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Linkes Denken positiv oder negativ für unser Land?

Werden Fußballspiele manipuliert?

  • Ja, alle

    Stimmen: 4 13,8%
  • über 50 %

    Stimmen: 6 20,7%
  • nur wenige

    Stimmen: 18 62,1%
  • keins

    Stimmen: 1 3,4%

  • Umfrageteilnehmer
    29
  • Umfrage geschlossen .

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Deutscher Bundeskanzler
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Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man die Klappe halten.
Mit der Klage setze ich nur die Lizenzgebühren für einen bestimmten Zeitraum um.
In diesem Fall 12 Jahre. Und wenn das durchgesetzt ist, wird bezahlt.
Und das kostet pro Jahr ca. 20.000€. Wenn nicht vorher das Gebrauchsmuster von der
Gegenseite anerkannt wird. Und die Anwälte meinen, daß denen nicht viel übrig bleibt.



Wenn ich so bescheuert wie du wäre, dann hätte ich nur diese Möglichkeit reingeschrieben.
Da steht aber erinnerlich drin: EIN-oder ZWEI Displays, von Maße DIN A 4, DIN A 5 +/- 2cm pro Display,
Touchsreentauglich oder nicht, Vergrößerungs/Verkleinerungsfunktion, nach Stand der Technik (steht bei mir immer drin).

Grundsätzlich verwendbar für jeden Zweck, nicht schulisch gebunden.

Da steht im Abstract ZWEI Displays drin, durch Software gekoppelt.
Das esb soll so realitätsnah wie möglich das Benützen eines Schulbuches darstellen. Daher ist es sinnvoll, zwei Flachbildschirme im DIN A
4-Format o.ä. zu verwenden, die wie in der Zeichnung nebeneinander angeordnet sind.
Die verwendete Software soll beide Bildschirme unabhängig
voneinander ansteuern können
und soll bei einem Öffnungswinkel des "Deckels" von ca. 10° bereits gestartet werden. das Schulbuchmenu soll auf dem
linken Bildschirm erscheinen, mit den Cursortasten ausgewählt und der "Entertaste" aufgerufen werden. Durch die Taste "Seite" und die Nummern-
Tastatur 0-9 wird die entsprechende Seite des im Menu ausgewählten Buches aufgeschlagen. Fremdsprachen werden durch den "Sprachmodus"
unterstützt und per Kopfhöhrer übertragen (siehe Kopfhöreranschluss/Zeichung).

Wir warten bis April, dann müsstest du ja reich sein, oder klüger. *lach*
Bei beidem habe ich meine Zweifel, so wie du dich bei Physik anstellst.
 
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Cotti

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Bei dir haperts wirklich bei den einfachsten mathematischen Kenntnissen.
9,81 m/s² bezeichnet man als g. Aber weil du N ja auch eine 1 davorsetzt, kannst du es der
Übersicht halber auch bei g machen.
Das ist bei dir keine "mathematische Kenntnis" sondern absoluter Stuss.

Richtig war immerhin das:
9,81 m/s² bezeichnet man als g.
SUUUPER. Darauf könnte man jetzt aufbauen - wenn ich nicht jetzt schon ahnen würde, dass in der nächsten Antwort wieder Stuss folgen wird. :rolleyes2:

Aber weil du N ja auch eine 1 davorsetzt, kannst du es der Übersicht halber auch bei g machen.
Wenn "g" doch aber schon 9,81 m/s² ist, wo soll ich denn da noch eine "1 der Übersicht halber" machen? :kopfkratz:

1 N = 0,102 kg * 9,81 m/s² - wo soll da jetzt noch eine 1 hin? 9,81 m/s² ist "1 g"! Selbst wenn du in die Gleichung schreibst: 1 N = 0,102 kg * 1 g, müsstest du 0,102 * 9,81 multipizieren, um auf 1 Newton zu kommen. Aber "1 g" ist immer nur 9,81 m/s² auf der Erde.

DAS bedeutet aber nicht, dass man nicht auch mit anderen Beschleunigungen rechnen dürfte. Darum gibt es auch die Möglichkeit 1 N = 1 kg * m/s², was nichts anderes bedeutet, dass wenn eine Masse von 1 kg mit 1 m/s² beschleunigt wird, eine Kraft von 1 N erreicht wird.
 
OP
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Da steht im Abstract ZWEI Displays drin, durch Software gekoppelt.

Wir warten bis April, dann müsstest du ja reich sein, oder klüger.
Bei beidem habe ich meine Zweifel, so wie du dich bei Physik anstellst.

