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Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man die Klappe halten.
Mit der Klage setze ich nur die Lizenzgebühren für einen bestimmten Zeitraum um.
In diesem Fall 12 Jahre. Und wenn das durchgesetzt ist, wird bezahlt.
Und das kostet pro Jahr ca. 20.000€. Wenn nicht vorher das Gebrauchsmuster von der
Gegenseite anerkannt wird. Und die Anwälte meinen, daß denen nicht viel übrig bleibt.
Wenn ich so bescheuert wie du wäre, dann hätte ich nur diese Möglichkeit reingeschrieben.
Da steht aber erinnerlich drin: EIN-oder ZWEI Displays, von Maße DIN A 4, DIN A 5 +/- 2cm pro Display,
Touchsreentauglich oder nicht, Vergrößerungs/Verkleinerungsfunktion, nach Stand der Technik (steht bei mir immer drin).
Grundsätzlich verwendbar für jeden Zweck, nicht schulisch gebunden.
Da steht im Abstract ZWEI Displays drin, durch Software gekoppelt.
Das esb soll so realitätsnah wie möglich das Benützen eines Schulbuches darstellen. Daher ist es sinnvoll, zwei Flachbildschirme im DIN A
4-Format o.ä. zu verwenden, die wie in der Zeichnung nebeneinander angeordnet sind. Die verwendete Software soll beide Bildschirme unabhängig
voneinander ansteuern können und soll bei einem Öffnungswinkel des "Deckels" von ca. 10° bereits gestartet werden. das Schulbuchmenu soll auf dem
linken Bildschirm erscheinen, mit den Cursortasten ausgewählt und der "Entertaste" aufgerufen werden. Durch die Taste "Seite" und die Nummern-
Tastatur 0-9 wird die entsprechende Seite des im Menu ausgewählten Buches aufgeschlagen. Fremdsprachen werden durch den "Sprachmodus"
unterstützt und per Kopfhöhrer übertragen (siehe Kopfhöreranschluss/Zeichung).
Wir warten bis April, dann müsstest du ja reich sein, oder klüger. *lach*
Bei beidem habe ich meine Zweifel, so wie du dich bei Physik anstellst.
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