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Anwältin Beate Bahner in Psychiatrie?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 3 «  

Van der Graf Generator

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Das Rechtsgut anderer auf Gesundheit und Leben erachte ich schon gefährdet, wenn eine Person währende einer Virenseuche Demos veranstalten will.

Schon. Allerdings hätte man diesen Imam von der Muselmoschee in Berlin, der vor einigen Tagen 300 Mohammedaner in böser Absicht auf die Straße brachte, gleich miteinliefern müssen. Hat man nicht, weil Moslems in der brd sakrosankt sind.

Insofern ist das Säbelrasseln des Staates hier auch eine zweischneidiges Sache und selektiv.
 
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Wolfgang Langer

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Gelöschtes Mitglied 2265

Schon. Allerdings hätte man diesen Imam von der Muselmoschee in Berlin, der vor einigen Tagen 300 Mohammedaner in böser Absicht auf die Straße brachte, gleich miteinliefern müssen. Hat man nicht, weil Moslems in der brd sakrosankt sind.

Insofern ist das Säbelrasseln des Staates hier auch eine zweischneidiges Sache und selektiv.

Das mag sein, und wenn man diesen Umstand der politischen Schonung anspricht ist das ja auch Ordnung. Mir persönlich ist es aber egal, ob ich von verblödeten Moslems oder aufgewiegelten "Grundgesetzschützern" in der Hochzeit der Pandemie angehustet werde. Die haben sich alle an die Vorsichtsmaßnahmen zu halten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Die #STASI hat zugeschlagen und "enfernt" jeglichen Aufstand und Einspruch gegen das kommunistische #SED -Regime !
#Kommunistenpack

Die Rechtsanwältin macht es zu einem politischen Ding, nicht der Staat. Der will ausnahmsweise mal nur das Beste für Volkes Gesundheit.
 

Van der Graf Generator

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Das mag sein, und wenn man diesen Umstand der politischen Schonung anspricht ist das ja auch Ordnung. Mir persönlich ist es aber egal, ob ich von verblödeten Moslems oder aufgewiegelten "Grundgesetzschützern" in der Hochzeit der Pandemie angehustet werde. Die haben sich alle an die Vorsichtsmaßnahmen zu halten.

Die Gefahr, dass Dich oder mich dieses Moslemgesindel absichtlich zu infizieren versucht, ist aber viel größer als die Möglichkeit, von einem Nichtmoslem bewusst angesteckt zu werden. Besonders Afghanen und Araber muss man genau im Blick haben.

Natürlich ist es letztlich egal, wer einen nun UNABSICHTLICH infiziert. Aber wenn politisch korrekt Lücken gelassen werden, wie auch in Frankreich, ist dies höchst fragwürdig und gefährlich.
 
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gerthans

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Die Rechtsanwältin macht es zu einem politischen Ding, nicht der Staat. Der will ausnahmsweise mal nur das Beste für Volkes Gesundheit.

"Ihr wollt unser Bestes? Ihr kriegt es nicht!"

Dieser Sponti-Spruch der 68er kommt mir in den Sinn.

1968 demonstrierten die Linken leidenschaftlich gegen die Notstandsgesetze, die die GroKo unter Kiesinger haben wollte.

Man stelle sich das Wunder an Protest und Widerstand vor, wenn Kiesinger, der für die 68er ein rotes Tuch und Verkörperung autoritärer Herrschaft war (Nazi-Vergangenheit!), wegen der Hongkong-Grippe 1968/69 solch ein Notstandsregime wie heute verhängt hätte! Und Linksanwälte, die zu Demos aufrufen, verfolgt hätte!
 

Pommes

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Ich hoffe, dass sich die Kritiker an der Kassierung der Frau Bahner darüber im Klaren sind, dass die Alternative ANARCHIE bedeutet. Wenn sich willkürlich jeder dazu erdreisten dürfte, andere krank zu machen, dann machen Staatsorgane mit Gewaltmonopol auch keinen Sinn mehr.

Du verwechselst Anarchie mit Chaos.
Anarchie basiert auf Selbstbestimmung und nicht auf Diktatur.
Wer sich nicht an Gesetze hält wird normalerweise ordentlich angeklagt und im Fall der Fluchtgefahr in ein ordentliches Gefängnis verbracht, das Menschen für doof erklärt und in eine Klapsmühle gesteckt werden, kennen wir eher aus Diktaturen, rechten wie linken.
Ein Verhalten übrigens das gerade unsere Regierung solchen Ländern gegenüber kritisiert, die dem Ami nicht in der Schleimspur folgen.
 

nachtstern

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Für die Bemerkung hättest Du vor 30 Jahren lebenslang bekommen.

Wenn Du jetzt noch heraus bekommst, warum, kommst Du in mein rotes Sternenalbum.