Nein, bis April 20 habe ich noch Zeit, Klage einzureichen.
Du hast wie üblich nicht verstanden, um was es geht und wie das funktioniert.
Wenn ich Klage eingereicht habe und man sich auf der Gegenseite widerborstig zeigt,
können bis zu 10 Jahre bis zu einer endgültigen Entscheidung ins Land ziehen.
Erst wenn die Entscheidung gefallen ist, muß bezahlt werden. Also spätestens in 10 Jahren.
Und mir geht es jetzt schon ganz gut. Auch finanziell.

Und die Klagekosten pro Jahr belaufen sich eben auf 20.000€. In 10 Jahren wären das dann 240.000€.
 
OP
LOA-Partei
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Das ist bei dir keine "mathematische Kenntnis" sondern absoluter Stuss.

Richtig war immerhin das: SUUUPER. Darauf könnte man jetzt aufbauen - wenn ich nicht jetzt schon ahnen würde, dass in der nächsten Antwort wieder Stuss folgen wird. :rolleyes2:

Wenn "g" doch aber schon 9,81 m/s² ist, wo soll ich denn da noch eine "1 der Übersicht halber" machen? :kopfkratz:

1 N = 0,102 kg * 9,81 m/s² - wo soll da jetzt noch eine 1 hin? 9,81 m/s² ist "1 g"! Selbst wenn du in die Gleichung schreibst: 1 N = 0,102 kg * 1 g, müsstest du 0,102 * 9,81 multipizieren, um auf 1 Newton zu kommen. Aber "1 g" ist immer nur 9,81 m/s² auf der Erde.

Und wir berechnen jetzt die Gravitation auf dem Mars? So unlogisch bist du.

DAS bedeutet aber nicht, dass man nicht auch mit anderen Beschleunigungen rechnen dürfte. Darum gibt es auch die Möglichkeit 1 N = 1 kg * m/s², was nichts anderes bedeutet, dass wenn eine Masse von 1 kg mit 1 m/s² beschleunigt wird, eine Kraft von 1 N erreicht wird.

Komisch, wo sind denn in der Newton-Formel plötzlich deine 9,81m/s² hin verschwunden?

Nochmal zur Formel: Überall steht: 1N = 1kg*m/s². DAS STIMMT NICHT!

Gleiche Quelle wie vorhin:
https://www.chemie-schule.de/KnowHow/Newton_(Einheit)
Da steht die Formel übrigens so drin wie oben.

Auszug Quelle:

"Wenn man die Gewichtskraft eines Objektes in einem Schwerefeld angeben will (was üblicherweise in Newton erfolgt), ist das zu unterscheiden von der Masse des Objektes, welche in kg angegeben wird. Als Faustregel gilt: 1 kg entspricht 10 N, die Einheiten sind aber grundverschieden. Da die mittlere Erdbeschleunigung (oder Ortsfaktor) auf Meereshöhe g = 9,81 m/s²
beträgt, erfährt ein Körper der Masse 1 kg dort die Gewichtskraft 9,81 N. Umgekehrt ist 1 Newton die Gewichtskraft, welche auf einen Körper mit der Masse 102 Gramm wirkt."
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Da steht im Abstract ZWEI Displays drin, durch Software gekoppelt.


Wir warten bis April, dann müsstest du ja reich sein, oder klüger. *lach*
Bei beidem habe ich meine Zweifel, so wie du dich bei Physik anstellst.

Geht es um dieses angebliche Patent?
Die Nummer habe ich mal nachgeschaut, dieses "Patent" ist aus dem Jahre 06 und hat den Status nicht anhängig/erloschen.
 

Cotti

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Und bei Einheiten ist es nicht egal. Sonst könntest du schreiben: 1000 Gramm = 1 kg oder 1000 kg = 1 Gramm.
Wo ist das denn eine Gleichung? :kopfkratz: 2 kg = 1000 g + 1 kg oder 1000 g + 1 kg = 2 kg Wo ist da für dich das Verständnisproblem?

Du hast nichts dreinzupfuschen sondern dich nach der entsprechenden Formel zu richten.
Wenn du lesen könntest, ist bei N keine "9,81" dabei.
Muss es auch nicht! Eine Gleichung 1 N = 1 kg * m/s² ist absolut möglich - nur handelt es sich bei "1 m/s²" nicht um "g".

Mit anderen Worten: Du schreibst irgendwas zusammen, bar jeder Qualifikation, und das stimmt dann.
Hast du dich wirklich nicht entblödet, eine Mail wegen angeblich falscher Gleichung abzusenden? :giggle:
 
OP
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Wo ist das denn eine Gleichung? :kopfkratz: 2 kg = 1000 g + 1 kg oder 1000 g + 1 kg = 2 kg Wo ist da für dich das Verständnisproblem?

Ich habe keins, aber du ein grundsätzliches.

Muss es auch nicht! Eine Gleichung 1 N = 1 kg * m/s² ist absolut möglich - nur handelt es sich bei "1 m/s²" nicht um "g".

