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Aktuelles aus dem Bundestag

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Hier werde ich sporadisch über Aktivitäten des Bundestages posten. Allerdings nicht immer tagesaktuell, obwohl der Titel dies "verspricht".
Der Thread ist meinerseits rein informativ gedacht und nicht als klassischer Diskussionsthread. Vielleicht regt es den einen oder anderen aber dazu an, ein Thema herauszugreifen und darüber einen Thread zu starten.


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Bundesrat fordert längere Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung
Zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollen die Verjährungsfristen angehoben werden. Diese sollen für alle Fälle zehn Jahre betragen, fordert der Bundesrat in einem von ihm eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664).
In der Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber fünf Jahre betrage. Nicht zuletzt im Hinblick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können, fordert der Bundesrat.

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Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung stößt auf geteiltes Echo
Das Zustandekommen und der Aufbau des aktuellen Vierten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (17/12650) ist nach Ansicht von Experten in Teilen kritikwürdig. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich, in der es nicht nur um den Bericht selbst, sondern auch noch um Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/13250), der SPD (17/13102), der Linken (17/12709) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/(11) 1170) ging.

Dabei kritisierten die Experten zum einen, dass sich der Armuts- und Reichtumsbericht auf einen Lebensphasen-Ansatz konzentriert, also den Fokus auf die „Dynamik gesellschaftlicher Teilhabe innerhalb des eigenen Lebensverlaufs“ richtet, wie es im Bericht dazu heißt. „Ein solcher Ansatz macht es schwer, wenn man zu einzelnen benachteiligten Gruppen Informationen finden will“, sagte dazu Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt. Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ergänzte, dass dieser Ansatz gegenüber dem vorher verwendeten Lebenslagen-Modell zwar neue Erkenntnisse biete. „Strukturelle Ursachen geraten bei einem solch individuellen Ansatz aber aus dem Blick“, befand er. So würden zum Beispiel die Ursachen der Benachteiligung von Frauen nicht ausreichend gewürdigt. Dies sei aber ein wesentlicher Aspekt, fügte Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund an. „Denn der Niedriglohnsektor in Deutschland ist weiblich. Armut ist weiblich“, betonte Kolf.

Ein weiterer Kritikpunkt ist aus Sicht der Sachverständigen die Praxis der Einbeziehung von Wissenschaftlern in die Arbeit am Armuts- und Reichtumsbericht. Michael David von der Nationalen Armutskonferenz nannte die Beteiligung der Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen mangelhaft. Diese hätten im Vorfeld nur sehr wenig Zeit für ihre Stellungnahmen gehabt. Er plädierte deshalb für eine unabhängige Kommission als Verfassergremium. Dem schloss sich auch Markus Grabka (DIW) an, der die Einbindung der Wissenschaftler ebenfalls als „verbesserungswürdig“ bezeichnete und sich eine unabhängige Beraterkommission als Option vorstellen konnte.

Diskutiert wurde aber auch über die geeigneten Instrumente zu Armutsvermeidung. Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg bekräftigte, dass verbesserte Jobchancen ein probates Mittel seien, Armut zu vermeiden. Denn über eine Arbeit finde gesellschaftliche Teilhabe statt, während Arbeitslosigkeit von einer solchen ausgrenze. Die Förderung der Erwerbstätigkeit sei deshalb ein zentrales Element. Sie allein biete aber auch keine Garantie zur Armutsvermeidung. Gerade bei Geringqualifizierten reiche eine Erwerbstätigkeit oft nicht aus, sagte Walwei in Bezug auf den Niedriglohnsektor. Für Ingo Kolf ist es ebenfalls zu einseitig, sich nur auf den Arbeitsmarkt zu konzentrieren. Er plädierte stattdessen für ein eigenständiges Armutsbekämpfungsprogramm, das ausreichend Bildungschancen über den gesamten Lebenslauf hinweg ermöglichen müsse, sowie für eine andere Verteilungspolitik. Markus Grabka bezeichnete das Bildungswesen zwar als einen der wichtigsten Aspekte überhaupt. Es wäre aber zu kurz gegriffen, sich nur auf Bildungschancen zu konzentrieren. „Die ungleiche Vermögens- und Einkommensverteilung kann man durch reine Bildungspolitik nicht lösen. Dafür bedarf es steuerpolitischer Ansätze“, betonte Grabka.

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Europäische Bankenaufsicht unterschiedlich beurteilt
Die Schaffung einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag höchst unterschiedlich beurteilt worden. Auch gab es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens.

Grundlage der Anhörung war ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (17/13470).

Ziel ist, dass bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden sollen. Mit dem Entwurf soll die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013 (Ratsdokument 7776/1/13 REV 1) seine förmliche Zustimmung erteilen darf.

...... Allerdings verlangte die Bundesbank auch, dass geldpolitische und aufsichtliche Funktionen „strikt getrennt und die Unabhängigkeit der EZB und ihrer Entscheidungsgremien zweifelfrei gewährleistet werden“.

.... Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, sah ebenfalls den Bedarf „einer klareren Trennung, die sich insbesondere in der organisatorischen und personellen Aufstellung sowie den jeweiligen Befugnissen und Entscheidungsstrukturen innerhalb der EZB niederschlagen muss“. Sie vermisste außerdem parlamentarische Kontrolle für die Aufsicht. Der Verband der Auslandsbanken sah seinen Wunsch nach einheitlicher Aufsicht erfüllt und äußerte die Erwartung, dass die EZB in der Lage sein werde, „nationale Interessenkonflikte konstruktiven Lösungen zuzuführen“.

.... „Eine Bankenaufsicht bei der EZB darf keine Einflussmöglichkeiten auf die Geldpolitik haben, genauso wenig wie die Geldpolitik Einfluss auf die die Bankenaufsicht haben darf“, argumentierte Professor Jörg Rocholl (European School of Management and Technology Berlin). Professor Thomas Hartmann-Wendels (Universität zu Köln) bezweifelte, dass die in der Verordnung vorgesehenen Vorkehrungen „ausreichen, um eine strikte Trennung der Aufgaben in der Geldpolitik von der Bankenaufsicht zu gewährleisten“. Grundsätzlich sei die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht jedoch zu begrüßen. .....

Zu den verfassungsrechtlichen Fragen sagte Professor Rainer Wernsmann (Universität Passau), schon der Wortlaut der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass ein Gesetz notwendig sei. ..... Dagegen bezeichnete Professor Franz C. Mayer (Universität Bielefeld), das Zustimmungsgesetz sei „bereits in formaler Hinsicht verfassungswidrig“. Eine unzureichende Kompetenzgrundlage auf europäischer Ebene könne auf keinen Fall durch ein Zustimmungsgesetz nach Artikel 23 Absatz 1 Grundgesetz in irgendeiner Form „geheilt“ werden.
..... In seiner Stellungnahme schrieb Welfens: „Es besteht das Risiko, dass die Bevölkerungsmehrheit beziehungsweise der ökonomisch größere Teil der Eurozone von einer Stimmenmehrheit kleiner Länder im Fall einer Bankenkrise in den kleineren Ländern ausgebeutet wird; zugleich besteht umgekehrt auch die Gefahr, dass Kosten von Bankenkrisen in großen Ländern faktisch auf die kleineren Länder abgewälzt werden.“

Zufrieden mit dem Entwurf zeigte sich Guntram B. Wolff, (Bruegel ThinkTank), der eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf empfahl: „Die gemeinsame Bankenaufsicht ist von zentraler Bedeutung für die Bankenunion, welche als notwendig für die Stabilität des Euroraums eingeschätzt wird. Eine gemeinsame Aufsicht kann auch dazu beitragen, die aus Bankenkrisen resultierenden Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren.“ Bedenken wegen der Trennung von Geldpolitik und Aufsicht, der Interessen der Länder außerhalb des Euroraums und des Subsidiaritätsprinzips bei der Aufsicht kleiner Institute seien zufriedenstellend berücksichtigt worden, „so dass empfohlen wird, zügig zuzustimmen“.

Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutern, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend. In der Anhörung ging es auch um einen gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11878), die einen „neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ fordern. Verlangt wird die Schaffung einer starken europäischen Bankenunion.
 
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Paket von Steueränderungen strittig

Nicht weniger als 15 Sachverständige haben im Finanzausschuss kontrovers zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, mit dem eine Reihe von Steuergesetzen in vielerlei Punkten geändert werden soll. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Europäischen Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (18/4902) setzt die Bundesregierung eine Zusage um, die sie dem Bundesrat im Zusammenhang mit einem früheren Gesetzgebungsverfahren gemacht hat. Zusätzlich zu den von Länderseite gewünschten Gesetzesänderungen bringt die Bundesregierung auch eigene Vorhaben ein.

