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Art. 146 räumt die Gebung einer Verfassung nach der Wiedervereinigung des Volkes, nicht des Landes, ein.
Vor allen Dingen ist dies eine Möglichkeit, eine Option, kein Zwang.
Ob nun Verfassung drüber steht oder Grundgesetz macht eh keinen Unterschied, solange weniger als 67% der Bundestagsabgeordneten der Meinung sind das Grundgesetz sei so wie es ist zumindest gut genug um nicht vollkommen neu geschrieben werden zu müssen, wird bestenfalls mal eine Änderung vorgenommen.
Wozu sollte man es denn auch völlig neu schreiben wollen? Meiner Meinung nach würde es vollkommen reichen, wenn sich alle im Staat an das halten würden was jetzt drin steht.
Wenn immer wieder Gesetze gemacht werden, von denen das Verfassungsgericht der Politik hinterher sagt, dass die grundgesetzwidrig sind, dann liegt das NICHT daran, dass wir ein neues Grundgesetz brauchen und eine Umbenennung in Verfassung braucht es auch nicht, vielmehr braucht es eine Politik die nicht darauf baut, dass zwischen Inkrafttreten vom Gesetz und Urteil vom Verfassungsgericht so viel Zeit vergeht, dass das Gesetz auch dann seinen Zweck erfüllt, wenn es grundgesetzwidrig ist.
Die ungeprüfte Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze ist auf den ersten Blick grundgesetzwidrig, trotzdem macht rechte Politik Propaganda damit, dass sie genau das machen wollen.