Hast du dich wirklich nicht entblödet, eine Mail wegen angeblich falscher Gleichung abzusenden? :giggle:

Was heißt da: "absolut möglich"? NUR diese Formel ist GÜLTIG! Und genau wegen der Tatsache, daß 1m/s² NICHT g ist,
haben deine 9,81m/s² in der Newton-Formel nichts verloren.

Jeder kann es lesen. Stell dich nicht dümmer, als du bist. Wenn du dämlich warst, zeig Charakter und sag die Wahrheit.
 

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Nein, bis April 20 habe ich noch Zeit, Klage einzureichen.
Du hast wie üblich nicht verstanden, um was es geht und wie das funktioniert.
Wenn ich Klage eingereicht habe und man sich auf der Gegenseite widerborstig zeigt,
können bis zu 10 Jahre bis zu einer endgültigen Entscheidung ins Land ziehen.
Erst wenn die Entscheidung gefallen ist, muß bezahlt werden. Also spätestens in 10 Jahren.
Und mir geht es jetzt schon ganz gut. Auch finanziell.

Und die Klagekosten pro Jahr belaufen sich eben auf 20.000€. In 10 Jahren wären das dann 240.000€.

Du weichst aus.
Das Pamphlet hat 6 Seiten inkl. Schreibfehler, und da ist nichts von EINEM DIsplay die Rede.
Da steht EXPLIZIT, dass die Bedienung möglichst einem echten Buch nachempfunden sein soll.
Inkl. Dem Hinweis, wie die beiden Displays zu koppeln seien.

Das ist eine glatte Lüge, dass es sich auf einseitige Displays beziehen würde.
 

Cotti

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Und wir berechnen jetzt die Gravitation auf dem Mars? So unlogisch bist du.
Du bist dumm. Ständig wird auch von dir irgendwas beschleunigt, was nichts mit Gravitation zu tun hat. Aufzüge müssen beschleunigt werden, Autos, Schiffe.... Kleine Kinder beschleunigen mit ihren Händen kleine Autos. Und vielleicht beschleunigt jetzt gerade ein Kind ein ferngesteuertes Auto mit Masse 1 kg und der Beschleunigung von 1 m/s² und lässt es damit gegen eine Wand fahren - was einer Kraft von 1 N entspräche.

Komisch, wo sind denn in der Newton-Formel plötzlich deine 9,81m/s² hin verschwunden?

Nochmal zur Formel: Überall steht: 1N = 1kg*m/s². DAS STIMMT NICHT!
DOOOCH die Gleichung stimmt! Da wird die 1 kg-Masse eben nur mit 1 m/s² beschleunigt - horizontal! Warum denkst du denn so engstirnig? :kopfkratz:
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Du kannst doch nicht mal zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent unterscheiden.

Gebrauchsmuster ist vorläufig, Patent abschließend.
Aber auch das ändert nichts daran, dass das erloschen ist und sowieso nie ein Patent geworden wäre, da du nichts erfunden hast.
 

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Ich habe keins, aber du ein grundsätzliches.



Was heißt da: "absolut möglich"? NUR diese Formel ist GÜLTIG! Und genau wegen der Tatsache, daß 1m/s² NICHT g ist,
haben deine 9,81m/s² in der Newton-Formel nichts verloren.

Jeder kann es lesen. Stell dich nicht dümmer, als du bist. Wenn du dämlich warst, zeig Charakter und sag die Wahrheit.

DU bist ein so verbohrter Dummkopf, und kannst es wegen Dunning-Kruger nicht mal erkennen, wie inkompetent du bist.
Aber JEDER ANDERE kann es sehen.
 
OP
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Du weichst aus.
Das Pamphlet hat 6 Seiten inkl. Schreibfehler, und da ist nichts von EINEM DIsplay die Rede.
Da steht EXPLIZIT, dass die Bedienung möglichst einem echten Buch nachempfunden sein soll.
Inkl. Dem Hinweis, wie die beiden Displays zu koppeln seien.

Das ist eine glatte Lüge, dass es sich auf einseitige Displays beziehen würde.

Würdest du freundlicherweise mal GENAU lesen?
Damals habe ich noch eine Erweiterung 1 Monat nach Anmeldung gesandt, die auch aufgenommen wurde.
Da kamen noch 2 Seiten hinzu, in denen das steht, was ich erklärt habe. Die waren wärend der Laufzeit
abzurufen. Wenn es jetzt nicht mehr so ist, ist das nicht so schlimm. Ich habe ja das Original.
 