Die Vielzahl der Sachverständigen hat auch mit den vielen Aspekten der geplanten Änderungen und deren womöglich ungewollten Folgen zu tun. So war der Verband der Universitätsklinika Deutschlands vertreten, da dieser befürchtet, dass mit der Neuregelung Kooperationen von Unikliniken mit Universitäten umsatzsteuerpflichtig werden könnten, was für die Krankenhäuser nach Einschätzung des Verbandes Kosten von mehreren hundert Millionen Euro im Jahr verursachen könnte.

Wichtigster Punkt aber ist die geplante Änderung des Umwandlungssteuergesetzes. Dieses regelt zum einen die steuerlichen Folgen der Umwandlung eines Unternehmens oder einer sonstigen Körperschaft in eine andere Rechtsform, also zum Beispiel einer GmbH in eine Aktiengesellschaft. Es erfasst aber auch Umstrukturierungen, bei denen beispielsweise ein Unternehmen in einem anderen aufgeht oder sich mehrere Unternehmen zu einem zusammenschließen. Dabei geht es vor allem darum, sogenannte kreative Steuergestaltung zum Nachteil der öffentlichen Hand zu verhindern. Hintergrund sind Fälle wie der VW-Porsche-Deal, bei dem das eingebrachte Unternehmen nicht verkauft, sondern gegen Anteile an dem aufnehmenden Unternehmen eingetauscht wird. Wie der Richter am Bundesfinanzhof und Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Jürgen Brandt, ausführte, soll mit der Neuregelung der Grundsatz, dass Gewinne aus dem Verkauf eines Betriebes zu versteuern sind, auf die Einbringung von Betrieben in einen anderen übertragen werden.

Ein strittiger Punkt war, dass die steuerliche Neuregelung solcher Umwandlungen rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Ein Teil der Sachverständigen nannte dies verfassungswidrig. Andere Experten dagegen bezeichneten es als verfassungsrechtlich unproblematisch, da zu diesem Stichtag bekannt war, dass es eine Neuregelung geben wird. Mit der Stichtagsregelung soll verhindert werden, dass vor dem zum 1. Januar 2016 geplanten Inkrafttreten des Gesetzes noch schnell solche Umwandlungen allein zum Zweck der Steuervermeidung vorgenommen werden. Allerdings kam von Wirtschaftsseite der Hinweis, dass derzeit betrieblich gebotene Umwandlungen auf Eis lägen, weil von den Finanzämtern keine verbindliche Auskunft über die steuerlichen Folgen zu bekommen sei. Kritik gab es zudem von unterschiedlichsten Seiten an einzelnen Detailregelungen, die auch in Zukunft dazu führen könnten, dass betrieblich sinnvolle Umwandlungen aus steuerlichen Gründen unterbleiben.

Bei einer Reihe von Änderungsvorhaben gab es Kritik an der knappen Frist bis zum Inkrafttreten. Denn auch wenn alles glatt geht, wird der Gesetzentwurf erst im Herbst vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden, um dann schon zum Jahreswechsel wirksam zu werden. Die Vertreter der Bundessteuerberaterkammer und von Wirtschaftsberatern mahnten, für die Beratung der Kunden, aber beispielsweise auch für die Umstellung der Software bei den Steuerpflichtigen verbleibe zu wenig Zeit. Sie verlangten an einigen Stellen angemessene Übergangsfristen.

Zu den weiteren strittigen Punkten gehört die Frage der Umsatzbesteuerung von Einnahmen der Öffentlichen Hand, die unter anderem der Deutsche Städtetag als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände problematisierte. Die Regelung in der jetzt geplanten Form führe zu einer großen Unsicherheit bei Gemeinden, ob auf unterschiedlichste Einnahmen bis hin zu Parkgebühren künftig Mehrwertsteuer fällig werden könnte. Andererseits machte der Zentralverband des Deutschen Handwerks darauf aufmerksam, dass Kommunen in bestimmten Bereichen wie dem Straßenbau auch als Konkurrenten privater Unternehmen aufträten. Dafür dürften sie nicht auch noch einen Steuervorteil erhalten. Beide, Handwerk und kommunale Spitzenverbände, warben bei den Abgeordneten für einen Lösungsvorschlag, den sie gemeinsam erarbeitet haben.

Ein besonders heftig kritisierter Punkt in dem Gesetzentwurf war eine geplante Neuregelung, nach der Gemeinden, auf deren Gebiet Windkraftanlagen oder Fotovoltaik-Anlagen stehen, dafür Gewerbesteuer erheben dürfen, auch wenn der Betreiber in einer anderen Gemeinde seinen Sitz und die dazugehörigen Arbeitsplätze hat. Ziel der Neuregelung ist es, Gemeinden einen Anreiz zu geben, Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zuzulassen. Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung soll die "Summe der installierten Leistung" gelten. Der Vertreter der Deutschen Steuer-Gewerkschaft nannte dies einen "außersteuerlichen Begriff" und die Regelung für Finanzämter nicht handhabbar. Kritik kam aber auch vom Deutschen Städtetag. Sinn der Gewerbesteuer sei es, einen Ausgleich für Ausgaben zu schaffen, die einer Gemeinde durch die vorhandenen Arbeitsplätze entstehen, beispielsweise für den Öffentlichen Personennahverkehr und für Bildungseinrichtungen.
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Streit um SGB-II-Sanktionen

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag sprach sich eine Mehrheit der geladenen Experten für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aus. Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft nannten das System der Sanktionen ausgewogen. Auch Landkreistag und Städtetag sprachen sich - ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegen eine generelle Abschaffung oder ein Moratorium der Sanktionen aus, wie es die Fraktionen Die Linke (18/3549, 18/1115) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1963) in Anträgen gefordert hatten.

Eine klare Ablehnung der Sanktionsregelungen kam von der Diakonie Deutschland.

Aus Sicht der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) sind die "großen Erfolge" bei der Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt auch auf die Sanktionen zurückzuführen. Diese seien ein Kernelement des Prinzips von "Fördern und Fordern", hieß es von der BDA ebenso wie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Regelung, wonach Unter-25-Jährige härtere Sanktionen befürchten müssen als Über-25-Jährige, ist nach Meinung der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft angemessen. Auch die BDA vertrat die Ansicht, dass diese Sanktionen zu einer stärkeren Kooperation der Arbeitssuchenden mit den Jobcentern führen würden. Von einer Abschwächung solle daher abgesehen werden, sagte die BDA-Vertreterin.

Ob die Sanktionen tatsächlich die erwähnten positiven Effekte erzielen ist hingegen nach Ansicht des Einzelsachverständigen Helmut Apel nicht wissenschaftlich nachweisbar. Festzustellen sei aber, so der Sozialwissenschaftler, dass die Sanktionen "gravierende Auswirkungen" auf das Leben der Betroffenen hätten. Apel sprach sich für ein Moratorium bei den Sanktionen aus, "um darüber nachzudenken, was Angemessenheit im Falle der Sanktionen bedeutet".

Unterschiedliche Regelungen für verschiedene Altersgruppen führten zu Intransparenz, sagte der Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zugleich machte er deutlich, dass die BA ein Sanktionssystem in der Grundsicherung für erforderlich hält. Die geringe Sanktionsquote von knapp drei Prozent zeige im Übrigen, dass mit dem Instrumentarium verantwortungsbewusst umgegangen werde.

Sowohl der Deutsche Städtetag als auch der Deutsche Landkreistag kritisierten die unterschiedliche Behandlung von jungen und älteren Arbeitslosen. Schon im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollten künftig auch für die Älteren die strengeren Regelungen der Unter-25-Jährigen gelten, forderte die Vertreterin des Städtetages. BDA und ZDH schlossen sich der Forderung an.

Für eine stärkere Gewichtung des Förderns im System des "Forderns und Förderns" sprach sich der Vertreter des DGB aus. Die Eingliederungsvereinbarungen müssten individueller als bisher auf den Einzelnen zugeschnitten seien. Außerdem sollten Leistungskürzungen nach Ansicht des DGB auf maximal 30 Prozent beschränkt werden. Bei einer "100-Prozent-Sanktion", sei das Existenzminimum nicht mehr gesichert, gab die Vertreterin des Vereins für öffentliche und private Vorsorge zu bedenken. Bei einer Kürzung um mehr als 30 Prozent sollten daher ergänzende Sachleistungen ohne Antrag angeboten werden.

Die verschärften Sanktionen für Jugendliche seien nicht vertretbar, hieß es von Seiten des Deutschen Caritasverbandes. Sie könnten durchaus kontraproduktiv wirken, wenn etwa durch einen Verlust der Wohnung die Jugendlichen in kriminelle Bereiche abrutschen. Für eine Abschaffung der Sanktionen plädierte der Vertreter der Diakonie Deutschland. Keinesfalls dürfe es aber künftig mehr als 30-prozentige Sanktionen geben, forderte er.
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Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 sollen modernisiert und weiter vereinfacht werden. Dadurch soll die Mobilität von beruflich Qualifizierten in der Europäischen Union erhöht werden, schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzesentwurf (18/5326).
Die Richtlinie müsse bis zum 18. Januar 2016 innerstaatlich umgesetzt werden.
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Digitale Information im Gesundheitswesen
Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) 20 Jahre nach Einführung der Krankenversicherungskarte 1995 soll die medizinische Kommunikation nun in das digitale Zeitalter überführt werden. Das Bundesgesundheitsministerium brachte dazu das sogenannte E-Health-Gesetz (18/5293) in den Bundestag ein.

