Was nützt das dumme Geschwätz von Steinmeier, wenn noch hunderte bereitwillige Mörder frei rumlaufen...
Tickende Zeitbomben für ganz Deutschland....
Merkel, Steinmeier und Ihre Speichellecker gehören auf die Anklagebank wegen einschleppung von Kriminellen und Mörder...
Töten durch unterlassen
Zitat Strafbarkeitsgutachten
II. Strafrechtliche Betrachtung
1. Die durch das Unterlassen einer Maßnahme der vorgenannten Art bedingten zusätzlichen Erkrankungs- und Todesfälle bilden den tatbestandsmäßigen Erfolg von § 222 StGB bzw. § 229 StGB.
Die Strafbarkeit wegen einer Begehung durch Unterlassen knüpft nach § 13 StGB daran an, daß die verantwortlichen Politiker rechtlich dafür einzustehen haben, daß dieser Erfolg nicht eintritt.
Die hierfür maßgebliche Frage, ob Regierungspolitiker sich zugunsten der Menschen im Land in einer entsprechenden Stellung als „Schutzgaranten“ befinden, war aufgrund der bislang fehlenden Praxisrelevanz zwar noch nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen und wissenschaftlicher Abhandlungen.
Sie dürfe im Ergebnis aber ohne weiteres zu bejahen sein: Es ist allgemein anerkannt, daß für Amtsträger im Rahmen ihres Aufgabengebiets strafbewehrte Pflichten zur Abwendung von Rechtsgutsverletzungen bestehen (vgl. Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 13 Rn. 31a). Für Regierungspolitiker, die einen Amtseid darauf geleistet haben, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, kann im Angesicht einer existentiellen, Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bedrohenden Katastrophenlage schwerlich etwas anderes gelten.
Quelle/Gutachten:
https://erb.jura.uni-mainz.de/files/...tachten-II.pdf