Das Rechtsgut anderer auf Gesundheit und Leben erachte ich schon gefährdet, wenn eine Person währende einer Virenseuche Demos veranstalten will.
Hier noch mal ihre Darstellung als Video:
ich kann nicht nachvollziehen, warum hier ständig mit anderen Staaten und Zeiten vergleichsargumentiert wird. Ob die RA zu recht und ob sie angemessen behandelt wird, ergibt sich aus unseren Gesetzen und derer Achtung oder Missachtung.
Ich halte mich in der Diskussion ergebnisoffen, tendiere aber in einer Notstandszeit, wie jetzt, wo die Maßnahmen recht eindeutig dem Volkeswohl dienen sollen, zu staatlicher Notwendigkeit, Chaos und Eigenmacht zu unterbinden.
Was soll denn das? Wenn in der DDR, in Russland, in Adolf Deutschland oder im PolPot-Jungle eine Ausgangssperre wegen einer grassierenden Seuche angesetzt wäre und das auch tatsächlich zum Zwecke der Verhinderung der Ausbreitung, dann hätte das nichts mit böser Staatsform zu tun, sondern mit Vernunft.ähnlich hätte man nun auch 1989 argumentieren können und im Grunde genommen wohl auch müssen....
Jeder Aufruf zu einer Demonstration in einem Staat wie die damalige DDR, begründete in sich die Gefährdung, das dieser Widerstand mit Waffengewalt niedergeschlagen wird.
Interessanterweise findet sich im Landesgesetz:
http://www.nw3.de/rechtsarchiv/4oerecht/7freihschutz/bw_ubg.html
§ 1 Voraussetzungen der Unterbringung
(1) Psychisch Kranke können gegen ihren Willen in einer nach § 2 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind.
(2) Psychisch Kranke im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen eine geistige oder seelische
1. Krankheit,
2. Behinderung oder
3. Störung von erheblichem Ausmaß
einschließlich einer physischen oder psychischen Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten vorliegt (Krankheit).
(3) Steht der psychisch Kranke unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft oder ist für ihn ein Pfleger oder Betreuer bestellt, dessen Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, so ist der Wille desjenigen maßgeblich, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Bei Bestellung eines Betreuers gilt dies nur, wenn der psychisch Kranke geschäftsunfähig ist oder für ihn ein Einwilligungsvorbehalt hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung angeordnet ist. Im übrigen ist Absatz 1 auch anwendbar, wenn der Sorgeberechtigte, Vormund, Pfleger oder Betreuer mit der Unterbringung einverstanden ist, eine Unterbringung nach §§ 1631b , 1705 , 1800 , 1906 , 1915 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aber unterbleibt.
(4) Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
wird vermutlich kaum zu halten sein....
Du wärst ein 100%iger "Sozilist" unter Honneckers Gnaden geworden ^^
was für eine Verschwendung deines Talents zur heutigen Zeit und am falschen Ort geboren worden zu sein....
Verhaften und in die Isolation der Psychiatrie einsperren, das machten Diktaturen wie die Sowjet Union und andere.
Auch dieser Staat zeigt sich jetzt als Diktatur.
Du wärst ein 100%iger "Sozilist" unter Honneckers Gnaden geworden ^^
was für eine Verschwendung deines Talents zur heutigen Zeit und am falschen Ort geboren worden zu sein....
In der Tat, das sehe ich wohl auch so und ich bin ehrlich gesagt verstört, eine solche Handlungsweise hat in einem Rechtsstaat nicht zu suchen.
Dieser Staat ist krank, gegen wirklich kriminelle Elemente wie beispielsweise arabische Clans zieht er den Schwanz ein und in Einzelfällen reagiert er unverhältnismäßig.
Zitat:
Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
Ich hoffe, dass sich die Kritiker an der Kassierung der Frau Bahner darüber im Klaren sind, dass die Alternative ANARCHIE bedeutet. Wenn sich willkürlich jeder dazu erdreisten dürfte, andere krank zu machen, dann machen Staatsorgane mit Gewaltmonopol auch keinen Sinn mehr.
Wenn sich willkürlich jeder dazu erdreisten dürfte, andere krank zu machen, dann machen Staatsorgane mit Gewaltmonopol auch keinen Sinn mehr.
Ich hoffe, dass sich die Kritiker an der Kassierung der Frau Bahner darüber im Klaren sind, dass die Alternative ANARCHIE bedeutet.
.. dann machen Staatsorgane mit Gewaltmonopol auch keinen Sinn mehr.
Die meisten Bürger - so die Umfragen - akzeptieren und wünschen die bisherigen Corona-Verlangsamung-Maßnahmen das Staates. Wenn gesellschaftliche Organe anstatt des Staates agieren würden, wäre Frau Bahner ebenso hops genommen worden.Ideal wäre es, wenn die Bürger ihren Staat verteidigen.
Eine Diskussion, die sich auf die angebliche Bosartigkeit des Staates stürzt, ohne den Hintergrund fair einzublenden, macht keinen Sinn.
Die meisten Bürger - so die Umfragen - akzeptieren und wünschen die bisherigen Corona-Verlangsamung-Maßnahmen das Staates. Wenn gesellschaftliche Organe anstatt des Staates agieren würden, wäre Frau Bahner ebenso hops genommen worden.