Cotti

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Was heißt da: "absolut möglich"? NUR diese Formel ist GÜLTIG! Und genau wegen der Tatsache, daß 1m/s² NICHT g ist,
haben deine 9,81m/s² in der Newton-Formel nichts verloren.
Die Konstante "g" ist zunächst einem sehr konkreten Wert zugeordnet, nämlich 9,81 m/s², oder 9,81 N/kg. Die Gleichung Kraft = Masse * Beschleunigung gilt aber nicht nur für den "freien Fall", sondern ist allgemeingültig für die Berechnung von Kräften.
 

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Gebrauchsmuster ist vorläufig, Patent abschließend.
Aber auch das ändert nichts daran, dass das erloschen ist und sowieso nie ein Patent geworden wäre, da du nichts erfunden hast.

Das Gekaspere bezieht sich (siehe Link) auf eine zwei-Display-Lösung, die wie ein Schulbuch aufzumachen sei.
Inkl. softwaretechnischer Kopplung der BEIDEN Displays.

Er mag nicht mal einen Hersteller von dem Quatsch benennen, weils ein Fake ist.
NIEMALS macht er damit einen Cent, und das weiß er auch.
Es ist dummes Zeugs was er da als Anspruch begründet, inkl. "Kopfhöhrer".

Fast so grausem wie seine "Prämiere". *lach*
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Du weichst aus.
Das Pamphlet hat 6 Seiten inkl. Schreibfehler, und da ist nichts von EINEM DIsplay die Rede.
Da steht EXPLIZIT, dass die Bedienung möglichst einem echten Buch nachempfunden sein soll.
Inkl. Dem Hinweis, wie die beiden Displays zu koppeln seien.

Das ist eine glatte Lüge, dass es sich auf einseitige Displays beziehen würde.

Dieses "Patent" hätte sowieso nie eine Chance gehabt.
Da ist keine Funktionsbeschreibung für irgendeine destinkte technologische Neuerung oder sonst irgendwas dabei, keine Händlerbroschüren, Musterbeschreibungen, Funktionstests...., was die Erteilung eines Patent rechtfertigen würde.
Was da beschrieben wird ist ein faltbarer E-Book Reader mit 2 Bildschirmen. Sony kriegt einen Lachanfall wenn da jemand mit Forderungen aus dem Jahr 2006 um die Ecke kommt, für eine Technologie die im Endeffekt aus den 90ern stammt.
 

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Würdest du freundlicherweise mal GENAU lesen?
Damals habe ich noch eine Erweiterung 1 Monat nach Anmeldung gesandt, die auch aufgenommen wurde.
Da kamen noch 2 Seiten hinzu, in denen das steht, was ich erklärt habe. Die waren wärend der Laufzeit
abzurufen. Wenn es jetzt nicht mehr so ist, ist das nicht so schlimm. Ich habe ja das Original.

Das Original wurde 2006 im Juli veröffentlicht.
IM April läuft deine Frist ab.
DIe Veröffentlichung ist komplett, du dreckiger Lügner.
Für jeden im Internet nachlesbar.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Das Gekaspere bezieht sich (siehe Link) auf eine zwei-Display-Lösung, die wie ein Schulbuch aufzumachen sei.
Inkl. softwaretechnischer Kopplung der BEIDEN Displays.

Er mag nicht mal einen Hersteller von dem Quatsch benennen, weils ein Fake ist.
NIEMALS macht er damit einen Cent, und das weiß er auch.
Es ist dummes Zeugs was er da als Anspruch begründet, inkl. "Kopfhö[COLOR="#FF0000"]h[/COLOR]rer".

Fast so grausem wie seine "Prämiere". *lach*

Ja, ich meine man kann ja mal probieren eine Technologie aus den 90ern, ohne technische Spezifikation, mit einem Muster aus 2006, für sich zu reklamieren.
Die Anwälte bei Sony und allen anderen E-Book Herstellern haben bestimmt schon Angst.
 
OP
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Das Gekaspere bezieht sich (siehe Link) auf eine zwei-Display-Lösung, die wie ein Schulbuch aufzumachen sei.
Inkl. softwaretechnischer Kopplung der BEIDEN Displays.

Er mag nicht mal einen Hersteller von dem Quatsch benennen, weils ein Fake ist.
NIEMALS macht er damit einen Cent, und das weiß er auch.
Es ist dummes Zeugs was er da als Anspruch begründet, inkl. "Kopfhöhrer".

Fast so grausem wie seine "Prämiere". *lach*

Also Mädel, du bist wirklich dämlicher als ein Pfund Salz.
Auf die einseitigen Displays bezogen - habe ich im vorigen Beitrag geschrieben, gelten alle Displays mit DIN A 4 und DIN A 5,
+/- 2 cm. Der erste Hersteller, dem ich es zum Kauf angeboten hatte, war damals Fujitsu-Siemens.
Und schon 9 Monate später gabs das erste DIN A 4- Display, heute auch Tablet genannt.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 5 « (insges. 5)

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