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Linkes Denken positiv oder negativ für unser Land?

Werden Fußballspiele manipuliert?

  • Ja, alle

    Stimmen: 4 13,8%
  • über 50 %

    Stimmen: 6 20,7%
  • nur wenige

    Stimmen: 18 62,1%
  • keins

    Stimmen: 1 3,4%

  • Umfrageteilnehmer
    29
  • Umfrage geschlossen .

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Deutscher Bundeskanzler
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Dieses "Patent" hätte sowieso nie eine Chance gehabt.
Da ist keine Funktionsbeschreibung für irgendeine destinkte technologische Neuerung oder sonst irgendwas dabei, keine Händlerbroschüren, Musterbeschreibungen, Funktionstests...., was die Erteilung eines Patent rechtfertigen würde.
Was da beschrieben wird ist ein faltbarer E-Book Reader mit 2 Bildschirmen. Sony kriegt einen Lachanfall wenn da jemand mit Forderungen aus dem Jahr 2006 um die Ecke kommt, für eine Technologie die im Endeffekt aus den 90ern stammt.

Er muss erst mal nen dummen finden, der das Patent nutzen würde ...
Er mag mir aber keinen Hersteller nennen. ;-)
 

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Deutscher Bundeskanzler
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Also Mädel, du bist wirklich dämlicher als ein Pfund Salz.
Auf die einseitigen Displays bezogen - habe ich im vorigen Beitrag geschrieben, gelten alle Displays mit DIN A 4 und DIN A 5,
+/- 2 cm. Der erste Hersteller, dem ich es zum Kauf angeboten hatte, war damals Fujitsu-Siemens.
Und schon 9 Monate später gabs das erste DIN A 4- Display, heute auch Tablet genannt.

