- Registriert
- 1 Jun 2013
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 1.384
- Punkte Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
- Geschlecht
Hier werde ich sporadisch über Aktivitäten des Bundestages posten. Allerdings nicht immer tagesaktuell, obwohl der Titel dies "verspricht".
Der Thread ist meinerseits rein informativ gedacht und nicht als klassischer Diskussionsthread. Vielleicht regt es den einen oder anderen aber dazu an, ein Thema herauszugreifen und darüber einen Thread zu starten.
--------------------
Bundesrat fordert längere Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung
Zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollen die Verjährungsfristen angehoben werden. Diese sollen für alle Fälle zehn Jahre betragen, fordert der Bundesrat in einem von ihm eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664).
In der Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber fünf Jahre betrage. Nicht zuletzt im Hinblick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können, fordert der Bundesrat.
--------------------
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung stößt auf geteiltes Echo
Das Zustandekommen und der Aufbau des aktuellen Vierten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (17/12650) ist nach Ansicht von Experten in Teilen kritikwürdig. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich, in der es nicht nur um den Bericht selbst, sondern auch noch um Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/13250), der SPD (17/13102), der Linken (17/12709) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/(11) 1170) ging.
Dabei kritisierten die Experten zum einen, dass sich der Armuts- und Reichtumsbericht auf einen Lebensphasen-Ansatz konzentriert, also den Fokus auf die „Dynamik gesellschaftlicher Teilhabe innerhalb des eigenen Lebensverlaufs“ richtet, wie es im Bericht dazu heißt. „Ein solcher Ansatz macht es schwer, wenn man zu einzelnen benachteiligten Gruppen Informationen finden will“, sagte dazu Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ergänzte, dass dieser Ansatz gegenüber dem vorher verwendeten Lebenslagen-Modell zwar neue Erkenntnisse biete. „Strukturelle Ursachen geraten bei einem solch individuellen Ansatz aber aus dem Blick“, befand er. So würden zum Beispiel die Ursachen der Benachteiligung von Frauen nicht ausreichend gewürdigt. Dies sei aber ein wesentlicher Aspekt, fügte Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund an. „Denn der Niedriglohnsektor in Deutschland ist weiblich. Armut ist weiblich“, betonte Kolf.
Ein weiterer Kritikpunkt ist aus Sicht der Sachverständigen die Praxis der Einbeziehung von Wissenschaftlern in die Arbeit am Armuts- und Reichtumsbericht. Michael David von der Nationalen Armutskonferenz nannte die Beteiligung der Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen mangelhaft. Diese hätten im Vorfeld nur sehr wenig Zeit für ihre Stellungnahmen gehabt. Er plädierte deshalb für eine unabhängige Kommission als Verfassergremium. Dem schloss sich auch Markus Grabka (DIW) an, der die Einbindung der Wissenschaftler ebenfalls als „verbesserungswürdig“ bezeichnete und sich eine unabhängige Beraterkommission als Option vorstellen konnte.
Diskutiert wurde aber auch über die geeigneten Instrumente zu Armutsvermeidung. Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg bekräftigte, dass verbesserte Jobchancen ein probates Mittel seien, Armut zu vermeiden. Denn über eine Arbeit finde gesellschaftliche Teilhabe statt, während Arbeitslosigkeit von einer solchen ausgrenze. Die Förderung der Erwerbstätigkeit sei deshalb ein zentrales Element. Sie allein biete aber auch keine Garantie zur Armutsvermeidung. Gerade bei Geringqualifizierten reiche eine Erwerbstätigkeit oft nicht aus, sagte Walwei in Bezug auf den Niedriglohnsektor. Für Ingo Kolf ist es ebenfalls zu einseitig, sich nur auf den Arbeitsmarkt zu konzentrieren. Er plädierte stattdessen für ein eigenständiges Armutsbekämpfungsprogramm, das ausreichend Bildungschancen über den gesamten Lebenslauf hinweg ermöglichen müsse, sowie für eine andere Verteilungspolitik. Markus Grabka bezeichnete das Bildungswesen zwar als einen der wichtigsten Aspekte überhaupt. Es wäre aber zu kurz gegriffen, sich nur auf Bildungschancen zu konzentrieren. „Die ungleiche Vermögens- und Einkommensverteilung kann man durch reine Bildungspolitik nicht lösen. Dafür bedarf es steuerpolitischer Ansätze“, betonte Grabka.
