Im Real-life ist es so wenn ein berechtigter Verdacht öffentlich geäußert wird, welcher im Ernstfalle nicht belegt werden kann, für die Person welche den Verdacht öffentlich geäußerte, teilweise ernstzunehmende juristische Folgen haben kann. Wenn der Verdächtige die Person die ''mutmaßte'' beispielsweise wegen Rufschädigigung belangt oder wg. Verleumdung ($ 187 StGB) verklagt.
In Foren bzw. der Anonymität des Internets darf Hinz und Kunz mutmaßen was das Zeug hält ohne ernstzunehmende Folgen befürchten zu müssen. (Das ist jetzt nicht speziell auf deinen Betrag gemünzt, auch wenn er ein Paradebeispiel dafür ist, sondern eher pauschal gemeint)
Das stört mich nicht, ich frage dennoch weiter und ja, ich spreche auch Verdächtigungen aus, die gerne mit Belegen widerrufen werden dürfen.
Ich will hier unterscheiden, so wie es der Spiegel in seiner Ergänzung tat, zwischen V-Personen des Verfassungsschutzes UND V-Personen des Landeskriminalamtes. Diese werden von unterschiedlichen Zuständigkeiten eingesetzt, im Falle Amris war (u.a.?) der Staatsanwalt der politischen Abteilung in NRW zuständig, nicht der Staatsanwalt für Sozialbetrug. Da die Zuständigkeit koordiniert werden musste, gehe ich davon aus, dass der entsprechende Oberstaatsanwalt involviert gewesen ist (ich darf es zumindest annehmen).
Warum wurde im Falle des bekannten Sozialbetrugs durch Amri, eben die politische Abteilung eingeschaltet?
Welchen Unterschied muss ich bei den V-Leuten (nicht zivile Ermittler) vom Landeskriminalamt und den Verfassungsschutz des Bundes und der Länder machen, sprich wann werden sie eingesetzt?
Dazu:
>>Ein erfahrener V-Mann-Führer eines anderen Landeskriminalamts bringt das Spannungsverhältnis zwischen Polizei und Verfassungsschutz auf eine einfache Formel: "Wir sind Jäger, die sind Sammler."
Während es den Kriminalisten darum gehe, eine konkrete Gefahr abzuwehren oder eine einzelne Straftat aufzuklären, wollten die Geheimdienstler in erster Linie zuverlässige Informationen beschaffen.<< Quelle:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-vs-verfassungsschutz-jaeger-oder-sammler-a-797763.html
Den Kriminalisten "ging" es also um die Abwehr einer konkreten Gefahr, die Gefahr eines erneuten Sozialbetruges konnte damit nicht gemeint sein, oder? Hinz und Kunz möchte nun wissen, wie es angehen konnte, dass dieser Mann frei rumlaufen konnte. >die V-Person, meinetwegen
Vertrauensperson des Landeskriminalamtes, soll Amri
MINDESTENS einmal nach Berlin gefahren haben, also vlt auch zweimal oder dreimal? Ist das eine Info nach Salamitaktik? Ich WILL wissen, ob diese V-Person auf Amri angesetzt worden ist, um eine konkrete Gefahr abzuwehren?? oder war er eine Informationsquelle?? Vermutlich beides!
Fazit unter Vorbehalt: dieser Mann hätte nicht frei rumlaufen dürfen, in der selben Zeit prahlte die GROKO mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit, vorneweg Herr De Misere.
Muss ich jetzt fürchten wegen Rufschädigigung belangt zu werden oder werde ich wg. Verleumdung ($ 187 StGB) verklagt?
Ich habe geäußert, dass ich nichts offensichtliches weiß, ich äußerte ebenfalls, dass es vermutlich besser gewesen wäre, ich hätte die entsprechende Info, dass Amri mindestens einmal von einer V-Person des Landeskriminalamtes nach Berlin gefahren worden ist, nie erhalten, da solch eine Info nur Verwirrung stiften kann!
Das sie mir unter diesen Umständen indirekt mit ($ 187 StGB) "drohen", zeigt für mich, dass sie eine äußerst unangenehme Person sind..
Ich halte sie für gefährlich!