrieb:
Witzig, aber ganz typisch!
Da vermutet der Vogel, dass ich das UZwG nicht gelesen hätte und verlinkt selbst einen einzigen Paragraphen, obwohl das Gesetz aus 20 Paragraphen besteht.

Heli schrieb:
Schön gebellt, Bello...Äh, meine natürlich Rex...:cool:
Und so laut...
Getroffene Hunde bellen bekanntlich nicht nur, sondern vermutlich auch lauter als andere...
:coffee:
Und jetzt noch die üblichen Phrasen…………

Hilft aber alles nichts. Den Schusswaffengebrauch für einen Illegalen Grenzübertritt gibt das Gesetz nicht her.
 

Fredericus Rex

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Nun, die Frage kommt ja nicht von ungefähr. Ganz offensichtlich geht man bei AKK davon aus nie die Schließung der Grenze zu erleben, bei der AfD ( wäre sie dazu politisch in der Lage ) hingegen schon. Oder wie erklärst du das Ausbleiben der Nachfrage an AKK, wie sie ggf. die Grenze schließen will ?
Warum wird sie nicht nach den gleichen Fangfragen an den Pranger gestellt wie damals Petry ?
Das kann ja immer noch kommen.
Petry schwadronierte schon monatelang über Grenzschließungen bis sie nach dem "wie" gefragt wurde.
Schon im September 2015 forderte sie die Schließung der Grenzen und das aussetzen des Asylrechts.
Und schon vorher war der Lebensgefährte Petrys, Marcus Pretzell, der Ansicht, man müsste auf Flüchtlinge schießen und den Euro abschaffen.

Die Ankündigung von AKK „notfalls die Grenzen zu schließen“ ist gerade mal 2 Tage alt.
Die Presse hatte noch gar keine Gelegenheit sie zu fragen wie sie sich das vorstellt.

Angedeutet hatte sie ja schon, dass es „Europa-kompatibel“ geschehen muss.
 
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schelm65

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Hilft aber alles nichts. Den Schusswaffengebrauch für einen Illegalen Grenzübertritt gibt das Gesetz nicht her.

Da heisst es : " (2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. "

Hört sich an wie die Beschreibung einer Situation, wenn ein paar Tausend hitzige junge Männer die Zurückweisung der Bundespolizei an der Grenze nicht akzeptieren und beginnen die Beamten zu attackieren. Soll ja besonders kreative Schutzsuchende sogar mit Flammenwerfern geben.... oder mit Messern, oder größere Messer, oder vielleicht hat mancher in so einer Situation plötzlich eine Schusswaffe.

Oder soll das so laufen : Ihr kommt hier nicht rein ! Doch, wir wollen aber ! Ok, wenn ihr unbedingt wollt, dann geht.... ?
 
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schelm65

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Das kann ja immer noch kommen.
Petry schwadronierte schon monatelang über Grenzschließungen bis sie nach dem "wie" gefragt wurde.
Schon im September 2015 forderte sie die Schließung der Grenzen und das aussetzen des Asylrechts.
Und schon vorher war der Lebensgefährte Petrys, Marcus Pretzell, der Ansicht, man müsste auf Flüchtlinge schießen und den Euro abschaffen.

Die Ankündigung von AKK „notfalls die Grenzen zu schließen“ ist gerade mal 2 Tage alt.
Die Presse hatte noch gar keine Gelegenheit sie zu fragen wie sie sich das vorstellt.


Angedeutet hatte sie ja schon, dass es „Europa-kompatibel“ geschehen muss.

Die Presse ist sich seit 3 Jahren darüber einig, man könne die Grenzen nicht schließen. Wer meint es ginge, den grillt sie als potentiellen Mörder von Schutzsuchenden, weil es auf unschöne Bilder hinauslaufen würde.

Wozu sollte die Presse bei AKK eine Vorlaufzeit für eine Reaktion brauchen ? Man muss AKK nicht einmal selber befragen, der pawlowsche Reflex der Presse, die Frage in den Raum zu werfen, will AKK notfalls auf Flüchtlinge schießen, wieso bleibt der aus ?

Der Verweis die Schließung im Kontext einer europäischen Absprache zu vollziehen, hat keinerlei Nährwert. Die, die nach Deutschland drängen, interessiert es nicht ob andere Staaten einspringen, so lange die keine vergleichbaren Leistungen bieten.
 