--------------
Europäische Bankenaufsicht unterschiedlich beurteilt
Die Schaffung einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag höchst unterschiedlich beurteilt worden. Auch gab es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens.
Grundlage der Anhörung war ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13470).
Ziel ist, dass bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden sollen. Mit dem Entwurf soll die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013 (Ratsdokument 7776/1/13 REV 1) seine förmliche Zustimmung erteilen darf.
...... Allerdings verlangte die Bundesbank auch, dass geldpolitische und aufsichtliche Funktionen „strikt getrennt und die Unabhängigkeit der EZB und ihrer Entscheidungsgremien zweifelfrei gewährleistet werden“.
.... Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, sah ebenfalls den Bedarf „einer klareren Trennung, die sich insbesondere in der organisatorischen und personellen Aufstellung sowie den jeweiligen Befugnissen und Entscheidungsstrukturen innerhalb der EZB niederschlagen muss“. Sie vermisste außerdem parlamentarische Kontrolle für die Aufsicht. Der Verband der Auslandsbanken sah seinen Wunsch nach einheitlicher Aufsicht erfüllt und äußerte die Erwartung, dass die EZB in der Lage sein werde, „nationale Interessenkonflikte konstruktiven Lösungen zuzuführen“.
.... „Eine Bankenaufsicht bei der EZB darf keine Einflussmöglichkeiten auf die Geldpolitik haben, genauso wenig wie die Geldpolitik Einfluss auf die die Bankenaufsicht haben darf“, argumentierte Professor Jörg Rocholl (European School of Management and Technology Berlin). Professor Thomas Hartmann-Wendels (Universität zu Köln) bezweifelte, dass die in der Verordnung vorgesehenen Vorkehrungen „ausreichen, um eine strikte Trennung der Aufgaben in der Geldpolitik von der Bankenaufsicht zu gewährleisten“. Grundsätzlich sei die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht jedoch zu begrüßen. .....
Zu den verfassungsrechtlichen Fragen sagte Professor Rainer Wernsmann (Universität Passau), schon der Wortlaut der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass ein Gesetz notwendig sei. ..... Dagegen bezeichnete Professor Franz C. Mayer (Universität Bielefeld), das Zustimmungsgesetz sei „bereits in formaler Hinsicht verfassungswidrig“. Eine unzureichende Kompetenzgrundlage auf europäischer Ebene könne auf keinen Fall durch ein Zustimmungsgesetz nach Artikel 23 Absatz 1 Grundgesetz in irgendeiner Form „geheilt“ werden.
..... In seiner Stellungnahme schrieb Welfens: „Es besteht das Risiko, dass die Bevölkerungsmehrheit beziehungsweise der ökonomisch größere Teil der Eurozone von einer Stimmenmehrheit kleiner Länder im Fall einer Bankenkrise in den kleineren Ländern ausgebeutet wird; zugleich besteht umgekehrt auch die Gefahr, dass Kosten von Bankenkrisen in großen Ländern faktisch auf die kleineren Länder abgewälzt werden.“
Zufrieden mit dem Entwurf zeigte sich Guntram B. Wolff, (Bruegel ThinkTank), der eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf empfahl: „Die gemeinsame Bankenaufsicht ist von zentraler Bedeutung für die Bankenunion, welche als notwendig für die Stabilität des Euroraums eingeschätzt wird. Eine gemeinsame Aufsicht kann auch dazu beitragen, die aus Bankenkrisen resultierenden Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren.“ Bedenken wegen der Trennung von Geldpolitik und Aufsicht, der Interessen der Länder außerhalb des Euroraums und des Subsidiaritätsprinzips bei der Aufsicht kleiner Institute seien zufriedenstellend berücksichtigt worden, „so dass empfohlen wird, zügig zuzustimmen“.
Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutern, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend. In der Anhörung ging es auch um einen gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11878), die einen „neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ fordern. Verlangt wird die Schaffung einer starken europäischen Bankenunion.
Der Thread ist meinerseits rein informativ gedacht und nicht als klassischer Diskussionsthread. Vielleicht regt es den einen oder anderen aber dazu an, ein Thema herauszugreifen und darüber einen Thread zu starten.
--------------------
Bundesrat fordert längere Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung
Zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollen die Verjährungsfristen angehoben werden. Diese sollen für alle Fälle zehn Jahre betragen, fordert der Bundesrat in einem von ihm eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664).
In der Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber fünf Jahre betrage. Nicht zuletzt im Hinblick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können, fordert der Bundesrat.
--------------------
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung stößt auf geteiltes Echo
Das Zustandekommen und der Aufbau des aktuellen Vierten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (17/12650) ist nach Ansicht von Experten in Teilen kritikwürdig. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich, in der es nicht nur um den Bericht selbst, sondern auch noch um Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/13250), der SPD (17/13102), der Linken (17/12709) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/(11) 1170) ging.
Dabei kritisierten die Experten zum einen, dass sich der Armuts- und Reichtumsbericht auf einen Lebensphasen-Ansatz konzentriert, also den Fokus auf die „Dynamik gesellschaftlicher Teilhabe innerhalb des eigenen Lebensverlaufs“ richtet, wie es im Bericht dazu heißt. „Ein solcher Ansatz macht es schwer, wenn man zu einzelnen benachteiligten Gruppen Informationen finden will“, sagte dazu Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ergänzte, dass dieser Ansatz gegenüber dem vorher verwendeten Lebenslagen-Modell zwar neue Erkenntnisse biete. „Strukturelle Ursachen geraten bei einem solch individuellen Ansatz aber aus dem Blick“, befand er. So würden zum Beispiel die Ursachen der Benachteiligung von Frauen nicht ausreichend gewürdigt. Dies sei aber ein wesentlicher Aspekt, fügte Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund an. „Denn der Niedriglohnsektor in Deutschland ist weiblich. Armut ist weiblich“, betonte Kolf.
Ein weiterer Kritikpunkt ist aus Sicht der Sachverständigen die Praxis der Einbeziehung von Wissenschaftlern in die Arbeit am Armuts- und Reichtumsbericht. Michael David von der Nationalen Armutskonferenz nannte die Beteiligung der Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen mangelhaft. Diese hätten im Vorfeld nur sehr wenig Zeit für ihre Stellungnahmen gehabt. Er plädierte deshalb für eine unabhängige Kommission als Verfassergremium. Dem schloss sich auch Markus Grabka (DIW) an, der die Einbindung der Wissenschaftler ebenfalls als „verbesserungswürdig“ bezeichnete und sich eine unabhängige Beraterkommission als Option vorstellen konnte.
Diskutiert wurde aber auch über die geeigneten Instrumente zu Armutsvermeidung. Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg bekräftigte, dass verbesserte Jobchancen ein probates Mittel seien, Armut zu vermeiden. Denn über eine Arbeit finde gesellschaftliche Teilhabe statt, während Arbeitslosigkeit von einer solchen ausgrenze. Die Förderung der Erwerbstätigkeit sei deshalb ein zentrales Element. Sie allein biete aber auch keine Garantie zur Armutsvermeidung. Gerade bei Geringqualifizierten reiche eine Erwerbstätigkeit oft nicht aus, sagte Walwei in Bezug auf den Niedriglohnsektor. Für Ingo Kolf ist es ebenfalls zu einseitig, sich nur auf den Arbeitsmarkt zu konzentrieren. Er plädierte stattdessen für ein eigenständiges Armutsbekämpfungsprogramm, das ausreichend Bildungschancen über den gesamten Lebenslauf hinweg ermöglichen müsse, sowie für eine andere Verteilungspolitik. Markus Grabka bezeichnete das Bildungswesen zwar als einen der wichtigsten Aspekte überhaupt. Es wäre aber zu kurz gegriffen, sich nur auf Bildungschancen zu konzentrieren. „Die ungleiche Vermögens- und Einkommensverteilung kann man durch reine Bildungspolitik nicht lösen. Dafür bedarf es steuerpolitischer Ansätze“, betonte Grabka.