Hier ist der Full Quote deines Anspruchs:
[EN]Electronic school book for use in e.g. home, has two flat panel displays that are arranged
next to each other and are visible after opening book, and operating and control units that are
integrated into flat panel displays
[DE]Elektronisches Schulbuch
[EN]The book has two flat panel displays that are arranged next to each other and that are visible after opening the book. Operating and control units
are integrated into the flat panel displays. The flat panel displays are separated and are controlled by a software. The software is loaded when opening
the book and is shifted to a power down mode when the book is in closed condition. The loading takes place over a universal serial bus (USB)-port
directly to an Internet access or over a home personal computer with the Internet access.
Seite 1 --- ()
Seite 2 --- ()
[0001] Elektronisches Schulbuch (folgend "esb" genannt) zum Abruf aller in einem Jahrgang benutzten Schulbücher zu hause und mittelfristig auch in
der Schule!
Probleme:
1. Haltungsschäden bei Kindern aufgrund des Transportierens der Schulbücher und des daraus resultierenden erheblichen Gewichtes des
Schulranzens von zu hause zur Schule und zurück. 2. Lernverweigerung der Bengels und Gören durch "Vergessen" der zum Lernen benötigten Bücher
in der Schule. 3. Erhebliche Kosten bei der Neuanschaffung von Schulbüchern bei den Schulen. 4. Aufgebauter Wissensmangel in den Schulvorjahren.
Funktionsweise:
[0002] Das esb soll so realitätsnah wie möglich das Benützen eines Schulbuches darstellen. Daher ist es sinnvoll, zwei Flachbildschirme im DIN A
4-Format o.ä. zu verwenden, die wie in der Zeichnung nebeneinander angeordnet sind. Die verwendete Software soll beide Bildschirme unabhängig
voneinander ansteuern können und soll bei einem Öffnungswinkel des "Deckels" von ca. 10° bereits gestartet werden. das Schulbuchmenu soll auf dem
linken Bildschirm erscheinen, mit den Cursortasten ausgewählt und der "Entertaste" aufgerufen werden. Durch die Taste "Seite" und die Nummern-
Tastatur 0-9 wird die entsprechende Seite des im Menu ausgewählten Buches aufgeschlagen. Fremdsprachen werden durch den "Sprachmodus"
unterstützt und per Kopfhöhrer übertragen (siehe Kopfhöreranschluss/Zeichung).
[0003] Weil der Platz auf einem normalen Schreibtisch begrenzt ist, sollte die Bildschirmoberfläche hart und daher als Schreibunterlage dienen
können. Auf der Rückseite des esb soll eine Hölterung das Aufstellen des esb bis zu einem Winkel von 80° möglich machen. Der Aufklappwinkel
sollte mind. 180°, im Idealfall 360° mit Einrasffunktion bei 180° betragen. Die elektronsich umgesetzten Schulbücher, die der Schüler in seiner
jeweiligen Schule verwendet, sind im Maßstab 1:1 umzusetzen. Dabei ist wie im Original des Schulbuches darauf zu achten, daß jede Seite auf dem
dafür vorgesehenen Bildschirm erscheint. Die Software sollte einen Zoomfaktor von mind. 4 enthalten, um Bilder und kleine Schriften bei Bedarf zu
vergrößern. Die entsprechenen Steuertasten sind auf den beigefügten Zeichnungen enthalten. Die Umblätter-Funktion soll wie bei einem reellen Buch
das Wenden der Seite möglich machen. Die Vorderseite des entsprechenden Blattes auf Bildschirm B sollte mit der Rückseite auf Bildschirm A sichtbar
werden.
[0004] Falls das esb geschlossen wird, soll das Betriebssystem in den Sparmodus übergehen, aber nicht beendet werden. Eine Leuchtdiode auf dem
Deckel signalisiert die Betriebsbereitschaft. Das endgültige Beenden wird durch die On/Off Taste bewirkt.
Zusätzliche Informationen:
[0005] Da die Benutzung bereits ab der 2. Jahrgangsstufe vorgesehen ist, soll die Bedienung des esb so logisch und einfach wie möglich gestaltet
werden. Da dieses neue Hardware-Produkt ausschließlich dem Lernen zugute kommen soll, sollten nur Lernmittel geladen werden, die in der
entsprechenden Schule verwendet werden. Die Ladung erfolgt über den USB-Anschluß direkt von einem Internetzugang oder über den Home-PC mit
Internetanschluß. Durch den zur Verfügung gestellten Speicherplatz von mind. 20 GB ist ein Löschen vorheriger Jahrgangsbücher nicht nötig. Der
positive Nebeneffekt besteht darin, daß bei Wissenslücken in den Folgejahren immer wieder auf die Bücher der Vorjahre zurückgegriffen werden kann.
Ich kenne niemanden, der im Lauf der Schulzeit nicht gerne diese Möglichkeit gehabt hätte. Aufgrund der hoffentlich mittelfristigen Einführung des esb
in den Schulen ist eine externe Stromversorgung nötig (jetzt noch nicht unbedingt).
Problemlösungen:
1. Durch das esb wird es dem Schüler ermöglicht, die Bücher in der Schule zu lassen. Daher entfällt der Transport. Mittelfristig soll diese
Lernunterstützung auch in den Schulen Eingang finden, d. h. das esb wird in den Sommerferien von der jeweiligen Schule geladen. Anstatt des
Büchergeldes fallen Lizenzgebühren der jeweiligen Buchverlage an (ist wesentlich günstiger als das Buch zu kaufen!). Falls dieses Geschehnis eintritt,
ist der Transport des esb von zuhause zur Schule und zurück notwendig, es sei denn, er besitzt zwei. Daher sollte das Gesamtgewicht 4 kg nicht
überschreiten.
Seite 3 --- ()
Dieser Text wurde durch das DPMA aus Originalquellen übernommen. Er enthält keine Zeichnungen. Die Darstellung von Tabellen und Formeln kann
unbefriedigend sein.
2. Da sämtliche Bücher im esb zuhause vorliegen, entfällt künftig die Nichtvorbereitung aufgrund nicht vorhandenen Lernmaterials. 3. Durch das
esb würden künftig die Anschaffungskosten für Bücher bei den Schulen entfallen. Lediglich eine Lizenzgebühr ist an die entsprechenden Verlage
abzuführen. Die freiwerdenden staatlichen Mittel könnten als Staatliche Unterstützung bedürftigen Enderwerbern zufließen. 4. Durch das Nichtlöschen
der vorigen Jahrgänge ist jederzeit ein "Rückblick" möglich.
Bezugszeichenblatt esb-Zeichnung 1:
Frontansicht: Zustand geschlossen Maße: Höhe: 30 cm, max. + 2 cm Breite: 21 cm, max. + 2 cm Tiefe: 3 cm, max. + 2 cm (1 ) Leuchtdiode
esb-Zeichnung 2:
Frontansicht: Zustand geöffnet Maße Höhe: 30 cm, max. + 2 cm Breite: 42 cm, max. + 2 cm Tiefe: 1,5 cm, max + 1 cm (A) Linker Bildschirm (B)
Rechter Bildschirm
esb-Zeichnung 3:
Ansicht: Tiefe von unten, Zustand geschlossen (1 ) Energie (2 ) Kopfhöhrer (3 ) USB-Anschluß
esb-Zeichnung 4:
Ansicht: Tiefe seitlich, Zustand geschlossen (1 ) Open/Close-Taste
esb-Zeichnung 5:
Frontansicht: Zustand geöffnet (A) Linker Bildschirm (B) Rechter Bildschirm
Steuertasten:
(1 ) on/off (2 ) Menu (3 ) auf (4 ) ab (5 ) enter (6 ) Maus (7 ) auf (8 ) ab (9 ) links (10 ) rechts (11 ) Seitentaste (12 ) Zahlentasten 0-9/
Buchstabentasten
Seite 4 --- ()
(13 ) Blättern zurück (14 ) Blättern vor (15 ) Lautstärke (Kopfhöhrer) (16 ) Kontrast (17 ) Helligkeit (18 ) Zoom (19 ) minus (20 ) plus
[0006]
(A) Zustand geschlossen: Öffnungswinkel 0°
(B) Zustand geöffnet: Öffnungswinkel 10°
(C) Zustand geöffnet: Öffnungswinkel 180°
(D) Zustand geöffnet: Öffnungswinkel 360°
[1] Elektronisches Schulbuch (folgend "esb" genannt) zum Abruf aller in einem Jahrgang benutzten Schulbücher zu hause und/oder in der Schule,
dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Öffnen zwei nebeneinander angeordnete Flachbildschirme sichtbar sind (Zeichnung 2 und 5)
[2] Esb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass alle Bedien-und Steuerelemente in der Bildschirmumrandung integriert sind (Zeichnung 2
und 5).
[3] Esb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Bildschirme getrennt und/oder gemeinsam von der
Software angesteuert werden können.
[4] Esb nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Maße
Höhe:
mind. 29 cm, max. 32 cm, vorzugsweise 30 cm, Breite geschlossen:
mind. 20 cm, max. 22 cm, vorzugsweise 21 cm, Breite geöffnet:
mind. 40 cm, max. 44 cm, vorzugsweise 42 cm, Tiefe geschlossen:
mind. 2 cm, max. 5 cm, vorzugsweise 3 cm, Tiefe geöffnet:
mind. 1 cm, max. 2,5 cm, vorzugsweise 1,5 cm betragen sollen.
[5] Esb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Software bereits beim Öffnen des esb geladen wird
(Zeichnung 6 b) aber in geschlossenem Zustand lediglich in den Sparmodus übergeht.
Seite 5 --- ()
Seite 6 --- ()

