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Agenda 2010 - Die Sozialcharta

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Uwe O.

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Im Urteil des BVerfG heißt es eindeutig, das Existenzminimum ist unverfügbar.

Das sich Richter nicht darum scheren ist kein Wunder. Unsere Justiz ist durch und durch korrupt.

Eine seltsame Anwendung des Begriffs korrupt.:traurig:

Gib mir mal bitte einen Link zu der von Dir angesprochenen BVerfG-Rechtsprechung.
Danke.

Uwe
 
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oohnnnn

Die Veräußerung von Unternehmensanteilen ist steuerfrei. Zinseinkünfte daraus werden nicht erklärt.

Ach, ja...in der BRD nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens nur im Bereich von Firmen untereinander.....wenn es den "Regelkreislauf" verlässt nicht !!! Merken ! und was steht der Steuerfreiheit dann in der BRD gegenüber..???????????????

lass ettt

echt:))

Zinseinkünfte werden nicht erklärt..

ach so ..per odre de léchelui ? Oder haben wir die Abgeltungssteuer, den § 20 EStG ?

und was ist wenn es über die Grenze geht, haben wir DBAs und das AStG ?

lass ettt !!

echt:))
 
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leachim

Eine seltsame Anwendung des Begriffs korrupt.:traurig:

Gib mir mal bitte einen Link zu der von Dir angesprochenen BVerfG-Rechtsprechung.
Danke.

Uwe

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen
diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische
Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,
kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht
aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung
mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1
Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden....,

BVG10-005

Klar und Eindeutig. Sanktionen sind verfassungswidrig.
 
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ooohhh

Für ein Mehrwertsteuerkarussell brauchst Du keine reale Ware.
Nur Papiere, die man auch leicht selbst herstellen kann.

ach...gehen tut alles....nur wer mehr Risiko geht..also Papiere fälscht geht ein höheres Risiko ein, als wenn er "Echtes" dreht, denn es könnte ! ja sein, dass irgendein blöder, immer noch vorhandener Zöllner mal die Frachtpapiere mit dem "Inhalt" sich anschauen will...


Worin bestand der VOWI-Nutzen bei der Korruption in Sachen Müllprivatisierung?

Uwe

Der bestand darin, dass eine 100 Mio große überdimensionierte Anlage in Niehl erstellt wurde, die sonst nicht so in dem "Mehrwert" :giggle: entstanden wäre.... aht die Pleite von Steinmüller Gummersbach nicht verhindert... spricht aber nicht gegen den VoWi-Wert , der durch Korruption geschaffen wurde...

echt:))
 
L

leachim

Ach, ja...in der BRD nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens nur im Bereich von Firmen untereinander.....wenn es den "Regelkreislauf" verlässt nicht !!! Merken ! und was steht der Steuerfreiheit dann in der BRD gegenüber..???????????????

lass ettt

echt:))

Zinseinkünfte werden nicht erklärt..

ach so ..per odre de léchelui ? Oder haben wir die Abgeltungssteuer, den § 20 EStG ?

und was ist wenn es über die Grenze geht, haben wir DBAs und das AStG ?

lass ettt !!

echt:))

Bist Du auf einer der nächsten Steuer-CDs?

Spam woanders. Und ab auf die Ignoreliste.
 
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mmmmhmmm

Bist Du auf einer der nächsten Steuer-CDs?

Spam woanders. Und ab auf die Ignoreliste.

siehste du, von den Dingen hast du KEINE Ahnung , Steuervorlesung für Anfänger FH Dummsdorf auch geschwänzt..

hääärlisch, man könnte zum Anhänger der prüfungspflichtigen Demokratie werden...wählen dürfen nur die, die nicht nur Lesen und Schreiben können, sondern auch Grundkenntnisse in den Dingen des täglichen Lebens haben..

leachim dürfte nie wählen

echt:))
 

Uwe O.

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Nutzen hat es keines.
Aber steuerfrei ist das so ergaunerte Geld nicht.

Uwe

Die Veräußerung von Unternehmensanteilen ist steuerfrei. Zinseinkünfte daraus werden nicht erklärt.

Wenn die Veräußerung von Unternehmensanteilen steuerfrei sind, dann ist dies legal und kann somit keine Steuerhinterziehung, geschweige ergaunertes Geld sein.

Und Zinseinkünfte werden nicht erklärt?
Das ist doch wohl aufgrund der Abgeltungssteuer legal gewollt.