Mit Hilfe der Telematikinfrastruktur und der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die seit 2015 verpflichtend ist, sollen Patientendaten sicher und schnell abrufbar sein. Ziel des Gesetzes ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und damit Therapien auch in Notfällen sicherer und effektiver zu gestalten. Der Gesetzentwurf beinhaltet Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen. Zugleich soll die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten jederzeit gewährleistet sein.

Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Das soll die Voraussetzung schaffen etwa für die elektronische Patientenakte. Ärzte und Zahnärzte, die das System nutzen, erhalten einen Zuschlag. Umgekehrt sind ab dem 1. Juli 2018 Kürzungen bei der Vergütung vorgesehen, wenn Mediziner nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen.

Ab 2018 sollen außerdem die Notfalldaten eines Patienten (beispielsweise Allergien oder Vorerkrankungen) auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, erhalten eine Vergütung.

Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Ein solcher Plan enthält alle Informationen über die von einem Patienten eingenommenen Arzneimittel. Wer mindestens drei Medikamente gleichzeitig einnimmt, soll ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die eGK abrufbar sein.

Die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen Medizinern und Krankenhäusern soll ebenfalls digitalisiert werden. Zur Begründung führt das Ministerium an, es gehe wertvolle Zeit verloren, weil Arztbriefe per Post versendet würden und wichtige Informationen nicht rechtzeitig vorlägen. Mediziner, die Arztbriefe elektronisch übermitteln, sollen ebenso eine Vergütung bekommen wie Krankenhäuser, die ihre Mitteilungen zur Entlassung eines Patienten elektronisch verschicken. Das Gesetz zielt auch darauf ab, vor allem für schlecht versorgte Regionen die Telemedizin zu stärken.

Die Telematikinfrastruktur soll auch für Leistungserbringer etwa aus dem Bereich der Pflege geöffnet und so perspektivisch zur maßgeblichen Plattform für das deutsche Gesundheitswesen weiterentwickelt werden. Auch die Gesundheitsforschung soll die Infrastruktur nutzen können. Die Gesellschaft für Telematik soll die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und Regeln für die Aufnahme weiterer Nutzer und Anwendungen erarbeiten.
 
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Weiterhin keine neuen Schulden
Haushalt/Bericht

Berlin: (hib/MIK) Auch in den kommenden vier Jahren will der Bund keine neuen Schulden machen. Das geht aus dem Etatentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2016 und dem Finanzplan des Bundes bis 2019 hervor, die der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), am Mittwochmittag im Haushaltsausschuss vorstellte. Das Bundeskabinett hatte die entsprechende Vorlage am Morgen verabschiedet. Danach sollen die Ausgaben des Bundes nach 301,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 im kommenden Jahr auf 312 Milliarden Euro steigen. Für 2017 sind Ausgaben von 318,8 Milliarden Euro vorgesehen. Nach 326,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 sollen dann 2019 333,1 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen. Neue Kredite sind in diesem Zeitraum nicht vorgesehen. Die Steuereinnahmen sollen von 290 Milliarden Euro im kommenden Jahr auf 323,8 Milliarden Euro im Jahr 2019 ansteigen.

"Die schwarze Null wird zur Normalität", betonte Kampeter. Damit werde die Handlungsfähigkeit des Staates weiterhin verbessert. Mit dem Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung trage der Bund maßgeblich dazu bei, dass Ziel zu erreichen, die gesamtstaatliche Schuldenquote innerhalb von zehn Jahren auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BiP) zu senken. Bereits 2016 werde eine Quote von unter 70 Prozent angestrebt.

Auch würde die Struktur des Etats stetig verbessert. So würden die Ausgaben für Investitionen um knapp vier Milliarden Euro auf 30,4 Milliarden Euro im kommenden Jahr angestiegen. Für die Pkw-Maut sind im kommenden Jahr im Etat des Verkehrsministeriums noch 11,2 Millionen Euro eingestellt. Davon seien 6,5 Millionen Euro für Personal reserviert.

"Die finanziellen Risiken in Zusammenhang mit Griechenland sind beherrschbar und für den Haushalt nicht gefährdend", betonte Kampeter weiter. Zwar sei die endgültige Entwicklung noch nicht zu überblicken, es gebe jedoch zunächst nur das Risiko von ausbleibenden Zinszahlungen, die ab 2019 im unteren dreistelligen Millionenbereich pro Jahr liegen würden.

Für den Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hat der ausgeglichene Haushalt "massive Spielräume"eröffnet. Dies werde auch deutlich bei der verbesserten Förderung für Familien. "Den Menschen wird was zurückgegeben", betonte er.

"Glück hat nur der Tüchtige", sagte der Sprecher der SPD-Fraktion. Dies werde jedoch nicht ewig so weitergehen können. Deshalb sei wichtig, dass man sich strukturell keine fortdauernden Belastungen auflade.

Der Sprecher der Fraktion Die Linke forderte eine Verbesserung der Einnahmen durch gerechtere Besteuerung. So würde etwa eine Vermögenssteuer weitere Spielräume schaffen. Er vermisste im Etatentwurf unter anderem Mittel für die Aufnahme von Flüchtlingen.

Der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen wies auf die glücklichen Umstände hin. So würden die Steuereinnahmen stetig ansteigen, die Zinsen seien niedrig und es gebe wenig Arbeitslose. Allerdings sah er Risiken bei den Sozialkassen. Auch hielt er die Investitionsquote für zu niedrig.
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5,08 Milliarden Euro aus Versteigerung
Verkehr und digitale Infrastruktur/Bericht

Berlin: (hib/MIK) Die Versteigerung von Funkfrequenzen für mobiles Internet durch die Bundesnetzagentur hat insgesamt 5,08 Milliarden Euro eingebracht. Das geht aus einem Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hervor, den der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochmorgen zur Kenntnis genommen hat.

Für die Frequenzen der Digitalen Dividende II (700 Megaherz- und 1.500 Megaherz-Bereich) konnte danach ein Gesamterlös von 1,33 Milliarden Euro erzielt werden. Dieser Erlös kommt nach Abzug der Umstellungskosten zur Hälfte den Bundesländern zugute, die andere Hälfte steht für die Breitbandförderung des Bundes zur Verfügung. Die Bundesregierung rechnet dabei mit jeweils "gut" 600 Millionen Euro jeweils für den Etat des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und für die Länder.

Der restliche Erlös der Versteigerung von 3,75 Milliarden Euro kommt dem Bundeshaushalt zur Verfügung und ist noch nicht zweckgebunden.

Für die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ist der Erlös aus der Digitalen Dividende II eine gute Grundlage für die Förderung des Breitbandausbaus. Es gehe darum, "weiße Flecken" vor allem in ländlichen Räumen zu beseitigen. Für die Fraktion Die Linke ist der Ertrag "nicht zufriedenstellend". Bündnis 90/Die Grünen hatten mit dieser Summe gerechnet.
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Ja zu neuen Regeln für Elektroschrott
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Bericht

Berlin: (hib/JOH) Der Umweltausschuss hat am Mittwochmorgen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4901)v zugestimmt, mit dem die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten neu geregelt werden soll. Für die Novelle des Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Über den Entwurf entscheidet der Bundestag abschließend am Donnerstagnachmittag.

Durch die Neuregelung sollen große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Die Bundesregierung hofft dadurch, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte erfassen zu können, wertvolle Metalle zurückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen. Auch soll die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden.

Ein Vertreter der Unionsfraktion bezeichnete das Gesetz als eines der wichtigsten Vorhaben im Bereich der Abfallwirtschaft in der laufenden Legilaturperiode. Damit setze Deutschland nicht nur entsprechende EU-Vorgaben um, sondern auch einen zentralen Punkt im Koalitionsvertrag. Ziel sei es, Wertstoffkreisläufe besser zu schließen und aus Abfällen wieder vermehrt Wertstoffe zu machen. Der Internethandel würde in die Rücknahmeverpflichtung ausdrücklich einbezogen. Beim Export von Elektrogeräten in Länder außerhalb der Europäischen Union müssse zudem in Zukunft nachgewiesen werden, dass diese noch funktionieren. Damit soll verhindert werden, dass Elektroschrott auf Halden in Afrika und anderswo lande, sagte der Unionsabgeordnete.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Rücknahmepflicht aus Wettbewerbsgründen beim Handel insgesamt durchsetzen werde, auch wenn das Gesetz nur eine Rücknahmepflicht für große Händler vorsehe. Neben der Entsorgung müsse aber in Zukunft auch stärker die Wiederverwendbarkeit von Geräten gefördert werden. Geräte sollten so gestaltet werden, dass Nutzer defekte Batterien und Akkus selbst austauschen können, forderte der Abgeordnete. Wichtig sei dabei aber, dass bei elektronischen Speichergeräten wie Mobiltelefonen und Computern der Datenschutz eingehalten und das sichere Löschen der Daten garantiert werde.