Sich krümmend vor Lachen
Debi

kein "Sorge",
was nicht "ist", "kann" durchaus noch kommen.
Es kommt immer drauf an, "Wem" man auf die Füße tritt oder "Wem" man auffällt....
wie das Beispiel mit der Anwältin aufzeigt, braucht es keine offene Anklage, sondern nur einen "entsprechenden Antrag" und schon kommen die Männlein mit den weißen Jacken. ^^
 

nachtstern

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Also das geht schon mal gar nicht. Die Anwältin war nie als psychisch Kranke aufgefallen.
Was für ein Witz: Wenn ich den Corona-Wahn der Medien in Frage stelle, bin ich psychisch krank? :D

Unfassbar, was die Staats-unterwiesenen Staatsanwälte, Richter sich da leisten.
Trottelige Obrigkeits-Nazis.
:coffee:

In "anderen Bundesländern" geht das mittlerweile tatsächlich ^^
schon vor einiger Zeit wurden die Polizeigesetze entsprechend geändert, so das es durch aus möglich ist Bürger auch ohne richterliche Anordnung mehrere Wochen ohne Anklage einzuknasten.
Beispiel:
https://taz.de/Neues-Polizeigesetz-in-Bayern/!5529642/
Neues Polizeigesetz in Bayern: Ohne Anklage im Gefängnis

Seit einem Jahr darf die Bayerische Polizei Menschen ohne Anklage bis zu drei Monate inhaftieren. Und sie tut es auch, wie aktuelle Zahlen zeigen


drei Monate dürften bei den meisten auch als "Warnschuß" genügend Schaden verursachen, um Jemand "Mundtot" zu machen.....

in Ihrem Bundesland verschärfte man zwar auch das "Polizeigesetz", aber blieb anscheinend hinter dem der Bayern zurück.....
(was allerdings nicht bedeutet, das dieses nicht noch kommt....)
 

Le Bon

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Wer als Juristin Mitbürger zu rechtswidrigen Handlungen veranlassen will, gehört psychiatrisch untersucht.
Das stimmt. Nur... ist das, was im Schatten der Corona"krise" gemacht wurde, gesetzesmäßich? Ich wage das zu bezweifeln. Ich bin kein Jurist, aber sehe hier tatsächlich die Kriterien des § 20.4. Und warum jemanden psychiatrisch untersuchen, der nur eine andere Meinung)* hat?:confused: Das ist mMn nur in kommunistischen Ländern so gewesen. Na gut, die BRD gehört ja mittlerweile dazu.*LOL*
In dem sie sich auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht berief, beschritt sie schon den richtigen Weg.
Selbstredend, das es solches in der DDR nicht gab.
Jupp!
Die #STASI hat zugeschlagen und "enfernt" jeglichen Aufstand und Einspruch gegen das kommunistische #SED -Regime !
#Kommunistenpack
Meine vollste Zustimmung!

)* Die per Klage vor dem Verfassungsgericht behandelt werden sollte, aber abgelehnt wurde. Noch dazu mit einem Grund, der bei Verfassungsklagen nicht existent ist: Sudsidarität! Also...BETRUCH!=kriminell!
 
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Könnt Ihr euch alle noch an den "gustl mollath Skandal" - erinnern ?

Nehmt euch daran ein Beispiel, denn das was heute abläuft - um die DIKTATORISCHE - STAATSGEWALT - über dem VOLK zu erhalten,

wird nicht anders gehandhabt, so, wie es damals durchgezogen wurde !

Wer an Demokratie und Rechtstaatlichkeit >glaubt < - ist ein "Gläubiger" -

ein einfacher Heide,

der an den Osterhasen, Weihnachten, Kirche und Staat > glaubt < - weil er es sich, durch sein Unwissen - es nicht besser erklären kann!
 

Debitist

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kein "Sorge",
was nicht "ist", "kann" durchaus noch kommen.
Es kommt immer drauf an, "Wem" man auf die Füße tritt oder "Wem" man auffällt....
wie das Beispiel mit der Anwältin aufzeigt, braucht es keine offene Anklage, sondern nur einen "entsprechenden Antrag" und schon kommen die Männlein mit den weißen Jacken. ^^

Jepp, aber in Deinem Fall geht es um die Form.
Ich zitiere Dich nochmals:

"Du wärst ein 100%iger "Sozilist" unter Honneckers Gnaden geworden ^^
was für eine Verschwendung deines Talents zur heutigen Zeit und am falschen Ort geboren worden zu sein....!"


Dein Verbrechen wäre gewesen, Honecker mit 2 n zu schreiben. Und in dieser Diktatur hättest Du Dich auch nicht rausreden können, dass Du jemand anders gemeint hast.

Um es Dir zu verdeutlichen:

Da lief damals jemand durch die Straßen und brüllte immer: "Scheiß Staat,Scheiß Regierung!"
2 Polizisten kamen und wollten ihn verhaften. Er meinte: "Ich habe dioch gar nicht gesagt, welcher Staat."
Die beiden Polizisten zogen ab, kamen aber nach einer halben Stunde wieder und verhafteten ihn. Auf seinen wiederholten Einwand, dass er doch nicht gesagt habe, welcher Staat, antwortete ein Polizist: "Wir haben unseren Chef gefragt, der hat gesagt, es gibt nur einen Scheiß-Staat..."