Da steht nirgends was von Ansprüchen an ESB mit EINEM DIsplay, du Penner.
 
OP
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Ja, ich meine man kann ja mal probieren eine Technologie aus den 90ern, ohne technische Spezifikation, mit einem Muster aus 2006, für sich zu reklamieren.
Die Anwälte bei Sony und allen anderen E-Book Herstellern haben bestimmt schon Angst.

Ihr macht euch wirklich Sorgen um mich. Find ich sehr lustig...vor allem vor dem Hintergrund, daß keiner von euch jemals
selbst irgendetwas angemeldet hat. Aber so seid ihr. Selbst zu dämlich für irgendwas aber über andere lästern.
 

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Deutscher Bundeskanzler
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Also Mädel, du bist wirklich dämlicher als ein Pfund Salz.
Auf die einseitigen Displays bezogen - habe ich im vorigen Beitrag geschrieben, gelten alle Displays mit DIN A 4 und DIN A 5,
+/- 2 cm. Der erste Hersteller, dem ich es zum Kauf angeboten hatte, war damals Fujitsu-Siemens.
Und schon 9 Monate später gabs das erste DIN A 4- Display, heute auch Tablet genannt.

Du Dummbratz, Tablet PCs (also einem Display) gab es bereits 2001 von Winzigweich.