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Du sagst doch selbst, dass man gegen Flüchtlinge keine Waffen einsetzen DARF.
Somit setzt du ja schon mal voraus, das die alle friedlich ihrer Wege ziehen.

Ja, gegen einen Menschen darf man generell keine Waffen einsetzen. Außer er ist bewaffnet.
Gegen gewalttätige Menschen ist angemessen vorzugehen. Man knallt Steinwerfer ja nicht mit einem Gewehr ab.

Frau Petry wurde nicht gefragt, was die Angemessene Reaktion gegen Bewaffnete ist - sondern mit welchen Maßnahmen Sie Menschen daran hindern will eine Grenze zu übertreten.
 

Schipanski

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Ja, gegen einen Menschen darf man generell keine Waffen einsetzen. Außer er ist bewaffnet.
Gegen gewalttätige Menschen ist angemessen vorzugehen. Man knallt Steinwerfer ja nicht mit einem Gewehr ab.

Frau Petry wurde nicht gefragt, was die Angemessene Reaktion gegen Bewaffnete ist - sondern mit welchen Maßnahmen Sie Menschen daran hindern will eine Grenze zu übertreten.

Ja und dann hat sie auf den entsprechenden Gesetzestext verwiesen Brot.
 

Frosch

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Und damit hat sie gelogen. Laut Gesetz darf man keine friedlichen Menschen, die einfach nur illegal eine Grenze übertreten (unbewaffnet, nicht fliehend) mit Schusswaffen erschießen.

Wie kommst du beim Begriff "Schusswaffengebrauch" eigentlich gleich auf "erschießen"...? >%´(
 

Le Bon

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Wie kommst du beim Begriff "Schusswaffengebrauch" eigentlich gleich auf "erschießen"...? >%´(
DAS kann ich Dir erklären:

Mit einem Mixer mixt man! Mit einem Feuerzeuch "legt" man Feuer und daraus folgend erschießt man mit einer Schußwaffe!;)

Erstaunlicherweise kommen einfache Gemüter nicht darauf, daß man einen Mixer auch werfen und mit einem Feuerzeuch einen Kronenkorken entfernen könnte. Auf den Gedanken, mit einer Schußwaffe zu drohen, kommen sie einfach nicht. Schon komisch wie bei einigen einfachen Gemütern die Synapsen funzen.*LOL*
 
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schelm65

schelm65

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Ja, gegen einen Menschen darf man generell keine Waffen einsetzen. Außer er ist bewaffnet.
Gegen gewalttätige Menschen ist angemessen vorzugehen. Man knallt Steinwerfer ja nicht mit einem Gewehr ab.

Frau Petry wurde nicht gefragt, was die Angemessene Reaktion gegen Bewaffnete ist - sondern mit welchen Maßnahmen Sie Menschen daran hindern will eine Grenze zu übertreten.

Fr. Petry stellte mit Sicherheit nicht auf Sniper ab, wenn am Horizont einzelne Personen die Grenze " friedlich " im Spaziergang überqueren und dann wie Wild erlegt werden sollen.

Man muss die Situation schon gewillt sein zu durchdenken. Realistisch geht man von einer großen Personengruppe aus, die angesprochen und zurückgewiesen werden müsste. Jedenfalls kamen sie z.Zeitpunkt der Befragung von Petry in großen Treks. Auch die Einlassungen von AKK orientieren sich an der Wiederholung dieser Lage.

So, und was nun, wenn sich tausende, insbesondere junge Männer dann nicht abweisen lassen, die Lage eskaliert und sie die Beamten angreifen ..... ? Mit Pfefferspray gegen einen zu allem entschlossenen Mob ? Oder doch wieder durchwinken ?
 

Frosch

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DAS kann ich Dir erklären:

Mit einem Mixer mixt man! Mit einem Feuerzeuch "legt" man Feuer und daraus folgend erschießt man mit einer Schußwaffe!;)

Erstaunlicherweise kommen einfache Gemüter nicht darauf, daß man einen Mixer auch werfen und mit einem Feuerzeuch einen Kronenkorken entfernen könnte. Auf den Gedanken, mit einer Schußwaffe zu drohen, kommen sie einfach nicht. Schon komisch wie bei einigen einfachen Gemütern die Synapsen funzen.*LOL*

Du meinst also, im Kalten Kriech wurde gar nich mit Atombomben geschmissen, sondern nur mit ihnen gedroht...?