Feix
Debi
 

MaBu

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Das stimmt. Nur... ist das, was im Schatten der Corona"krise" gemacht wurde, gesetzesmäßich? Ich wage das zu bezweifeln. Ich bin kein Jurist, aber sehe hier tatsächlich die Kriterien des § 20.4. Und warum jemanden psychiatrisch untersuchen, der nur eine andere Meinung)* hat?:confused: Das ist mMn nur in kommunistischen Ländern so gewesen. Na gut, die BRD gehört ja mittlerweile dazu.*LOL*
Jupp!
Meine vollste Zustimmung!

)* Die per Klage vor dem Verfassungsgericht behandelt werden sollte, aber abgelehnt wurde. Noch dazu mit einem Grund, der bei Verfassungsklagen nicht existent ist: Sudsidarität! Also...BETRUCH!=kriminell!


Danisch macht hier den Erklärbär, wobei es seiner Meinung nach genügt hätte, der Anwältin wegen unfähiggkeit die Zulassung zu entziehen.

Der Dünnschiss der Rechtsanwältin

https://www.danisch.de/blog/2020/04/11/der-duennschiss-der-rechtsanwaeltin/
 

nachtstern

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Jepp, aber in Deinem Fall geht es um die Form.
Ich zitiere Dich nochmals:

"Du wärst ein 100%iger "Sozilist" unter Honneckers Gnaden geworden ^^
was für eine Verschwendung deines Talents zur heutigen Zeit und am falschen Ort geboren worden zu sein....!"


Dein Verbrechen wäre gewesen, Honecker mit 2 n zu schreiben. Und in dieser Diktatur hättest Du Dich auch nicht rausreden können, dass Du jemand anders gemeint hast.

Um es Dir zu verdeutlichen:

Da lief damals jemand durch die Straßen und brüllte immer: "Scheiß Staat,Scheiß Regierung!"
2 Polizisten kamen und wollten ihn verhaften. Er meinte: "Ich habe dioch gar nicht gesagt, welcher Staat."
Die beiden Polizisten zogen ab, kamen aber nach einer halben Stunde wieder und verhafteten ihn. Auf seinen wiederholten Einwand, dass er doch nicht gesagt habe, welcher Staat, antwortete ein Polizist: "Wir haben unseren Chef gefragt, der hat gesagt, es gibt nur einen Scheiß-Staat..."


Feix
Debi

Laß mich raten....
einer der beiden Mitarbeiter des MfS war [MENTION=2623]gelöschter Account[/MENTION]
 

Le Bon

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Danisch macht hier den Erklärbär, wobei es seiner Meinung nach genügt hätte, der Anwältin wegen unfähiggkeit die Zulassung zu entziehen.

Der Dünnschiss der Rechtsanwältin

https://www.danisch.de/blog/2020/04/11/der-duennschiss-der-rechtsanwaeltin/
Ich bin kein Jurist und ich kann viele juristische Erklärungen nicht nachvolziehen, sprich verstehen. Allerdings weiß ich eins: Das, was man vorgeblich auf Basis des Infektionsgesetzes in Zusammenhang mit Corona im Vergleich zur Grippewelle 2017/2018 gemacht hat, ist mMn kriminell.

Ich bin gern bereit, mir Fehler in meiner Denke nachweisen zu lassen, beharre aber darauf, daß die Symptome der Corona"krise" gewollt sind, um irgend etwas anderes zu verschleiern. Ich weiß nur nicht was. Ich ahne etwas, aber das ist zu vernachlässigen. Ich vermute in einigen Monaten wissen wir es. Vielleicht auch erst nach der Weltwirtschaftskrise 2020/2021.:mad:
 

nachtstern

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Ich bin kein Jurist und ich kann viele juristische Erklärungen nicht nachvolziehen, sprich verstehen. Allerdings weiß ich eins: Das, was man vorgeblich auf Basis des Infektionsgesetzes in Zusammenhang mit Corona im Vergleich zur Grippewelle 2017/2018 gemacht hat, ist mMn kriminell.

Ich bin gern bereit, mir Fehler in meiner Denke nachweisen zu lassen, beharre aber darauf, daß die Symptome der Corona"krise" gewollt sind, um irgend etwas anderes zu verschleiern. Ich weiß nur nicht was. Ich ahne etwas, aber das ist zu vernachlässigen. Ich vermute in einigen Monaten wissen wir es. Vielleicht auch erst nach der Weltwirtschaftskrise 2020/2021.:mad:

Schauen wa mal, was hier dann raus kommt ^^

https://www.tagesspiegel.de/berlin/...liner-corona-verordnung-pruefen/25737914.html
Klage gegen Senat Verfassungsgericht soll Berliner Corona-Verordnung prüfen

FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe hat eine Organklage gegen den Regierungschef und eine Senatorin eingereicht – aus mehreren Gründen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 4 « (insges. 4)

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