Das war wohl nichts mit Deinen Beispielen.

Uwe
 
L

leachim

Wenn die Veräußerung von Unternehmensanteilen steuerfrei sind, dann ist dies legal und kann somit keine Steuerhinterziehung, geschweige ergaunertes Geld sein.

Und Zinseinkünfte werden nicht erklärt?
Das ist doch wohl aufgrund der Abgeltungssteuer legal gewollt.

Das war wohl nichts mit Deinen Beispielen.

Uwe

Doch ist es. Ließ richtig. Wenn ich schreibe, das der Verkakuf von UT steuerfrei ist, ist doch klar, das es keine Steuerhinterziehung ist. Logisch?

Aus diesen Erträgen erzielte Zinseinnahmen werden aber nicht versteuert, weil das Kapital in Steueroasen verbracht wird. Logisch?
 

Uwe O.

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Doch ist es. Ließ richtig. Wenn ich schreibe, das der Verkakuf von UT steuerfrei ist, ist doch klar, das es keine Steuerhinterziehung ist. Logisch?

Wir sprachen aber über Steuerhinterziehung und ergaunertes Geld.
Warum hast Du also dieses Beispiel eingebracht, wenn es nicht relevant ist?

Aus diesen Erträgen erzielte Zinseinnahmen werden aber nicht versteuert, weil das Kapital in Steueroasen verbracht wird. Logisch?

Nein, weil der Sachzusammenhang konstruiert ist und Du keine Ahnung vom steuerfreien Verkauf von Unternehmensanteilen hast.

Was nicht verwerflich ist, weil das äußerst kompliziert ist.

Uwe
 

Uwe O.

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ach...gehen tut alles....nur wer mehr Risiko geht..also Papiere fälscht geht ein höheres Risiko ein, als wenn er "Echtes" dreht, denn es könnte ! ja sein, dass irgendein blöder, immer noch vorhandener Zöllner mal die Frachtpapiere mit dem "Inhalt" sich anschauen will...

Pécuchet, das war nun wohl kein Widerlegen meiner Aussage, oder?
Bei einem Mehrwertsteuerkarussell sind Papiere immer gefälscht; und wenn es nur Scheinrechungen sind.

Der bestand darin, dass eine 100 Mio große überdimensionierte Anlage in Niehl erstellt wurde, die sonst nicht so in dem "Mehrwert" :giggle: entstanden wäre.... aht die Pleite von Steinmüller Gummersbach nicht verhindert... spricht aber nicht gegen den VoWi-Wert , der durch Korruption geschaffen wurde...

Na ja..
Dass der Endkunde diesen "Mehrwert" über die gebühren zahlt, ist also eine VoWi-Wert?

Uwe
 
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mmmmmhmmm

Klar und eindeutig geht daraus hervor, dass Du das Urteil fehlerhaft auslegst.


Uwe

der leachim legt nicht nur das falsch aus..:kopfkratz:

der legt auch die Steuerfreiheit eines Verkaufes von UT falsch aus :kopfkratz:, die sind nämlich immer steuerverhaftet....weiter kennt der den § 3c EStG, den § 8b KStG, den §1 AStG nicht uvm...lol lol

aber egal......

echt:rolleyes2:

er muss nur noch suchen wo?

Der hält den berühmten Porsche-Deal auch noch für einen asozialen Akt..obwohl das Umwandlungssteuergesetz den Vorgang wunderbar besteuert...Frage ist nur wann? Das Land Baden-Württemberg hat schon mal 110 Mio Euro Steuern vorab aus dem Deal bekommen weil da soviel BV an Grund und Boden war..... ...alles asozial... lol lol

mit solchen Knaller muss man sich herumgeschlagen in der BRD

echt :rolleyes2:
 
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Pécuchet, das war nun wohl kein Widerlegen meiner Aussage, oder?
Bei einem Mehrwertsteuerkarussell sind Papiere immer gefälscht; und wenn es nur Scheinrechungen sind.

Doch, die guten Jungs machen das so...die bauen sogar echte "Scheinfirmen" auf mit echten Lohnempfängern und echten Fotokopieren :rolleyes2:



Na ja..
Dass der Endkunde diesen "Mehrwert" über die gebühren zahlt, ist also eine VoWi-Wert?