--------------
Europäische Bankenaufsicht unterschiedlich beurteilt
Die Schaffung einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag höchst unterschiedlich beurteilt worden. Auch gab es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens.
Grundlage der Anhörung war ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13470).
Ziel ist, dass bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden sollen. Mit dem Entwurf soll die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013 (Ratsdokument 7776/1/13 REV 1) seine förmliche Zustimmung erteilen darf.
...... Allerdings verlangte die Bundesbank auch, dass geldpolitische und aufsichtliche Funktionen „strikt getrennt und die Unabhängigkeit der EZB und ihrer Entscheidungsgremien zweifelfrei gewährleistet werden“.
.... Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, sah ebenfalls den Bedarf „einer klareren Trennung, die sich insbesondere in der organisatorischen und personellen Aufstellung sowie den jeweiligen Befugnissen und Entscheidungsstrukturen innerhalb der EZB niederschlagen muss“. Sie vermisste außerdem parlamentarische Kontrolle für die Aufsicht. Der Verband der Auslandsbanken sah seinen Wunsch nach einheitlicher Aufsicht erfüllt und äußerte die Erwartung, dass die EZB in der Lage sein werde, „nationale Interessenkonflikte konstruktiven Lösungen zuzuführen“.
.... „Eine Bankenaufsicht bei der EZB darf keine Einflussmöglichkeiten auf die Geldpolitik haben, genauso wenig wie die Geldpolitik Einfluss auf die die Bankenaufsicht haben darf“, argumentierte Professor Jörg Rocholl (European School of Management and Technology Berlin). Professor Thomas Hartmann-Wendels (Universität zu Köln) bezweifelte, dass die in der Verordnung vorgesehenen Vorkehrungen „ausreichen, um eine strikte Trennung der Aufgaben in der Geldpolitik von der Bankenaufsicht zu gewährleisten“. Grundsätzlich sei die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht jedoch zu begrüßen. .....
Zu den verfassungsrechtlichen Fragen sagte Professor Rainer Wernsmann (Universität Passau), schon der Wortlaut der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass ein Gesetz notwendig sei. ..... Dagegen bezeichnete Professor Franz C. Mayer (Universität Bielefeld), das Zustimmungsgesetz sei „bereits in formaler Hinsicht verfassungswidrig“. Eine unzureichende Kompetenzgrundlage auf europäischer Ebene könne auf keinen Fall durch ein Zustimmungsgesetz nach Artikel 23 Absatz 1 Grundgesetz in irgendeiner Form „geheilt“ werden.
..... In seiner Stellungnahme schrieb Welfens: „Es besteht das Risiko, dass die Bevölkerungsmehrheit beziehungsweise der ökonomisch größere Teil der Eurozone von einer Stimmenmehrheit kleiner Länder im Fall einer Bankenkrise in den kleineren Ländern ausgebeutet wird; zugleich besteht umgekehrt auch die Gefahr, dass Kosten von Bankenkrisen in großen Ländern faktisch auf die kleineren Länder abgewälzt werden.“
Zufrieden mit dem Entwurf zeigte sich Guntram B. Wolff, (Bruegel ThinkTank), der eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf empfahl: „Die gemeinsame Bankenaufsicht ist von zentraler Bedeutung für die Bankenunion, welche als notwendig für die Stabilität des Euroraums eingeschätzt wird. Eine gemeinsame Aufsicht kann auch dazu beitragen, die aus Bankenkrisen resultierenden Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren.“ Bedenken wegen der Trennung von Geldpolitik und Aufsicht, der Interessen der Länder außerhalb des Euroraums und des Subsidiaritätsprinzips bei der Aufsicht kleiner Institute seien zufriedenstellend berücksichtigt worden, „so dass empfohlen wird, zügig zuzustimmen“.
Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutern, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend. In der Anhörung ging es auch um einen gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11878), die einen „neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ fordern. Verlangt wird die Schaffung einer starken europäischen Bankenunion.