Schon cool irgendwie. Dann bräuchte mal also auch keine Kinder mehr anner Grenze zu erschießen; man müsste nur mit ner Knarre fuchteln und schon tätense wechrennen oder so, keine Ahnung... >%´)
 

Le Bon

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Du meinst also, im Kalten Kriech wurde gar nich mit Atombomben geschmissen, sondern nur mit ihnen gedroht...?
Ich meine mich erinnern zu können, daß es genau so war.;)
Schon cool irgendwie. Dann bräuchte mal also auch keine Kinder mehr anner Grenze zu erschießen; man müsste nur mit ner Knarre fuchteln und schon tätense wechrennen oder so, keine Ahnung... >%´)
DAS wäre die Lösung, oder? Dann klebte wenigstestens kein Blut (mehr!) an den Händen der brutalen, rächtzextremen, menschenverachtenden und nationalrassistischen Grenzpolizei!:mad:
 

Frosch

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Ich meine mich erinnern zu können, daß es genau so war.;)

DAS wäre die Lösung, oder? Dann klebte wenigstestens kein Blut (mehr!) an den Händen der brutalen, rächtzextremen, menschenverachtenden und nationalrassistischen Grenzpolizei!:mad:

Muhahahaaaa! >x´)

Schulliung... >8´)
 
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Fr. Petry stellte mit Sicherheit nicht auf Sniper ab, wenn am Horizont einzelne Personen die Grenze " friedlich " im Spaziergang überqueren und dann wie Wild erlegt werden sollen.

Man muss die Situation schon gewillt sein zu durchdenken. Realistisch geht man von einer großen Personengruppe aus, die angesprochen und zurückgewiesen werden müsste. Jedenfalls kamen sie z.Zeitpunkt der Befragung von Petry in großen Treks. Auch die Einlassungen von AKK orientieren sich an der Wiederholung dieser Lage.

So, und was nun, wenn sich tausende, insbesondere junge Männer dann nicht abweisen lassen, die Lage eskaliert und sie die Beamten angreifen ..... ? Mit Pfefferspray gegen einen zu allem entschlossenen Mob ? Oder doch wieder durchwinken ?

Pfefferspray, Taser, Barrikaden, Handschellen, Wasserwerfer mit Tränengas - alles realistische Optionen.

Oder ein Auffanglager an der Grenze mit menschenwürdigem Komfort und ausreichend Nahrung.

Das alles wäre im Gegensatz zu "Schusswaffen" mit dem Gesetz vereinbar.
 

Frosch

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Pfefferspray, Taser, Barrikaden, Handschellen, Wasserwerfer mit Tränengas - alles realistische Optionen.

Oder ein Auffanglager an der Grenze mit menschenwürdigem Komfort und ausreichend Nahrung.

Das alles wäre im Gegensatz zu "Schusswaffen" mit dem Gesetz vereinbar.

Du scheinst nicht verstehen zu wollen, daß Schußwaffen in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben und nur in den allerseltensten Fällen real eingesetzt werden. Für Warnschüsse, gezielte Schüsse in die Beine und dann erst - wenn gar nichts anderes hilft und das eigene oder Anderer Leben in Gefahr ist - zur Tötung eines Aggressors. Aber natürlich empfiehlt es sich für deinesgleichen, der AfD übelste Tötungsgelüste zu unterstellen und sie auch noch für ein Gesetz verantwortlich zu machen, das auf die Uraltparteien SPD und Union zurückgeht und über das sich bis dato noch kein vernünftiger Mensch aufgeregt hatte. >ß´(
 

Le Bon

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Du scheinst nicht verstehen zu wollen, daß Schußwaffen in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben und nur in den allerseltensten Fällen real eingesetzt werden. Für Warnschüsse, gezielte Schüsse in die Beine und dann erst - wenn gar nichts anderes hilft und das eigene oder Anderer Leben in Gefahr ist - zur Tötung eines Aggressors. Aber natürlich empfiehlt es sich für deinesgleichen, der AfD übelste Tötungsgelüste zu unterstellen und sie auch noch für ein Gesetz verantwortlich zu machen, das auf die Uraltparteien SPD und Union zurückgeht und über das sich bis dato noch kein vernünftiger Mensch aufgeregt hatte. >ß´(
Das nenne ich logisch und richtich!

Abär..... bezogen auf das Brot:


 

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