Auch die Linksfraktion betonte die Bedeutung der Wiederverwendbarkeit und Abfallvermeidung. Aus ihrer Sicht fördert der Gesetzentwurf dies aber viel zu wenig. So fehlten Vorgaben zu Nutzungszeiten und Regelungen für den Neuverbrauch von Ressourcen. Dieser müsse "extrem belastet" werden, forderte ein Linken-Vertreter. Er warf der Bundesregierung zudem vor, die Kosten für die Entsorgung der Altgeräte den Kommunen und Gebührenzahlern aufzubürden.

Auch die Grünen vertraten im Ausschuss die Ansicht, dass die Gesetzesnovelle eine längere Nutzungsdauer und die spätere Wiederverwendung von Geräten eher verhindert als fördert. So sei nicht vorgesehen, funktionierende Geräte von defekten zu separieren. Auch das Problem verbauter Batterien oder Akkus werde nicht gelöst. Die Grünen forderten darüber hinaus, als Basis für die Rücknahmepflicht des Handels die Gesamtverkaufsfläche zu nehmen und nicht nur die Elektroverkaufsfläche. Die Bürger sollten mehr Anlaufpunkte haben für die Rücknahme der Geräte, betonten sie.
 

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Das Unrechtsregime ohne Legitimation.../Staatsterror Sanktion

Du willst hier keine Diskussion? ...Dann setz' mir nicht diesen SCHEISS vor die Nase! :cool:

Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag sprach sich eine Mehrheit der geladenen Experten für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aus.

Ja, sitzt ja auch eine Mehrheit abartiger, menschenverachtender, lobbyistischer Soziopathen in diesem Zentrum für angewandten Wirtschaftsfaschismus und Sozialdarwinismus; Scheiße auf Kohlenstoffbasis eben. ;-) Und diese überbezahlten, von irgendwelchen Lobbyverbänden losgeschickten "Experten" hocken da in ihren gekauften Elfenbeintürmen und richten über ganze Bevölkerungsgruppen, denen in dieser verkappten Diktatur zunehmend nur die nackte Gewalt als Selbstverteidigung gegen diese Übergriffe von oben bleibt, gegen diese feige, verordnete, gewaltlose Gewalt viel verheerenderen bis tödlichen Ausmaßes. 8-/ Dieser Abschaum, der da oben abgehoben hockt, kotzt mich an. :p

Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft nannten das System der Sanktionen ausgewogen.

Oh, welch "objektive" "Experten" da labern dürfen. :p

Und ich halte es für ausgewogen, euch verantwortungsloses, egomanisches Bonzenpack zu enteignen, damit endlich 99% der Menschen profitieren und nicht nur 1%.

Auch Landkreistag und Städtetag sprachen sich - ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegen eine generelle Abschaffung oder ein Moratorium der Sanktionen aus, wie es die Fraktionen Die Linke (18/3549, 18/1115) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1963) in Anträgen gefordert hatten.

Ich sag ja; wer solche Gewerkschaften hat, der braucht keine Arbeitgebersauverbände mehr, um als Volksmann verarscht und verkauft zu werden. Und unter diese Lobbyistenknute sollen in Zukunft auch alle rebellischeren, kleineren Gewerkschaften, die sich noch den Mitgliedern verpflichtet fühlen, gebracht werden; ich glaub, ich stell hier gleich den Rekord im Dauerweitkotzen auf! 8-P Eizzkalt und rigoros austreten aus solchen Gewerkschaften - und bloß nicht eintreten. Das ist das B-Team der Arbeitgebermafia.
Und die wollen anscheinend nicht mal die Wechselwirkung zwischen dem Terror gegen Arbeitnehmer und dem gegen Arbeitslose begreifen. Je stärker der AL unter Druck ist und je entrechteter, desto erpreßbarer auch der Arbeitnehmer, wenn Cheffe sich eines entrechteten Ersatzsklaven immer sicher sein kann und gleichzeitig mit der Aufweichung des Kündigungsschutzes und ähnlicher Hire & Fire-Scheiße aufgewartet wird.

Man beachte und merke sich für die nächste Wahl vor jedoch: Natürlich vertritt Die Linke im Bundestag als einzig wählbare Partei dort die (soziale) Gerechtigkeit; den Greenhorns kann man es nicht abkaufen heutzutage.

...Auch die BDA vertrat die Ansicht, dass diese Sanktionen zu einer stärkeren Kooperation der Arbeitssuchenden mit den Jobcentern führen würden. Von einer Abschwächung solle daher abgesehen werden, sagte die BDA-Vertreterin.

Herrschaft durch Terror - so kennt man diesen verkappten Faschismus. :p Bloß keine positiven Anreize!

Unterschiedliche Regelungen für verschiedene Altersgruppen führten zu Intransparenz, sagte der Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zugleich machte er deutlich, ass die BA ein Sanktionssystem in der Grundsicherung für erforderlich hält. Die geringe Sanktionsquote von knapp drei Prozent zeige im Übrigen, dass mit dem Instrumentarium verantwortungsbewusst umgegangen werde.

Diese Zahl aus dem Maul der an ihrem Stuhl festgeklebten Berufslügner a la Weise zweifle ich natürlich erstmal schon mal an - man zählt ja auch gern ein und dieselbe ausgeschriebene Stelle von zig ZA-Schmeißfliegen auch ebenso oft oder kehrt allerlei Arbeitslose unter den Tisch -, aber selbst wenn: Den Betroffenen, die GG-widrig unter das Existenzminimum gekürzt und somit von Staatswegen im krassesten Falle bewußt, wenn auch feige indirekt dem Tod überantwortet werden, nützt das auch nichts, daß es 97% gibt, die das angeblich nicht betrifft.

Sowohl der Deutsche Städtetag als auch der Deutsche Landkreistag kritisierten die unterschiedliche Behandlung von jungen und älteren Arbeitslosen. Schon im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollten künftig auch für die Älteren die strengeren Regelungen der Unter-25-Jährigen gelten, forderte die Vertreterin des Städtetages. BDA und ZDH schlossen sich der Forderung an.

Das ist wirklich der Gipfel der Armseligkeit und Soziopathie, daß man einmal als willkürlichen Terror identifizierte Schikane nicht etwa einsichtig abschaffen, sondern "Gleichbehandlung" durch die Perversion für dann eben ALLE schaffen will. Wenn es um das Volk geht und insbesondere die ärmsten der Systemopfer, dann gleicht man natürlich immer nach unten an; anders etwa als bei Diäten für dekadente Wirtschaftsmarionetten in den Parlamenten z.B.. :p Was muß man eigentlich für ein krankes Tier sein - nein, Tiere könnten das nicht; tschuldigung -, um so zu denken und zu verkommen, wie dieser asoziale Dreck, der in diesem kranken System an die Schaltstellen gelangt? 8-/
Ich denke, ihr wißt bereits, wie ich mit dieser in feinen Zwirn gewickelten Scheiße verfahren würde - diesen Massenmördern da oben -, und Justitia würde mir aufmunternd zuzwinkern dabei und noch die Ersatzmagazine reichen. ;-D Man kann nur wirklich hoffen, daß sich bald endlich eine Volksmüllabfuhr formiert. :cool:

Für eine stärkere Gewichtung des Förderns im System des "Forderns und Förderns" sprach sich der Vertreter des DGB aus. Die Eingliederungsvereinbarungen müssten individueller als bisher auf den Einzelnen zugeschnitten seien.

Unter einem Schrieb, der sich "Vereinbarung" nennt, stelle ich mir erstmal etwas vor, wo beide Vertragspartner auf Augenhöhe weilen und keiner dem anderen einen erpresserischen Knebelvertrag diktieren kann, kapische? Außerdem zaubert die Scheiße, genau wie das neue "Allheilmittel" Bildung, auch nicht zwangsläufig Arbeitsplätze herbei (oder tut was gegen ausufernde Gefälle), geschweige denn erträgliche und anständig bezahlte. Dumping wird doch durch den mehrfach gg-widrigen Hartz4-Staatsterror gefördert; deshalb wedeln die Arbeitgeber ja auch so begeistert mit dem Schwänzchen (aber manche Gewerkschafter in den Chefetagen wohl auch...).

Bei einer "100-Prozent-Sanktion", sei das Existenzminimum nicht mehr gesichert, gab die Vertreterin des Vereins für öffentliche und private Vorsorge zu bedenken. Bei einer Kürzung um mehr als 30 Prozent sollten daher ergänzende Sachleistungen ohne Antrag angeboten werden.