Soso, du hast es also zum Kauf angeboten.
Dann biste sowas von abgetropft, was? ;-)
 
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Er muss erst mal nen dummen finden, der das Patent nutzen würde ...
Er mag mir aber keinen Hersteller nennen. ;-)

Weil es den nicht gibt.
Das ist ein uratles Gebrauchsmuster ohne irgendeine technische Spezifikation und würde damit im Zweifel niemals gegen die Patenthalter der E-Book Reader durchkommen.
Das "Patent" könnte man auch so beschreiben: "Ich will 2 Reader mit Tesa aneinanderkleben."
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ihr macht euch wirklich Sorgen um mich. Find ich sehr lustig...vor allem vor dem Hintergrund, daß keiner von euch jemals
selbst irgendetwas angemeldet hat. Aber so seid ihr. Selbst zu dämlich für irgendwas aber über andere lästern.

Mit Sorgen hat das nichts zu tun, ich habe meinen Teil dazu gesagt, dass ich dir dringend das Aufsuchen psychiatrischer Hilfe raten würde.
Ich halte dich für bemittleidenswert, weil du dich so anstrengst mit deiner Anbiederung und dabei aber einfach schlecht lügst, wie hier mit deinem angeblichen "Patent".
 

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Mit Sorgen hat das nichts zu tun, ich habe meinen Teil dazu gesagt, dass ich dir dringend das Aufsuchen psychiatrischer Hilfe raten würde.
Ich halte dich für bemittleidenswert, weil du dich so anstrengst mit deiner Anbiederung und dabei aber einfach schlecht lügst, wie hier mit deinem angeblichen "Patent".

Freilich hat er ein Patent, es ist aber komplett wertlos.
Sein angeblicher Klagewert von 750 Mio ist reines Wunschdenken.

Ein notorischer Lügner und Dummkopf ist er, für meine Begriffe mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung.
 
OP
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Du bist dumm. Ständig wird auch von dir irgendwas beschleunigt, was nichts mit Gravitation zu tun hat. Aufzüge müssen beschleunigt werden, Autos, Schiffe.... Kleine Kinder beschleunigen mit ihren Händen kleine Autos. Und vielleicht beschleunigt jetzt gerade ein Kind ein ferngesteuertes Auto mit Masse 1 kg und der Beschleunigung von 1 m/s² und lässt es damit gegen eine Wand fahren - was einer Kraft von 1 N entspräche.

DOOOCH die Gleichung stimmt! Da wird die 1 kg-Masse eben nur mit 1 m/s² beschleunigt - horizontal! Warum denkst du denn so engstirnig? :kopfkratz:

Was soll denn dieser Scheiß wieder? WIR REDEN HIR VON DER FALLBESCHLEUNIGUNG !! Versuchst du jetzt wieder, mit was anderem
von deinem ursprünglichen Blödsinn abzulenken? Horizontal mißt man in Nm (Newtonmeter). 1Nm = 1W/s.

Sag mal, für was stelle ich eigentlich Nachweise ein? Damit ein Blödel sie ignoriert?

Gib bloß nicht zu, daß du überhaupt keine Ahnung und deshalb auf dem Holzweg warst.
 
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Mit Sorgen hat das nichts zu tun, ich habe meinen Teil dazu gesagt, dass ich dir dringend das Aufsuchen psychiatrischer Hilfe raten würde.
Ich halte dich für bemittleidenswert, weil du dich so anstrengst mit deiner Anbiederung und dabei aber einfach schlecht lügst, wie hier mit deinem angeblichen "Patent".

Was willst du auch anderes sagen?

Und schon wieder die "Anbiederung". An wen, bitte?
Wenn einer von uns beiden psychatrische Hilfe nötig hat, bist das doch du selbst.
Merkst du gerade wieder bei der "Anbiederung". Völlig plemplem, nichts geleistet, nur eventuell ein paar Leute verblödet.
Bewirb dich bei den Grünen. Die können solche Leute wie dich brauchen.

Und der Neid zerfrißt dich...
 
G

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Freilich hat er ein Patent, es ist aber komplett wertlos.
Sein angeblicher Klagewert von 750 Mio ist reines Wunschdenken.

Ein notorischer Lügner und Dummkopf ist er, für meine Begriffe mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung.