Uwe

ja ist er, denn von Steimüller angefangen bis hin zum Contzem Sanitär GmbH haben alle das "Mehr" gebaut und in Betriebseinahmen ( versteuert) umgesetzt....

echt:))
 
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siehste du, von den Dingen hast du KEINE Ahnung , Steuervorlesung für Anfänger FH Dummsdorf auch geschwänzt..

hääärlisch, man könnte zum Anhänger der prüfungspflichtigen Demokratie werden...wählen dürfen nur die, die nicht nur Lesen und Schreiben können, sondern auch Grundkenntnisse in den Dingen des täglichen Lebens haben..

leachim dürfte nie wählen

echt:))

Auch eine Art der Diskussion, auch wenn sie eher von schlechtem Stil zeugt.

Wenigstens bleibst Du diesem Stil dauerhaft treu.

Auf Wiedersehen...:winken:
 
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warum---

hängt der Typ sich denn bei Dingen aus dem Fenster, von denen er keine Ahnung hat, wo ihm doch schon mehr User als ich das versucht haben näher zu bringen..?


Auch eine Art der Diskussion, auch wenn sie eher von schlechtem Stil zeugt.

Wenigstens bleibst Du diesem Stil dauerhaft treu.

Auf Wiedersehen...:winken:

Hääärrlich. Hier ist doch Spielwiese von vielen Verquerten...warum soll man den nicht à l´art durement die Meinung geigen?

Da meinen viele sie hätten den Durchblick,.... was bleibt:

http://www.youtube.com/watch?v=FXomOVeVqpk

echt:))
 
L

leachim

Wir sprachen aber über Steuerhinterziehung und ergaunertes Geld.
Warum hast Du also dieses Beispiel eingebracht, wenn es nicht relevant ist?



Nein, weil der Sachzusammenhang konstruiert ist und Du keine Ahnung vom steuerfreien Verkauf von Unternehmensanteilen hast.

Was nicht verwerflich ist, weil das äußerst kompliziert ist.

Uwe

Da ist nichts konstruiert. Und von Veräußerungen von Unternehmensanteilen und ähnlichen Vermögenswerten verstehe ich mehr als Du.

Aber wir sind OT.
 

Psw - Redaktion

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siehste du, von den Dingen hast du KEINE Ahnung , Steuervorlesung für Anfänger FH Dummsdorf auch geschwänzt..

hääärlisch, man könnte zum Anhänger der prüfungspflichtigen Demokratie werden...wählen dürfen nur die, die nicht nur Lesen und Schreiben können, sondern auch Grundkenntnisse in den Dingen des täglichen Lebens haben..

leachim dürfte nie wählen

echt:))
Verwarnung @Pécuchet

Wir fordern vom Nutzer Pécuchet einen angemessenen Diskussionsstil und den unbedingten Verzicht auf intellektuelle Diskreditierungen seiner Gesprächspartner.
Auch Andersdenkende sind zu achten!

Die Psw-Redaktion
 

Che

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Und was wolltest Du damit andeuten?
Dass Sozialmissbrauch zulässig ist?


Uwe
Was möchtest du andeuten - dass Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ist ?

Che, es besteht ein leichter Unterschied.

Der Sozialbetrüger nimmt den Steuerzahlern Geld direkt aus der Tasche.
Mal nur wenige €, mal auch schon weit über 100.000 €.

De Steuerhinterzieher gibt nichts von seinem Geld ab.
Ich sehe da Null Unterschied !
Es ist beides Geld, dass dem Staat, also dem Bürger, dem Steuerzahler unterschlagen wird.

Stop !
Ich sehe schon einen Unterschied: Er liegt vor allen Dingen in der Dimension - die Hausnummer ist ja nun eine völlig andere.
Die alles überragende neoliberale Propaganda, der du anscheinend auch verfallen bist, redet aber alleine vom Sozialschmarotzertum, vom überbordenden Sozialstaat, der nicht mehr tragbar sei - und so handelt auch die Politik.
Über die Steuerhinterzieher wird sich ab und an mal künstlich empört, getan wird aber nichts - ganz im Gegenteil, erfolgreiche Steuerfahnder werden schlichtweg zu rief für die Klapse erklärt, wie in Hessen geschehen.

Wohlgemerkt: Das bei einem Verlustverhältnis 1:1400 !

Umkehrschluss:
Wenn man es sich leisten kann, beide Augen bei Steuerhinterziehung zuzudrücken, kann man sich den Sozialstaat mindestens 1400fach leisten !
 

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