Es wird mit Recht darüber diskutiert, ob VOLLES ALGII nicht schon gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt, aber garantiert tut es das ab der ersten Kürzung um 30%. Und dann fragt man sich natürlich, in welchem Unrechtsregime man eigentlich lebt und als wie legitim man diesen kranken Scheiß anerkennen "muß", wenn hier nunmehr viele Jahre GG-widriger Scheiß ungestört existieren darf. Weil Legislative und Judikative mal wieder einen faulen Deal am laufen haben im Namen ihres gemeinsamen Herrn aus der Wirtschaftsmafia.

Abschließend stelle ich fest, daß diese re-gier-enden Verbrecher da - dieses neoliberale, von der Wirtschafts- und Reichenlobby geführte Politkartell nebst überbezahlten Lobby-"Experten" - keinerlei Legitimation, geschweige denn Moral besitzen und wir sie deshalb alsbald absetzen sollten. Und dabei müssen wir nicht auf die Erlaubnis der re-gier-enden Verbrecher warten, denn diese wird niemals erfolgen und jede Unrechtspolitik als "legitim" propagiert werden. Die Geschichte lehrt uns dies... Man kann ein Unrechtsregime nicht auf den paar kontrollierten Wegen, die es einem erlaubt, überwinden... :cool:
 
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Du willst hier keine Diskussion? ...Dann setz' mir nicht diesen SCHEISS vor die Nase! :cool:

Nunja, mit ein bisschen gutem Willen, hättest du sicher ien Plätzchen gefunden für deine Systemkritik ;)
http://www.politik-sind-wir.de/search.php?searchid=1486327
Oder sogar einen neuen Thread aufmachen können. So ist dieser Infothread ja gedacht, als Anregung füreine weitere Diskussion.
Nicht aber als Plattform für weitere Meinungsbekundungen.

TM, die es schade findet, dass es in keinem Forum möglich ist, einen reinen Infothread zu generieren
 

Redwing

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Ich leg noch 'ne Schippe nach gegen das Unrechtsregime! 8-D

Der Link führt im wahrsten Sinne zu nichts, davon abgesehen, daß es genug Themen zu Ha(r)tz4 gibt, ich aber gerade die aktuellen Verbrechen im Bundeskartell kommentieren will, und in drei Jahren gab es hier gerade mal drei Infobeiträge. :cool: Und wenn ich ehrlich bin - und das bin ich ja immer -, dann bin ich hier auch noch nicht ganz fertig, Mann. Dabei betreibe auch ich bloß Information: nämlich die Information, daß das Pack da oben im Bundestag es besser nicht übertreiben sollte, will es seine häßlichen, leeren Halsverschlüsse behalten. Und die Informationen über deren miese Machenschaften und Volksverblödungsversuche. Deren Verlogenheit kann man hier nun wirklich nicht einfach hinkotzen, ohne die Wahrheit dazuzuschreiben. :cool: Aber es ist erstmal mein letzter Strike hier; das letztes Mal war einfach nur ein unfinished business, und sowas hasse ich. ;-)

Habe ich doch diesmal glatt die dicke, fette Opportunistenqualle Nahles vergessen, die den Stein ja vor gefühlt drei Jahren mal halbherzig losgetreten hat. Was sagt die eigentlich so; ich schätze mal, sie ist in "bester" (S)PD-Tradition wieder mal umgekippt und rammt ihren Kopf bis zum Ansatz in Merkels und Gabriels Arsch. Die wollte doch den Eliteterror gegen U-25-jährige entschärfen und angeblich auch einige andere Sachen bei diesen H4-Menschenversuchen entschärfen - aber natürlich am Grundsatz des Terrorismus' gegen Systemopfer nichts ändern. Ich höre da irgendwie gar nichts mehr; ist ja seltsam. Anscheinend hat sie als Ressortchefin auch nicht den Arsch in der Hose, sich gegen ein paar bayerische, lokalpopulistische Provinzschreihälse durchzusetzen. Das ist ja mal allererbärmlichst wieder.

Und ich wette, der an seinem Stuhl festgeklebte KZ-Oberaufseher, äh BA-Chef Meise, oder wie der da heißt, und das ganze verlogene Pack im Bundesbunker bezeichnen auch eine Vermittlung des arbeitslosen Systemopfers in die Obdachlosigkeit oder den Sarg als "Erfolg"; Hauptsache raus aus der Statistik. Und wenn ich mir so den Zuwachs der Obdachlosen in meiner Stadt angucke seit der grundfalschen Agenda 2010, dann könnte ich mir vorstellen, daß auch bereits tatsächlich viel dahingehend "vermittelt" wurde. Es ist einfach nur ekelhaft, diese Verbrecher, die uns (und andere) da re-gier-en, und ihre verlogene Propaganda. 8-P Ich hoffe, das Pack kriegt bald endlich, was es verdient, anstatt sich für seine Verbrechen an der Menschlichkeit auch noch fett belohnen zu lassen.

Ach, ich weiß auch, warum man U-25-Jährige ganz besonders pervers und GG-widrig rannehmen möchte. Na, weil man Angst hat, daß die Jugend noch Träume hat, daß sie noch was vom Leben erwartet und Ansprüche stellt, anstatt sich auf eine Humanressource für die Wirtschaftsmafia beschränken zu lassen und mit einem "Leben" in Sklaverei abzufinden - nur auf Leistung für meist auch noch nichts und wieder nichts beschränkt. Deshalb will man diese potentiell rebellischere und idealistischere Altersgruppe (wobei, wenn ich mich manchmal so umgucke heutzutage... ;-P) ganz besonders übel desillusionieren und umerziehen, so wie es in gewissen Lagern hier und anderswo schon mal ganz ähnlich stattfand.. ;-) Aber ich sage: Bleibt resistent gegen diesen SystemDRECK!

So...JETZT bin ich fertig, Fräulein. :cool:

...Wobei ich noch kurz auf diese armselige, wenn auch angesichts des re-gier-enden neoliberalen Politkartells und dem B-Team der (CD)U darunter - der (S)PD - nicht überraschende Erbschaftssteuerklüngelei erwähnen könnte, bei der man einmal mehr durchblicken lassen hat, nichts verstanden zu haben in Sachen Gefällebildung und nötigem -abbau - und es überdies nicht verstehen zu WOLLEN. Einmal mehr ist dieses armselige, unwählbare "Sozialdemokraten"pack umgefallen, einmal mehr hat dieses Politkartell als Marionette Klientelpolitik für die reiche Minderheit und die Wirtschaftsmafia gegen das Volk betrieben, einmal mehr wurde die Chance vertan, etwas mehr Stabilität und soziale Gerechtigkeit durch notwendige Rückverteilung von oben nach unten zu erlangen. Dieses ganze Pack da oben gehört zurück in die Hölle gejagt! 8-/
 
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Dr. Nötigenfalls

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Das Netz derer die einzahlen in die soziale Marktwirtschaft wird dank Merkels Agonie Strategie immer geringer.
 
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Der Link führt im wahrsten Sinne zu nichts, davon abgesehen, daß es genug Themen zu Ha(r)tz4 gibt, ich aber gerade die aktuellen Verbrechen im Bundeskartell kommentieren will, und in drei Jahren gab es hier gerade mal drei Infobeiträge. :cool: Und wenn ich ehrlich bin - und das bin ich ja immer -, dann bin ich hier auch noch nicht ganz fertig, Mann. Dabei betreibe auch ich bloß Information: nämlich die Information, daß das Pack da oben im Bundestag es besser nicht übertreiben sollte, will es seine häßlichen, leeren Halsverschlüsse behalten. Und die Informationen über deren miese Machenschaften und Volksverblödungsversuche. Deren Verlogenheit kann man hier nun wirklich nicht einfach hinkotzen, ohne die Wahrheit dazuzuschreiben. :cool: Aber es ist erstmal mein letzter Strike hier; das letztes Mal war einfach nur ein unfinished business, und sowas hasse ich. ;-)

Habe ich doch diesmal glatt die dicke, fette Opportunistenqualle Nahles vergessen, die den Stein ja vor gefühlt drei Jahren mal halbherzig losgetreten hat. Was sagt die eigentlich so; ich schätze mal, sie ist in "bester" (S)PD-Tradition wieder mal umgekippt und rammt ihren Kopf bis zum Ansatz in Merkels und Gabriels Arsch. Die wollte doch den Eliteterror gegen U-25-jährige entschärfen und angeblich auch einige andere Sachen bei diesen H4-Menschenversuchen entschärfen - aber natürlich am Grundsatz des Terrorismus' gegen Systemopfer nichts ändern. Ich höre da irgendwie gar nichts mehr; ist ja seltsam. Anscheinend hat sie als Ressortchefin auch nicht den Arsch in der Hose, sich gegen ein paar bayerische, lokalpopulistische Provinzschreihälse durchzusetzen. Das ist ja mal allererbärmlichst wieder.