Was er da angegeben hat ist ein Gebrauchsmuster.
Und selbst das ist erloschen.
Das interessiert einfach keinen und fertig.
Würde das wirklich rechtlich angegangen würde das eh nicht durchhalten. Das erfüllt weder die Eigenschaft der "Neuheit", da es ein E-Book Reader ist. Ein "erfinderischer Schritt" wäre nicht vorhanden, da es keine technologische Beschreibung oder Funktionsfähigkeit hat. Die gewerbliche Anwendbarkeit könnte evtl. gegeben sein, wird aber durch den Mangel der ersten Eiegenschaften ohnehin bedeutungslos.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Was willst du auch anderes sagen?

Und schon wieder die "Anbiederung". An wen, bitte?
Wenn einer von uns beiden psychatrische Hilfe nötig hat, bist das doch du selbst.
Merkst du gerade wieder bei der "Anbiederung". Völlig plemplem, nichts geleistet, nur eventuell ein paar Leute verblödet.
Bewirb dich bei den Grünen. Die können solche Leute wie dich brauchen.

Und der Neid zerfrißt dich...

Worauf sollte ich deiner Meinung nach neidisch sein?
 

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Deutscher Bundeskanzler
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von deinem ursprünglichen Blödsinn abzulenken? Horizontal mißt man in Nm (Newtonmeter). 1Nm = 1W/s.

Falsch, 1 Nm = 1 Ws.

Sag mal, für was stelle ich eigentlich Nachweise ein? Damit ein Blödel sie ignoriert?

Gib bloß nicht zu, daß du überhaupt keine Ahnung und deshalb auf dem Holzweg warst.

Du fängst mit der nächsten Scheisse an, bevor du das erste Thema überhaupt begriffen hattest.
Du hast keine Nachweise eingestellt.
Beschleunigung ist Beschleunigung, winkelunabhängig so bezeichnet!
 
OP
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Das selbe wie mit Seite 1 etc.
Willste behaupten, das Patentamt veröffentliche gekürzte Ansprüche, du Lusche?

Soso, das selbe wie bei Seite 1?
Es kann durchaus sein, daß die damaligen Erweiterungen (erinnerlich 2 Seiten) nicht mehr zur Verfügung stehen.
2016 gab es sie noch, das habe ich überprüft.

Aber warum kümmerst du dich denn eigentlich darum?
Melde halt selbst mal eins an, dann hättest du auch mal einen Grund, aus dem finanziellen Nichts herauszutreten.
 
OP
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Falsch, 1 Nm = 1 Ws.

Tschuldigung, hab nicht nachgesehen.

Du fängst mit der nächsten Scheisse an, bevor du das erste Thema überhaupt begriffen hattest.
Du hast keine Nachweise eingestellt.
Beschleunigung ist Beschleunigung, winkelunabhängig so bezeichnet!

Jetzt hast du noch nicht mal begriffen, wer mit dem nächsten Scheiß begonnen hat.
Ich hab also keine Nachweise eingestellt? So dumm kann nur eine sein.
 
OP
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Was er da angegeben hat ist ein Gebrauchsmuster.
Und selbst das ist erloschen.
Das interessiert einfach keinen und fertig.
Würde das wirklich rechtlich angegangen würde das eh nicht durchhalten. Das erfüllt weder die Eigenschaft der "Neuheit", da es ein E-Book Reader ist. Ein "erfinderischer Schritt" wäre nicht vorhanden, da es keine technologische Beschreibung oder Funktionsfähigkeit hat. Die gewerbliche Anwendbarkeit könnte evtl. gegeben sein, wird aber durch den Mangel der ersten Eiegenschaften ohnehin bedeutungslos.

Ohne technologische Beschreibung oder Funktionsfähigkeit würdest du es nicht anmelden können.
 
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Freilich hat er ein Patent, es ist aber komplett wertlos.
Sein angeblicher Klagewert von 750 Mio ist reines Wunschdenken.

Ein notorischer Lügner und Dummkopf ist er, für meine Begriffe mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung.

Das ist schön wenn du sagst: "für meine Begriffe". Du begreifst gar nichts.
Na dann freu dich doch, daß ich in diesem Fall kein Geld kriege...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 8 « (insges. 8)

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