^^
kennste "
Den" schon?
https://norddeutsche-edelmetall.de/goldverbot-in-der-eu/
Auszug aus dem Gesetzesentwurf:
Schärfere Kontrolle großer Geldtransfers
Um die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, Terroristen und ihre Geldgeber aufzuspüren, sieht die heute vorgelegte neue Verordnung über die Kontrolle von Barmitteln folgende Maßnahmen vor:
Verschärfung der Kontrolle von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise von Menschen in die bzw. aus der EU (Obergrenze: 10 000 EUR);
bei Verdacht auf kriminelle Handlungen können die Behörden schon bei Beträgen unterhalb der Zollanmeldeschwelle von 10 000 EUR eingreifen;
Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden und den Mitgliedstaaten;
Ausweitung der Zollkontrollen auf in Postpaketen oder Frachtsendungen versandtes Bargeld und auf Wertsachen wie Gold sowie auf Prepaid-Zahlungskarten, die derzeit nicht unter die Standard-Zollanmeldung fallen.
Sicherstellung und Einziehung der finanziellen Ressourcen bzw. Vermögenswerte von Terroristen
Wenn Vermögenswerte grenzübergreifend rasch sichergestellt und eingezogen werden, können die Terroristen diese nicht zur Finanzierung weiterer Anschläge verwenden. Die vorgeschlagene Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten umfasst folgende Maßnahmen:
Bereitstellung eines einzigen Rechtsinstruments für die Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen in anderen EU-Ländern, wodurch der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht wird. Die Verordnung würde unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.
Ausweitung der grenzüberschreitenden Anerkennung auf die Einziehung der Vermögenswerte von weiteren Personen mit Verbindungen zum Straftäter, auch dann, wenn der Verdächtige zum Beispiel wegen Flucht oder Tod nicht strafrechtlich verurteilt wird;
Beschleunigung und Steigerung der Effizienz von Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidungen durch Einführung eines Standardformulars und Verpflichtung der zuständigen Behörden, miteinander zu kommunizieren. Die Vorschriften sehen klare Fristen vor, u. a. kürzere Fristen für Sicherstellungsentscheidungen
Es kann jeden treffen
Persönlicher Besitz kann also aus einem willkürlichen Verdacht enteignet werden. Im ganzen Gesetzesentwurf ist an keiner Stelle erläutert, wie das direkte Eindringen ins Privatvermögen, die Identifizierung eines Terrorverdächtigen vereinfacht, ihr hilft oder diesen überführt. Auch ist nicht erklärt, wie diese Maßnahmen einen Anschlag verhindern oder erschweren sollen. Dass einem Terroristen, der über Terrorzellen finanziert wird, ein Anschlag nicht mehr gelingt, weil ihm ein paar tausend Euro abgenommen wurden, ist leider ernst gemeint.
Unschuldige Europäer werden somit dem Risiko ausgesetzt, durch verallgemeinerte Anschuldigungen ihren Besitz verlieren zu können und unter Terrorverdacht gestellt zu werden. Der Besitz von Währungen aus Papier, Edelmetall, Bitcoin oder Prepaidkarten kann nach dem Auslandsurlaub willkürlich als illegal entschieden und vom Staat entzogen werden.
Was regt man sich darüber auf?
Nur weil keiner das Grundgesetz von Deutschland gelesen hat,
also unwissend ist -
eher dem telegen, medialen und christlichen GLAUBEN schenkt - und jetzt feststellt, dem ist nicht so - der ist selbst schuld.
Im Grundgesetzt ist verankert und nachlesbar !
Jeder wird mit der Geburtsurkunde - zum Leibeigen der Staatssystembetreiber.
Jeder wird mit der Steuer-Identifikations-Nummer - zum Arbeitssklaven und Zwangsabgabenleister der Staatssystembetreiber.
Leibeigene wie Arbeitssklaven haben
kein Recht auf reales, wirkliches Eigentum !
das ist ihnen strengstens, gesetzlich untersagt und verboten!
Alle Leibeigenen und Arbeitssklaven haben nur das ihnen zugestandene Recht,
auf Werte - als steuerpflichtiges Besitztum - unter der Androhung -
bei Steuerverkürzung - ganz enteignet zu werden.
Siehe - Auto, Grundstücke, etc.
Das selbst nachzulesen, sollte für jeden der hier über die Politik eine Meinung abgibt - selbstverständlich sein !