Und ich wette, der an seinem Stuhl festgeklebte KZ-Oberaufseher, äh BA-Chef Meise, oder wie der da heißt, und das ganze verlogene Pack im Bundesbunker bezeichnen auch eine Vermittlung des arbeitslosen Systemopfers in die Obdachlosigkeit oder den Sarg als "Erfolg"; Hauptsache raus aus der Statistik. Und wenn ich mir so den Zuwachs der Obdachlosen in meiner Stadt angucke seit der grundfalschen Agenda 2010, dann könnte ich mir vorstellen, daß auch bereits tatsächlich viel dahingehend "vermittelt" wurde. Es ist einfach nur ekelhaft, diese Verbrecher, die uns (und andere) da re-gier-en, und ihre verlogene Propaganda. 8-P Ich hoffe, das Pack kriegt bald endlich, was es verdient, anstatt sich für seine Verbrechen an der Menschlichkeit auch noch fett belohnen zu lassen.

Ach, ich weiß auch, warum man U-25-Jährige ganz besonders pervers und GG-widrig rannehmen möchte. Na, weil man Angst hat, daß die Jugend noch Träume hat, daß sie noch was vom Leben erwartet und Ansprüche stellt, anstatt sich auf eine Humanressource für die Wirtschaftsmafia beschränken zu lassen und mit einem "Leben" in Sklaverei abzufinden - nur auf Leistung für meist auch noch nichts und wieder nichts beschränkt. Deshalb will man diese potentiell rebellischere und idealistischere Altersgruppe (wobei, wenn ich mich manchmal so umgucke heutzutage... ;-P) ganz besonders übel desillusionieren und umerziehen, so wie es in gewissen Lagern hier und anderswo schon mal ganz ähnlich stattfand.. ;-) Aber ich sage: Bleibt resistent gegen diesen SystemDRECK!

So...JETZT bin ich fertig, Fräulein. :cool:

...Wobei ich noch kurz auf diese armselige, wenn auch angesichts des re-gier-enden neoliberalen Politkartells und dem B-Team der (CD)U darunter - der (S)PD - nicht überraschende Erbschaftssteuerklüngelei erwähnen könnte, bei der man einmal mehr durchblicken lassen hat, nichts verstanden zu haben in Sachen Gefällebildung und nötigem -abbau - und es überdies nicht verstehen zu WOLLEN. Einmal mehr ist dieses armselige, unwählbare "Sozialdemokraten"pack umgefallen, einmal mehr hat dieses Politkartell als Marionette Klientelpolitik für die reiche Minderheit und die Wirtschaftsmafia gegen das Volk betrieben, einmal mehr wurde die Chance vertan, etwas mehr Stabilität und soziale Gerechtigkeit durch notwendige Rückverteilung von oben nach unten zu erlangen. Dieses ganze Pack da oben gehört zurück in die Hölle gejagt! 8-/

Hallo [MENTION=1139]Redwing[/MENTION], Du pinkelst den falschen Baum an:::

Ich find die Idee gut, dass TM Aktuelles aus dem BT hier postet.

Da kann sich jeder, der will, ein Thema rauspicken und einen Thread starten.

Dein Thema scheint Hartzer Käse zu sein. Mach doch einen Thread, da können wir diskutiueren, wie alt muss Hartzer Käse sein, dass er richtig schmeckt.
Wenns die Hartzer sind, meinst Du wohl Hartz IV, also hast Du schon 2 Threads :giggle: :)) :))

Wenn ich wüsste, wie man einen Thread startet, würde ich es (wahrscheinlich) tun.
 
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Ich find die Idee gut, dass TM Aktuelles aus dem BT hier postet.
Da kann sich jeder, der will, ein Thema rauspicken und einen Thread starten.
(Hervorhebung durch mich)

Danke für die Erinnerung! Das gibt Auftrieb, obschon natürlich der Sinn dieses Threads wieder ignoriert werden wird.
------------

Angepasste EU-Zentralasienstrategie

Die Europäische Union richtet ihre Zentralasienstrategie stärker an den individuellen Bedürfnissen der dortigen Länder aus. Dazu stellt die EU Mittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereit. Schwerpunkte der Kooperation seien die Themen "nachhaltige Regionalentwicklung" und "regionale Sicherheit für Entwicklung", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5653)
auf eine Kleine Anfrage (18/5545) der Fraktion Die Linke.

Zu den zentralasiatischen Staaten gehören Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Die Beziehungen zwischen Kirgistan und Usbekistan sind angespannt. Gestritten wird über den äußerst komplizierten Grenzverlauf.

Die 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft verabschiedete Zentralasienstrategie verfolgt einen regionalen Ansatz mit den Schwerpunkten Rechtsstaatlichkeit, Umwelt/Wasser und Bildung. Im ersten Halbjahr 2015 wurde die Strategie überprüft mit dem Ziel, das Kooperationsangebot stärker an den Bedürfnissen der zentralasiatischen Länder auszurichten.

Usbekistan unterhält besondere sicherheitspolitische Beziehungen zu Deutschland und beherbergt seit 2002 eine Militärbasis der Bundeswehr. Die Menschrechtslage in dem Land gilt als problematisch. Die Bundesregierung spreche die Menschenrechtslage sowie die Einhaltung des Folterverbots regelmäßig an, heißt es dazu in der Antwort auf die Anfrage.


121 Milliarden Euro Rückstellungen
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Zahlen zum Barwert sämtlicher Pensionsverpflichtungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5454) zu den Herausforderungen des aktuellen Niedrigzinsumfeldes für die betriebliche Altersversorgung und die Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor.

Nach Angaben der BaFin hätten die Deckungsrückstellungen der unter der Bundesaufsicht stehenden Pensionskassen im Jahr 2013 zusammen ein Volumen von 121,27 Milliarden Euro gehabt. Der durchschnittliche Rechnungszins habe 2014 bei 3,38 Prozent gelegen.


Sozialversicherung nicht in Frage stellen

Das Sozialversicherungssystem in Deutschland darf in seiner Funktionsweise durch das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA oder andere Handelsabkommen nicht beeinträchtigt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5620) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5282). Deshalb setze sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Abkommen die Funktionsweise und Ausgestaltung der Sozialversicherungssysteme in Deutschland nicht in Frage stelle.

Chancengleichheit von Frauen in Forschung

Zukünftig soll verstärkt darauf geachtet werden, dass Genderaspekte in den Forschungsprogrammen berücksichtigt werden. Im Pakt für Forschung und Innovation (PFI), der von 2016 bis 2020 in seine dritte Förderphase gehen soll, bleibt die Sicherung der Chancengleichheit ein wichtiges forschungspolitisches Ziel. In diesem Rahmen haben sich die Wissenschaftsorganisationen in ihren Selbstverpflichtungserklärungen zur Gewährung chancengerechter und familienfreundlicher Prozesse und Strukturen bekannt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5651) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (18/5469) hervor.

Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage moniert, dass in der Roadmap zur Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (18/2260) sowohl die Gleichstellung der Geschlechter als auch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung unter Priorität 4 zwar einen prominenten Platz einnehme, die ambitionierten Ziele allerdings nur sehr zurückhaltend mit konkreten Maßnahmen unterfüttert worden seien.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Regel auf der Grundlage von Forschungsprogrammen und aufgrund von Förderbekanntmachungen vorgegebener Verfahren wettbewerblich vergeben würden. Im Rahmen der Förderlinien "Frauen an die Spitze" und "Förderung der Netzwerktätigkeit" würden aktuell zahlreiche Einzelvorhaben zu den Themenfeldern "Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten" und "stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen" gefördert. Allein für die Förderlinie "Frauen an die Spitze" seien in den Jahren 2007 bis 2014 rund 36 Millionen Euro verausgabt worden, für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 1,5 Millionen Euro eingeplant. In der Förderlinie "Förderung der Netzwerktätigkeit" seien 1,3 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 vergeben worden, für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt betrage die Förderung des Bundes für das Professorinnenprogramm 150 Millionen Euro. Allein in den Jahren 2007 bis 2014 seien vom Bund 74,2 Millionen Euro bereitgestellt worden.

Für Vorhaben im Themenfeld "Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten" seien 3,9 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 veranschlagt worden; für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere rund 2 Millionen Euro vorgesehen. Für Vorhaben im Themenfeld "stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen" seien 1,3 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 vergeben worden; für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 730.000 Euro eingeplant.

Die Bundesregierung betont, dass sie sich in den Verhandlungen über die Ausgestaltung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation - Horizont 2020 - (in den Jahren 2014 bis 2020) erfolgreich für die Berücksichtigung der Genderdimension und Chancengleichheit eingesetzt habe. In Horizont 2020 gebe es erstmals einen eigenen Artikel zu Gender und Chancengleichheit (Artikel 15 - "Gender equality"). Zudem sei dieser Bereich eines von mehreren Querschnittsthemen in Horizont 2020 und die Berücksichtigung der Genderdimension bei europäischen Projektvorhaben sei Teil der Antragstellung.


Kooperation von US-Firmen mit Militär

Die im Rahmen des NATO-Truppenstatuts für US-Unternehmen hierzulande gewährten Vergünstigungen beziehen sich nach Angaben der Bundesregierung jeweils auf konkrete Einzelaufträge. Grundlage ist der sogenannte Verbalnotenwechsel gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung. Damit würden aber keine Regelungen zu weiteren etwaigen Tätigkeiten dieser Unternehmen getroffen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5622) auf eine Kleine Anfrage (18/5318) der Fraktion Die Linke.

Die Fraktion erkundigt sich in der Kleinen Anfrage nach der "Tätigkeit US-amerikanischer Privatunternehmen im Bundesgebiet" im Auftrag der US-Streitkräfte und Nachrichtendienste. Die Abgeordneten berufen sich auf Berichte, wonach die Bundesregierung US-Unternehmen mittels Verbalnoten die Möglichkeit gegeben habe, im Bundesgebiet für die US-Streitkräfte "analytische Dienstleistungen" zu erbringen. Eines der Unternehmen sei demnach damit beauftragt worden, für das Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart neue Zielpersonen mittels einer Datenanalyse zu ermitteln. Damit stehe die Frage im Raum, ob die von der Bundesregierung legalisierte Tätigkeit der US-Unternehmen möglicherweise völkerrechtswidrigen Handlungen wie der gezielten Tötung mittels Drohnen diene.

Die Bundesregierung nimmt in ihrer Antwort nicht konkret Stellung zu einzelnen Unternehmen, sondern verweist darauf, dass die Verbalnotenwechsel zu den Aufträgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht würden und dort eingesehen werden könnten.
 
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Danke für die Erinnerung! Das gibt Auftrieb, obschon natürlich der Sinn dieses Threads wieder ignoriert werden wird.
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Angepasste EU-Zentralasienstrategie

Die Europäische Union richtet ihre Zentralasienstrategie stärker an den individuellen Bedürfnissen der dortigen Länder aus. Dazu stellt die EU Mittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereit. Schwerpunkte der Kooperation seien die Themen "nachhaltige Regionalentwicklung" und "regionale Sicherheit für Entwicklung", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5653)
auf eine Kleine Anfrage (18/5545) der Fraktion Die Linke.

Zu den zentralasiatischen Staaten gehören Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Die Beziehungen zwischen Kirgistan und Usbekistan sind angespannt. Gestritten wird über den äußerst komplizierten Grenzverlauf.

Die 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft verabschiedete Zentralasienstrategie verfolgt einen regionalen Ansatz mit den Schwerpunkten Rechtsstaatlichkeit, Umwelt/Wasser und Bildung. Im ersten Halbjahr 2015 wurde die Strategie überprüft mit dem Ziel, das Kooperationsangebot stärker an den Bedürfnissen der zentralasiatischen Länder auszurichten.

Usbekistan unterhält besondere sicherheitspolitische Beziehungen zu Deutschland und beherbergt seit 2002 eine Militärbasis der Bundeswehr. Die Menschrechtslage in dem Land gilt als problematisch. Die Bundesregierung spreche die Menschenrechtslage sowie die Einhaltung des Folterverbots regelmäßig an, heißt es dazu in der Antwort auf die Anfrage.


121 Milliarden Euro Rückstellungen
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Zahlen zum Barwert sämtlicher Pensionsverpflichtungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5454) zu den Herausforderungen des aktuellen Niedrigzinsumfeldes für die betriebliche Altersversorgung und die Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor.

Nach Angaben der BaFin hätten die Deckungsrückstellungen der unter der Bundesaufsicht stehenden Pensionskassen im Jahr 2013 zusammen ein Volumen von 121,27 Milliarden Euro gehabt. Der durchschnittliche Rechnungszins habe 2014 bei 3,38 Prozent gelegen.


Sozialversicherung nicht in Frage stellen

Das Sozialversicherungssystem in Deutschland darf in seiner Funktionsweise durch das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA oder andere Handelsabkommen nicht beeinträchtigt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5620) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5282). Deshalb setze sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Abkommen die Funktionsweise und Ausgestaltung der Sozialversicherungssysteme in Deutschland nicht in Frage stelle.

Chancengleichheit von Frauen in Forschung

Zukünftig soll verstärkt darauf geachtet werden, dass Genderaspekte in den Forschungsprogrammen berücksichtigt werden. Im Pakt für Forschung und Innovation (PFI), der von 2016 bis 2020 in seine dritte Förderphase gehen soll, bleibt die Sicherung der Chancengleichheit ein wichtiges forschungspolitisches Ziel. In diesem Rahmen haben sich die Wissenschaftsorganisationen in ihren Selbstverpflichtungserklärungen zur Gewährung chancengerechter und familienfreundlicher Prozesse und Strukturen bekannt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5651) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (18/5469) hervor.

Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage moniert, dass in der Roadmap zur Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (18/2260) sowohl die Gleichstellung der Geschlechter als auch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung unter Priorität 4 zwar einen prominenten Platz einnehme, die ambitionierten Ziele allerdings nur sehr zurückhaltend mit konkreten Maßnahmen unterfüttert worden seien.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Regel auf der Grundlage von Forschungsprogrammen und aufgrund von Förderbekanntmachungen vorgegebener Verfahren wettbewerblich vergeben würden. Im Rahmen der Förderlinien "Frauen an die Spitze" und "Förderung der Netzwerktätigkeit" würden aktuell zahlreiche Einzelvorhaben zu den Themenfeldern "Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten" und "stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen" gefördert. Allein für die Förderlinie "Frauen an die Spitze" seien in den Jahren 2007 bis 2014 rund 36 Millionen Euro verausgabt worden, für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 1,5 Millionen Euro eingeplant. In der Förderlinie "Förderung der Netzwerktätigkeit" seien 1,3 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 vergeben worden, für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt betrage die Förderung des Bundes für das Professorinnenprogramm 150 Millionen Euro. Allein in den Jahren 2007 bis 2014 seien vom Bund 74,2 Millionen Euro bereitgestellt worden.

Für Vorhaben im Themenfeld "Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten" seien 3,9 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 veranschlagt worden; für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere rund 2 Millionen Euro vorgesehen. Für Vorhaben im Themenfeld "stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen" seien 1,3 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 vergeben worden; für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 730.000 Euro eingeplant.

Die Bundesregierung betont, dass sie sich in den Verhandlungen über die Ausgestaltung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation - Horizont 2020 - (in den Jahren 2014 bis 2020) erfolgreich für die Berücksichtigung der Genderdimension und Chancengleichheit eingesetzt habe. In Horizont 2020 gebe es erstmals einen eigenen Artikel zu Gender und Chancengleichheit (Artikel 15 - "Gender equality"). Zudem sei dieser Bereich eines von mehreren Querschnittsthemen in Horizont 2020 und die Berücksichtigung der Genderdimension bei europäischen Projektvorhaben sei Teil der Antragstellung.


Kooperation von US-Firmen mit Militär

Die im Rahmen des NATO-Truppenstatuts für US-Unternehmen hierzulande gewährten Vergünstigungen beziehen sich nach Angaben der Bundesregierung jeweils auf konkrete Einzelaufträge. Grundlage ist der sogenannte Verbalnotenwechsel gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung. Damit würden aber keine Regelungen zu weiteren etwaigen Tätigkeiten dieser Unternehmen getroffen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5622) auf eine Kleine Anfrage (18/5318) der Fraktion Die Linke.

Die Fraktion erkundigt sich in der Kleinen Anfrage nach der "Tätigkeit US-amerikanischer Privatunternehmen im Bundesgebiet" im Auftrag der US-Streitkräfte und Nachrichtendienste. Die Abgeordneten berufen sich auf Berichte, wonach die Bundesregierung US-Unternehmen mittels Verbalnoten die Möglichkeit gegeben habe, im Bundesgebiet für die US-Streitkräfte "analytische Dienstleistungen" zu erbringen. Eines der Unternehmen sei demnach damit beauftragt worden, für das Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart neue Zielpersonen mittels einer Datenanalyse zu ermitteln. Damit stehe die Frage im Raum, ob die von der Bundesregierung legalisierte Tätigkeit der US-Unternehmen möglicherweise völkerrechtswidrigen Handlungen wie der gezielten Tötung mittels Drohnen diene.

Die Bundesregierung nimmt in ihrer Antwort nicht konkret Stellung zu einzelnen Unternehmen, sondern verweist darauf, dass die Verbalnotenwechsel zu den Aufträgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht würden und dort eingesehen werden könnten.

Tja - damit muss man leben. Es gab mal Secoundlive, ein passendes Wort zum "Leben" in den Foren.

Es gibt User, die sagen, der Thread ist zu umfangreich und spricht zu viele Themen an - denen gebe ich sogar in Teilen recht.
Das ganze "Sammelsurium" kann man nicht in einem Beitrag behandeln.

Wenn man sich aber ein Thema von den Vielen "herauspickt", kann man das schon vernünftig behandeln.

Und ThreadZerstörerTrolle gibt es immer und überall.

Selbst werden die nicht für voll genommen, deshalb ich krankhafte Eifersucht auf gute Threads.

Ich denk aber, die Mehrzahl nimmts doch ganz gut an.

Also weiter so - und nicht kirre machen lassen
 
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14 Millionen Euro für Generationenhäuser

Das Bundesfamilienministerium will die Arbeit der vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäuser fortsetzen und weiterentwickeln. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5343) mit. Das Ministerium plane deshalb, die Voraussetzungen für die Absicherung der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser ab 2017 bis Ende 2016 geschaffen zu haben. Eine Rahmenvereinbarung zur Fortsetzung der Häuser sei von den Kommunalen Spitzenverbänden Mitte Juni dieses Jahres unterzeichnet worden. Im Jahr 2016 will die Bundesregierung Fördergelder in Höhe von 14 Millionen Euro bereitstellen. Im Rahmen der Programmverlängerung sei eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen geplant.


Noch keine Entscheidung zu Kampfdrohnen

Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Firmen Airbus, Dassault Aviation oder Alenia Aermacchi mit der Vorstudie über die Entwicklung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr beauftragt werden. Dies geht aus der Antwort der Regierung (18/5574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5309) hervor. Vertreter der Firmen seien bei verschiedenen Besprechungen im internationalen Rahmen anwesend gewesen und hätten über ihre Angebote für eine mögliche Definitionsstudie und anschließender Entwicklung informiert. An diesen Besprechungen sei neben dem Verteidigungsministerium das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnologie und Nutzung der Bundeswehr, das Kommando Luftwaffe, das Luftfahrtsamt und das Planungsamt der Bundeswehr beteiligt gewesen.


Versendung von Stillen SMS

Die Versendung sogenannter Stiller SMS an Mobiltelefone etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5645) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5509). Danach hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) in der ersten Hälfte dieses Jahres keine "stille SMS" versandt, während auf das Bundesamt für Verfassungsschutz in diesem Zeitraum 53.227 "stille SMS" entfielen, auf das Bundeskriminalamt 22.357 und auf die Bundespolizei 31.865.

Anmerkung: Das sind 107.449 Überwachungen in 6 Monaten = 17.908/Mon. und 562,56 pro Tag.
 
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Griechenland-Verhandlungen "Für klare Bewertung noch zu früh"

Der Entwurf des von den Institutionen mit Griechenland erzielten Memorandum of Understanding habe am späten Dienstagabend die Bundesregierung erreicht. Diese prüfe die Vereinbarung nun mit Hochdruck, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch. Für eine klare Bewertung sei es noch zu früh, es lägen derzeit auch noch nicht alle Dokumente vor.
Griechenland hatte sich mit den drei Institutionen EZB, EU-Kommission und IWF auf das sogenannte Memorandum of Understanding verständigt.

Dies wird nun von den Finanzministern der Euro-Staaten geprüft. Es muss vom griechischen Parlament verabschiedet werden. Danach soll sich auch der Deutsche Bundestag damit befassen.
"Die Richtung stimmt"

Seibert betonte, dass man sich des dritten Hilfsprogramms und des Memorandums mit der nötigen
Gründlichkeit annehmen sollte. Schließlich sei das Programm für einen Zeitraum von drei Jahren
geplant. Die griechische Regierung habe sich in der Zusammenarbeit mit den Institutionen so
konstruktiv und ergebnisorientiert verhalten wie seit Monaten nicht mehr. So könne man sagen, "die Richtung der Vereinbarung stimmt". Aber es sei zu dieser Stunde noch nicht möglich, zu sagen, ob die Sache soweit sei, dass man auch tatsächlich einen Bundestagsbeschluss einleiten könne.

Griechische Parlamentsentscheidung am Donnerstag
Das Memorandum enthalte Reformauflagen für die nächsten Jahre und eine Vielzahl von Vorabmaßnahmen ("prior actions"), die vor einer möglichen ersten Auszahlung von Griechenland beschlossen werden müssen. Das griechische Parlament wolle das Memorandum und die Vorabmaßnahmen am Donnerstag verabschieden. Wenn man sich vergegenwärtige, von wo "wir in der Diskussion aus den letzten Monaten kommen, ist das ein beachtliches Ergebnis", sagte Seibert.
Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, bei der Bewertung gehe "Gründlichkeit vor
Schnelligkeit."

Am 12. Juli hatten die Staats- und Regierungschefs der Euroländer ein drittes Hilfsprogramm mit
Griechenland vereinbart. Die griechische Regierung hat einen entsprechenden Antrag an den
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gestellt. Für die nächsten drei Jahre sind zwischen 82
und 86 Milliarden Euro als Kredithilfe für das Land vorgesehen. Die genaue Gestaltung des
Hilfsprogramms wird derzeit verhandelt. Es ist mit den zahlreichen und weitreichenden Auflagen zur Reform des griechischen Staates und seiner Wirtschaft verbunden.
 
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Ergänzung zum Griechenland-Antrag

Die Bundesregierung hat in Ergänzung ihres Antrages auf Zustimmung zu einer Stabilitätshilfe für Griechenland (18/5780) weitere Unterlagen als Unterrichtung (18/5788)
vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine Übersicht über den Stand der Privatisierungen in Griechenland sowie um einen Vermögensentwicklungsplan für diverse Objekte wie zum Beispiel Flughäfen, Häfen, Energie- und Wasserversorger sowie Jachthäfen, ein Reitsportzentrum sowie für die griechische Post.

Politisch motivierte Straftaten im Juni

Im Juni dieses Jahres sind in Deutschland 116 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5715) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/5605) hervor.

Bis zum 28. Juli sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Juni 2015 insgesamt 1.670 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 215 Gewalttaten und 688 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 1.062 Tatverdächtige ermittelt werden. 107 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

Von den 1.670 Straftaten entfielen laut Antwort 946 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 67 angegeben und die der Verletzten mit 53.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 356, von denen 99 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 34 Verletzte registriert.

61 Straftaten, darunter zehn Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden fünf Verletzte verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 307, von denen 39 Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit 24 angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Juli 2015 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".


Ermittlungen gegen netzpolitik.org

Zwischen Bundesjustizministerium (BMJV) und dem inzwischen in den Ruhestand versetzten Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range gibt es weiterhin stark differierende Wahrnehmungen über Vorgänge im Zuge der Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org. Range gab während einer Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch an, auf Weisung seitens des BMJV den Auftrag für ein externes Gutachten zurückgezogen zu haben. Dagegen habe er in Gesprächen remonstriert. Justizminister Heiko Maas (SPD) hingegen sagte, dass dieses Vorgehen einvernehmlich beschlossen worden sei. Es habe keine Weisung an den GBA gegeben. Auch die Darstellung Ranges, er sei seitens des Justizministeriums mit Verweis auf seinem Verbleib im Amt unter Druck gesetzt worden, wiesen sowohl Maas als auch die betreffende Staatssekretärin entschieden zurück.

Gegenstand des externen Gutachtens war die Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen der als Verschlusssache eingestuften Dokumente auf dem Blog netzpolitik.org um Staatsgeheimnisse gehandelt hat oder nicht. Mehrere Ausschussmitglieder stellten in Frage, warum der GBA überhaupt ein Gutachten, zumal extern, in Auftrag gegeben habe, nachdem das Ermittlungsverfahren bereits eröffnet worden sei.

Nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen Ende Juli hatte sich nach Darstellung von Maas das Justizministerium darum bemüht, schnell Klarheit über die Frage des Staatsgeheimnisses zu erlangen. Da die Fertigstellung des externen Gutachtens zu lange gedauert hätte, sei mit dem GBA vereinbart worden, die Frage vom Justizministerium klären zu lassen, berichtete Maas. Der Justizminister betonte, dass die Versetzung Ranges in den Ruhestand keine Konsequenz aus dem Ermittlungsverfahrens selbst gewesen sei, sondern aufgrund einer Pressekonferenz des GBA erfolgte. In dieser hatte Range dem Ministerium einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz vorgeworfen. Dadurch sei kein Vertrauen mehr gegeben gewesen, sagte Maas.

Gegenstand der Sitzung war zudem die Frage, inwiefern das Bundesinnenministerium in die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gestellte Anzeige gegen unbekannt involviert war. Insbesondere Vertreter der Opposition kritisierten, dass weder Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) noch Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen an der Sitzung teilnahmen. Beide Häuser schickten allerdings Vertreter. Das Thema soll nach der Sommerpause erneut im Rechtsausschuss behandelt werden.
 

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